Protocol of the Session on October 14, 2020

Warum sage ich das noch mal so ausführlich? Ich sage das, weil zurzeit das Notifizierungsverfahren bei der EU-Kommission noch läuft. Das ist entgegen der Ankündigung, die wir bei der ersten Lesung zur Einbringung des Gesetzentwurfs hier vorgebracht haben, auch der Grund dafür, dass das Gesetz erst am 1. Februar 2021 in Kraft treten kann. Dann gilt die Holzbaurichtlinie. Das ist der regulative Unterbau dafür, dass wir leichter mit Holz bauen können.

Im Übrigen nimmt das - auch das haben wir in der ersten Lesung schon besprochen - auch eine Tradition des Handwerks in unserem Bundesland auf. Es ermöglicht der Forstwirtschaft, die Bäume, die zuhauf in den Wäldern liegen, vielleicht auch hier in Sachsen-Anhalt zu verbauen. Das ist ökologisch sinnvoll.

Weil das Ganze so gut gelungen ist, bitte ich Sie um Zustimmung. - Vielen Dank.

(Zustimmung)

Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Dr. Grube für die Stellungnahme der SPD-Fraktion. Für die DIE LINKE spricht dann der Abg. Herr Henke. - Herr Henke, Sie haben das Wort.

Herr Präsident! Geehrte Damen und Herren! Nein, es gibt jetzt keine Lobpreisung der Koalition.

(Zurufe: Oh!)

Dieses Gesetzgebungsverfahren erfolgte mit Ansagen. Zuerst gab es die Ansage der AfD-Fraktion, die die Einführung der Kleinen Bauvorlageberechtigung forderte.

(Matthias Büttner, AfD: Danke, Herr Hen- ke!)

Es gilt, das mit Blick auf die Koalition noch einmal festzuhalten; denn danach gab es die Ansage der Koalition, genau diesem Ansinnen der AfD entgegen dem fachlichen Rat des zuständigen Ministeriums zu folgen.

(Zurufe: Genau! - Zuruf von Cornelia Lüd- demann, GRÜNE)

Danach strikte sich die Koalition in bester Manier ein wunderschönes Kompromisspapier, wie es mir Frau Lüddemann in der ersten Aussprache hierzu bestätigt hatte. Das darin Enthaltene beinhaltet tatsächlich mehrere Ansagen, zuallererst die Beibehaltung des Prinzips des Vorranges von Wirtschaftlichkeit vor Barrierefreiheit. Das wurde durch die Ablehnung unseres Änderungsantrags im Ausschuss zur Streichung des bisherigen § 49 Abs. 3 dokumentiert. Stattdessen wurde eine furchtbare Verkomplizierung der Regelungen bei sozialen Einrichtungen vorgelegt. Das ist mehr als wilder Aktionismus denn als lösungsorientiert anzusehen.

(Zustimmung)

Kollegin Lüddemann, erinnern Sie sich noch an unsere Debatte zur barrierefreien Mobilität vor einem Monat und an das, was wir da alles noch an Notwendigkeiten erkannt hatten? Davon ist in diesem Gesetz nichts zu erkennen.

Dann gab es die nächste Ansage zur angeblichen Förderung des Bauens mit Holz als ein Teil der Umsetzung des Klima- und Energiekonzeptes der Landesregierung. Wir werden es sehen; den Optimismus des Kollegen Grube teile ich hierbei nicht.

Die letzte Ansage betraf dann die Kleine Bauvorlageberechtigung, die trotz erheblicher Gegenargumente und ohne Darstellung eines Abwägungsprozesses durchgesetzt wurde, der nach den beiden großen Anhörungen erfolgt sein muss. Es wird behauptet, der Verbraucherschutz würde sich verbessern. Ich weiß nicht, wie das erfolgen soll. Er wird sich im Gegenteil verschlechtern. Niemand kontrolliert sich bei Leistungen aus einer Hand gern selbst. Es wird deswegen auch keine besseren oder mehr Aufträge für die Handwerksbetriebe des Bauhandwerkes geben.

