Im Interesse eines ausgeprägten Ausgleichssystems ist es gerechtfertigt, die Finanzkraftumlage stärker den finanzschwächeren Gemeinden zugutekommen zu lassen. Darauf ist Herr Erben bereits eingegangen. Die Finanzkraftumlage wird weiterhin 10 % betragen. Ich weiß, dass es hierzu immer noch Diskussionen mit den Gemeinden gibt, die die Finanzkraftumlage erbringen, nämlich den sogenannten abundanten Gemeinden; denen geht es meistens auch nicht gut. Diesen Sachverhalt konnten wir in dieser Form leider auch nicht auflösen.
Des Weiteren wird ein Ausgleich zwischen der Steuerkraftmesszahl und der Bedarfsmesszahl von derzeit 70 % im Jahr 2017 auf 80 % ab dem Jahr 2018 und danach dauerhaft auf 90 % bei den kreisangehörigen Gemeinden vorgenommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eines ist mir auch noch wichtig: Mit der Einführung der doppischen Haushaltsführung in den Kommunen gibt es, vor allem was die Abschreibungen anbelangt, Probleme, die wir auch zukünftig im Auge behalten müssen. Diese Abschreibungen müssten in die Bedarfe einfließen. Auch das konnte im FAG noch nicht realisiert werden. Wir werden darüber aber weiterhin diskutieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die weiteren Details werden wir im Ausschuss beraten. Zum Schluss möchte ich aber noch auf die Kritik von Herrn Knöchel eingehen, der sagte, dass dieser
Gesetzentwurf strukturblind sei. Daraus schließe ich, dass Sie Ihrerseits gewinnbringende Vorschläge bzw. Änderungsanträge einbringen werden, die dem Rechnung tragen. Allein die Forderung nach mehr Geld wäre sehr schwach. Das haben Sie aber nicht getan, sondern Sie haben von anderen Verteilungsmechanismen gesprochen. Wir sind sehr gespannt, wie Ihre Vorschläge aussehen werden.
Eines muss ich noch sagen: Natürlich haben wir in der Vergangenheit die Kommunen nicht auskömmlich finanziert. Das war aber von vielen Faktoren abhängig.
Ich glaube, dass wir uns gemeinsam auf diesen Konsens verständigen konnten, ist ein Erfolg der Arbeit in unserer Koalition. Darauf bin ich sehr stolz. - Vielen Dank.
Frau Feußner, mir liegt noch eine Wortmeldung von Herrn Knöchel vor. Es ist möglicherweise eine Intervention. Sie können sich aussuchen, ob Sie darauf reagieren. - Herr Knöchel, Sie haben das Wort.
Frau Kollegin Feußner, weil Sie sagten, dass wir Vorschläge machen sollten. Wir hatten einen Vorschlag gemacht. Bei uns hieß es Gemeindefinanzkommission. Wir möchten gern in den Beratungen zum FAG abklären, ob es sinnvollerweise vielleicht auch die Finanzstrukturkommission sein könnte, die über diese Fragen berät.
Als ein Beispiel nannten wir die Gemeindestraßen, die sich wenig über Einwohnerzahlen abbilden lassen. Es gibt sehr kleine Gemeinden mit mehreren bzw. längeren Straßen, ähnlich wie bei den Landkreisen. Wäre vielleicht die anerkannte Länge der Gemeindestraßen so ein Kriterium? Ein weiteres Kriterium wäre die soziale Lage in der Gemeinde bzw. die Frage der Indikatoren, nach denen man die Mittel belastungsorientiert verteilen kann.
All das würden wir ungern per Änderungsantrag einbringen. Heute hat der Herr Finanzminister endlich den Satz ausgesprochen, den wir immer hören wollten: Land und Kommunen sind Partner. Demzufolge muss das vorher mit den Kommunen sehr gut beraten werden.
Deswegen war unsere Forderung, schon vor Ablauf dieser Legislaturperiode über die Verteilungsmechanismen und nicht über die Summe zu reden und dabei zu überlegen, welche neuen Ver
teilungskriterien das sein könnten. Ich würde hierbei nichts übers Knie brechen, sondern diese Fragen gern im Dialog mit den Kommunen klären, was die Kriterien sein könnten. Derzeit ist es der „veredelte“ Einwohner. Dieser bildet allerdings nicht die Probleme unseres Landes ab. Im Gegenteil, er bedingt die Strukturblindheit, die wir kritisieren.
Nach dieser Kurzintervention haben Sie, Frau Feußner, jetzt noch einmal die Möglichkeit zu reagieren.
Wenn Land und Kommunen - wie hat es der Finanzminister ausgedrückt? - keine Partner wären, dann wäre es ein Armutszeugnis.
Ich weiß, dass das in der Vergangenheit nicht immer so gut gelaufen ist. Ich will jetzt auch niemandem die Schuld zuweisen. Aber das sollte schon im Interesse des Parlaments sein. Wir sind sicherlich alle gute Partner der Kommunen. Viele Abgeordnete sitzen auch in kommunalen Vertretungen. Schon von daher besteht ein Interesse. Auch die Landesregierung sollte ein großes Interesse daran haben. Gerade weil es um die Finanzierungs- und Verteilungsmechanismen der Kommunen geht, gehe ich einmal davon aus, dass diese sogar ein sehr großes Interesse daran haben, dass wir deren Partner sind.
