Dann stelle ich zwei Fragen. Also, was definieren Sie als Vermögen, und wissen Sie, welche Instrumente es in Deutschland gibt, um Vermögen zu messen? - Das ist Frage Nr. 1.
Zweitens. Was haben Sie, also nicht Sie direkt, sondern Ihre Bundestagsfraktion und DIE LINKE in den Ländern, unternommen, um im Bundestag und im Bundesrat darauf hinzuwirken, die kalte Progression abzusenken?
Na ja, dass Sie die erste Frage stellen, nämlich die Frage, was Vermögen ist, verstehe ich. Die stellen andere auch, weil der Vermögende das unbekannte Wesen ist. Während derjenige, der arm ist, oder derjenige, der Arbeitnehmer ist, sich vor jedem Amt nackig machen muss, gibt es in Deutschland keine einzige Form, wo Vermögen gemessen wird.
Aber nehmen wir doch einfach das alte Vermögensteuergesetz. Das kannte fünf Vermögensarten. Ich muss mal gucken, ob ich sie zusammenkriege. Es gibt land- und forstwirtschaftliches Vermögen, was sich sozusagen aus dem Betriebswert ergibt. Es gibt das Betriebsvermögen. Das ergibt sich aus einer Bilanz.
Es gibt das Grundvermögen. Das ergibt sich aus einem Grundwert. Und es gibt - - Ach nein, es gibt dann noch das sonstige Vermögen. Das fünfte Vermögen kriege ich gerade nicht zusammen. Das können wir aber zusammen nachlesen. Also: Vermögen lässt sich definieren und abgrenzen. Und bis zum Jahr 1995 ist das in Deutschland auch passiert. Tun Sie einmal nicht so, als ob wir Neuland betreten. Es ist passiert.
an zu sagen, wir müssen mal den Reichen etwas Gutes tun oder unserer Klientel, den Häuslebesitzern. Dann wurde es komisch. Dann wurden Häuser plötzlich komisch bewertet. Wir bewerten sie heute noch mit einem Einheitswert von 1964 im Westen und von 1935 im Osten. Das müsste Ihnen gefallen. Das heißt also, wir laufen mit hundealten Werten herum.
Wie gesagt, irgendwann hat das Verfassungsgericht gesagt: Wenn man das Geldvermögen nimmt und sagt, das ist soundso viel nominal wert, und vergleicht es mit dem Grundvermögen, was schöngerechnet worden ist, das geht nicht. Das Vermögen ist aufgrund des Gesetzes nicht mehr vergleichbar. Aber Vermögensdefinitionen gibt es. - So.
Wenn ich in eine Debatte gehe, wo ich etwas fragen möchte, Herr Rausch, dann bereite ich mich vor. Dann geben Sie doch einfach einmal die Worte „Steuern“ und „LINKE“ in den Suchserver des Deutschen Bundestages ein. Dann werden Sie die Antworten auf alle Ihre Fragen finden.
Wenn Sie sie nicht finden, dann geben Sie „www.DIE-LINKE.de“ ein. Da finden Sie unser Steuerkonzept.
Unser Steuerkonzept sagt für die Einkommensteuer ganz definitiv, wir wollen einen Spitzensteuersatz von 52 %. Das ist übrigens ein Steuersatz, der nicht in der Sowjetunion gegolten hat - ich sage das, Herr Schröder, weil Sie lächeln -, sondern unter Helmut Kohl. Das war einer von Ihnen.
Den brauchen wir, weil wir genau im unteren Bereich, nämlich für die Arbeitnehmer, eine Entlastung schaffen wollen. Dafür brauchen wir diesen Steuersatz. Wenn Sie sich unser Steuerkonzept angucken, dann sehen Sie, dass wir durch die Veränderung der Einkommensteuer 0 € Mehreinnahmen generieren werden, weil wir umverteilen. Wir nehmen bei den Oberen mehr, um die Unteren zu entlasten. Die Gesamtgesellschaft wird davon mehr haben.
Überlegen Sie doch einmal: Wenn ein Arbeitnehmer, der hier in Sachsen-Anhalt - davon haben wir gar nicht wenige - mit 1 500 € nach Hause geht, 1 € mehr hat, was macht er damit? - Den gibt er aus. Wenn ein Millionär 1 € mehr hat, dann trägt er ihn in das Kasino.
Das hat etwas mit Gerechtigkeit zu tun. Genau diese Gerechtigkeitsdebatte wollen wir hier heute führen.
Vielen Dank, Herr Knöchel. Es gibt keine weiteren Anfragen. - Bevor wir in die vereinbarte Fünfminutendebatte einsteigen, erteile ich für die Landesregierung Herrn Minister Schröder das Wort. Sie haben das Wort, Herr Schröder.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Antrag zur Wiedereinführung einer Vermögensteuer, sehr geehrter Herr Knöchel, versprühen Sie und auch Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der LINKEN, hier im Hause einen Hauch von Bundestagswahlkampf.
Denn dieses Thema werden Sie sicherlich im Herbst noch groß spielen. Und das ist natürlich auch legitim.
