Protocol of the Session on October 28, 2016

Viertens. Assistenzleistungen werden im Bundesteilhabegesetz als Leistungstatbestand konkret benannt und dienen der selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags einschließlich der Tagesstrukturierung.

Diese Assistenzleistungen können an mehrere Leistungsberechtigte gemeinsam erbracht werden, soweit dies zumutbar ist. Die gemeinsame Erbringung von Assistenzleistungen, insbesondere die der Leistungen der persönlichen Assistenz im privaten Bereich, sollte im Sinne der Selbstbestimmung von der Zustimmung der Leistungsberechtigten abhängig gemacht werden. Hierzu konnte allerdings ebenfalls keine Mehrheit im Bundesratsverfahren hergestellt werden.

Fünftens. Mit dem Bundesteilhabegesetz erfolgt eine Anpassung des Begriffs der Behinderung an die UN-Behindertenrechtskonvention. Nach der Neudefinition des Behindertenbegriffs und des leistungsberechtigten Personenkreises wird das Kriterium der wesentlichen Behinderung durch die Formulierung ersetzt, dass die Teilhabe in erheblichem Maße eingeschränkt sein muss.

Das neue Teilhaberecht darf aber keinesfalls zu Verschlechterungen führen. Der Kreis der Zugangsberechtigten darf nicht eingeschränkt werden. Das ist eine große Sorge der Betroffenen. Deshalb haben die Länder die Bundesregierung im Bundesratsverfahren aufgefordert zu prüfen, wie im weiteren Gesetzgebungsverfahren sichergestellt wird, dass alle, die bisher einen Anspruch auf Eingliederungshilfe hatten, diesen auch künftig haben werden.

Sechstens. Künftig soll ein Reha-Antrag ausreichen, um alle benötigten Leistungen von verschiedenen Reha-Trägern zu erhalten. Die Zusammenarbeit der Reha-Träger soll Leistungen wie aus einer Hand ermöglichen. Es soll aber Ausnahmen von diesem Verfahren geben. Auch dagegen wendet sich der Bundesrat.

Noch zwei weitere Kritikpunkte, die der Bundesrat benennt, sind hervorzuheben.

Das Bundesteilhabegesetz enthält noch keine gelungene Regelung zum Verhältnis der Leistungen der Pflegeversicherung, der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe. Der Bund hat zugesagt, sich dieses Kritikpunktes intensiv anzunehmen und Alternativvorschläge zu prüfen.

Des Weiteren muss sichergestellt werden, dass der Anwendungsbereich, wonach die Leistungen der Pflegeversicherung für Einrichtungen der Behindertenhilfe auf maximal 266 € im Monat begrenzt werden, nicht auf ambulante Wohnformen ausgeweitet wird.

Trotz aller Kritik: Der Entwurf des Bundesteilhabegesetzes enthält viele Fortschritte und wird die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft verbessern.

(Zuruf von Minister Marco Tullner)

- Ich habe den Zuruf des Bildungsministers gerade gehört. Es waren immerhin mehr als 120 Änderungsanträge, an denen wir uns bei drei Vierteln der Punkte eindeutig auch im Sinne des Bundesrates, also der Mehrheit der Länder, beteiligt haben. Deswegen war es wichtig, die großen sechs Punkte wenigstens herauszuarbeiten, die im Bundesteilhabegesetz wichtig sind.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Das ist bei den Betroffenen ein großer Diskussions- punkt! Das ist schon wichtig!)

Zur zweiten Frage: Ziel war und ist es, den Gesetzentwurf zügig durchzuberaten. Derzeit befindet er sich im Bundestag und in seinen Ausschüssen. Am 7. November 2016 ist eine Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestages geplant. Der zweite Durchgang im Bundesrat ist insoweit vom Fortgang der weiteren Beratungen abhängig.

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Ich weiß nicht, ob wir den Termin in der Dezember-Sitzung zur endgültigen Beschlussempfehlung halten können. Das ist davon abhängig, wie der Bundestag weiterhin berät. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der SPD - Cornelia Lüd- demann, GRÜNE: Danke!)

Es gibt keine Nachfragen. Dann danke ich der Ministerin für Ihre Ausführungen.

Wir kommen zur

Frage 3 Bauarbeiten auf der Saalebrücke im Zuge der B 91, Ortsumfahrung Weißenfels

Sie wird vom Abg. Rüdiger Erben von der SPDFraktion gestellt. Herr Erben, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! An der Saalebrücke im Zuge der Bundesstraße 91 auf der Ortsumfahrung Weißenfels werden gegenwärtig im Auftrag der Landesstraßenbaubehörde Sanierungsmaßnahmen durchge

führt. Die Fahrbahn auf der Brücke in Richtung Halle wurde bereits saniert und für den Verkehr freigegeben. Bedingt durch die Bauarbeiten auf der Richtungsfahrbahn Zeitz ist die Geschwindigkeit zurzeit auf 60 km/h begrenzt.

Auf der freigegebenen Fahrbahn sind trotz der Geschwindigkeitsbegrenzung deutlich und dutzendhaft Stöße im Fahrzeug zu bemerken, die auf Unebenheiten auf der Fahrbahn zurückzuführen sind.

