chenden Ministerium eine angemessene Wahrnehmung der Fachaufsicht gar nicht zu 100 % abgesichert werden, da das Wirtschaftsministerium lediglich eine Versicherung, nämlich die ÖSA, zu beaufsichtigen hätte und insoweit tiefer gehende Vergleichszahlen mit anderen Versicherungen, wie auferlegt, fehlen würden. Daher besteht auch unter dem Gesichtspunkt einer qualitativ angemessenen Fachaufsicht die Notwendigkeit, in diesem Bereich gesetzgeberisch aktiv zu werden.
Dies hat die Landesregierung erkannt. Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf trägt den geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen Rechnung und eröffnet zukünftig die Möglichkeit der Übertragung der Fachaufsicht auf die BaFin.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Abschließend möchte ich noch erwähnen, dass es für den Fall einer später folgenden tatsächlichen Übertragung der Fachaufsicht auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bereits Erfahrungswerte im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit der BaFin gibt, und zwar im Bereich der Sparkassenaufsicht. Diese funktioniert seit Jahren reibungslos. Daher geht die Landesregierung davon aus, dass dies auch im Bereich der Versicherungsaufsicht zukünftig der Fall sein kann. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Erstaunlicherweise gibt es hierzu keine Nachfragen. Eine Debatte der Fraktionen ist ebenfalls nicht vereinbart worden. Deswegen gehen wir gleich zum weiteren Verfahren über.
Ich gehe davon aus, dass wir in diesem Fall über eine Überweisung in den Finanzausschuss reden. Gibt es anderweitige Vorschläge? - Die gibt es nicht.
Deswegen stelle ich die Überweisung des Gesetzentwurfes in Drs. 7/582 in den Finanzausschuss zur Abstimmung. Wer ist dafür? - Das sind alle Fraktionen. Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf in den Finanzausschuss überwiesen worden. Wir beenden den Tagesordnungspunkt 13.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulzulassungsgesetzes Sachsen-Anhalt und anderer Gesetze
Einbringer ist in seiner ersten im Landtag stattfindenden Amtshandlung der Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Herr Prof. Dr. Willingmann. Sie haben das Wort, bitte sehr.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es geht um ein Mantelgesetz, mit dem verschiedene Fragen der Hochschulzulassung und im Umfeld anderer zurzeit offener Regelungsmaterien des Hochschulrechtes geklärt werden sollen.
Wir wollen mit diesem Gesetz zunächst den Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassungen umsetzen, also das, was der eine oder andere von Ihnen noch als ZVS kannte, die Zentrale Vergabestelle für Studienplätze, die sich künftig mit dem Sitzland Nordrhein-Westfalen um ein sogenanntes dialogorientiertes Serviceverfahren zur Vergabe von Studienplätzen kümmern soll, namentlich von Studienplätzen mit Zulassungsbeschränkungen.
Zugleich soll in diesem Rahmen europarechtskonform angepasst werden, dass Studienbewerberinnen und -bewerber aus der Europäischen Union beim Einstieg in höhere Fachsemester zulassungsbeschränkter Studiengänge gleichbehandelt werden mit Bewerberinnen und Bewerbern aus Deutschland.
In technischer Hinsicht soll das Widerspruchsverfahren an die Studentenwerke zurückübertragen werden, soweit es um Bafög-Fragen geht. Das ist eine organisatorische Angelegenheit. Auch soll eine Regelung erfolgen über die Frage, welches Bafög-Amt im Land, also welches Studentenwerk sich um Bafög-Anträge von im Ausland Studierenden kümmern soll. Künftig wird dies das Studentenwerk Halle sein.
Beim Studentenwerksgesetz geht es vor allen Dingen darum, eine europarechtskonforme Lösung für die bislang als Leistungsvereinbarungen zwischen meinem Hause und den Studentenwerken abgeschlossenen Mittelzuweisungen zu treffen. Die Leistungsvereinbarung, die derzeit gilt, endet zum 31. Dezember 2016; sie muss künftig europarechtskonform als Betrauungsakt stattfinden und sollte unmittelbar als Mittelzuweisung an die Studentenwerke vollzogen werden.
Meine Damen und Herren! Das Ganze ist ein wenig eilig. Denn die Regelung soll idealerweise Anfang des Jahres 2017 in Kraft treten. Dies gilt namentlich für die Zuwendungen, die an die Studentenwerke zu leisten sind. Dabei geht es, wie Sie wissen, vor allem um Zuschüsse für Essen und Ähnliches.
Ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf zuzustimmen und ihn an die Ausschüsse zu überweisen. - Vielen Dank.
Herzlichen Dank. Ich sehe eine Frage oder eine Intervention von Herrn Lange. Herr Lange, Sie haben das Wort.
Ich habe eine Frage an Herrn Willingmann, der ein sehr profunder Kenner der Hochschulszene ist. Wir hatten im letzten Jahr eine Anfrage von Frau Dr. Pähle, wie viele Hochschulen an dem dialogorientierten Verfahren der ZVS teilnehmen. Dazu gab es die Aussage, dies wollten die beiden Universitäten eventuell für die Psychologie machen.
Gibt es denn Erkenntnisse, dass die Hochschulen dieses dialogorientierte Verfahren der neuen Stiftung verstärkt nutzen wollen, oder bleibt es bei der Aussage, wir bekommen das mit der Zulassung vor Ort besser umgesetzt?
Herr Abgeordneter, Sie haben völlig recht. An dem Befund, dass bislang die beiden Universitäten mit je einem Studiengang teilnehmen, hat sich nichts geändert. Das ist auch im Moment ganz vernünftig; denn die Stiftung Hochschulzulassung hat uns mitgeteilt, dass es immer noch technische Probleme gibt. Man muss also zu diesem Zeitpunkt keine weiteren Studiengänge hineingeben, wenn schon bei der bisherigen Vergabe technische Probleme auftreten.
