- Federführend Soziales, gut. - Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dafür ist, den Antrag zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Integration sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen zu überweisen, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Ich sehe im Wesentlichen die Regierungskoalition und die Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? - Gibt es Stimmenthaltungen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Damit ist der Überweisung zugestimmt worden. Somit ist der Tagesordnungspunkt 11 erledigt.
Gemäß § 45 der Geschäftsordnung des Landtags findet in jeder im Terminplan festgelegten Sitzungsperiode eine Fragestunde statt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, in der Drs. 7/493 liegen Ihnen zwölf Kleine Anfragen für die Fragestunde vor. Für die Fragestunde werden bekanntlich 60 Minuten angesetzt.
auf. Sie wird gestellt von dem Herrn Abg. Dr. Andreas Schmidt von der SPD. Herr Dr. Schmidt, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Die juristische Fachwelt, aber auch die allgemeine Öffentlichkeit hat ein berechtigtes Interesse an der Veröffentlichung von Urteilen aus Verwaltungsgerichtsprozessen.
Die Antwort der Landesregierung erfolgt durch die Ministerin für Justiz und Gleichstellung Frau Anne-Marie Keding. Sie haben das Wort, Frau Ministerin.
Dr. Schmidt! Meine Damen und Herren! Das Oberverwaltungsgericht und die beiden Verwaltungsgerichte des Landes veröffentlichen Urteile sowie Gerichtsbescheide und Beschlüsse. Die Veröffentlichung dieser Gerichtsentscheidungen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine öffentliche Aufgabe der rechtsprechenden Gewalt und damit jedes einzelnen Gerichtes.
Jedes Jahr entscheiden die Gerichte aber über Tausende von Rechtsstreitigkeiten. Längst nicht alle diese Urteile, Gerichtsbescheide und Beschlüsse sind über den Einzelfall hinaus von Interesse. Deshalb ist es Sache des jeweiligen Vorsitzenden oder Berichterstatters, darüber zu befinden, ob eine Entscheidung für das Fachpublikum oder sogar für eine breitere Öffentlichkeit von Interesse und somit veröffentlichungswürdig ist.
Die Veröffentlichung erfolgt nicht nur in juristischen Fachzeitschriften und kostenpflichtigen Fachdatenbanken, wie zum Beispiel Juris, BeckOnline und Jurion Recht, sondern auch für jedermann kostenlos und frei zugänglich in der von uns zur Verfügung gestellten Datenbank Landesrecht Sachsen-Anhalt.
Diese findet sich unter der Internetadresse www.landesrecht.sachsen-anhalt.de. Zu erreichen ist sie auch über einen Link auf der Internetseite des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung. Sie können dort nicht nur auf Landesgesetze, Verordnungen und veröffentlichte Verwaltungsvorschriften zugreifen, sondern auch auf alle Entscheidungen der Gerichte des Landes Sachsen-Anhalt seit dem Jahr 2010, die von den Gerichten als ver
öffentlichungswürdig angesehen wurden. Allein aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes finden sich dort mehr als 2 000 Entscheidungen.
Sie wird gestellt von der Abg. Frau Cornelia Lüddemann von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich bitte Sie ans Mikrofon. Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.
Das Bundesteilhabegesetz ist eines der zentralen sozialpolitischen Vorhaben der letzten Jahre und wird entsprechend umfassende Auswirkungen auf das Land als überörtlichen Sozialhilfeträger wie auch auf die zahlreichen Betroffenen in SachsenAnhalt haben.
Nach der Einbringung des Gesetzentwurfes durch die Bundesregierung hat der Bundesrat sich am 23. September 2016 mit dem Gesetzentwurf befasst. Aus den Ländern wurden 120 Änderungsanträge gestellt.
Rahmen der ersten Lesung des Entwurfes eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen im Bundesrat für Änderungen eingesetzt, beispielsweise vor dem Hintergrund der Stellungnahme der Liga der Freien Wohlfahrtspflege im Land Sachsen-Anhalt und der entsprechenden Diskussion bei der Sitzung des Behindertenbeirats am 10. Oktober 2016?