Deswegen verstehe ich auch, dass Sie den Versuch unternehmen, Einigkeit und Belastbarkeit dieser Koalition in Magdeburg an diesem Thema einmal zu testen.
Dass Sie schon in den Wahlkampfmodus geschaltet haben, zeigen auch die Unterstellungen in Ihrer Rede. Die CDU sei zum Beispiel die Lobbyistin der Reichen und Schönen. Das wäre so, als würde ich von Ihnen behaupten, Sie seien die Lobbyisten der Armen und Hässlichen. Das mache ich natürlich nicht,
weil ich Ihren Populismus an dieser Stelle nicht teilen werde. Deswegen sage ich Ihnen, ohne da ein Prophet sein zu wollen, Sie werden keine Mehrheit in diesem Haus für Ihren Antrag bekommen. Das muss Ihnen auch schon jetzt klar sein. Aber vielleicht geht es Ihnen darum gar nicht.
Ich muss zugeben, es ist nicht unschlau, mit dem bloßen Begriff der Vermögensteuer Fantasien auch innerhalb unserer Koalition zu wecken. Und das, was Sie damit machen, weil sie jegliche inhaltliche Festlegung vermeiden, ist auch gleichzeitig die Schwäche Ihres Antrags; denn ohne inhaltliche Festlegung ist der Antrag schwach. Aber es eröffnet sich eben auch die Möglichkeit, dass jede Kollegin und jeder Kollege in diesem Haus sich genau das darunter vorstellen kann, was sie oder er vielleicht gern möchte.
Aber ohne philosophisch zu werden: Es gibt keine Vermögensteuer an sich, sondern es gibt immer nur eine konkrete Vermögensteuer. Und wer sie einführt, muss Fragen beantworten, nämlich Fragen nach der Bemessungsgrundlage, nach Freibeträgen zur Verschonung kleiner Vermögen wie dem Eigenheim, nach der Einbeziehung von Betriebsvermögen und nicht zuletzt nach dem Steuersatz und dem avisierten Gesamtaufkommen dieser Steuer.
Ihr Parteivorsitzender, sehr geehrter Herr Knöchel, Bernd Riexinger hat dazu auf der Homepage der LINKEN im Juni 2016 geschrieben: DIE LINKE fordert eine Vermögensteuer in Höhe von 5 % von Vermögen über 1 Million €. So sind Einnahmen von bis zu 80 Milliarden € möglich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eine Vermögensteuer in dieser Form wird selbst in den Reihen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN keine Unterstützer finden; denn sie hätte eine enteignungsgleiche Wirkung und mit Gerechtigkeit nach meinem Verständnis überhaupt nichts zu tun.
Andererseits ist klar - das will ich Ihnen auch deutlich bescheinigen -, der steuerliche Zugriff auf Vermögen ist nichts typisch Linkes und er ist auch nicht unchristlich oder per se verfassungswidrig. Ich sage auch, die Vermögensteuer in der alten Bundesrepublik hat nicht die KPD oder die DKP eingeführt, sondern die Regierung Adenauer.
Und ihre Verfassungswidrigkeit - das hatten Sie gesagt - wurde vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 1995 nur festgestellt, weil die unterschiedlichen Vermögensarten nicht gleichmäßig in die Bemessungsgrundlage der Vermögensteuer eingeflossen sind. Aber richtig ist auch, dass wir Vermögen bereits heute besteuern. Wir besteuern das Grundvermögen mit der Grundsteuer und Erbschaften und Schenkungen mit der Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Ich lehne die Vermögensteuer aus zwei Gründen ab. Sie bringt weder einen Gewinn an Gerechtigkeit, noch einen notwendigen Beitrag zur Haushaltssanierung kann ich darin erkennen. Das selbst erwirtschaftete Vermögen erwächst in aller Regel aus einem bereits versteuerten Einkommen. Diese Einkommensbesteuerung unterliegt sehr ausgeprägt dem Prinzip, dass starke Schultern höher an der Finanzierung des Staates beteiligt werden als schwache Schultern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die einkommensstärksten 10 % der Einkommensteuerpflichtigen, also Bezieher von Einkünften ab 70 000 € jährlich, tragen jetzt schon 55 %, also mehr als die Hälfte des gesamten Einkommensteuervolumens, und das, obwohl sie nur 37 % des gesamten zu versteuernden Einkommen erzielen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man der Meinung ist, man müsste den Leistungsträgern der Gesellschaft noch mehr Geld entziehen und den starken Schultern noch mehr Lasten aufbürden,
dann müsste es der Logik entsprechen, die Einkommensteuer noch höher festzulegen und bei der Einkommensteuer noch höhere Steuern abzuverlangen.
Folgt man den vorgenannten euphorischen Erwartungen Ihres Parteifreundes Riexinger und geht von jährlich erzielbaren Einnahmen aus einer wie auch immer gearteten Vermögensteuer in Höhe von ca. 10 Milliarden € aus, fällt auch der von Ihnen angestrebte Umverteilungseffekt der Vermögensteuer angesichts eines Gesamtsteueraufkommens von 670 Milliarden € - das war die Zahl für das Jahr 2015, sie ist in Wirklichkeit höher - in sich zusammen.