Protocol of the Session on February 2, 2017

Tagesordnungspunkt 7

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes Sachsen-Anhalt und anderer Gesetze

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/583

Beschlussempfehlung Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung - Drs. 7/875

(Erste Beratung in der 13. Sitzung des Landtages am 23.11.2016)

Berichterstatter dazu ist der Abg. Herr Zimmer. Herr Zimmer, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde, wie eben von Ihnen schon ausgeführt, in der 13. Sitzung des Landtages am 23. November 2016 behandelt und zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung und gemäß § 28 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtages zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen überwiesen.

Die Landesregierung begründet die Notwendigkeit der Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes und des Studentenwerksgesetzes mit europarechtlichen und europabeihilferechtlichen Entscheidungen. Außerdem ist der Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung durch die Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes zu ratifizieren.

Die Änderung des Ausführungsgesetzes zum Bundesausbildungsfördergesetzes erfolgt in Umsetzung eines Beschlusses der Staatssekretärskonferenz Sachsen-Anhalt vom 19. Oktober 2015 zur Umsetzung des Aufgabenerledigungskonzeptes des Landesverwaltungsamtes. Im Bereich der studentischen Förderung ist die Entlastung des Landesverwaltungsamtes nur durch die Rückübertragung der Widerspruchsbehörde an die Studentenwerke möglich.

Die erste Beratung über die Gesetzesänderung im Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung fand in der 5. Sitzung am 8. Dezember 2016 statt. Die Fraktion DIE LINKE bat darum, zu diesem Tagesordnungspunkt die Studentenwerke und Herrn Prof. Dr. Sträther, den Vorsitzenden der Landesrektorenkonferenz, einzuladen und um eine kurze mündliche Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf zu bitten.

Nach Rücksprache mit dem Ausschussvorsitzenden wurden vom Studentenwerk Halle Frau Dr. Hüskens und vom Studentenwerk Magdeburg Frau Dr. Thomas als Gäste eingeladen, ebenso wie natürlich Herr Prof. Dr. Sträther. In der genannten Sitzung wurde auch eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen in der Fassung des Gesetzentwurfs der Landesregierung erarbeitet.

Der Finanzausschuss wiederum hat in der 8. Sitzung am 11. Januar 2017 über den Gesetzentwurf und die dazu vorliegende Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes beraten und eine Beschlussempfehlung in der Fassung der Synopse des GBD beschlossen.

In der 6. Sitzung am 12. Januar 2017 hat der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung abschließend über den Gesetzentwurf beraten. Dazu legten die Koalitionsfraktionen einen

Änderungsantrag, die Artikel 1 und 5 betreffend, vor. Dieser Änderungsantrag wurde einstimmig beschlossen.

Auf der Grundlage der Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes und des beschlossenen Änderungsantrages wurde die Ihnen heute in der Drs. 7/875 vorliegende Beschlussempfehlung mit 9 : 0 : 3 Stimmen beschlossen.

Ich bitte auch das Hohe Haus um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU - Beifall bei der SPD)

Danke, Herr Zimmer. Es gibt keine Nachfragen oder Anmerkungen. - Insofern können wir sofort in das Abstimmungsverfahren einsteigen.

Wir stimmen über die vorliegende Beschlussempfehlung zu dem genannten Gesetzentwurf in der Drs. 7/875 ab. Es handelt sich hierbei um eine Gesetzesvorlage in zweiter Lesung. Deswegen stimmen wir darüber ab. Mein Vorschlag wäre, über die Drucksache insgesamt abzustimmen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? - Das ist nicht so. Dann stelle ich die Beschlussempfehlung in der vorliegenden Fassung zur Abstimmung.

Wer dieser Beschlussempfehlung die Zustimmung gibt, den bitte um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion der AfD. Damit ist die vorliegende Beschlussempfehlung beschlossen worden und wir können den Tagesordnungspunkt 7 verlassen.

Wir kommen nunmehr zum

Tagesordnungspunkt 8

Zweite Beratung

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

Gesetzentwurf Landesregierung - Drs. 7/581

Beschlussempfehlung Ausschuss für Finanzen - Drs. 7/876

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/932

(Erste Beratung in der 13. Sitzung des Landtages am 23.11.2016)

Berichterstatter für den Ausschuss ist der Abg. Herr Meister. Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrte Damen und Herren! Den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes in der Drs. 7/581 hat der Landtag in der 13. Sitzung am 23. November 2016 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Finanzen überwiesen. Mitberatend wurde der Ausschuss für Inneres und Sport beteiligt.

Mit dem Gesetzentwurf soll für die Haushaltsjahre 2017 bis 2021 die Finanzausgleichsmasse in Höhe von 1 628 Millionen € festgeschrieben werden. Gegenüber dem Haushaltsjahr 2015 ist das ein Plus von 182 Millionen €.

Die Investitionspauschale soll auf 150 Millionen € erhöht und somit um 25 Millionen € aufgestockt werden. Das Innenministerium soll zweckgebunden jährlich 10 Millionen € für Investitionen in Sportstätten und Feuerwehren vergeben.

