Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Den Entwurf eines Gesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zur Ausführung des Zensusgesetzes 2021 und zur Regelung der Zuständigkeit nach dem elD-Karte-Gesetz überwies der Landtag in der 95. Sitzung am 27. Februar 2020 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport; mitberatend wurde der Ausschuss für Finanzen beteiligt.
Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung sollten die organisatorischen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen zur ordnungsgemäßen Durchführung des vom Bundesgesetzgeber vorgesehenen und zum Stichtag 16. Mai 2021 durchzuführenden Zensus geschaffen werden.
Mit Artikel 2 des Gesetzentwurfes soll eine Zuständigkeitsregelung in Sachsen-Anhalt für die Ausgabe der elD-Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums geschaffen werden.
Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich erstmals in der 46. Sitzung am 12. März 2020 mit dem Gesetzentwurf und verständigte sich auf Vorschlag der Koalitionsfraktionen auf ein schriftliches Anhörungsverfahren.
Aufgrund der Pandemiesituation erfolgte die nächste Beratung zu diesem Gesetzentwurf in der 47. Sitzung am 16. April 2020 im Rahmen einer Telefonkonferenz. Eingangs wies das Ministerium für Inneres und Sport darauf hin, dass das Bundesministerium des Innern eine Verschiebung des Zensus infolge der pandemischen Lage in Aussicht gestellt hat. Ein neuer Termin stand jedoch noch nicht fest. Aus diesem Grunde seien die Beratung und die Beschlussfassung zu dem Ausführungsgesetz nicht dringlich und könnten zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Das Ministerium stellte allerdings auch klar, dass die in Artikel 2 des Gesetzentwurfes vorgesehenen Regelungen zur Zuständigkeit der Durchführung des elD-Karte-Gesetzes im November 2020 in Kraft getreten sein müssten.
In der Folge wurde der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vom Ausschuss gebeten, eine Herauslösung des Artikels 2 des Gesetzentwurfes der Landesregierung redaktionell vorzubereiten, sodass eine getrennte Beratung und Abstimmung über die darin enthaltenen Regelungen erfolgen könnte.
Zur 48. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 24. Mai 2020 lagen neben einigen Stellungnahmen auch der erbetene Vorschlag zur Herauslösung des Artikels 2 nebst der Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu Artikel 2 vor. Der Ausschuss machte sich die Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zu eigen und verabschiedete mit 9 : 3 : 0 Stimmen eine vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen.
Der Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 91. Sitzung am 24. Juni 2020 mit dem Artikel 2 des Gesetzentwurfes und mit der vorläufigen Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses. Nach kurzer Beratung schloss er sich dieser mit 7 : 2 : 0 Stimmen an.
Abschließend befasste sich der Ausschuss für Inneres und Sport in der 50. Sitzung am 27. August 2020 mit dem Artikel 2 des Gesetzentwurfes. Hierzu lag dem Ausschuss ein Konkretisierungsvorschlag des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, durch welchen deutlich gemacht werden sollte, dass der Artikel 2 herausgelöst wurde und die Beratung zu Artikel 1 fortgeführt werden soll. Ferner wurde die rechtsförmliche Änderung von einem Artikel- zu einem Paragrafengesetz vorgeschlagen. Der Ausschuss für In
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Ergebnis der Beratungen in den Ausschüssen für Inneres und Sport sowie für Finanzen wurde mit 7 : 2 : 0 Stimmen die Ihnen in der Drs. 7/6528 vorliegende Beschlussempfehlung verabschiedet. Der Ausschuss für Inneres und Sport bittet um Zustimmung zu der vorliegenden Beschlussempfehlung.
Eine Debatte ist nicht vorgesehen. Dann kommen wir sogleich zur Abstimmung über die Drs. 7/6528. Ich schlage vor, über das Gesetz in seiner Gesamtheit abzustimmen. Wenn es keinen Widerspruch gibt, dann bitte ich - - Unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung?
Die Beschlussempfehlung lautet natürlich - das habe ich gesagt - „im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport“. Ich bitte um Zustimmung.
Ich sehe gerade, wir müssen hier eine Ausgrenzung machen, und zwar steht hier: Abstimmungsverfahren zur Drucksache: Die Beschlussempfehlung enthält unter Punkt 1 zunächst den Vorschlag, Artikel 2 aus dem Gesetzentwurf herauszulösen und über ihn als selbstständigen Gesetzentwurf zu befinden. Über Artikel 1 des Gesetzentwurfes soll dann weiter federführend im Ausschuss für Inneres und Sport und mitberatend im Ausschuss für Finanzen beraten werden. Abstimmung: Nachdem wir nun Artikel 2 aus dem Gesetzentwurf herausgelöst haben, können wir nunmehr über dieses selbstständige Gesetz befinden. - Ist das so richtig, Herr Kohl?
Dann stimmen wir jetzt darüber ab, dass die vorgetragenen Artikel aus dem Gesetz genommen werden. Ich bitte um das Kartenzeichen. - Das ist das komplette Haus. Gegenstimmen? - Sehe ich keine. Stimmenthaltungen? - Sehe ich auch keine.
Dann stimmen wir jetzt unter Berücksichtigung dessen, was wir eben abgestimmt haben, über den vorliegenden Gesetzentwurf ab. Wer für die
sen Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Regierungskoalition und die Fraktion DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? - Das ist die AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? - Sehe ich keine. Damit ist dieses Gesetz unter Berücksichtigung der Änderungen beschlossen worden.
Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Glücksspielgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt hat der Landtag in der 102. Sitzung am 11. Juni 2020 zur alleinigen Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen die Änderungen durch den Dritten Glücksspieländerungsstaatsvertrag in Landesrecht umgesetzt werden. Hier ist vor allem der Wegfall der Kontingentierung der Anzahl möglicher Sportwettenkonzessionen zu nennen. Bei dieser Gelegenheit sollen aus Gründen der Verfahrensökonomie auch redaktionelle Folgeänderungen und Berichtigungen vorgenommen sowie datenschutzrechtliche Regelungen zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung überarbeitet werden.
Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich erstmals in der 49. Sitzung am 25. Juni 2020 mit dem Gesetzentwurf und verständigte sich darauf, ein schriftliches Anhörungsverfahren durchzuführen.
Entsprechend der Feststellung der innenpolitischen Sprecher wurde der Gesetzentwurf in der 50. Sitzung am 27. August 2020 erneut aufgerufen. Bis zu dieser Beratung gingen dem Ausschuss sieben Stellungnahmen aus dem schriftlichen Anhörungsverfahren zu. Darüber hinaus
lagen die einvernehmlich mit dem Ministerium für Inneres und Sport abgestimmten Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor, die einige redaktionelle sprachliche Anpassungen vorsehen.
Der Ausschuss für Inneres und Sport erklärte die Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes zur Abstimmungsgrundlage und verabschiedete diese mit 6 : 0 : 4 Stimmen als die Ihnen in der Drs. 7/6529 vorliegenden Beschlussempfehlung für den Landtag.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung.
Eine Debatte ist nicht vorgesehen. Es sind keine Änderungsanträge vorhanden. Dann stimmen wir direkt über die Drs. 7/6529, die Beschlussempfehlung, ab. Ich schlage wieder vor, über das Gesetz in seiner Gesamtheit abzustimmen. - Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Regierungskoalition. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die AfD-Fraktion. Damit ist das Gesetz dennoch beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 16 erledigt.
Einbringerin ist die Abg. Frau Hildebrandt. - Ist schon gereinigt worden? - Ja. Frau Hildebrandt, dann haben Sie jetzt das Wort.
Danke, Herr Vizepräsident. - Es ist schon gereinigt worden, das habe ich beobachtet. Das hat gut geklappt. Vielen Dank auch an die Kollegin.
Sehr geehrte Damen und Herren! Wir legen Ihnen heute, einige Tage, bevor die „Woche des bürgerschaftlichen Engagements“ dieses Jahr beginnt, unseren Entwurf des Gesetzes zur Stärkung des Ehrenamtes vor. Wie sehr wir alle das bürgerschaftliche Engagement schätzen, wurde in der
Aussprache zur Großen Anfrage der SPD-Fraktion zum Thema Engagement- und Demokratieförderung am 26. September 2019 hier im Plenum deutlich. Seit März dieses Jahres wird uns noch bewusster, was Ehrenamt alles leistet, einerseits wenn plötzlich etwas fehlt, sei es das Handballtraining, die Chorprobe oder die interkulturellen Kochabende, die plötzlich monatelang nicht mehr stattfinden konnten.
Andererseits haben sich gerade in diesen Zeiten viele Menschen gefunden, die Hilfe bei Besorgungen für Ältere angeboten, in ihrer Kurzarbeit auf dem Sportplatz in Eigenregie ein Spielfeld für Kinder angelegt oder ihren Verkehrsgarten unter strengsten Hygieneregeln für diejenigen geöffnet haben, die keinen Platz zum Spielen mehr finden konnten.
Dieses solidarische Miteinander hat gezeigt, dass viele Menschen eben nicht nur an sich selbst denken. All denen, die ihren kleinen Beitrag geleistet haben, und auch denen, die jetzt wieder ihre Arbeit in Vereinen, Verbänden und Initiativen aufgenommen haben, gilt heute unser Dank.
Aber nur unseren Dank und Anerkennung für alle ehrenamtlich tätigen Menschen in unserem Land auszusprechen reicht nicht. Wir als Parlament können und müssen mehr tun, als Hände zu schütteln und Reden auf Ehrungen zu halten. Die Landesregierung erarbeitet zurzeit eine Engagementstrategie. Das haben wir hier im Plenum vor knapp einem Jahr so besprochen, und das ist auch ein guter und wichtiger Schritt nach vorn. Aber wir laufen damit immer noch der gesellschaftlichen Entwicklung um Jahre hinterher. Beispiele dafür gibt es genug.
Einige Kommunen haben bereits eine Anerkennungskultur geschaffen, indem zum Beispiel Feuerwehrleuten freier Eintritt in kommunale Schwimmbäder ermöglicht wird. In manchen Landkreisen wird diskutiert, ob man eine Ehrenamtskarte kreisweit einführt oder es besser den einzelnen Kommunen überlässt, und Städte und Gemeinden, die sich am Bundesprogramm „Engagierte Stadt“ beteiligen, haben bereits Anlaufpunkte für Menschen, die sich engagieren wollen, aufgebaut, während es so etwas in anderen Städten und Gemeinden noch nicht gibt.