Die Festschreibung der Finanzmasse gleich für mehrere Jahre - wenn Sie so wollen, trotz Überprüfungsgebot für diese Wahlperiode - ist ein in der Geschichte unseres Landes beispielloser Vorgang und verschafft den Kommunen natürlich wesentlich größere Planungssicherheit.
Auch bei der internen Aufteilung der eben beschriebenen Finanzausgleichsmasse gibt es Anpassungen, die aus unserer Sicht für mehr Gerechtigkeit sorgen. Die Auftragskostenpauschale wurde deutlich erhöht. Sie beträgt jetzt 23 % der gesamten Finanzausgleichsmasse. Deutlich mehr Geld planen wir auch für die Kreisstraßen ein. Der Betrag für die Unterhaltung von Kreisstraßen steigt von jetzt 5 400 €/km auf dann 7 500 € je km Kreisstraße. Die Investitionspauschale wird von jetzt 125 Millionen € auf dann 150 Millionen € festgelegt. Die Mittel im Ausgleichsstock für notleidende Kommunen bleiben in der bisherigen Höhe von 40 Millionen € pro Jahr festgeschrieben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eingangs meiner Rede zur Einbringung habe ich von deutlichen Anreizen für solides Wirtschaften gesprochen. Was meine ich damit? - Ich sage das Stichwort: fixe Hebesätze. In Umsetzung des Koalitionsvertrags werden die Hebesätze für die Jahre 2017 bis 2021 für die jeweilige kommunale Gruppe festgeschrieben. So erhalten Kommunen eine höhere Planungssicherheit, sowohl was den Haushaltsvollzug als auch was die Haushaltsaufstellung betrifft.
Zugleich wollen wir mit diesen fixen Hebesätzen Anreize schaffen, eigene Einnahmen zu generieren. Wenn in den fünf Jahren eine Entwicklung stattfindet, wird das im Finanzausgleichsgesetz nicht mehr zum Abzug gebracht. Andererseits wird das Finanzausgleichsgesetz Kommunen mit sehr niedrigen Hebesätzen, aber sehr hohen Einnahmen nicht mehr besserstellen wie bislang noch.
Im Finanzausgleichsgesetz kommt die Finanzkraftumlage stärker als bisher den finanzschwächeren Kommunen zugute. Auch das war Vorgabe des Koalitionsvertrags. Dazu haben wir den sogenannten Ausgleichsfaktor bei der Berechnung der Verteilung der Umlage erhöht, weil wir es einfach insgesamt für gerechter halten.
Dieses finanzielle Mehr in Richtung finanzschwacher Kommunen geht tatsächlich zulasten der finanzstärkeren kreisangehörigen Gemeinden. Damit dieser Schwenk verträglich wird und bleibt, haben wir ihn in zwei Schritten angepasst. Den ersten Schritt gehen wir im kommenden Jahr, den zweiten, endgültigen Schritt der Ausgleichsquotenanhebung dann im Jahr 2018.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die meisten Kommunen dürfen sich über höhere Zuweisungen freuen. Sie werden aber sicherlich bemerkt haben: Ja, es wird auch Kommunen geben, die nicht mehr Geld bekommen, die in Teilen sogar weniger Geld bekommen. Die eben genannten Verschiebungen in der Binnenverteilung zugunsten einer höheren Gerechtigkeit sind nur ein Grund. Hauptgrund für geringere Zahlungen ist aber, dass die Kommunen in der Regel höhere - und zwar zum Teil deutlich höhere - Steuereinnahmen haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wer 10 %, 20 %, in Einzelfällen sogar 100 % höhere Steuereinnahmen hat, kann im Finanzausgleich nicht noch einen Zuschlag erwarten. Die Verfassung unseres Landes schreibt einen angemessenen Ausgleich vor; nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Eigentlich hatten wir im Koalitionsvertrag auch vereinbart, dass die Verbandsgemeinden eigene Schlüsselzuweisungen über das FAG erhalten sollen. Davon nehmen wir - das will ich deutlich sagen - im Ergebnis unserer Anhörung Abstand.
In den Diskussionen unter anderem mit den Spitzenverbänden wurde sehr schnell klar, dass damit das Finanzausgleichsgesetz insgesamt deutlich verkompliziert würde, und böse Zungen behaupten, das FAG sei jetzt schon kompliziert genug.
- Ganz böse. - Vor allem wäre der gewünschte Effekt nicht erreichbar. Deswegen wird es bei den jetzigen Regelungen bleiben.
