dafür, dass wir uns wieder darauf besinnen, dass Gesetze eingehalten werden. Dafür müssen wir in dem Bereich der UMA auch Altersfeststellungen durchführen, die dann auch rechtssicher sind.
Es besteht großer Handlungsbedarf, weil unsere Gesetze gezielt unterlaufen werden. Die Politik muss schnell handeln. Das wollen wir mit unserem Antrag erreichen. Wir brauchen eine niedrige Fehlerquote, um auch den Generalverdacht gegen alle UMA zu beseitigen.
Wir fordern daher erstens im Rahmen der vorläufigen Inobhutnahme einer ausländischen Person, dass die Jugendämter zur Altersfeststellung regelmäßig eine ärztliche Untersuchung veranlassen, wenn das Alter durch Prüfung der Identitätsnachweise nicht zweifelsfrei festzustellen ist. Die Untersuchung muss dabei nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen erfolgen.
Schrittfolge der Altersbestimmung geändert werden, um auch den Behörden klarzumachen, wie sie vorgehen können.
Die derzeitigen Regelungen zur sicheren Feststellung des Alters sind unzureichend. Deshalb müssen wir die Gesetze entsprechend ändern. - Ich sehe, meine Redezeit ist abgelaufen.
Ich bitte Sie, sich das alles durch den Kopf gehen zu lassen. Denken Sie daran: Es sind 30 Millionen €, die wir bei solchen Fehlerquoten, wie sie in Deutschland und in Europa vorherrschen, verpulvern. Das sind genau die Ausgaben, die wir an anderen Stellen brauchen, an denen wir kein Geld mehr haben. Erst kürzlich haben wir gehört: Investitionsstau in Straßen, in Schulen. Wir haben kein Geld mehr, um in unsere eigene Infrastruktur zu investieren.
Deshalb müssen wir schauen, wo wir Gelder einsparen können. Dieser Antrag gibt Ihnen die Möglichkeit. Deshalb bitte ich um Zustimmung. - Vielen Dank.
Herr Abg. Roi, einen Moment bitte. Es gibt zwei Anfragen. Herr Borgwardt hat zurückgezogen. Dann gibt es noch eine von Frau Lüddemann.
Herr Präsident, danke schön. - Ich habe um das Wort gebeten - eigentlich hatte ich gedacht, dass ich das deutlich gemacht hatte -, um es noch einmal ganz klar zu sagen: Die CDU-Fraktion steht voll hinter dem Beschluss unseres Bundesparteitages. Eines begreifen Sie nicht, meine Damen und Herren von der AfD - - Ich weiß nicht, ob Sie jemals in dieser Republik eine Koalition bilden können, dürfen oder müssen.
Wenn es so kommt, dann stehen Sie möglicherweise vor einem Problem. Das ist ganz normal in einer parlamentarischen Demokratie. Damit habe ich und hat meine Fraktion auch kein Problem. Das heißt nicht, dass wir von unserer Grundhaltung abweichen.
Unsere Grundhaltung besagt klar, wir stehen zu dem Bundesparteitagsbeschluss. Deswegen musste ich auch nicht, wie fälschlich eine Zeitung
geschrieben hat, meine eigene Fraktion durch zweimaliges Hochgehen auf Linie halten. Denn es war in der Koalition vorher beschlossen worden, dass wir überweisen.
Eine Überweisung kommt dann zustande, ähnlich wie beim Thema Magreb und bei anderen Dingen, sehr verehrte Herren Poggenburg und Roi, wenn wir in der Koalition unterschiedlicher Auffassung sind. Das ist überhaupt kein Abweichen. Das ist eine klare Vereinbarung. Nur das haben wir gemacht. Das will ich noch einmal deutlich machen. - Ich bedanke mich herzlich dafür, dass ich jetzt die Gelegenheit dazu hatte.
Ich wollte gern die AfD-Fraktion noch einmal fragen. Namentlich der Abg. Roi hat ja immer wieder darauf abgestellt, dass es ihm um eine rechtssichere Methode zur Altersfeststellung geht, damit sich niemand einschmuggelt.
Ich gehe einmal davon aus, dass Ihnen nicht bekannt ist, dass sowohl der Bundesverband der Radiologen als auch der Deutsche Ärztetag dringend davon abraten, weil es eben keine gesicherte Methode zur Altersfeststellung gibt. Selbst das Röntgen, das hier angeführt wurde, hat eine Toleranz von 28 Monaten. Das ist Ihnen nicht bekannt, Herr Roi?