Egal wie nun die Kleine Bauvorlageberechtigung mit der Versicherungspflicht nun konditioniert ist - Sie haben schon wieder ein Schreiben bekommen -, das produziert schon wieder Unzufrieden

heit im Bauhandwerk. Man sieht dort, dass Kosten drohen, die das Ganze wieder unwirtschaftlich erscheinen lassen. Einen Gefallen haben Sie dem Handwerk also nicht getan.

Das einzig Gute bei dem Gesetz war: Es gab kein Politiktheater in der September-Sitzung des Ausschusses. Auch da gab es die klare Ansage, die Mehrheitsverhältnisse seien klar und die Anträge würden durchgestimmt. Das erfolgte genau so.

Die letzte Ansage meiner Fraktion: DIE LINKE bleibt bei den Einwendungen und Bedenken, die wir schon in den Debatten hierzu am 27. September 2018, am 4. April 2019 und am 7. Mai 2020 im Plenum vorgetragen haben. Wir lehnen diesen Gesetzentwurf damit als völlig ungeeignet und kontraproduktiv ab.

(Zustimmung)

Herr Henke, ich sehe keine Fragen. Dann danke ich für den Redebeitrag. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt die Abg. Frau Lüddemann. - Frau Lüddemann, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident! - Wir sind heute bei der Novellierung der Landesbauordnung auf der Ziellinie. Das war ein Langstreckenlauf.

(Zustimmung)

Aber ich meine, es war ein lohnenswerter Langstreckenlauf. Ich kann zwei Beispiele - eines ist schon genannt worden, eines will ich noch neu einführen - nennen. Ich kann sagen, dass wir diese Zeit dazu genutzt haben, um das, was wir schon gut in den Prozess eingebracht haben, am Ende noch besser zu machen.

(Frank Scheurell, CDU: Jawohl!)

Der Kollege Grube hat von der Versicherungspflicht gesprochen. Das ist gelebter Verbraucherschutz. Ich finde es richtig, dass die Handwerksmeister und Handwerksmeisterinnen, die jetzt die Kleine Bauvorlageberechtigung bekommen, genauso abgesichert sind und dass jetzt auch für die Bauherrinnen und Bauherren Absicherung vorgesehen ist.

Das Zweite ist etwas, bei dem ich immer große Sympathien ernte, wenn ich darüber spreche. Es geht nämlich darum, dass wir die Einführung von mobilen Hühnerställen erleichtern. Bis zu 350 Biohühner verfahrensfrei in einem Hühnerstall mit entsprechenden Abgrenzungen zu Nachbargrundstücken aufstellen zu können, das wünschen sich - ich habe es selbst nicht für möglich gehalten -

tatsächlich viel mehr Menschen, als ich dachte. Dass wir das jetzt hier einführen und damit dezentrale und überschaubare Haltungsformen stärken, ist auch ein Novum. Das ist etwas, das wir in diesem Langstreckenlauf auch eingearbeitet haben.

(Zustimmung)

Ich will jetzt nicht so viel zur Kleinen Bauvorlageberechtigung sagen. Aber Herr Kollege Henke, es geht ja darum, dass die Handwerker eine Ermöglichung haben, dieses jetzt zu tun; niemand muss es tun. Ich glaube, das ist das wirklich Gute, das wir in dieser Koalition auf den Weg gebracht haben. Wir geben jetzt denjenigen, die es können, die Möglichkeit dazu.

(Zustimmung)

Und diejenigen, die es wollen, werden diese Möglichkeit nutzen. Wer es nicht will, der muss es nicht tun. Für den bleibt alles so, wie es ist.

Insgesamt haben wir für den Holzbau Gutes auf den Weg gebracht. Wir fördern die Elektromobilität, indem Ladesäulen leichter aufgestellt werden können.