Apropos Investitionspauschale. Ich will auch deutlich sagen, dass wir die Pauschale um 25 Millionen € - ich sagte es - auf 150 Millionen € anheben. Wir werden aber die zusätzlichen 25 Millionen € zweckgebunden ausreichen. So werden 2017 10 Millionen € und ab 2018 15 Millionen € davon pro Jahr für die Förderung von Investitionen in kommunale Krankenhäuser über das Krankenhausfinanzierungsgesetz und damit über das Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration ausgereicht.
Die anderen 10 Millionen € binden wir für die Förderung von Investitionen in kommunale Sportstätten über das Sportfördergesetz und für Investitionen in unsere Feuerwehren über das Brandschutzgesetz ein. In beiden Fällen wird das Ministerium für Inneres und Sport die Mittel bewilligen.
Städte und Gemeinden trägt dazu bei, dass unsere Kommunen im kommenden Jahr - erstmals seit dem Bestehen dieses Landes - über Gesamteinnahmen in Höhe von mehr als 4 Milliarden €, und zwar aus Steuern und Landeszuweisungen, verfügen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, die Kosten für unsere Kommunen steigen auch. Das ist wohl klar.
Aber es stimmt auch, dass die Kommunen in diesem Land noch nie über höhere Einnahmen verfügen konnten als heute mit diesem Gesetz, sofern es der Landtag so verabschiedet.
Ich habe nach vielen Begegnungen und Gesprächen mit Kommunalpolitikern schon den Eindruck, dass wir jetzt auch gemeinsam von einer angemessenen Finanzausstattung der Kommunen über das FAG reden, und zwar sowohl die Landespolitiker wie auch die Kommunalpolitiker, sowohl der Finanzminister wie auch der Bürgermeister.
Wir haben all das, was wir uns für eine bessere Finanzierung unserer Kommunen vorgenommen haben, vollumfänglich umgesetzt. Wenn Sie jetzt noch die Stark-Programme, Stark II, Stark III und Stark V, in Betracht ziehen, über die wir nochmals erhebliche Summen für die Stärkung unserer finanzschwachen Kommunen ausgeben, sei es für die Teilentschuldung, für Investitionen, für Bildung, dann ist das die von der Kenia-Koalition versprochene Trendwende bei der Finanzpolitik zugunsten unserer Kommunen.
Hinzu kommen andere Investitionen, nicht nur bei der Städtebauförderung, sondern zum Beispiel auch bei dem Thema Breitbandversorgung. Die Fördermittel für schnelles Internet im ländlichen Raum wurden massiv erhöht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! All das, was ich eben aufzählte, wird nicht über Nacht zur finanziellen Gesundung unserer Städte und Gemeinden führen, aber es wird dazu beitragen, allerdings nur dann - das will ich an dieser Stelle deutlich sagen -, wenn die verantwortlichen Kommunalpolitiker weiterhin mit spitzem Bleistift und klugen Entscheidungen auf ihre eigenen Haushalte achten.
Ich bin meinem Haus dankbar dafür, dass es sehr schnell die notwendigen gesetzlichen Regelungen auf den Weg gebracht hat. Nur Beifall wird es dafür in der Öffentlichkeit sicherlich nicht geben. So naiv darf man nicht sein. Aber ich spüre schon eine klare Veränderung im Miteinander zwischen
den Kommunen und dem Land, dass ein Beraten auf Augenhöhe mit Respekt wahrgenommen wird und dass vielleicht die Verhärtungen, die es in den letzten Monaten und Jahren gegeben hat, aufgebrochen werden können. Das ist mir persönlich mindestens genau so wichtig wie das zusätzliche Geld.
All das sind Zeichen dafür, dass die Koalition entgegen mancher öffentlich artikulierter Stimmungslage durchaus verstanden hat, wo es die Kommunen und letztlich den Bürger zwickt, wo man, wie man so schön sagt, den Finger in die Wunde legen muss. Das ist für mich, meine sehr verehrten Damen und Herren, verantwortungsvolle Politik, für unsere Menschen und gegen Polemik. In diesem Sinne freue ich mich auf konstruktive Beratungen in den Ausschüssen und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank, Herr Minister. - Ich sehe eine Frage oder eine Intervention des Abg. Herrn Roi. Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Präsident. - Wir stehen erst am Anfang der Beratung zu diesem Gesetzentwurf, trotzdem habe ich schon eine Frage, die sich aus den Unterlagen ergibt, und zwar zu der Finanzstrukturkommission.
In den Unterlagen wird ausgeführt, dass die kommunalen Spitzenverbände angeregt hatten, die Finanzstrukturkommission im Gesetz selbst zu benennen. Dieser Anregung ist nicht gefolgt worden. Meines Wissens ist der Innenminister der Leiter dieser Kommission. Gibt es einen Grund dafür, dass man dieser Anregung nicht gefolgt ist?
