Protocol of the Session on November 24, 2016

(Zustimmung von Minister André Schröder)

Das Berufsbeamtentum ist ein Grundpfeiler unseres Staatswesens. Die Arbeitsleistung, die die Beamtinnen und Beamten erbringen, bedingt und verdient eine Gegenleistung zur Sicherung ihres Unterhaltes, in der Verwaltungssprache Alimentation genannt. Daher haben wir als Gesetzgeber eine im Sinne der Verfassung auskömmliche Besoldung zu gewährleisten.

Das wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf erfüllt. Obwohl uns das Urteil zur sächsischen Besoldung nicht direkt zur Anpassung verpflichtet, tun wir das. Und wir tun dies auch rückwirkend zum 1. April 2011.

Mir ist bewusst, sehr geehrte Damen und Herren, dass das allein noch nicht geeignet ist, um bei der Beamtenschaft große Jubelstürme auszulösen. Viele sagen zu Recht, das könne nur ein erster Schritt auf dem Weg sein. Damit haben sie recht. Deswegen ist der zweite Schritt schon in Sicht, nämlich die Einführung der Jahressonderzahlung. Wir haben heute Mittag bereits darüber diskutiert. Diese Sonderzahlung ist auf dem Weg und mit uns in einem Haushaltsbegleitgesetz bereits verbindlich festgeschrieben.

Ich bitte um Ihre Zustimmung zu dem vorliegenden Gesetzentwurf. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Ich danke dem Abg. Schmidt. - Jetzt spricht für die Fraktion DIE LINKE der Abg. Herr Knöchel. Herr Knöchel, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine Damen, meine Herren! Ein weiterer Akt in der Besoldung der Landesbediensteten nach Kassenlage. Diesmal reden wir sehr viel über die Worte Verfassung, verfassungsgemäß. Wir hätten Glück; das Verfassungsgericht habe entscheiden, was verfassungsgemäß sein könnte und was nicht verfassungsgemäß sein könnte.

Jetzt machen wir Verfassungsmathematik, anstatt das Alimentationsprinzip umzusetzen, nach dem nämlich jeder Landesbedienstete entsprechend seiner dienstlichen Stellung so zu besolden ist, dass ihm eine angemessene Lebensführung möglich ist.

Was wären dafür die Kriterien? - Ich denke, Kriterien wären die Tarifabschlüsse im vergleichbaren Angestelltenbereich. Das würde Sinn machen. Aber die Vergangenheit hat immer mehr zu einer Entkoppelung der beiden Besoldungssysteme geführt.

Uns geht es nicht darum, dass sie gleich sind, aber sie müssen vergleichbar sein. Diese Ver

gleichbarkeit haben sie verloren durch die Schritte, die das Verfassungsgericht zu seinem Urteil bewogen haben. Sachsen-Anhalt hat in einem ersten Schritt die jährliche Sonderzahlung, das Weihnachtsgeld, rigoros gestrichen. Während andere Bundesländer es zumindest teilweise wieder eingeführt haben, hat Sachsen-Anhalt immer wieder auf die Kassenlage verwiesen. Ich glaube, damit muss Schluss sein. Wir müssen unseren Landesbediensteten zumindest wieder eine Perspektive eröffnen, dass sie so wie die Beamten der anderen Bundesländer wieder eine angemessene Besoldung und ein Weihnachtsgeld bekommen.

Aus diesem Grund schlagen wir vor, in diesem Jahr mit 500 € einzusteigen. Der Vorschlag ist nicht neu; den haben wir im vergangenen Jahr schon gemacht. In der Debatte erklärten CDU und SPD, dass sie unserem Vorschlag dieses Mal nicht zustimmen, weil es die Sonderzahlung im nächsten Jahr geben wird. Weil scheinbar immer Weihnachten ist, erzählen Sie immer um die Weihnachtszeit, dass es im nächsten Jahr sein wird. Wir glauben Ihnen das nicht. Stimmen Sie hier zu!

In weiteren Schritten wollen wir diese Sonderzahlung jedes Jahr um 200 € erhöhen. Das heißt, wir überbeanspruchen den Landeshaushalt nicht, sondern wir machen das schrittweise mit Perspektiven für die Bediensteten, bis das vergleichbare Entgelt erreicht ist.

Stimmen Sie bitte unserem Vorschlag zu, wenn Ihnen Ihr Gerede vom Januar noch etwas wert ist. Sie haben versprochen, in diesem Jahr gibt es Weihnachtsgeld. Wenn es das nicht gibt, dann liegt es an Ihnen, und dann wird man Sie auch in Zukunft nicht ernst nehmen.

