Protocol of the Session on December 15, 2016

(Beifall im ganzen Hause)

Frau Ministerin Grimm-Benne, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich nehme den zur Beratung vorliegenden Antrag der AfD-Fraktion zum Anlass, einige grundsätzliche Ausführungen zur rechtlichen Stellung unbegleiteter minderjähriger ausländischer Kinder und Jugendlicher in Sachsen-Anhalt, Deutschland und Europa insgesamt zu machen. Denn im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe gelten nicht nur die Vorschriften des Sozialgesetzbuches VIII, sondern unter anderem auch internationale Vereinbarungen.

Nach der Genfer Flüchtlingskonvention ist Flüchtlingen, die sich rechtmäßig hier aufhalten, die gleiche Behandlung wie eigenen Staatsangehörigen zu gewähren. Dazu zählt folglich auch die

generelle Gleichbehandlung deutscher wie nichtdeutscher Kinder und Jugendlicher vor dem Gesetz.

Die UN-Kinderrechtskonvention regelt zudem, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder und Jugendliche betreffen, unabhängig davon, ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, das Wohl des Kindes als vorrangiger Gesichtspunkt zu berücksichtigen ist.

Das Haager Minderjährigenschutzabkommen verweist auf das jeweilig innerstaatlich geltende Recht, wenn es um den Schutz unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge geht. In Deutschland gilt demnach für den besonderen Schutz unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge bis 18 Jahre das SGB VIII und bezüglich der Einrichtung einer Vormundschaft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zusätzlich noch das Bürgerliche Gesetzbuch. Das SGB VIII regelt für deutsche ebenso wie für nichtdeutsche Kinder und Jugendliche das Verfahren einer Inobhutnahme. Ein Baustein bei der Aufnahme von unbegleiteten Minderjährigen ist dabei die Altersfeststellung.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wenn nunmehr die antragstellende Fraktion fordert, dass dafür künftig bundesweit ärztliche Untersuchungen veranlasst werden und diese nach den neusten wissenschaftlichen Standards erfolgen sollen, dann ist Folgendes entgegenzuhalten:

Es gibt keine wissenschaftliche Methode, die das Alter eines Menschen zweifelsfrei feststellen könnte und die nicht das Kindeswohl und dessen Gesundheit zum Teil erheblich gefährden würde. So weist das durch Handröntgen ermittelbare Knochenalter bei 16- bis 20-Jährigen eine Standardabweichung - Frau Lüddemann hat es schon gesagt - von 28 Monaten auf. Es ist also im Hinblick auf die Altersstruktur der unbegleiteten minderjährigen Ausländer ungeeignet, um Volljährigkeit nachzuweisen.

Auch ergänzende radiologische Verfahren bringen in der Regel keine weitere Klarheit, unter anderem wegen zu geringer Probandenzahlen und zum Beispiel auch wegen der hohen Schwankungsbreite der Knochenentwicklung bei Jugendlichen. So kann schon die Ausprägung des rechten und linken Schlüsselbeins bei ein und demselben Jugendlichen um bis zu drei Jahre Unterschied in der Entwicklung aufweisen. Hinzu kommt, dass Röntgen und CT eine erhebliche gesundheitliche Belastung verursachen können.

(Zuruf von der AfD: Ach!)

Der Deutsche Ärztetag hat sich wiederholt ganz dezidiert gegen jegliche Beteiligung von Ärzten

an der Altersfeststellung von Flüchtlingen ausgesprochen, und zwar aus den genannten Gründen, dass die Methoden nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ungenau bzw. darüber hinaus potenziell gefährlich sind, und nicht zuletzt aus Sorge um das Kindswohl.

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie e. V. hat sich ebenso entschieden dagegen ausgesprochen, unter anderem mit ähnlichen Argumenten und mit dem Hinweis auf eine Unvereinbarkeit mit der Würde dieser Menschen, was beispielsweise im Hinblick auf Genitaluntersuchungen der Fall sein kann.