(Heiterkeit)

Dies entspricht nicht nur der Wahrnehmung des Fragestellers, sondern zahlreicher Verkehrsteilnehmer. Die Weißenfelser Lokalausgabe der „Mitteldeutschen Zeitung“ berichtete zwischenzeitlich mehrfach darüber und gibt unter anderem die Aussage der Landesstraßenbaubehörde wieder, dass die Fahrbahn in einem ordnungsgemäßen Zustand sei.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung den Zu

stand der jüngst sanierten Fahrbahn auf der Saalebrücke Weißenfels?

2. Für den Fall, dass dieser nicht ordnungs

gemäß ist: Welche Maßnahmen sind zur Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes der sanierten Fahrbahn vorgesehen?

(Heiterkeit - Zuruf: Habt ihr keine anderen Probleme in Weißenfels?)

Für die Landesregierung antwortet der Minister für Landesentwicklung und Verkehr Thomas Webel. Herr Webel, Sie haben das Wort.

Darf ich Ihnen einmal eine Frage stellen, Herr Erben? Haben Sie schon von dem Wasser hier vorn getrunken?

(Rüdiger Erben, SPD: Nein! - Heiterkeit)

- Danke.

(Minister Marco Tullner: Das war die Ant- wort! - Minister Thomas Webel trinkt aus dem Wasserglas am Rednerpult)

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage des Abg. Rüdiger Erben wie folgt. - Herr Erben, gestatten Sie mir, die beiden Fragen zusammenfassend zu beantworten.

(Rüdiger Erben, SPD: Ja, gern!)

- Ich bekomme ein Ja. Dann kann ich auch beginnen.

Der Anlass für die Bauarbeiten auf der Saalebrücke sind übliche Verschleißerscheinungen der Übergangskonstruktionen und der Fahrbahn gewesen, die nach einem Nutzungszeitraum von 15 Jahren planmäßig zu erneuern sind. Die Baumaßnahme umfasst den Austausch der Übergangskonstruktionen sowie auf einer Länge von ca. 800 m die Erneuerung der Fahrbahn. Mit der Erneuerung ist im Frühjahr 2016 begonnen worden; sie soll planmäßig gegen Ende 2016 abgeschlossen sein.

Die Erneuerung des Fahrbahnbelages auf der Saalebrücke erfolgte durch Gussasphalt, der anschließend zwecks Herstellung der Griffigkeit mit Splitt abgestreut worden ist. Nach der Verkehrsfreigabe fährt sich ein Teil des Splitts durch das Überrollen der Fahrzeuge wieder ab. Dieser bleibt jedoch zunächst auf der Fahrbahn liegen.

In einer im Rahmen der Kontrollprüfung durchgeführten Ebenheitsmessung sind keine gravierenden Unebenheiten in den unmittelbar befahrenen Fahrstreifen festgestellt worden. In den Randbereichen der Fahrbahn sind jedoch die Toleranzen der ZTV Asphalt überschritten worden. ZTV Asphalt heißt: Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt.

Der abgefahrene Splitt sowie die vorhandenen leichten Wellen in den Randbereichen der Fahrbahn stellen die Ursache für die durch die Verkehrsteilnehmer empfundenen Unebenheiten dar.

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass die empfundenen Komforteinbußen der Verkehrsteilnehmer in den Bereichen der Fahrbahn auftreten, die während der temporären Verkehrsführung im Zuge der Baustelle befahren werden. Nach der Beendigung der Baumaßnahme liegen diese Bereiche außerhalb der von den Verkehrsteilnehmern genutzten Fahrbahnbereiche.

Derzeit wird die weitere Entwicklung der Unebenheiten durch die Straßenbauverwaltung im Auge behalten. So wird der abgefahrene Split in regelmäßigen Abständen entfernt. Weiterhin ist ein halbes Jahr nach der Verkehrsfreigabe die Durchführung einer erneuten Ebenheitsmessung vorgesehen.

Falls die Toleranzabweichungen danach weiterhin bestehen, behält sich die Landesstraßenbau

behörde eine Mängelbeseitigung gemäß den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, VOB/B, vor. Aufgrund der Tatsache, dass die Wahl des Verfahrens einer eventuell notwendigen Nacharbeit vom Ausmaß der in einem halben Jahr festzustellenden Unebenheiten abhängig ist, kann zum jetzigen Zeitpunkt keine konkrete Aussage über die eventuell notwendig werdenden Maßnahmen getroffen werden.

Zur Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustands kommt zum einen das Planfräsen, zum anderen der punktuelle Austausch der unebenen Gussasphaltdecke in Betracht. Es sei angemerkt, dass sich die Unebenheiten in den nächsten Wochen aber auch reduzieren können.

(Marco Tullner, CDU: Immerhin!)

Aus diesem Grund sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Nacharbeiten vorgesehen.

Zusammenfassend möchte ich bemerken, dass nach derzeitigem Kenntnisstand bei den Bauarbeiten auf der Saalebrücke im Zuge der B 91, Ortsumfahrung Weißenfels die festgestellten Mängel nicht derart gravierend sind, dass ein sofortiger Handlungsbedarf besteht.

(Zustimmung bei der CDU, bei der LINKEN, bei der SPD und bei den GRÜNEN)