Ja, auch ich würde mir eine Lösung für jeden einzelnen Fall wünschen. Aber wir wissen, dass das Leben bunt ist, dass wir sehr unterschiedliche Bedingungen haben, sowohl was die persönliche Situation der Schüler und der Eltern betrifft als auch die unterschiedlichen regionalen Bedingungen. Deshalb werden wir uns natürlich auch im Petitionsausschuss mit den Einzelfällen beschäftigen.
im letzten halben Jahr derartige Fälle nicht vorgelegt worden. Das beobachte ich wirklich sehr genau, weil wir uns mit den Dingen, die in anderen Zusammenhängen vorgetragen werden, beispielsweise was das Landeszentrum für Hörgeschädigte in Halberstadt betrifft, sehr intensiv auseinandergesetzt haben. Was die Betreuung der über 14-Jährigen betrifft, kenne ich, wie gesagt, jetzt keinen Fall für den Bereich der Bildung.
Aus meiner Sicht wäre es zielführender, wenn wir überlegen, wie man die integrative bzw. inklusive Schule beispielsweise für soziale Dienste öffnen könnte, sodass es möglich ist, dass diejenigen, die Ergotherapie oder Logopädie anbieten, das an den Schulen vor Ort machen können. Das ist im Moment nicht möglich.
Aus welchen Gründen das nicht möglich ist, das können mir die Kolleginnen und Kollegen vor Ort auch nicht immer ganz genau erklären. Einzelne Schulen haben das geschafft. Deshalb ist es aus meiner Sicht im Hinblick auf das Förderschulkonzept, das das Bildungsministerium im nächsten Jahr vorlegen soll, ein guter Anknüpfungspunkt, um sich gerade auch mit dem Thema Ganztagsbetreuung für die über 14-Jährigen auseinanderzusetzen. Dazu sind wir gern bereit. Den heutigen Antrag würden wir allerdings ablehnen.
Nur eine Richtigstellung. Wir haben dazu eine Petition vorliegen. Inhaltlich darf ich hier dazu nichts sagen. Aber dazu gibt es eine Petition.
Da es keine weiteren Fragen gibt, danke ich der Abg. Frau Prof. Dr. Kolb-Janssen für ihre Ausführungen. - Als nächster Redner spricht für die AfDFraktion Herr Kirchner. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Werte Abgeordnete! Hohes Haus! „Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann.“ - Dieses Zitat von Richard von Weizsäcker wählte ich bereits beim letzten Plenum zum Thema Bundesteilhabegesetz nicht ohne Grund.
Natürlich muss die nachschulische Betreuung von Menschen mit geistiger Behinderung rechtssicher zur Verfügung gestellt werden. Natürlich müssen Ganztagsangebote und Einzelfalllösungen an Förderschulen für Menschen mit geistiger Behinderung sichergestellt werden. Darum ist die AfDFraktion und bin auch ich ohne jegliche ideologische Blockade dafür dankbar, dass wir hier und heute über diesen Antrag der Fraktion DIE LINKE beraten und diskutieren.
Manchmal reicht es eben nicht aus - wie im Jahr 2014 geschehen -, dass die Landesregierung nur über die Lage berichtet. Manchmal ist es eben auch notwendig, dass man bei Problemfällen wirklich handelt. Die AfD-Fraktion sieht bei dem geschilderten Problem Handlungsbedarf. Deshalb sollten wir diesen Antrag kurzfristig in den zuständigen Ausschuss überweisen und die letzten Unklarheiten beseitigen, um eine möglichst schnelle und den benachteiligten Menschen gerecht werdende Lösung anbieten zu können.
Die Fragen nach einer Bedarfsermittlung durch den Antragsteller sowie nach dem etwaigen Stellenbedarf und der Personalplanung können im Ausschuss relativ zeitnah behandelt und auch entschieden werden. Auch hoffen wir von der AfDFraktion darauf, dass dieser Antrag nicht zu einem Schaufensterantrag des Antragstellers verkommt, wie es dem Antrag zum Bundesteilhabegesetz letztlich im letzten Plenum ergangen ist. Aber ich denke, bei dieser Einbringungsrede wird uns das hoffentlich erspart bleiben.
Werte Linke, wer als Antragsteller einen Antrag für behinderte Menschen zur Ablehnung des aktuellen Gesetzentwurfs zum Bundesteilhabegesetz einbringt, aber bei der Abstimmung über den eigenen Antrag nur zwölf statt 16 Abgeordnete im Plenum hat, der hat entweder Defizite bei der Planung des Abstimmungsverhaltens oder einfach nur Angst, der Kenia-Koalition als Opposition im Wege zu stehen.
Im AfD-Grundsatzprogramm finden wir folgende Textzeile: Der Staat sollte das Zusammenleben von Eltern und Kindern durch finanzielle und andere Hilfen in Krisensituationen stärken. - Solch eine Krisensituation finden wir im Antrag vor. Deshalb, werte Kollegen, sollten wir gemeinsam daran arbeiten, eine schnelle Lösung für dieses Problem herbeizuführen.
Dabei steht natürlich gerade auch die Berufstätigkeit der Eltern im Fokus. Das ist ein wichtiger Bestandteil bei der Lösung dieses Problems. Der finanzielle Rahmen in Familien mit Kindern, die durch eine Behinderung eingeschränkt sind, ist so
schon eingeschränkt genug. Hier bedarf es eines besonderen Schutzes, damit die Eltern einer Erwerbstätigkeit uneingeschränkt nachgehen können.
