Ich bitte folgende Schriftführerinnen und Schriftführer die Wahldurchführung zu unterstützen: Namensaufruf - Herr Heuer, Führen der Wählerliste - Herr Backhaus, Ausgabe der Stimmzettel - Frau Heiß, Aufsicht an der Wahlkabine - Herr Spiegelberg und Aufsicht an der Wahlurne - Herr Dr. Grube.
Wir treten nun in das eigentliche Abstimmungsverfahren ein. Ich bitte die genannten Abgeordneten, ihr Amt zu übernehmen.
Abg. Herr Dr. Grube überzeugen Sie sich davon, dass die Wahlurne leer ist und bestätigen Sie mir das bitte.
Ich bitte nunmehr die am Wahlverfahren beteiligten Abgeordneten um ihre Stimmabgabe. Da kommen Sie zuerst, Herr Heuer, dann Herr Backhaus, danach Herr Spiegelberg, Herr Dr. Grube, meine Person und danach Frau Heiß.
Gibt es einen Abgeordneten im Raum - - Herr Büttner. - Frau Heiß, haben wir noch einen Wahlzettel für ihn?
Die Unterbrechung gibt mir Gelegenheit, ganz herzlich bei uns auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Querfurt zu begrüßen. Herzlich willkommen bei uns!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie, die Plätze wieder einzunehmen. Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort.
Nach der mir vorliegenden Wahlniederschrift wurde die Wahl eines stellvertretenden Mitglieds der Parlamentarischen Kontrollkommission des Landtages von Sachsen-Anhalt mit folgendem Ergebnis durchgeführt: abgegebene Stimmzettel 83, ungültige Stimmzettel: keine, gültige Stimmzettel: 83. Für den Wahlvorschlag stimmten 58 Abgeordnete,
Das unbedingt notwendige Quorum von 44 Stimmen wurde also erreicht. Der Vorschlag in der Drs. 7/713 der Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die erforderliche Mehrheit erhalten. - Frau Lüddemann, im Namen des Hohen Hauses beglückwünsche ich Sie zu diesem Ergebnis,
Ich beeile mich, damit alle hier bleiben. - Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach den vom Präsidenten schon erwähnten Bestimmungen bedürfen Minister für die Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandaten in Unternehmen, die auf Gewerbe ausgerichtet sind, der Zustimmung des Landtages.
Bei den zur Debatte stehenden Unternehmen IBG, IMG und Norddeutscher Landesbank, wobei der regionale Beirat der Norddeutschen Landesbank hinsichtlich seiner Entscheidungsbefugnisse möglicherweise hätte nicht vorgestellt werden müssen - lassen wir es mal so stehen -, handelt es sich um Unternehmen, an denen die öffentliche Hand beteiligt ist. Hierbei geht um die Wahrnehmung von Kontrollbefugnissen nach § 65 Abs. 1 Nr. 3 und § 105 der Landeshaushaltsordnung. Die Mitgliedschaft ist also notwendig.
Wir bitten in diesem Fall den Landtag um Zustimmung zur Wahrnehmung dieser Aufgaben durch Herrn Prof. Dr. Willingmann. Sein Vorgänger Herr Minister a. D. Jörg Felgner hat diese Aufgaben ebenfalls wahrgenommen. Wir halten es für erforderlich, dass sein Nachfolger dies ebenso tut. - Ich danke Ihnen.
Danke, Herr Staatsminister. - Wir haben zu diesem Tagesordnungspunkt keine Debatte vereinbart. Deswegen können wir jetzt gleich in das Abstimmungsverfahren eintreten. Wer dem Antrag der Landesregierung in Drs. 7/606 seine Zustimmung erteilt, den bitte ich jetzt um sein Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Gibt es Stimmenthaltungen? - Eine Stimmenthaltung aus der Fraktion der AfD. Damit ist der Antrag der Landesregierung angenommen worden und wir können den Tagesordnungspunkt 20 beenden.
Einbringer ist der Abg. Herr Knöchel. Es ist eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion vereinbart worden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Jahr 2016 neigt sich unweigerlich seinem Ende zu, und man sollte glauben, dass für die Menschen Besinnlichkeit und Vorfreude bestimmende Gefühle in dieser Zeit sind. Doch weit gefehlt: Bei zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen-Anhalt flattert jetzt, kurz vor Weihnachten, wenig erfreuliche Post ins Haus.
spruchsbescheide im Zusammenhang mit den umstrittenen Beitragsforderungen von ihren Abwasserzweckverbänden. Hinzu kommen teilweise falsche und damit überhöhte Zinsfestsetzungen, die jedoch für die Bürgerinnen und Bürger nicht auf Anhieb erkennbar sind. Alle Forderungen sind innerhalb kürzester Zeit zu bedienen und Gerichtsvollzieher und die Inkassounternehmen stehen bereit, um diese durchzusetzen.
Dieser massive Druck wird bei den Betroffenen wohl kaum weihnachtliche Stimmung aufkommen lassen. Ganz im Gegenteil: Unzufriedenheit, Empörung, Unsicherheit, Angst, Verzweiflung erfassen die Menschen. Eine weitere Zuspitzung des Verhältnisses zwischen den Verbänden und den Bürgerinnen und Bürgern sind die Folge. Dabei sollte doch das am 3. Juni verabschiedete Zweite Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes genau das Gegenteil bewirken.
Die Praxis hat unsere im Juni geäußerten Befürchtungen bestätigt. Die von der Koalition eingeführte Kann-Vorschrift, nach der die kommunalen Zweckverbände die Zahlungen bis zu einer Entscheidung des Landesverfassungsgerichts über den Normenkontrollantrag zum umstrittenen § 18 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes aussetzen oder Vergleiche anstreben können, hat keine Rechtssicherheit geschaffen, trotz aller Versprechungen.
ni 2016 an die Mitglieder der Bürgerinitiativen für vertretbare Abwassergebühren in Sachsen-Anhalt versandt wurde. In diesem Schreiben ist folgender Satz zu lesen - ich zitiere -: Wir vermeiden überflüssige Gerichtsverfahren mit ungewissen Prozessrisiken für alle Beteiligten.