Zur Genese. Es hat im Jahr 2007 unter dem Ministerpräsidenten Herrn Böhmer eine Verständigung zur wiederkehrenden Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände in landespolitische Entscheidungsprozesse gegeben. Man hat eine entsprechende Vereinbarung geschlossen und sie Konsultationsvereinbarung genannt. Dies ist ein feststehender Begriff für diese feste Vereinbarung zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung.
Diese Konsultationsvereinbarung aus dem Jahr 2007 beinhaltet die Festlegung einer Finanzstrukturkommission, die sich regelmäßig treffen sollte.
Hierbei hat es in den vergangenen Jahren Erweiterungen gegeben. Erstens ist die Kommission erweitert worden und zweitens hat man einen kommunalen Stabilitätsrat ins Leben gerufen. Zudem hat man das Finanzmonitoring verändert. Man hat den kommunalen Stabilitätsrat und die Finanzstrukturkommission immer stärker erweitert, vergrößert und zum Schluss nicht mehr tagen lassen.
Es war mein Bestreben und auch das Bestreben des Innenministers, der ja zur Finanzstrukturkommission einlädt, nicht ein Nebeneinander nicht tagender Gremien zu haben, sondern das Gremium, das aus der Konsultationsvereinbarung resultiert, wieder aufleben und regelmäßig tagen zu lassen. Das ist erfolgt. Die Finanzstrukturkommission ist, wenn Sie so wollen, revitalisiert worden; sie tagt regelmäßig. Es gibt keinen kommunalen Stabilitätsrat mehr.
Zudem ist in der Finanzstrukturkommission verabredet worden - deswegen muss es auch nicht mehr im FAG, in einem Gesetz stehen -, dass wir eine neue Konsultationsvereinbarung schaffen, die die alte aus dem Jahr 2007 ablöst. Es gibt vieles, das seit dieser Zeit zu aktualisieren war.
Wir haben diese Gespräche zu einem erfolgreichen Ende geführt und haben dieses Thema im Kabinett behandelt, sodass ich davon ausgehen darf, dass der Ministerpräsident für die Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden in den nächsten Wochen die neue Konsultationsvereinbarung beschließt, in der die Finanzstrukturkommission entsprechend benannt ist. Weil dies so ist, haben wir auf eine explizite Benennung im Finanzausgleichsgesetz - diese hat es im Übrigen noch nie gegeben - verzichtet.
Herzlichen Dank. - Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Ich möchte daran erinnern, dass für Interventionen und für Antworten darauf das Wort „kurz“ gilt. Gleichwohl wissen wir, dass die Landesregierung immer so lange reden kann, wie sie will. Ich wollte nur nicht, dass sich andere ein Beispiel daran nehmen.
Wir steigen jetzt in die Debatte ein. Als erster Debattenredner hat für die AfD-Fraktion der Abg. Herr Roi das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe heute die Ehre, für die AfD-Fraktion zu einem der wichtigsten Themen überhaupt zu sprechen,
In den Kommunen leben die Bürger. Sie sind dort direkt betroffen von Ihrer katastrophalen Finanzpolitik der letzten Jahre. Das muss man so deutlich sagen. Allerdings haben Sie heute gezeigt, dass das Wahlergebnis offensichtlich etwas bewirkt hat; denn die Finanzausgleichsmasse wird erhöht und für die nächsten Jahre festgeschrieben.
Ja, es war eine katastrophale Finanzpolitik - nichts ist härter als die Wahrheit -, so möchte ich das bezeichnen, was Sie in den letzten Jahren betrieben haben.
Ich hatte in einer meiner letzten Reden im Landtag darauf verwiesen, dass es eine Großdemonstration vor dem Landtag gab. Anschließend hat Ministerpräsident Haseloff die Kommunen und die Feuerwehren mit den Worten begrüßt: Welch schöne Feuerwehrautos ihr habt und wie viel Geld ihr habt, dass ihr Sprit kaufen und hierher fahren könnt! - Das war eine Verhöhnung. Ich hoffe, das wird der Vergangenheit angehören; denn das gehört sich nicht als Ministerpräsident.
Meine Damen und Herren! Die finanzielle Situation der Kommunen ist seit Jahren miserabel. Sie haben das angedeutet. Die Spannungen in der kommunalen Familie sind extrem. Der Grund dafür sind die angesprochenen massiven Kürzungen in vielen Bereichen. Gleichzeitig - auch das muss man sagen - wurden Aufgaben nach unten delegiert.