Das Sozialministerium soll im Jahr 2017 einen Betrag in Höhe von 10 Millionen € und ab dem Jahr 2018 in Höhe von 15 Millionen € für Investitionen in kommunale Krankenhäuser ausreichen.

Des Weiteren werden mit dem Gesetzentwurf die Umlagegrundlagen für die Kreisumlage auf die Schlüsselzuweisungen der kreisangehörigen Gemeinden des vergangenen Jahres umgestellt.

Zudem soll die gezahlte allgemeine Finanzausgleichsumlage gezielt insbesondere den steuerschwächeren kreisangehörigen Gemeinden zur Verfügung gestellt werden.

Der Ausschuss für Finanzen befasste sich erstmals in der 7. Sitzung am 30. November 2016 mit dem Gesetzentwurf und verständigte sich darauf, in der Sitzung am 11. Januar 2017 unter Beteiligung des mitberatenden Ausschusses für Inneres und Sport eine öffentliche Anhörung durchzuführen.

Zum Anhörungskreis gehörten neben den kommunalen Spitzenverbänden Sachsen-Anhalt die Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt sowie Bürgermeister und Oberbürgermeister mehrerer Städte und Gemeinden. Beispielhaft seien an dieser Stelle die Beteiligung der gemeindeoffenen Arbeitsgruppe „Kommunalfinanzen 2022“ sowie die Städte Osterwieck und Staßfurt genannt.

Zudem erreichten den Ausschuss weitere Stellungnahmen vom Verband der kommunalen und landeseigenen Krankenhäuser Sachsen-Anhalt sowie von weiteren Bürgermeistern, die dem Ausschuss für Finanzen sowie dem Ausschuss für Inneres und Sport im Nachgang zu der öffentlichen Anhörung ihre Positionen darlegten.

Zusammenfassend ist zu konstatieren, dass die Anhörungsgäste in ihren Ausführungen und Stel

lungnahmen den vorgelegten Gesetzentwurf und die damit einhergehende Festsetzung der Finanzausgleichsmasse in Höhe von 1,628 Milliarden € begrüßen. Jedoch wird darauf hingewiesen, dass die Aufstockung des kommunalen Finanzausgleichs nicht durch Kürzungen in anderen kommunalrelevanten Bereichen des Landeshaushaltes kompensiert werden sollte.

Des Weiteren äußerte die Mehrheit der Angehörten Bedenken bezüglich der in § 19 des Gesetzentwurfs geplanten Umstellung auf die Schlüsselzuweisungen. Als problematisch wird insbesondere das Übergangsjahr 2017 eingeschätzt, weil die Schlüsselzuweisungen des Jahres 2016 für die Kreisumlage im Jahr 2017 herangezogen werden. Nachdem diese bereits 2016 Bemessungsgrundlage für die Kreisumlage waren, könnte dies zu einer Doppelbelastung für zahlreiche Gemeinden führen. Konkret könnte dies dazu führen, dass ca. 50 kreisangehörige Gemeinden schlechter gestellt wären als bei der Fortführung des bisherigen Systems.

Das Ministerium der Finanzen sagte in diesem Zusammenhang jedoch zu, den Kommunen, die durch die geplante Umstellung auf den neuen Finanzausgleich in diesem Jahr Einbußen hinnehmen müssen, Mittel aus einem Ausgleichsstock zur Verfügung zu stellen.

Darüber hinaus äußerte sich die Krankenhausgesellschaft Sachsen-Anhalt in ihrer Stellungnahme kritisch gegenüber der Neuregelung des § 16 Abs. 2 des Gesetzentwurfs und der damit einhergehenden Zweckbindung der Mittel zur Förderung der Investitionen in kommunale Krankenhäuser.

Neben den bereits erwähnten zahlreichen Stellungnahmen lagen zu der Beratung des Ausschusses für Finanzen am 11. Januar 2017 die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sowie ein Änderungsantrag der regierungstragenden Fraktionen und ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE vor.

Mit dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen soll, soweit die für die Festsetzung benötigten Daten noch nicht vorliegen, eine vorläufige Festsetzung auf der Grundlage sachgerecht geschätzter Daten erfolgen.

Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE zielt darauf ab, die Mittel für die Investitionen in kommunalen Krankenhäusern nicht in den kommunalen Finanzausgleich zu überführen.

Darüber hinaus unterbreitete der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst in der Synopse einen Vorschlag auf Streichung des § 19 Abs. 2 Satz 1. Seine Empfehlung, diese Regelung zu streichen, begründete der GBD damit, dass die Höhe der Schlüsselzuweisungen von den Steuereinnahmen

der jeweiligen Gemeinde abhängig ist. Schwankungen bei den Steuereinnahmen werden durch Schlüsselzuweisungen ausgeglichen.

Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst wies in der Synopse darauf hin, dass die im Gesetzentwurf enthaltene Regelung bei schwankenden Steuereinnahmen zu einem nicht mehr ausgeglichenen Verhältnis zwischen der Steuerkraftmesszahl und den Schlüsselzuweisungen führen würde. Im Rahmen der Beratung wurde der Empfehlung des GBD, den § 19 Abs. 2 Satz 1 zu streichen, mehrheitlich jedoch nicht gefolgt.