Protocol of the Session on July 9, 2020

(Zuruf: Steuermittel!)

- Ja, es sind Steuermittel.

Ich möchte Ihnen noch einmal sagen: Wir hatten ein Moratorium. Jetzt haben wir aber einen Krankenhausplan, der in diesem Bereich auch etwas vorsieht. Jetzt brauchen wir noch die ganzen Kassenvertreter, die die Vereinbarung mit Bitterfeld abschließen. Richtig?

Herr Gallert, jetzt haben Sie das Wort.

Frau Ministerin, ich will zu der Frage, die eben gestellt worden ist, nur einmal sagen: Die Belegschaft in Havelberg sagt ja, dass diese Mittel überhaupt nicht mehr in Havelberg eingesetzt worden sind, sondern an anderen Krankenhausstandorten. Da ist ein Stück weit das Problem, inwiefern man wenigstens bei den Pauschalen eine Verwendung haben kann.

Ich möchte zweitens kurz sagen: Wir haben jetzt die Situation, dass man natürlich sagen kann, dass die Landkreise damals schlechte Verträge mit privaten Anbietern gemacht haben. Ich will aber zumindest an einer Stelle daran erinnern: Daran ist maßgeblich das Land Sachsen-Anhalt beteiligt, und zwar die Landesregierung in ihrer jetzigen politischen Zusammensetzung, die einen maßgeblichen Druck auf Landkreise aufgebaut hat, ihre Krankenhäuser im Sinne eines Schuldenabbaus zu verkaufen. Wir dürfen uns da jetzt nicht wegducken und sagen: Ey, ihr habt da irgendwie Mist gebaut. - Nein, den Mist haben sie zum Teil auf Anweisung des Innenministeriums gebaut. Das will ich zumindest bei der Frage, wer Schuld hat und wer am Ende bezahlt, noch hineinbringen.

Das eigentliche Problem, das wir haben, ist aber etwas anderes. Wir haben von der Krankenhausplanung offensichtlich einen völlig unterschied

lichen Eindruck. Sie sagen: Da kommt jemand, meldet etwas an und schreibt das hinein. Und wenn er es nicht mehr macht, dann macht er es halt nicht mehr. - Ich habe das Krankenhausgesetz anders verstanden. Das muss mir Frau W. nicht erklären. Das steht eindeutig darin. In § 1 steht:

„Ziel des Gesetzes […] ist es, eine patienten- und bedarfsgerechte sowie qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung […] zu gewährleisten.“

Das ist eine Bedarfsplanung, keine Angebotsplanung.

In § 2 heißt es:

„Die Landkreise und kreisfreien Städte haben die Krankenhausversorgung der Bevölkerung als Aufgabe des eigenen Wirkungskreises nach Maßgabe des Krankenhausplanes sicherzustellen.“

Sie haben es sicherzustellen. Das bedeutet: Wenn das KMG-Klinikum in Havelberg zumacht, dann ist der Landkreis nach dem Krankenhausgesetz verpflichtet, dieses Angebot aufrechtzuerhalten.

In § 2 heißt es weiter zu der zuständigen Fachbehörde:

„Zuständige Behörde im Sinne dieses Gesetzes ist das für Krankenhausplanung und -finanzierung zuständige Ministerium.“

Die Ministerin steht vor mir. Sie sagen, im Krankenhausplan hat jemand etwas angemeldet. Wenn er es nicht mehr macht, macht er es halt nicht mehr.

Jetzt drehen Sie mir doch die Worte nicht im Mund herum, Herr Gallert.

Das haben Sie aber doch eben gesagt: Wenn der Arzt weg ist, dann muss das angepasst werden.

(Zuruf)

Das ist eine Bedarfsplanung. Die Landkreise haben die Pflicht, das durchzusetzen. Die zuständige Fachbehörde ist das Ministerium. Das ist offensichtlich der Unterschied in unserer Debatte hier heute; denn wir sagen: Der Krankenhausplan muss durchgesetzt werden, und zwar von den Kreisen und vom zuständigen Ministerium. Es darf nicht gesagt werden: Wenn es nicht mehr angeboten wird, nehmen wir es heraus.