Im Übrigen haben wir mit diesem Gesetzentwurf einige Probleme, weil er sich eben nur an der Verfassungsgemäßheit orientiert. Deswegen werden wir dem Entwurf nicht zustimmen; wir werden uns der Stimme enthalten. - Vielen Dank.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich danke dem Abg. Knöchel für die Ausführungen. - Für die CDU spricht jetzt Abg. Frau Feußner. Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Beratungen zur Änderung des Beamtenbesoldungsgesetzes, das wir heute beschließen wollen, verliefen sehr schnell und auch relativ unspektakulär. Das ist sicherlich auch der Tatsache geschuldet, dass wir bemüht waren, die daraus re

sultierenden Gelder noch in diesem Jahr auszuzahlen.

So wird die Beamtenbesoldung entsprechend der aktuellen Rechtsprechung für die genannten Zeiträume von 2011 bis 2014 angepasst. Entsprechende Nachzahlungen schlagen im Landeshaushalt mit 25 Millionen € zu Buche. Auf die einzelnen Details möchte ich hier nicht mehr eingehen, da wir im Ausschuss und im Plenum schon oft genug darüber diskutiert haben.

Zudem werden wir die Kostendämpfungspauschale streichen und somit die Beihilfe und die Heilfürsorge ab dem 1. Januar 2017 wieder komplett herstellen. Insbesondere für die Polizisten soll das ein erstes Zeichen sein. Die damit verbundenen Kosten aus der Streichung der Kostendämpfungspauschale werden ab dem kommenden Jahr ca. 3 Millionen € ausmachen. Das haben wir auch gemacht - dazu haben wir bereits ausgeführt -, weil der bürokratische Aufwand wesentlich höher war als der Nutzen.

Zu den Begründungen der AfD und der LINKEN. Zumindest ist mir von beiden bekannt, dass sie das Beamtentum generell ablehnen. Und jetzt machen sie sich zum Hüter der Beamten. Das finde ich schon einmal sehr interessant. Auf der einen Seite muss man dazu stehen. Auf der anderen Seite sollte man nicht mit heuchlerischen Anträgen, die man einbringt, so tun, als würde man das alles unterstützen.

Die AfD hat stark kritisiert, dass wir zu wenig für das Beamtentum tun würden. Dazu sage ich: Ich habe keinen Antrag gesehen, den Sie zu diesem Gesetzentwurf eingebracht haben.

(Zustimmung von Olaf Meister, GRÜNE)

Von Ihnen ist nichts gekommen. Sie hatten die Chance, diesen Gesetzentwurf aus Ihrer Sicht zu verbessern, zumindest Änderungsanträge dazu zu stellen. Ob die Mehrheiten dafür vorhanden gewesen wären, ist eine ganz andere Frage.

In einem zweiten Schritt wollen wir die Jahressonderzahlung wieder einführen. Wir als CDULandtagsfraktion haben natürlich nicht vergessen, dass wir die Jahressonderzahlung eigentlich in diesem Jahr wieder einführen wollten. Das sage ich ganz klar. Wir haben gemeinsam im Januar dieses Jahres - so etwas gibt es nur ganz selten - den Antrag gestellt, der einstimmig angenommen wurde, dass wir die Jahressonderzahlung wieder einführen wollen. Damals haben wir nicht über die Höhe gesprochen, aber wir haben diesen Beschluss gefasst. Das sollte noch in diesem Jahr passieren.

Dazu muss ich sagen: Asche aufs Haupt; das konnten wir leider nicht realisieren. Das ist nicht schön, aber wir haben schon angekündigt, dass

wir im nächsten Jahr die Sonderzahlung wieder einführen wollen und werden. Vielleicht hat die Verzögerung auch etwas Gutes.

Wir haben dazu im Koalitionsvertrag gemeinsam etwas vereinbart. Wir hatten vor Kurzem auch ein Gespräch mit dem Deutschen Beamtenbund. Das hat uns dazu bewogen, über die genaue Ausgestaltung der Jahressonderzahlung nachzudenken. Natürlich brauchen wir unsere Koalitionspartner, da wir bestimmte Dinge gemeinsam vereinbart haben. Wir werden die Höhe der Jahressonderzahlung noch einmal prüfen. Seien Sie aber versichert, dass sie erstmals im Jahr 2017 kommen wird.

Dem Antrag der LINKEN werden wir in dieser Form nicht zustimmen, weil wir das auch haushalterisch nicht absichern können. Aber vielleicht finden wir eine Möglichkeit für eine Dynamisierung oder einen Einstieg. Es wäre mir ganz lieb, wenn wir dazu gemeinsam auf einen Nenner kommen.