Es ist ferner richtig, dass sich die Hochschulen für angewandte Wissenschaften hier im Lande bislang überhaupt nicht dazu durchringen konnten. Das hat zwei Gründe: Zum einen haben wir dort unterschiedliche Zeiten, zu denen der Vorlesungsbetrieb beginnt; zum anderen gehen die Hochschulen hier im Lande davon aus, dass sie ein Stück weit schneller sind als ein zentrales Verfahren.
Vonseiten meines Hauses teilen wir im Moment diese Auffassung. Wir sehen keine Veranlassung, die Hochschulen da hineinzudrängen, weil wir im Moment von einer hohen Auslastung der Studien
Das wäre politisch anders, wenn wir den Befund hätten, dass beispielsweise aufgrund fehlender zentraler Vergabe Studienplätze, die zulassungsbeschränkt sind, nicht voll ausgeschöpft werden können. Das ist bei uns in Sachsen-Anhalt nicht der Fall. Die Universitäten und Hochschulen sind voll ausgelastet.
Herr Lange, wenn das die Frage vor der Härte war, dann frage ich das nächste Mal, was bei Ihnen eine Frage mit Härte wird. Aber der Herr Minister hat entsprechend geantwortet. Deswegen haben wir jetzt die Chance, in die Debatte einzusteigen. Für die AfD hat der Abg. Herr Tillschneider das Wort. Bitte sehr.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Landesregierung hat mit diesem Antrag ein kleines Sammelsurium an Gesetzesänderungen vorgelegt. Von der Hochschulzulassung über das Widerspruchsverfahren beim Bafög bis hin zur Finanzierung des Studentenwerks steht hier einiges recht disparat nebeneinander. Da es sich in einem Fall um einen Staatsvertrag und in zwei Fällen um Anpassungen an EU-Recht handelt, meint die Landesregierung wohl, die Zustimmung sei alternativlos und da könne man alles im Block behandeln.
Wissen Sie, nichts in der Politik ist alternativlos. Diese Lektion müssten wir Ihnen doch mittlerweile beigebracht haben.
Das Studentenwerksgesetz Sachsen-Anhalt soll geändert werden, weil Zuwendungen des Landes an das Studentenwerk in der bisherigen Form mit EU-Beihilferecht im Konflikt stehen. Eine staatliche Beihilfe im Verständnis der Europäischen Union ist - so führt die Landesregierung aus - immer dann gegeben, wenn eine Finanzierung aus staatlichen Mitteln zu einer Begünstigung eines Unternehmens und damit zu einer möglichen potenziellen Wettbewerbsverfälschung
Das Studentenwerk aber ist doch kein Unternehmen. Welches Unternehmen steht denn zu ihm in Konkurrenz, sodass ein Wettbewerb verfälscht werden könnte? - Ein Studentenwerk ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und erbringt notwendige Dienstleistungen, die unter Daseinsfürsorge zu subsummieren sind.
ist, die losgelöst von den Lebensbedürfnissen der europäischen Völker alles zum Unternehmen erklärt, womit sich theoretisch Geld verdienen ließe. Wir lehnen diese Ideologie des totalen Marktes ab und infolgedessen auch diese Gesetzesänderung.
Wegen Kollision mit EU-Recht will die Landesregierung aber nicht nur das Studentenwerksgesetz, sondern auch unser Hochschulzulassungsgesetz ändern. Wenn sich Studenten eines höheren Semesters um einen Studienplatz in Sachsen-Anhalt bewerben, haben Studenten, die an einer deutschen Hochschule eingeschrieben sind, nach jetziger Rechtslage Vorrang. Darin erkennt die EU-Kommission eine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit.
Ich sage dazu Folgendes: In Großbritannien zahlen internationale Studenten höhere Gebühren als einheimische. In Malta ist das Studium für Landeskinder frei, während Studenten aus dem Ausland unter Umständen bezahlen müssen. Allerorten werden Landeskinder besser gestellt, was nur gut und recht ist. Wenn wir unsere Universitäten mit unseren Steuergeldern unterhalten, wollen wir doch auch, dass unsere Kinder in besonderer Weise davon profitieren.
Überhaupt würden wir gut daran tun, das, was von der EU kommt, nicht mehr allzu wichtig zu nehmen. Denn sollte Marine Le Pen es im kommenden Jahr Donald Trump gleichtun und zur französischen Präsidentin gewählt werden - ich würde es ihr von Herzen wünschen -,
dann müssen wir uns über eine Anpassung unseres Hochschulrechts an EU-Recht keine Gedanken mehr machen. Und das wäre auch gut so.
Abgesehen davon soll das Widerspruchsverfahren für das studentische Bafög auf die Ämter für Ausbildungsförderung bei den Studentenwerken übertragen werden. Wir haben uns darüber mit Betroffenen unterhalten und konnten nicht feststellen, dass die Neuregelung Nachteile brächte, weshalb wir dieser Änderung zustimmen.
Schlussendlich soll der Staatsvertrag über die gemeinsame Einrichtung für Hochschulzulassung vom 17. März 2016 umgesetzt werden. Ziel ist eine Optimierung der zentralen Vergabe von Studienplätzen. Alle NC-Fächer sollen in dasselbe Verfahren, das sogenannte dialogorientierte Serviceverfahren, einbezogen werden. Bei diesem Verfahren werden Mehrfachbewerbungen zentral
registriert und priorisiert, sodass einmal die Studienbewerber das für sie bestmögliche Ergebnis erzielen und die Universitäten mehr Planungssicherheit haben.