Frau Ministerin, Sie haben jetzt das Wort.

Ich weiß gar nicht mehr, wie ich das jetzt noch einmal erklären soll. Vielleicht einmal anders herum: Wir sind ja gar nicht weit auseinander. Das Land hat seine Verantwortung und in diesem Krankenhausplan gesagt: Wir haben den Sicherstellungsauftrag auch in einer Region, in der es sehr schwierig ist, eine ärztliche und stationäre Versorgung aufrechtzuerhalten.

Ich weiß jetzt nicht mehr genau, wie lange das Geschäftsmodell mit KMG gut ging. Aber meines Erachtens sind das doch fast 20 Jahre gewesen, oder?

(Wulf Gallert, DIE LINKE: Gut ging es nur zehn Jahre!)

- Gut, zehn Jahre. - Auf jeden Fall wurde die Versorgung dort aufrechterhalten. Die Bettenzahl wurde immer weiter angeboten. Wir haben damit auch unsere Verpflichtung erfüllt und dort noch einmal richtig investiert - das ist ja mittlerweile nicht nur ein schönes Gebäude, sondern auch von innen wirklich sehr attraktiv -, um dort die ärztliche Versorgung aufrechtzuerhalten. Damit sind wir doch unserem Auftrag, den das Land allein hat, nämlich zu investieren, nachgekommen.

(Zuruf: Aus Steuermitteln!)

- Ja, das sind Steuermittel. Die wollen wir ja auch erhalten.

Aber jetzt stellen wir fest: Über Rekommunalisierungen haben wir möglicherweise im Haushalt noch nie nachgedacht. Für diesen Bereich haben wir keine Vorsorge im Haushalt getroffen. Dann muss man mit den Parlamentariern, mit dem Haushaltsgesetzgeber reden: Muss man das zukünftig machen, oder gibt es auch noch die Möglichkeit, Dinge umzuschichten?

Wenn ich jetzt einmal ganz ketzerisch sagen darf: Die 400 000 € und die weiteren Verpflichtungen auf 900 000 € über die Investitionsbank wären schon ein toller Defizitausgleich für Havelberg.

Frau Heiß, jetzt haben Sie die Möglichkeit, eine Frage zu stellen. - Frau Ministerin, das ist im Moment die letzte Frage.

Frau Ministerin, ich denke, worüber wir uns einig sind - um noch einmal auf das Gutachten zu sprechen zu kommen -, ist, dass, wenn es denn eines

geben soll, es in der Federführung des Sozialministeriums besser aufgehoben wäre als in der des MF und der Investitionsbank.

(Zuruf)

Dafür bedarf es aber auch quantitativer und qualitativer Ressourcen im Gesundheitsministerium. Sie haben ja gesagt, Sie haben in dem Referat zehn Personen eingesetzt, die für den Krankenhausbereich zuständig sind. Die haben es nun doppelt schwer. Zum einen fliegt ihnen das Krankenhausthema gerade um die Ohren. Zum anderen ist ein Teil der Kolleginnen und Kollegen dort sicherlich auch im Pandemiestab eingesetzt.

Nun ist meine Frage: Haben Sie denn im Zuge des Nachtragshaushalts mit dem Finanzministerium einmal darüber gesprochen, ob man von den 100 zusätzlichen Vollzeitäquivalenten, die es gibt, vielleicht in diesem Bereich auch noch Personen einsetzen kann, gerade weil es ja im Gesundheitsbereich momentan ziemlich heiß hergeht? Wenn ja, wie ist da das Ergebnis gewesen?

Frau Ministerin, Sie haben noch einmal das Wort.

Wir haben selbstverständlich von den 100 Stellen VZÄ angemeldet. Aber bisher war das Ergebnis vom Finanzministerium unbefriedigend. Meine Staatssekretärin beabsichtigt, in der nächsten Woche in den Finanzausschuss zu kommen mit dem Ziel, entsprechendes Personal zu bekommen.

