Danach sollten wir uns auf die Werte unserer Gesellschaft orientieren, die dieser Würde des Menschen entspricht. Wir müssen wieder zu einer Diskussionskultur zurückkehren, die die Auffassungen des Gegenübers akzeptiert, ohne dieses zu denunzieren.
Die CDU pflegt im Umgang mit der AfD das Motto: nicht ausgrenzen, aber klar abgrenzen. Das ist allgemein bekannt. Übrigens waren wir diejenigen, die das schon ganz am Angang praktiziert haben. Wir nehmen die AfD als Partei zur Kenntnis und setzen uns mit deren Argumenten inhaltlich auseinander. In der Auseinandersetzung setzen wir auf Argumente, geprägt durch Sachlichkeit, ohne persönlich zu verletzen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu einer niveauvollen Diskussionskultur gehört ein guter umgangssprachlicher Ton. Ich appelliere an alle: Treten wir Populisten mit einem moderaten und sachlichen Ton gegenüber! Wir müssen uns teilweise mit dieser ideologischen Meinung innerhalb der Bevölkerung auseinandersetzen. Bürgerinnen und Bürger mit abweichenden Meinungen aus dem gesellschaftlichen Zusammenleben auszuschließen halte ich weder für zielführend noch für richtig.
Wenn nun gleichwohl ein frei gewählter Abgeordneter dieser Fraktion zu Veranstaltungen, zum Beispiel einer Podiumsdiskussion, nicht eingeladen wird oder wenn, wie in dem in dem Antrag geschilderten Fall, eine Person fernbleibt, weil ein AfD-Mitglied an der Veranstaltung teilnimmt, so steht es im Ermessen eines jeden Einzelnen,
Die Entscheidung darüber kann niemandem abgenommen werden. Wir leben - was viele hier auch zitieren - in einem freien Land.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Noch einige Ausführungen zur angesprochenen vermeintlichen Verdrossenheit in allen Bevölkerungsschichten, weil die herrschende Politik den Mehrheitswillen der Bevölkerung bei vielen Entscheidungen angeblich nicht mehr abbildet.
Den Mehrheitswillen zu akzeptieren ist gleichsam Ausfluss des Demokratieprinzips. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Demokratisch vom Volk gewählte Abgeordnete wählen die Regierung, legitimieren sie, und die Regierung übt die Staatsgewalt aus. Die frei gewählten Abgeordneten in den Parlamenten spiegeln den Willen des Volkes wider. Dass diese Abgeordneten einer Partei angehören, ist Ausdruck der Parteiendemokratie als Konkretisierung des Demokratieprinzips.
Den Parteien ist dabei die Rolle zugeschrieben, an der Willensbildung des Volkes mitzuwirken. Durch die Parteien werden die Bedürfnisse bzw. Interessen der Gesellschaft widergespiegelt sowie die Probleme der Bevölkerung in die Parlamente transportiert, artikuliert und einer politischen Entscheidung zugeführt.
Eine Entscheidung wird stets von einer Mehrheit getragen - das haben meine Vorredner schon ausgeführt -; ein wesentlicher Kern unserer Demokratie. Demzufolge bilden Beschlüsse der Parlamente den Mehrheitswillen der Bevölkerung ab.
Der Mehrheitswille ist sodann durch die Entscheidungsträger in die Bevölkerung zu kommunizieren - hierin, meine Damen und Herren, müssen wir, glaube ich, alle besser werden -, um bei ihr ein breites Verständnis für die getroffenen Entscheidungen zu erreichen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich komme zu den Schlussfolgerungen unserer Fraktion aus dieser Aktuellen Debatte. Auch in der Bevölkerung brauchen wir mehr Verständnis, um die Akzeptanz und Anerkennung des anderen zu erreichen.
An uns Parlamentarier sei mir folgender Hinweis erlaubt: Nur wer die Sorgen und Ängste der Bevölkerung wahrnimmt, ihnen Raum und Zeit des Zuhörens gibt, der wird diese mit seiner Überzeugung von den Wertevorstellungen der Gesellschaft auch erreichen.
