Protocol of the Session on October 28, 2016

(Zustimmung bei der CDU, bei der LINKEN, bei der SPD und bei den GRÜNEN)

Da es keine Nachfragen an den Minister gibt, danke ich Herrn Minister Webel für seine Ausführungen.

Wir kommen zur

Frage 4 Servicestelle „Interkulturelles Lernen in Kita und Schule“

Sie wird von der Abg. Frau Birke Bull-Bischoff von der Fraktion DIE LINKE gestellt. Sie haben das Wort.

Es gibt Meldungen, wonach der Servicestelle, die seit September 2015 zahlreiche pädagogische Institutionen in Sachsen-Anhalt angesichts der gestiegenen Zuwandererzahlen und der daraus resultierenden Herausforderungen berät, qualifiziert und unterstützt, die bisher gewährten Fördermittel um zwei Drittel gekürzt werden sollen. Der Träger der Servicestelle sieht damit keine Möglichkeit mehr, seine intensiv nachgefragte Tätigkeit fortzusetzen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wenn die Informationen zutreffen, welche

Gründe hat die Landesregierung für die drastische Kürzung der Fördermittel?

2. In welcher Form beabsichtigt die Landesregie

rung die Beratung, Qualifizierung und Unterstützung der Schulen und Kitas in Fragen der Arbeit mit Zugewanderten zukünftig zu gewährleisten?

Für die Landesregierung antwortet Herr Minister für Bildung Marco Tullner. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Auch auf die Gefahr hin, dass Frau Bischoff - wie heißt sie jetzt? Frau Birke Bull-Bischoff; Entschuldigung, daran muss ich mich gewöhnen - das Wasser schon getrunken hat, habe ich es trotzdem genommen.

(Heiterkeit bei der SPD - Birke Bull- Bischoff, DIE LINKE: Ich habe das akus- tisch nicht verstanden!)

Ich beantworte die Frage der Frau Abg. Birke BullBischoff - jetzt habe ich es - namens der Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Vor dem Hintergrund der Haushaltssituation - Stichwort Eckwerte - hat jedes Haus Prioritäten zu setzen und entsprechende Kürzungen vornehmen müssen.

Zu 2: Die Beratung, Qualifizierung und Unterstützung der Schulen wird zukünftig durch die vorhandenen Kompetenzen der Landesverwaltung - Lisa, Landeszentrale für politische Bildung, Landesschulamt - abgedeckt.

Wenn es keine Fragen gibt, danke ich dem Herrn Minister für seine Ausführungen.

Wir kommen somit zu

Frage 5 Einstiegsqualifizierung plus (EQ plus) und Einstiegsqualifizierung plus plus (EQ plus plus)

Sie wird gestellt von der Abg. Frau Doreen Hildebrandt, DIE LINKE. Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.

Danke, Herr Präsident. Tolle Aussprache.

Derzeit werden gemäß § 54a des Sozialgesetzbuches III und der Vereinbarung der Paktpartner in Sachsen-Anhalt zur „begleitenden Qualifizie

rung in berufsbildenden Schulen“ in Sachsen-Anhalt jungen Menschen Praktikumsplätze in Verbindung mit einer schulischen Begleitung an einer Berufsschule angeboten. Ziel der Qualifizierung soll die Übernahme des Jugendlichen nach dem Praktikum in eine betriebliche Ausbildung sein.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist die Weiterführung der Beschulung im

Rahmen der Programme EQ plus und EQ plus plus seitens der Landesregierung für das laufende und das kommende Schuljahr geplant?

2. Welche Entscheidungskriterien gibt es auf

Landesebene, in welchen berufsbildenden Schulen EQ-plus- und EQ-plus-plus-Klassen eingerichtet werden und spielt dabei die regionale Verteilung von Praktikumsangeboten eine entscheidende Rolle?

Ich danke für die Ausführungen. - Für die Landesregierung spricht Herr Minister für Bildung Marco Tullner. Herr Minister, Sie haben das Wort.

(Doreen Hildebrandt, DIE LINKE: Ich habe auch nichts getrunken!)

Wenn Sie es getan hätten, würde ich es auch tun. - Herr Präsident, ich beantworte die Frage der Abg. Hildebrandt namens der Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Es ist vorgesehen, die Einstiegsqualifizierung plus und die Einstiegsqualifizierung plus plus wie bisher fortzuführen. Das heißt, an den zwölf Standorten Dessau-Roßlau, Halle, Magdeburg, Salzwedel, Bitterfeld-Wolfen, Haldensleben, Weißenfels, Halberstadt, Sangerhausen, Leuna,

Aschersleben und Stendal wird die Einstiegsqualifizierung plus vorgehalten. Bei Bedarf können weitere öffentliche berufsbildende Schulen des Landes ein Beschulungsangebot für die Einstiegsqualifizierung plus einrichten.

Sofern der Schulträger mehrere berufsbildende Schulen führt, ist in seinem Zuständigkeitsbereich insgesamt nur einmal die Einstiegsqualifizierung plus vorzuhalten.

Für die Einstiegsqualifizierung plus plus waren bisher drei Standorte vorgesehen, nämlich Halle, Dessau-Roßlau und Magdeburg. Weitere Standorte können bei Bedarf und unter Berücksichtigung der personellen und sächlichen Ressourcen durch das Landesschulamt genehmigt werden. - Sie bekommen das auch schriftlich von mir, Sie brauchen das nicht mitzuschreiben.

Zu 2: Jugendliche und junge Erwachsene, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und in der Regel nicht älter als 25 Jahre sind, können in die Ein

stiegsqualifizierung plus aufgenommen werden. Über das Vorliegen der individuellen Fördervoraussetzungen der Teilnehmenden entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit. Die Anmeldung der Teilnehmenden in der Berufsschule erfolgt jeweils durch den Betrieb.

Die Einrichtung von Klassen in der Einstiegsqualifizierung plus ist abhängig von den geschlossenen Verträgen zwischen den Betrieben und den teilnehmenden Jugendlichen. Teilnehmende in der Einstiegsqualifizierung plus können zusätzlich bei Zustimmung des Betriebes in die Einstiegsqualifizierung plus plus aufgenommen werden und an einem zweiten Tag pro Woche zusätzlich eine Sprachförderung erhalten.

Wenn es keine Fragen gibt, danke ich dem Herrn Minister für die Ausführungen.

Wir kommen zur

Frage 6 GRW-Förderung Lieken

Sie wird gestellt vom Abg. Andreas Höppner, DIE LINKE. Sie haben das Wort.

Der Backwarenhersteller Lieken errichtet aktuell auf dem Gelände des Mutterkonzerns AGROFERT in Wittenberg ein neues Produktionswerk für Backwaren. In Zuge dessen soll ein weiteres Lieken-Werk in Weißenfels mit ca. 250 Arbeitsplätzen geschlossen werden.

Die Investition in Wittenberg fördert das Land Sachsen-Anhalt mit einem maximalen Zuschuss aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur in Höhe von 11,25 Millionen €. Insgesamt sollen am Standort 265 Arbeitsplätze entstehen.

Lieken ist Mitglied des Verbands der Großbäckereien und wendet für alle seine Unternehmen die entsprechenden Tarifverträge an. AGROFERT Deutschland hingegen unterliegt keiner Flächentarifbindung. Im Geschäftsbereich Chemie finden allerdings einzelne Haustarifverträge Anwendung.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist Tarifbindung ein Kriterium für den Erhalt

der Fördermittel in Höhe von 11,25 Millionen € im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ gewesen?

2. Wird unter dem Namen Lieken, Lieken AG