Bei der Barrierefreiheit - ich will natürlich auch sagen, dass nicht jeder am Ende gleichermaßen alles gewinnen kann - sind wir nicht so weit gekommen, wie ich mir das gewünscht hätte. Das gehört auf den Zettel für die nächste Novellierung, die unzweifelhaft sicherlich bald kommen wird.

(Zuruf)

Zum Stichwort Klimawandel. Wir haben auch hierbei sehr viel erreicht, wodurch das Stadtgrün gefördert wird, das gegen die sogenannten Gärten des Grauens wirken soll. - Da nickt sogar der Kollege Henke. Ach, das ist doch ein Traum.

(Zustimmung)

- Na bitte, jetzt haben wir es doch erreicht. Welch schöne Einigkeit am Ende.

Es gibt aber tatsächlich noch viel, das man noch besser machen kann. Die Barrierefreiheit hatte ich eben angesprochen. Zum Beispiel bei den Ladesäulen hätte ich es mir gewünscht, dass wir eine Verpflichtung haben, die darin besteht, dass dann, wenn Parkplätze neu angelegt oder umgebaut werden, dort auch gleich Elektroladesäulen vorzusehen sind. So weit sind wir jetzt noch nicht gekommen. Das machen wir dann, wie gesagt, mit der nächsten Novellierung.

Aber für heute sind wir einen großen Schritt für die Menschen im Land vorangekommen. Ich freue mich, dass wir darüber gleich abstimmen können. - Danke.

(Zustimmung)

Fragen sehe ich keine. Dann danke ich Frau Lüddemann für den Redebeitrag. Für die CDU spricht der Abg. Herr Scheurell. - Herr Scheurell, Sie haben das Wort.

Ganz kurz: Ich habe vorher auch auf der Regierungsbank schon Masken gesehen mit der Aufschrift „Land Sachsen-Anhalt“. - Zu Recht, alles gut. Für das Handwerk kann jeder Handwerker Reklame gehen. Das ist die Wirtschaftsmacht von nebenan, Frau Präsidentin. Sie sind hier die Hausmacht. Ich habe sie gerade abgenommen, das sehen Sie ja.

Meine sehr geehrte Damen und Herren! Heute ist ein guter Tag. Ich lasse alles weg, was vor 30 Jahren passiert ist. Aber vor 30 Jahren und elf Tagen haben wir die Wiedervereinigung Deutschlands feiern dürfen. Diese Wiedervereinigung führen wir ein kleines Stückchen weiter.

Die Kleine Bauvorlageberechtigung gibt es bereits in vielen Bundesländern westlich der Elbe. Ich zähle die nicht alle auf, weil die Zeit dazu nicht reicht. Wenn wir heute den Gesetzentwurf verabschieden, auch in unserem Bundesland, sind wir das erste mitteldeutsche Bundesland, welches Handwerker und Techniker aus Sachsen-Anhalt ihren westdeutschen Kollegen gleichstellt.

Dieses Vorhaben haben wir als Koalitionsfraktionen seit geraumer Zeit durch intensive Beratungen und Gespräche mit unterschiedlichsten Akteuren begleitet. Trotz aller Differenzen und unterschiedlicher Meinungen haben wir die Harmonie untereinander in der Koalition gepflegt und wir haben etwas auf den Weg gebracht.

(Cornelia Lüddemann, GRÜNE: Das stimmt!)

Dafür danke ich meinen Gesprächspartnern in unseren Arbeitskreisen für diese gute und angenehme Zusammenarbeit.

Mir ist bewusst, dass die Aufnahme der Kleinen Bauvorlageberechtigung in die Landesbauordnung nicht jedem gefällt. Auch von uns Abgeordneten bekommen einige dies durch Kammern und Verbände deutlich zu spüren. Nichtsdestotrotz ist diese Aufnahme ein richtiger und wichtiger Schritt zur Stärkung des Handwerks.

In Anbetracht der langjährigen und positiven Erfahrungen in anderen Ländern wird eine eingeschränkte Bauvorlageberechtigung für Hand