„Politische Tageserfolge können im Bewusstsein eines Volkes verblassen. Was aber bleibt und weiter wirkt, ist die Kraft der Geschlossenheit einer Haltung, hinter der eine Idee steht.“
Wir müssen unsere Haltung, die Idee, geschlossen und entschieden in die gesamte Bevölkerung kommunizieren und dabei ein Verständnis für die Prinzipien unseres Rechtsstaates und unserer Demokratie vermitteln. Für Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit lohnt es sich täglich in die kommunikative Auseinandersetzung einzutreten. - Ich danke Ihnen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Es gibt eine Wortmeldung von Herrn Tillschneider. Sie haben gleich das Wort. Vorher möchte ich ganz herzlich Schülerinnen und Schüler der Gorki-Sekundarschule in Schönebeck begrüßen. Herzlich willkommen bei uns!
Da außerdem auf unserer Besuchertribüne jemand sitzt, der deutlich erkennbar nicht zur Sekundarschule gehört, will ich ihn extra begrüßen, unseren Präsidenten a. D. Dieter Steinecke. Herzlich willkommen!
Ich will Ihnen erst einmal für diese ausgewogene Rede danken. Dann will ich Ihnen insbesondere dafür danken, dass Sie den Begriff des Bürgers verwendet haben, der in der bisherigen Debatte viel zu selten gefallen ist; denn darum geht es. Wenn wir über Demokratie sprechen, dann sprechen wir über Bürgerrechte und nicht über Menschenrechte; denn an einer Demokratie beteiligen sich die Bürger. Sie ist die Gemeinschaft der Bürger.
Wer wie die GRÜNEN und die LINKEN die Differenz zwischen Bürgerrecht und Menschenrecht einebnen will, wer jedem, der hierher kommt, die gleichen Rechte wie denen, die hier sind, gewähren will, wer jeden hier teilhaben lassen will, der schadet der Demokratie, der beschädigt die Bürgerrechte.
Darf ich darauf antworten? - Herr Tillschneider, das ist das Problem, das die Mehrheit der Fraktionen in diesem Hause mit solchen Äußerungen hat, behaupte ich einmal. Ich muss natürlich, wenn ich Grundgesetzartikel zitiere, beim Wortlaut bleiben.
Deswegen ist es Artikel 1. Manchmal ist es vielleicht günstig, ein Rechtsseminar zu besuchen, um das nachzuvollziehen. Das ist nicht immer ganz einfach. Ich habe das machen müssen, als ich eine Zeit lang für den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung, also den Justizausschuss, zuständig war.
Ich wollte nur sagen: Das ist eben kein Widerspruch; denn, wie gesagt, der Hauptgrundsatz steht in Artikel 1: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Darin wird eben nicht unterschieden, ob es ein Bürger ist, ein Gast, der uns besucht, einer, der hier Asyl sucht. Damit sind alle Menschen gemeint. So ist das.
(Zustimmung bei der CDU - André Poggen- burg, AfD: Um die Würde geht es gar nicht! - Daniel Roi, AfD: Also sollen alle wählen dürfen!)
Danke. - Das ist eine juristische Frage, die man im Rahmen einer Zwischenintervention nicht erschöpfend beantworten kann. Genau darin liegt der grundlegende Denkfehler. Jeder, der sagt, aus dem Satz „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ folgt, dass ein Land, ein Volk keine
Mit dieser Frage muss man sich wirklich einmal rein juristisch beschäftigen. Besuchen Sie einmal eine Staatsrechtsvorlesung; diesen Tipp kann ich Ihnen geben. Ich habe vor einigen Jahren - warten Sie, 2006 habe ich es gemacht, also 2005 - meine letzten Staatsrechtsvorlesungen besucht und Arbeiten dazu geschrieben. Ich kann nur sagen: Das können Sie nicht über einen Kamm scheren. Es ist bezüglich der Bürgerrechte, die dieses Land, vermittelt durch das Grundgesetz, jedem Bürger dieses Landes eröffnet, ein Unterschied, ob ein Mensch aus Irak, Afghanistan, Syrien oder aus Marokko in unser Land kommt.
Natürlich steht jedem das Menschenrecht auf Asyl zu, wenn er im Rahmen unserer gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf Asyl tatsächlich wahrnehmen kann, weil er einer ist, der die Kriterien des Gesetzes für das Asyl und des Grundgesetzes erfüllt.
Diese beiden Ebenen können Sie nicht durcheinanderwerfen. Das ist grundfalsch. Das machen Sie ständig. Es entspricht Ihrer Auffassung, dass Sie die Grenzen auf der Welt verschwinden lassen und allen die gleichen Rechte geben wollen. Am Ende kommt dabei heraus, dass wir alle unsere Rechte in diesem Land verlieren.