Ich sehe keine weiteren Fragen. Dann danke ich der Frau Ministerin für die umfangreiche Beantwortung der Fragen und für die Stellungnahme der Landesregierung. - Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt Frau Lüddemann. Frau Lüddemann, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Eine Aktuelle Debatte samt dreier Anträge ist so schon nicht ohne. Jetzt, nach zweieinhalb, aber gefühlten fünf Stunden, möchte ich versuchen, dieses Thema noch einmal aufzurollen. Ich versuche einmal, das ein bisschen konzentriert zu machen.

Die Aktuelle Debatte der CDU-Fraktion hat aus meiner Sicht zwei zentrale Stichworte geliefert. Zum einen verweist sie auf das mit dem Haushalt beschlossene Gutachten zur Krankenhausfinanzierung. Zum anderen betont sie das Ziel einer wohnortnahen Versorgung.

Im Rahmen der Haushaltsberatung beschlossen wir tatsächlich - das ist so; egal ob einem das jetzt gefällt oder nicht -, dass die Investitionsbank im Einvernehmen mit dem Finanz- und dem Gesundheitsministerium ein Gutachten in Auftrag geben soll. Dies geschah, um ein auf Dauer angelegtes Investitionskonzept zu bekommen

(Zustimmung)

- so haben wir es damals gesagt -, um darauf aufbauend die Investitionsförderung des Landes zielgerichtet in tragfähige Strukturen fließen zu lassen. Diese Investitionen waren in der damaligen Debatte explizit nicht für einen Defizitausgleich einzelner Häuser gedacht.

Es ging Ihnen, verehrte CDU, damals nicht um den Erhalt von Krankenhäusern in wirtschaftlicher Schieflage; das sei hier noch einmal betont. Einen Zusammenhang zwischen dem Gutachten und den Vorgängen in Gardelegen herzustellen, halte ich auch für schwierig.

Ich persönlich habe schon damals ausgeführt, dass ich ein solches Gutachten für nicht nötig und für verzichtbar halte, weil wir im gesamten Investitionsbereich der Krankenhausstruktur weniger ein Erkenntnis- als vielmehr ein Durchsetzungsproblem haben. Wir haben schon genug Gutachten; wir haben schon genug Zahlen.

(Zuruf: Genau!)

Dass uns ein solches Gutachten, wie auch immer es aussehen mag, auffordert, ein Krankenhaus oder eine Station zu erhalten, in der im Durchschnitt nur sieben ihrer 24 Betten belegt sind, wage ich ein wenig zu bezweifeln. Aber man soll dem nicht vorgreifen.

Nichtsdestotrotz: Ausschreibung, Erarbeitung und Auswertung des Gutachtens - die Frau Ministerin hat es ausgeführt - brauchen Zeit. Man muss sich an anderen Stellen klar in die Augen schauen und hinterfragen: Wollen wir das Gutachten noch oder macht es keinen Sinn mehr oder wie gehen wir damit um? - Grundsätzlich, auch wenn es mir nicht gefällt, sind Verabredungen einzuhalten. Das ist klar.

Zum zweiten Stichwort, zur Wohnortnähe. Ich finde es schade, dass der Titel der Aktuellen Debatte einzig dieses Kriterium für gute Versorgung heraushebt. Ich glaube, dass die Wohnortnähe in unserem Land, wie wir strukturiert sind, nicht das alleinige Kriterium sein kann und sein darf. Spezialisierung und Schwerpunktbildung können vielmehr zu Qualitätssicherung und Qualitätsverbesserung beitragen, in Teilen sogar grundsätzlich zum Angebotserhalt. Wenn dadurch längere Wege entstehen, ist es am Anfang gewöhnungsbedürftig und sicherlich auch ärgerlich. Aber man

muss es hinnehmen, um tatsächlich zu einem Arzt zu kommen, der die nötigen Fallzahlen hat, damit man sicher versorgt werden kann. Im Zweifel sind also auch längere Wege in Kauf zu nehmen.