Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Landesregierung wurde in der 100. Sitzung am 7. Mai 2020 vom Landtag in erster Lesung beraten und zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung und zur Mitberatung in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.
Das Artikelgesetz dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958 des Europäischen Parlamentes und des Rates über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen in das Landesrecht von Sachsen-Anhalt und der Durchführung der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG-DatenschutzGrundverordnung.
Der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung hat sich in der 43. Sitzung am 25. Juni 2020 erstmals mit dem Gesetzentwurf befasst. Die Koalitionsfraktionen brachten einen Änderungsantrag zu Artikel 1 ein. Dieser wurde mit 7 : 0 : 5 Stimmen beschlossen. Dem Ausschuss lagen mit dem Ministerium abgestimmte Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor. Diese wurden vom Ausschuss als Beratungsgrundlage herangezogen.
Die so erarbeitete vorläufige Beschlussempfehlung wurde mit dem Abstimmungsergebnis 7 : 0 : 5 an den mitberatenden Ausschuss für Inneres und Sport weitergeleitet.
Der Ausschuss für Inneres und Sport hat in der 50. Sitzung am 27. August 2020 zu dem Gesetzentwurf und der vorläufigen Beschlussempfehlung beraten und hat der vorläufigen Beschlussempfehlung in der unveränderten Fassung mit 8 : 0 : 4 Stimmen zugestimmt.
In der 44. Sitzung, ebenfalls am 27. August 2020, hat der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung zum zweiten Mal zu dem Gesetzentwurf beraten und hat die Ihnen in der Drs. 7/6525 vorliegende Beschlussempfehlung
erarbeitet. Der Ausschuss stimmte dieser Beschlussempfehlung mit 5 : 0 : 3 Stimmen zu. Ich bitte hierfür um Zustimmung des Hohen Hauses. - Herzlichen Dank.
Eine Debatte ist nicht vorgesehen. Somit kommen wir direkt zum Abstimmungsverfahren zu der Drs. 7/6525. Ich schlage auch hierzu wieder vor, wir stimmen über den Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit ab. Gibt es dagegen Einwände? - Das sehe ich nicht. Dann bitte ich diejenigen um das Kartenzeichen, die für das Gesetz stimmen. - Das ist die Regierungskoalition. Wer stimmt dagegen? - Gegenstimmen sehe ich nicht. Gibt es Stimmenenthaltungen? - Das sind die AfD-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE. Damit ist das Gesetz beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 13 ist erledigt.
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 und zur Anpassung der Datenschutzvorschriften im Bereich des
Justizvollzuges von Sachsen-Anhalt (Justiz- vollzugsdatenschutzumsetzungsgesetz Sach- sen-Anhalt - JVollzDSUG LSA)
Berichterstatter des Ausschusses ist, wie man sieht, Frau von Angern. Frau von Angern, Sie haben das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat über die Vorlage in der Drs. 7/3858 in der 64. Sitzung am 31. Januar 2019 beraten und diese an den Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung zur federführenden Beratung sowie an den Ausschuss für Finanzen zur Mitberatung überwiesen.
Ziel des Gesetzentwurfs sind die vollständige Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/680 sowie die Anpassung des bereichsspezifischen Datenschutzes im Justizvollzug und der Justizvollzugsgesetze. Der Entwurf orientiert sich dabei an den aktuellen Novellierungen des Datenschutzrechts außerhalb des Justizvollzuges des Landes Sachsen-Anhalt.
Insgesamt werden mit dem Gesetzentwurf alle Justizvollzugsgesetze des Landes Sachsen-Anhalt einschließlich des neuen Gesetzes zum Datenschutz im Justizvollzug geordnet und formell in die neue Systematik von vier Büchern des Justizvollzugsgesetzbuches Sachsen-Anhalt überführt.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung hat sich in der 27. Sitzung am 22. März 2019 darauf verständigt, vor der Erarbeitung einer vorläufigen Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss ein schriftliches Anhörungsverfahren zu dem Gesetzentwurf durchzuführen.
Zur weiteren Beratung der Vorlage in der 29. Sitzung am 10. Mai 2019 lagen dem Ausschuss sodann schriftliche Stellungnahmen des Landesbeauftragten für den Datenschutz sowie aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung, Stellungnahmen des Generalstaatsanwalts, der Leiterin der Justizvollzugsanstalt Burg und des Leiters der Justizvollzugsanstalt Halle vor.
Im Hinblick auf die von dem Landesbeauftragten für den Datenschutz vorgebrachten Bedenken fand eine weitere Beratung im Ausschuss für
Recht, Verfassung und Gleichstellung am 7. Juni 2019 statt. Im Ergebnis dieser Beratung wurde beschlossen, den Gesetzentwurf in unveränderter Fassung sowie die schriftliche Stellungnahme des Landesbeauftragten für den Datenschutz an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen weiterzuleiten.
Zur 71. Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 4. Dezember 2019 lag eine Synopse des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit Datum vom 30. Oktober 2019 vor. Die darin enthaltenen Empfehlungen wurden als Beratungsgrundlage herangezogen. Im Ergebnis seiner Beratungen erteilte der Finanzausschuss dem Gesetzentwurf in der Fassung der Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes mit 6 : 0 : 4 Stimmen seine Zustimmung.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung hat über die Vorlage in der Drs. 7/3858 in der 44. Sitzung am 28. August 2020 abschließend beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD und bei Stimmenenthaltung der Fraktion DIE LINKE die Annahme des Gesetzentwurfs in der aus der Beschlussempfehlung ersichtlichen Fassung. Die Änderungen beruhen auf einem Änderungsantrag, den die Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Ausschuss eingebracht haben und der vom Ausschuss angenommen wurde.
Im Namen des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung bitte ich Sie um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung in der Drs. 7/6526. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen auch hierbei ohne Debatte gleich wieder zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 7/6526. Wir stimmen über den Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung ab. Ich schlage vor, über den Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit abzustimmen. - Wer dafür stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Regierungskoalition. Gegenstimmen? - Sehe ich nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? - Das sind die AfD-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE. Damit ist das Gesetz beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 14 ist erledigt.
Noch eine kleine Information: Die parlamentarischen Geschäftsführer haben sich darauf geeinigt, dass wir nach dem Tagesordnungspunkt 17 heute noch die Tagesordnungspunkte 20, 21 und 22 abhandeln.
Entwurf eines Gesetzes des Landes SachsenAnhalt zur Ausführung des Zensusgesetzes 2021 und zur Regelung der Zuständigkeit nach dem elD-Karte-Gesetz