Danke. - Die Antwort der Landesregierung erfolgt durch die Ministerin für Arbeit, Soziales und Integration Petra Grimm-Benne. Frau Ministerin, Sie haben das Wort.
Zur ersten Frage: Die Landesregierung hat sich im Rahmen des ersten Durchgangs der Befassung mit dem Bundesteilhabegesetz aktiv eingebracht und an der sehr umfangreichen Stellungnahme des Bundesrats intensiv mitgewirkt. Dabei hat die Landesregierung auch die Stellungnahmen der Liga der Freien Wohlfahrtspflege und die Diskussion in der Sitzung des Behindertenbeirates am 10. Oktober 2016 berücksichtigt.
Erlauben Sie mir hierzu einige einleitende Bemerkungen. Das Bundesteilhabegesetz als eines der bedeutsamsten sozialpolitischen Vorhaben des Bundes wird die Teilhabechancen von Menschen mit Behinderungen in den kommenden Jahren maßgeblich prägen. Es hat eine lange Vorgeschichte und steht zurzeit in der Kritik, nicht zuletzt in der Kritik der Länder, wie der erste Durchgang im Bundesrat gezeigt hat. An dem Gesetzentwurf sollten im Bundestag noch Änderungen vorgenommen werden, um der berechtigten Kritik entgegenzuwirken.
Lassen Sie mich die wesentlichen Kritikpunkte benennen, die die Landesregierung im Bundesratsverfahren aufgegriffen hat:
Erstens. Die Regelungen zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Finanzierung von Teilhabeleistungen werden im Sinne der Menschen mit Behinderungen schrittweise verbessert. Besonders wichtig ist es, dass ab dem Jahr 2020 weder das Partnereinkommen noch das Partnervermögen herangezogen werden. Zudem sollte mittelfristig auf die Heranziehung von Einkommen und Vermögen für Unterstützungsleistungen in vollem Umfang verzichtet werden.
Leider ist es im Bundesrat nicht gelungen, eine Mehrheit für einen entsprechenden Entschließungsantrag zu gewinnen. Viele Länder sehen hierbei erhebliche Kostenfolgen, insbesondere für Kommunen.
Zweitens. Die Möglichkeiten der Teilhabe am Arbeitsleben werden erweitert. Neben Werkstätten für Menschen mit Behinderungen soll es weitere Leistungsanbieter geben. Das Budget für Arbeit wird im Gesetz als Rechtsanspruch ausgestaltet.
Menschen mit Behinderungen erhalten damit mehr Wahlmöglichkeiten zur Verwirklichung ihrer Teilhabe am Arbeitsleben. Sie erhalten ein Rückkehrrecht, wenn sie aus einer Werkstatt für behinderte Menschen oder von einem anderen Leistungsanbieter auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gewechselt sind und eine weitere Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für sie nicht mehr infrage kommt.
Leider ist es bislang nicht gelungen, die Mehrheit der Länder davon zu überzeugen, dass der Zugang zur Werkstatt für behinderte Menschen nicht davon abhängen darf, dass diese ein Mindestmaß an wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen können.
Drittens. Der Bund wird ein träger- und leistungserbringerunabhängiges Netzwerk von Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige fördern. Insbesondere die sogenannte Peer-Beratung soll gefördert werden. Allerdings sieht der Gesetzentwurf der Bundesregierung eine Befristung der Förderung vor. Hierfür gibt es keinen sachlichen Grund. Der Bundesrat fordert, dass der Bund eine unabhängige Beratung auf Dauer finanziert.
Viertens. Assistenzleistungen werden im Bundesteilhabegesetz als Leistungstatbestand konkret benannt und dienen der selbstbestimmten und eigenständigen Bewältigung des Alltags einschließlich der Tagesstrukturierung.