Lassen Sie uns also dieses Problem so schnell wie möglich lösen und Menschen mit Behinderung zu dem machen, was sie sein müssen: ein uneingeschränkter Teil unserer Gesellschaft. Deshalb werde ich mit einem Zitat von Hermann Hesse schließen: „Kein Mensch kann das beim anderen sehen und verstehen, was er selbst nicht erlebt hat.“ - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Es gibt keine weiteren Fragen. Dann danke ich dem Abg. Kirchner für seine Ausführungen. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt Herr Abg. Aldag. Herr Aldag, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Ich möchte es gar nicht in die Länge ziehen; denn vieles, was ich auch sagen wollte, ist schon gesagt worden. Es ist nicht verwunderlich, wenn man einen Antrag stellt, der wiederholt wortgleich hier eingebracht wurde und keine Veränderung vornimmt, dass alle Rednerinnen und Redner fast dasselbe sagen. Deswegen will ich es kurz machen.
Allem, was bisher von Staatsminister Robra und von Frau Kolb-Janssen gesagt wurde, kann ich mich voll und ganz anschließen. Deshalb sage ich, ich will die Zeit sparen. Alles, was ich mir hier aufgeschrieben habe, ist wirklich schon gesagt worden und ich will Sie nicht langweilen.
Was ich aber doch noch sagen will, werte Frau Bull-Bischoff, ist Folgendes: Es wäre ob der Wichtigkeit des Themas wirklich schön gewesen, wenn Sie diesen Antrag in irgendeiner Weise verändert
Ich hätte mir gewünscht, dass Sie einige Teile Ihres Vortrages auch in diesen Antrag verfasst hätten, sodass dieser Antrag auch neue Inhalte hätte und nicht nur das beinhaltet, was wir schon einmal behandelt haben. Damit hätten Sie mir auch die Möglichkeit gegeben, ganz anders darauf zu reagieren,
als einfach nur das Programm abzuspulen, was die Vorredner getan haben. Sehen Sie es mir deswegen nach, dass ich nicht inhaltlich darauf eingehen werde. Wir können das sicherlich zu einem anderen Zeitpunkt noch einmal machen. - Vielen Dank.
Da es keine Fragen gibt, danke ich Herrn Abg. Aldag für die Ausführungen. - Für die CDU spricht jetzt Frau Gorr. Frau Abg. Gorr, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema der ganztätigen Betreuungsangebote für Jugendliche mit Behinderungen, die älter als 14 Jahre sind, begleitet das Parlament und mich persönlich seit vielen Jahren. Gerade in der letzten Sitzung des Ausschusses habe ich mich dazu geäußert, bin ich doch insbesondere mit Dr. Verena Späthe und Birke damals Bull Ansprechpartnerin für Eltern im Land
- nur Bull - im Land Sachsen-Anhalt gewesen, die wegen ihrer Berufstätigkeit dringend eine Betreuung für ihre Kinder brauchten, die sie nicht allein lassen konnten. Es hat damals größte Anstrengungen auf allen Ebenen gekostet - davon war heute schon die Rede -, bis Lösungsmöglichkeiten eröffnet werden konnten.
Als damals Beteiligte möchte ich insbesondere auf zwei Aspekte verweisen. Erstens. Es sind jeweils zielgenaue Maßnahmen nötig, um den Betroffenen zu helfen. Darin liegt die Verantwortung aller Beteiligten.
Zweitens. Die angemeldeten Bedarfe insbesondere in den Ferien müssen auch angenommen werden. Das ist leider in der Vergangenheit nicht immer der Fall gewesen. Minister Robra hat davon berichtet.
denen es zu unzumutbaren Situationen kommt. Bisher sind solche Fälle immer gelöst worden, wenn sie dem Ministerium oder uns Abgeordneten zur Kenntnis gelangt sind.
Ehrlich gesagt, dass Ihr Antrag zur Umsetzung von Rechtssicherheit ausgerechnet mehr Personal einfordert, ist in Anbetracht der fast in jeder Plenarsitzung diskutierten Problematik der Unterrichtsversorgung nicht gerade zielführend.
Die Landesregierung ist zurzeit dabei - ich sagte es gestern schon -, umfangreiche Bedarfsfeststellungen für das Personal an Schulen - dazu gehören auch pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - zu tätigen, und erarbeitet ein Konzept zur Zukunft der Förderschulen. Vor diesem Hintergrund werden wir Ihren Antrag ablehnen.
Da es keine Fragen gibt, danke ich der Frau Abg. Gorr für die Ausführungen. - Für die LINKE spricht noch einmal die Abg. Frau Bull-Bischoff. Frau Bull-Bischoff, Sie haben das Wort.
Meine Damen und Herren! Hier sind ja ordentlich Nebelkerzen unterwegs gewesen. Vielleicht liegt darin auch die Irritation meines ansonsten sehr geschätzten Kollegen begründet.
Ganztagsschulen für alle - ja, nur zu, Frau Prof. Kolb-Janssen. Die einzige Schulform, in der Ganztagsschulen fehlen, sind die Förderschulen. Das können wir gern gemeinsam fordern, ich bin dabei.
Sie haben vorgeschlagen, die Eingliederungshilfe zu nutzen. § 54 schließt Schulbetreuung ausdrücklich aus. Das Kinder- und Jugendhilferecht ist nicht zuständig. Das ist übrigens der Vorschlag, den die Sozialdezernentin der Stadt Halle unterbreitet hat. Mit ihr können Sie sich kurzschließen.
Meine Damen und Herren! Sie wissen genauso gut wie ich, dass es eben nicht läuft. Was mich irritiert, ist, dass Sie das dahinter liegende Anliegen so schroff abweisen, dass es Ihnen nicht einmal eine Ausschussüberweisung wert ist. Das irritiert mich in der Tat.