Der Bundesgesetzgeber hat sich dennoch erst im letzten Jahr gemeinsam mit den Ländern auf die Formulierung des § 42f SGB VIII geeinigt. Wir haben also keinen rechtsfreien Raum. § 42f SGB VIII regelt das zur Anwendung kommende Verfahren zur Altersfeststellung. Diese erfolgt nach dem Prinzip der fachlich qualifizierten Inaugenscheinnahme durch die örtlichen Jugendämter und gemäß dem Grundsatz, wonach im Zweifel die Minderjährigkeit anzunehmen ist.

In dem von Ihnen beschriebenen Fall, bei dem Freiburger Mordverdächtigen, wird jetzt angeordnet, dass ärztlich untersucht wird. Da man auch dort davon ausgeht, dass die ärztliche Untersuchung nicht zu einem eindeutigen Ergebnis kommen wird, versucht man jetzt verschiedene Methoden zu kombinieren, aber auch immer noch nicht mit dem klaren Signal, dass daraus festzustellen ist, wie alt der von Ihnen erwähnte Afghane tatsächlich ist.

Ich komme jetzt zur Praxis in Sachsen-Anhalt. Sie sprechen immer davon, dass es rechtsfreie Räume gibt. Wir haben die Möglichkeit der Anordnung einer medizinischen Untersuchung, wenn es den Anschein hat, dass es sich nicht um einen minderjährigen Flüchtling handelt.

Die ganz überwiegende Zahl der Jugendlichen wird dem Land über das bundesweite Verteilverfahren zugewiesen. Dazu haben Sie mich schon einmal in der letzten Sitzung befragt. Das heißt, gleichzeitig wird schon eine vorläufige Alterseinschätzung von den abgebenden Bundesländern vorgenommen. Diese hat dann schon stattgefunden.

Wir haben im Land gerade einmal 1 460 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Die bundesweiten Verteilungen finden in Größenordnungen zurzeit überhaupt nicht mehr statt. Bundesweit haben wir 63 800 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Und Sie wissen, dass im Augenblick niemand nachkommt.

Wir haben - das habe ich extra noch einmal überprüfen lassen - bei vier Verfahren an drei Amts

gerichten im Land eine erneute Einschätzung hinsichtlich der Altersfeststellung. Also ich finde, unsere Jugendämter gehen sehr korrekt damit um und machen all das, was auch gesetzlich vorgeschrieben ist.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sowohl der dargestellte Rechtsrahmen als auch der Fakt, dass es keine wissenschaftliche Methode zur zweifelsfreien Altersfeststellung gibt, zeigen, dass das derzeitige Verfahren der Inaugenscheinnahme das richtige Verfahren zur Altersfeststellung ist. Eine Änderung dieses von unseren Jugendämtern praktizierten Verfahrens sehe ich nicht und ist auch nicht geboten. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Ich danke der Ministerin für die Ausführungen. Es gibt keine Fragen.

Bevor wir in der Debatte fortfahren, begrüße ich recht herzlich Damen und Herren der Städtischen Volkshochschule Magdeburg. Seien auch Sie herzlich willkommen in unserem Hause!

(Beifall im ganzen Hause)

Wir steigen jetzt in die Debatte ein. Für jede Fraktion ist eine Redezeit von fünf Minuten vorgesehen. Für die CDU-Fraktion bitte ich Herrn Abg. Krull nach vorn. Herr Krull, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bevor ich mit meiner eigentlichen Rede anfange, sei mir eine Vorbemerkung gestattet. Das Opfer eines schrecklichen Verbrechens, welches auf das Schärfste zu verurteilen ist, zur Einbringung dieses Antrages zu nutzen, da fehlen mir einfach die Worte. Das tut mir leid.

(Beifall bei der CDU, bei der LINKEN, bei der SPD und bei den GRÜNEN - Zuruf von Birke Bull-Bischoff, DIE LINKE - Daniel Roi, AfD: Alles totschweigen!)

Wir beschäftigen uns heute also mit dem Thema der Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Einen Antrag zum gleichen Thema hatte die AfD-Fraktion ja bereits zur letzten Sitzung vorgelegt, aber dann zurückgestellt.

Ich will es gleich am Anfang sagen: Wir werden diesen Antrag ablehnen. Ich werde auch kurz begründen, wieso. Als Erstes möchte ich deutlich klarstellen, dass es für die CDU keine schlechten und guten Kinder oder Jugendlichen gibt. Das ergibt sich allein aus unseren Rechtsgrundlagen, dem Grundgesetz, der Genfer Flüchtlingskonven

tion, dem Haager Minderjährigenschutzabkommen und dem SGB VIII.