Ich bin sehr froh darüber, dass der jetzige Finanzminister die Finanzstrukturkommission sozusagen wieder ins Leben gerufen hat.
- Und der Innenminister. Ich möchte niemanden außen vor lassen. Die einen machen die Finanzen und die anderen haben die innenpolitischen Probleme zu lösen. Das ist in diesem Duo sehr gut. Das scheint - ich bin nicht dabei - auch sehr gut zu laufen.
Wenn man das Protokoll über die Anhörung gelesen hat, die die Landesregierung zu diesem FAG durchgeführt hat - das kann man im Gesetzentwurf nachlesen, wenn man es noch nicht gelesen hat -, konnte man dort keine großen Kritikpunkte seitens der Kommunen lesen, die gravierend wären und die wir hätten noch anfassen müssen oder die wir noch anfassen könnten im
Wenn die Kommunen der Meinung sind, dass wir andere Verteilungsmechanismen benötigen, dann haben sie das Forum der Finanzstrukturkommission. Dann können wir die Kommunen - ich gehe davon aus, dass wir dazu eine Anhörung im Ausschuss durchführen werden - dazu noch einmal befragen und ihnen gegebenenfalls den Auftrag geben, das an entsprechender Stelle vorzutragen.
Herzlichen Dank, Frau Feußner. - Damit sind wir am Ende der Debatte. Wir kommen zum Abstimmungsverfahren.
Ich habe es jetzt nicht explizit gehört, aber ich gehe davon aus, dass die Überweisung in den Finanzausschuss zur federführenden Beratung und in den Innenausschuss zur Mitberatung gewünscht wird.
Damit ist die Abstimmungsfrage klar. Wer der Überweisung des Gesetzentwurfes zustimmt, den bitte ich jetzt um das Kartenzeichen. - Ich stelle fest, dass von allen Fraktionen der Überweisung zugestimmt wurde. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Niemand. Demzufolge ist der Gesetzentwurf in Drs. 7/581 in den Finanzausschuss zur federführenden Beratung und in den Innenausschuss zur Mitberatung überwiesen worden. Damit schließe ich den Tagesordnungspunkt 12.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung der Öffentlichen Feuerversicherung Sachsen-Anhalt und der Öffentlichen Lebensversicherung Sachsen-Anhalt
Auch zu diesem Gesetzentwurf ist der Minister der Finanzen Herr Schröder der Einbringer. Herr Schröder, Sie haben das Wort.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Ich bin es schon wieder. - Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll im Gesetz über die Errichtung der Öffentlichen Feuerversicherung Sachsen-Anhalt und der Öffentlichen Lebensversicherung Sachsen-Anhalt zukünftig die Möglichkeit der Übertragung der Fachaufsicht auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, geschaffen werden.
Bislang, meine sehr verehrten Damen und Herren, nehmen das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung die Fachaufsicht und das Ministerium der Finanzen die Rechtsaufsicht wahr.
Die Notwendigkeit des vorliegenden Gesetzentwurfes ergibt sich daraus, dass infolge der Finanzmarktkrise in den letzten Jahren deutlich gestiegene aufsichtsrechtliche Anforderungen gestellt werden. So verlangt beispielsweise die europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und betriebliche Altersversorgung zukünftig einen intensiveren Informationsaustausch mit den nationalen Fachaufsichten. Die nationalen Fachaufsichten sind zur regelmäßigen IT-basierten Berichterstattung verpflichtet. So müssen die Fachaufsichtsbehörden nunmehr eigenständige versicherungsmathematische Analysen in Bezug auf die zu beaufsichtigenden Unternehmen vorlegen.
In Anbetracht dieser deutlich gestiegenen Anforderungen sehen wir Handlungsbedarf. Daher erscheint es aus fachlicher Sicht sinnvoll, die vom Bundesgesetzgeber im Versicherungsaufsichtsgesetz eingeräumte Möglichkeit der Übertragung der Fachaufsicht auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auch landesgesetzlich zu gestatten und eine entsprechend Regelung in das Gesetz über die Errichtung der Öffentlichen Feuerversicherung Sachsen-Anhalt und der Öffentlichen Lebensversicherung Sachsen-Anhalt aufzunehmen.
Die alternative Möglichkeit bestünde in der personellen Aufstockung der Fachaufsicht im Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung und die gleichzeitige Verbesserung der ITInfrastruktur. Das würde natürlich zu erheblichen und dauerhaften finanziellen Belastungen im Landeshaushalt führen.
chenden Ministerium eine angemessene Wahrnehmung der Fachaufsicht gar nicht zu 100 % abgesichert werden, da das Wirtschaftsministerium lediglich eine Versicherung, nämlich die ÖSA, zu beaufsichtigen hätte und insoweit tiefer gehende Vergleichszahlen mit anderen Versicherungen, wie auferlegt, fehlen würden. Daher besteht auch unter dem Gesichtspunkt einer qualitativ angemessenen Fachaufsicht die Notwendigkeit, in diesem Bereich gesetzgeberisch aktiv zu werden.