Zudem - lassen Sie mich das am Ende sagen - wollen wir den öffentlichen Dienst insgesamt wieder attraktiver gestalten und - darin bin ich mir mit meinen Kolleginnen und Kollegen einig - auch zukunftsfähig gestalten. Ich bleibe bei meinem Standpunkt, der auch im Koalitionsvertrag verbürgt ist, dass das Rückgrat des öffentlichen Dienstes unser Personal ist; das soll es weiterhin bleiben. Darauf werden wir gemeinsam im Haus alle Bemühungen verwenden. - Vielen Dank.

(Zustimmung von Guido Heuer, CDU)

Frau Abg. Feußner, gestatten Sie eine Frage? Es gibt mehrere Fragen. Herr Abg. Knöchel hat eine Frage.

Ja, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Frau Feußner, ich muss einen Punkt richtigstellen. Sie haben behauptet, wir seien sowieso gegen das Beamtentum. Nein, wir sind dafür, dass nur die originären Bereiche der Eingriffsverwaltung von Beamten wahrgenommen werden. Im Übrigen sind wir der Auffassung, dass die Vergütungssysteme von Beamten und Angestellten gleichgestellt werden sollten, was die Renten- und Krankenversicherung angeht. Ihre Behauptung in dem Punkt ist nicht korrekt.

Der zweite Punkt. Sie haben gesagt, es lässt sich haushalterisch nicht umsetzen. Die Maßnahme kostet - das haben wir unwidersprochen auch im Finanzausschuss dargelegt - ungefähr 16 Millionen € für dieses Jahr.

Können Sie mir bereits jetzt sagen, dass der Haushaltsüberschuss, den das Land SachsenAnhalt in diesem Jahre mutmaßlich erzielen wird, diese 16 Millionen € nicht übersteigen wird?

Zu dem ersten Punkt: Darin lasse ich mich gern korrigieren. Das werde ich mir auch noch einmal genau anschauen.

Zum zweiten Punkt: Das kann ich Ihnen nicht garantieren, da ich heute noch nicht weiß, wie der Haushaltsüberschuss aussehen wird.

Drittens hat heute, so glaube ich, der Finanzminister dargestellt, dass er Haushaltsüberschüsse in Rücklagen legen und zukünftig auch für den Ausgleich des Doppelhaushaltes verwenden möchte. Ich glaube, das hat er deutlich und klar hier dargelegt.

Auf Kosten der Beamten.

Das kann man als auf Kosten der Beamten sehen, das kann man als auf Kosten vieler anderer Wünsche, die wir hierbei haben, sehen, das kann man sicherlich immer wieder aufzählen. Das ist richtig. Dabei gebe ich Ihnen hundertprozentig recht. Wenn Sie jetzt sagen: auf Kosten der Beamten, dann kann ich das nicht widerlegen. Ebenso könnten andere Gruppen kommen und sagen: auf Kosten von uns oder uns. Das ist schwierig.

Wir müssen dabei mehr tun. Darin gebe ich Ihnen ja recht. Wir wollen die Jahressonderzahlung ja wieder einführen. Mir wäre eine Flexibilisierung, wie Sie sie vorgeschlagen haben, auch recht. Ihr Antrag gefällt mir übrigens inhaltlich sehr gut. Dem würde ich, wenn wir eine andere Lage hätten, sogar zustimmen.

Frau Feußner, der Abg. Poggenburg von der AfDFraktion hat eine Frage.

Ja, bitte.

Sehr geehrte Abg. Feußner, Sie haben gerade, zumindest sinngemäß, dargestellt, dass die AfD doch sonst immer gegen das Beamtentum wäre. Wie kommen Sie auf diese falsche Tatsachenbehauptung?

Ich lese viel Zeitung und höre mir auch in den Medien die eine oder andere Diskussion, auch wenn die AfD dabei ist, an, so wie Sie das auch bei uns machen. Dort haben Sie - nicht Sie als Person, sondern die AfD - schon mehrfach gesagt, dass Sie das Beamtentum ablehnen.

Übrigens, in Ihrem Landeswahlprogramm habe ich dazu nichts gefunden, aber im Bundeswahlprogramm steht es drin. Ich schaue da auch noch einmal genau nach und bringe vielleicht die entsprechenden Beweise.

Ich weiß aber, dass Sie immer etwas sagen und das dann hinterher widerlegen mit: Das stimmt nicht. Das ist sozusagen die Methode der AfD. Vielleicht war das jetzt ähnlich. Das weiß ich jetzt nicht.