(Jan Wenzel Schmidt, AfD: Dann hätte es doch bei dem 17-Jährigen gepasst, wenn er vor drei Jahren schon als 17-Jähriger ein- geschätzt worden ist! - Cornelia Lüdde- mann, GRÜNE: Er hätte auch als 19-Jäh- riger eingeschätzt werden können! - Robert Farle, AfD: Machen Sie so weiter und ge- ben Sie das Geld aus! - Weitere Zurufe)
Frau Lüddemann, wir sind uns darin einig, dass es keine Methode gibt, die zu 100 % eine Sicherheit gibt, ja. Aber was im Leben ist schon 100prozentig? Sie liefern ja nun permanent Beispiele dafür, dass Sie Ihre Programme nicht durchbringen können usw.
viele Beispiele gebracht - in vielen Ländern, auch in Deutschland, teilweise bei 50 %, 60 %, 70 % oder in Dänemark bei drei Vierteln liegt und damit viel zu hoch ist. Es gibt medizinische Untersuchungen, die diese Fehlerquote absenken.
Finden Sie es in Ordnung, dass jemand, der vor drei Jahren als 16- oder 17-Jähriger in Griechenland aufgetaucht ist, drei Jahre später nach Deutschland kommt und noch einmal sagt, er sei 17 Jahre alt? - Das sind doch die Fälle, mit denen wir unsere eigenen Gesetze und unsere Glaubwürdigkeit unterlaufen.
Die Leute können es nicht verstehen, wenn sich 35-jährige oder 30-jährige Männer - solche Fälle gab es schon - als 17-Jährige ausgeben und dann unter das Jugendrecht fallen. Das ist doch hanebüchen. Um diese Sachen geht es. Wir wollen einfach Klarheit schaffen und die Fehlerquote senken. Ich habe es extra noch einmal unterstrichen, es geht auch um den Generalverdacht. Denn viele Bürger haben einen Generalverdacht durch genau solche Fälle wie jetzt in Freiburg, die in ganz Deutschland diskutiert werden.
Herr Roi, meine Frage leitet sich aus der formalen Logik ab. Frau Lüddemann hat gerade gesagt, dass selbst die Spezialisten davon gehen, dass es Abweichungen von bis zu 28 Monaten bei solchen Untersuchungen geben kann. Ich frage Sie, nach welcher Zahl und welchen Bewertungskriterien bemessen Sie eine 70-prozentige Fehlerquote?
Eine Fehlerquote kann ich eigentlich nur bemessen, wenn ich eine objektive Altersermittlung hätte und sie mit einem angegebenen Alter vergleiche. Wenn es aber diese objektive Altersermittlung überhaupt nicht gibt und Abweichungen von bis zu 28 Monaten möglich sind, wie können Sie dann eine 70-prozentige Fehlerquote ermitteln?
Vielen Dank, Herr Präsident. - Herr Abg. Gallert, ich habe in meiner Rede klar auch die Quellen genannt, beispielsweise das Innenministerium von Großbritannien oder die dänischen Einwande
- Ja, das ist schön, wunderbar. - Zu der Anfrage in Hamburg. Hamburg liegt ja nun in Deutschland; darüber sind wir uns, glaube ich, einig. Auch dort stellt man fest, dass es eine Fehlerquote gibt. Das ist doch keine Aussage der AfD, sondern das sind Aussagen von Behörden, von Ministerien. Das nehmen wir zum Anlass für unseren Antrag.
Vielleicht reden Sie ja noch dazu. Wie finden Sie es denn, wenn einer, der als 17-Jähriger in Afghanistan jemanden die Klippe hinunterstürzt, nach Deutschland kommt, einen Vormund bekommt und noch einmal als 17-Jähriger, als Jugendlicher herumläuft?
Das sind doch Zustände in diesem Land. Und die wollen wir beenden. Das ist doch der Hintergrund. Warum kann man das nicht verstehen? Also, ich glaube, es ist alles dazu gesagt. - Vielen Dank.
Es gibt keine weiteren Fragen. - Bevor die Ministerin spricht, begrüßen wir in unserem Hause Studentinnen und Studenten des Fachbereiches Journalismus der Hochschule Magdeburg-Stendal. Herzlich willkommen!