Die Ministerin hat entsprechende Ausführungen dazu und zu den Regelungen zum Thema Altersfeststellung in Sachsen-Anhalt gemacht. Diese Praxis hat sich im Allgemeinen bewährt. Natürlich gibt es Missbrauch, natürlich gibt es Fehler.

Aber, verehrte Vertreter der AfD, wenn Sie schon Statistiken zitieren, dann bitte auch die richtigen. Die dänische Studie bezieht sich auf 800 Zweifelsfälle, die untersucht worden sind, wo an dem Alter Zweifel bestanden. Wenn man die Gesamtquote sieht, dann sind 11 % der Kinder und Jugendlichen in Dänemark entsprechend negativ getestet worden.

(Beifall bei der CDU, bei der SPD, bei den GRÜNEN und bei der LINKEN)

Die AfD will uns mit Ihrem Antrag deutlich machen, dass es gesicherte Methoden zur Altersfeststellung im medizinischen Bereich gibt. Sie haben eben selbst zugegeben, dass es diese nicht gibt. Über die Schwankungsbreiten wurde schon ausführlich berichtet.

Ich verweise hierbei auf die gemeinsame Stellungnahme der kinder- und jugendpsychiatrischen Fachgesellschaft und Fachverbände vom November letzten Jahres oder den Artikel „Strittiges Alter - strittige Altersdiagnostik“ aus dem Deutschen Ärzteblatt vom Mai 2014.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kinder und Jugendliche, die in Krisen- und Kriegsgebieten aufwachsen, die mit Mangelsituationen groß geworden sind, lassen sich psychologisch und physiologisch nicht mit Kindern und Jugendlichen vergleichen, die in unserem Land aufgewachsen sind. Das muss beachtet werden.

(Zustimmung bei der CDU, bei der SPD und bei der LINKEN)

Wenn es dem Antragsteller darum gehen würde, die knappen Mittel der Jugendhilfe, die die öffentlichen Haushalte immer mehr belasten, effektiv, effizient und zielgerichtet zum Wohle der Betroffenen einzusetzen, hätten wir eine Diskussionsgrundlage für die Ausschussarbeit. Darum geht es Ihnen aber nicht. Ihnen geht es um Ausgrenzung. Deshalb werden wir diesen Antrag, wie geschildert, ablehnen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, bei der LINKEN, bei der SPD und bei den GRÜNEN - Zuruf von der AfD: Och!)

Herr Krull, gestatten Sie noch eine Frage vom Abg. Tillschneider?

Es ist eigentlich eine Intervention. - Und zwar ist es mir ein Bedürfnis zu sagen, dass Ihr Vorwurf, wir würden ein Verbrechen instrumentalisieren, um Politik zu machen, an Heuchelei nicht mehr zu überbieten ist.

(Katrin Budde, SPD: Was ist denn das? - Oh! bei den GRÜNEN)

Denn wenn irgendeinem Ausländer hier ein Haar gekrümmt wird, dann nutzen Sie diese Fälle doch auch, um rechte patriotische Bürger zu diskreditieren. Also tun Sie nicht so!

(Beifall bei der AfD)

Herr Krull, möchten Sie sich äußern?

Es gibt Äußerungen, die sind einfach keine Antwort wert. - Vielen Dank.

Ich danke dem Abg. Krull für die Ausführungen. - Als nächsten Redner bitte ich für DIE LINKE Abg. Frau Heiß um ihre Ausführungen. Frau Heiß, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich will es noch kürzer machen als Herr Krull. Die Ministerin hat sehr gute Argumente vorgelegt, die ich auch in meiner Rede vorbereitet hatte, und Herr Krull hat sie noch einmal genannt.

Ich bin erstaunt über die geringe Sach- und Fachkenntnis von Herrn Roi, wenn er über ein Thema spricht, das mit Jugendhilfe und ärztlichen Fachkenntnissen zu tun hat. Damit muss man sich vorher ein bisschen beschäftigen. Den Eindruck hatte ich bei Ihnen nicht.