Protocol of the Session on December 14, 2016

Die Investitionen in den vorbeugenden Waldbrandschutz durch das Landeszentrum Wald fallen nach unserer Meinung äußerst bescheiden aus. Über einen weiteren Zeitraum von fünf Jahren waren es landesweit - entsprechend der Antwort auf Frage 6 - 156 161 €. Zwei Drittel der Summe wurden für die Betriebsleiter des LZW 2011 zugeordnet. Da diese Zahl so erheblich herausragt, wäre es auch schon interessant, wofür die 102 538 € ausgegeben wurden.

Ich möchte an dieser Stelle ganz kurz noch erwähnen, dass ich mit Herrn Erben in Klötze die technische Ausstattung für die Waldbrandfrüherkennung, das heißt die Kameras, angeschaut habe. Sicherlich, das wird jetzt zusammengefasst, aber ich denke mal, die Technik ist wirklich ausreichend und sehr gut geeignet, hiermit den Waldbrand zu erkennen und auch die dementsprechenden Maßnahmen so einzuleiten, dass er dann rechtzeitig bekämpft werden kann.

Mit Unverständnis - das muss ich Ihnen an dieser Stelle noch sagen - nehmen wir zur Kenntnis, dass das Förderprogramm zur Vorbeugung von Waldschäden gestrichen wurde. Dies widerspricht sehr deutlich den Erkenntnissen über die zunehmende Gefährdung unserer Wälder.

(Zuruf von Ministerin Prof. Dr. Claudia Dal- bert)

- Okay, dazu können Sie ja noch etwas sagen.

Abschließend noch ein Wort an Frau Funke. Ich sage Ihnen das ehrlich: Wenn Sie so schlau sind, dann stellen Sie doch bitte die Fragen hier selber, und dann bin ich gespannt auf die Antworten. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abg. Barth. - Die Aussprache zur Großen Anfrage ist damit beendet und der Tagesordnungspunkt 6 abgeschlossen. - Wir werden an dieser Stelle einen Wechsel in der Sitzungsleitung vollziehen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, dann können wir weiter fortfahren in unserer Tagesordnung. Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 7

a) Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes über das Verbot der Gesichtsverschleierung im öffentlichen Raum des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Fraktion AfD - Drs. 7/287

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 7/686

(Erste Beratung in der 7. Sitzung des Land- tages am 01.09.2016)

b) Erste Beratung

Sachsen-Anhalt: Gesicht zeigen! Zwischenmenschliche Kommunikation gewährleisten

Antrag Fraktion AfD - Drs. 7/709

Wir haben dazu im Ältestenrat eine verbundene Debatte vereinbart. Berichterstatter zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der AfD ist der Abg. Herr Kohl. Herr Kohl, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Den Gesetzentwurf der AfDFraktion über das Verbot der Gesichtsverschleierung im öffentlichen Raum des Landes SachsenAnhalt in der Drs. 7/287 überwies der Landtag in der 7. Sitzung am 1. September 2016 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport. Mitberatend wurden die Ausschüsse für Recht, Verfassung und Gleichstellung sowie für Arbeit, Soziales und Integration beteiligt.

Mit dem Gesetzentwurf soll das Tragen einer Gesichtsverschleierung oder Gesichtsbedeckung im öffentlichen Raum untersagt werden. Ausgenommen davon soll die Gesichtsbedeckung zum Schutz vor winterlicher Kälte, als gesetzlich vorgeschriebene Bekleidung, als bewilligter Schutz der Anonymität sowie aus Anlass von Volksfesten und Faschingsfeiern sein.

Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich erstmals in der 3. Sitzung am 15. September 2016 mit dem Gesetzentwurf. Im Ergebnis seiner Beratung erarbeitete er eine vorläufige Beschlussempfehlung an die von mir bereits genannten mitberatenden Ausschüsse und empfahl, den Gesetzentwurf abzulehnen.

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration schloss sich in der 4. Sitzung am 19. Oktober 2016 mehrheitlich der vorläufigen Beschlussempfehlung an. Gleiches tat der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung in der 3. Sitzung am 11. November 2016.

Schließlich nahm der Ausschuss für Inneres und Sport den Gesetzentwurf auf die Tagesordnung der 5. Sitzung am 1. Dezember 2016 und beschloss mit 9 : 3 : 0 Stimmen die Ablehnung des Gesetzentwurfs.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. Sie liegt Ihnen in der Drs. 7/686 vor. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Danke für die Berichterstattung, Herr Kohl. - Jetzt kommt als Einbringer für den Antrag der Fraktion der AfD Herr Poggenburg zu Wort. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Geehrte Abgeordnete! Werte Gäste! Mit der Drs. 7/287 vom 25. August 2016 brachte die AfD-Fraktion einen Gesetzesänderungsantrag in das Plenum des Landtags Sachsen-Anhalt ein, der darauf abzielte, eine Vollverschleierung im öffentlichen Raum per Gesetz zu verbieten.

Dieser Antrag wurde letztlich auch mit den Stimmen der CDU-Fraktion unter fadenscheiniger Begründung abgelehnt. Das müssen wir erst einmal ganz deutlich so konstatieren.

(Sebastian Striegel, GRÜNE: Gut so! - Ste- fan Gebhardt, DIE LINKE: Stimmt doch gar nicht!)

Seitdem hatte die CDU allerdings Zeit, sich, wie in der Vergangenheit mehrfach geschehen, weiteren

AfD-Positionen zu nähern und diese teils sogar direkt eins zu eins aufzugreifen.

(Beifall bei der AfD)

Solches ist natürlich erst einmal sehr löblich und unterstreicht einmal mehr eindrucksvoll die völlig korrekte politische Ausrichtung und Notwendigkeit der Alternative für Deutschland.

Ganz konkret übernahm die CDU dann auch das Thema Burkaverbot bzw. das Verbot von Vollverschleierung. Aus diesem Grunde stellt die AfDFraktion nun heute erneut einen Antrag für das Verbot der Vollverschleierung in Sachsen-Anhalt unter dem Titel: „Gesicht zeigen! Zwischenmenschliche Kommunikation gewährleisten“.

(Beifall bei der AfD)

Laut „Magdeburger Volksstimme“ vom 12. August 2016 hat beispielsweise Innenminister Stahlknecht - ich zitiere -: „kein Problem damit, wenn es in Deutschland ein Burkaverbot gäbe“.

(Zustimmung bei der AfD)

„Andere Nationalstaaten haben das. Dort wird es umgesetzt, ohne jede Aufregung.“ - Herr Minister, ein ganz dickes Lob von mir und natürlich die freundliche Empfehlung, weiter von der AfD zu lernen.

(Heiterkeit und Beifall bei der AfD - Lachen bei der CDU)

Dann machen Sie künftig automatisch immer mehr immer richtiger für Volk und Vaterland.

(Beifall bei der AfD)

Noch deutlicher und AfD-affiner wurde man allerdings auf dem Bundesparteitag der CDU in Essen. Hierzu wird Kanzlerin Merkel in der allseits bekannten „Bild“-Zeitung wie folgt zitiert:

„Bei uns heißt es: Gesicht zeigen. Deswegen ist die Vollverschleierung nicht angebracht. Sie sollte verboten sein.“

(Gabriele Brakebusch, CDU: Ja!)

„Unser Recht hat Vorrang vor Ehrenkodex, Stammesregeln und der Scharia.“

(Eva Feußner, CDU: Genau!)

Werte Abgeordnete! Sie dürften allesamt wohlwollend bemerkt haben, dass dies natürlich absolut sinnige und notwendige AfD-Forderungen sind.

(Beifall bei der AfD - Eva Feußner, CDU: Da gab es Sie noch gar nicht, da haben wir schon darüber gesprochen!)

Natürlich ist es so, dass die Vollverschleierung überhaupt nicht zu unserem Sozialverständnis und zu unserer deutschen Kultur gehört. Wer sein Gesicht vor dem gesellschaftlichen Miteinander,

gegenüber Behörden und seinen Mitbürgern verbirgt oder verschleiert, der stellt sich bewusst gegen dieses so wesentliche Merkmal unseres Zusammenlebens und verdeutlicht seine Verachtung für grundlegende Prinzipien der deutschen Gesellschaft und unseres Rechtsstaats. Genau das werden wir in unserem eigenen Land nicht weiter dulden.

(Beifall bei der AfD)