Jetzt habe ich eine Wortmeldung. - Herr Kirchner, ich kann Sie jetzt nicht sprechen lassen. Wenn sich Ihre Fraktion beruhigt hat, dann würde ich Ihnen als Fraktionsvorsitzendem die Möglichkeit geben, zu sprechen. Allerdings muss sich Ihre Fraktion erst beruhigen. - Ich glaube, das ist jetzt der Fall. Herr Fraktionsvorsitzender, Sie dürfen jetzt nach vorn kommen. Danach kann Frau Frederking auf Herrn Borgwardt reagieren. - Herr Kirchner, Sie haben jetzt das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich würde mich dafür starkmachen, dass wir uns an unsere eigene Geschäftsordnung halten. Wenn jemand nicht zum Vorredner spricht, dann war es bisher immer so, dass die Rede unterbrochen wurde. Deshalb bitte ich darum, dass sich auch Herr Hövelmann auf den Vorredner bezieht. Das hat er in diesem Fall nicht getan, sondern er hat sich auf vorhergehende Redebeiträge bezogen. Das finde ich nicht korrekt. - Vielen Dank.
Herr Hövelmann hat sich nicht auf irgendeinen Vorredner bezogen hat, vielmehr war er selbst der Vorredner und Sie hatten die Forderung an ihn gestellt. Er hat nicht auf Redebeiträge seiner Vorredner reagiert. Das ist ein Unterschied.
Frau Frederking, Sie haben jetzt die Möglichkeit, Ihre Frage an Herrn Borgwardt zu richten. - Herr Borgwardt hat genickt, das werte ich als ein Ja. - Bitte, Frau Frederking.
Sehr geehrte Kollegin Frederking, wir sollten noch einen Moment warten, damit Sie die Gelegenheit haben, Ihre Frage zu stellen. - Bitte, jetzt dürfen Sie.
Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Sie haben auch darauf Bezug genommen, dass die Intendantinnen und Intendanten in Ihrer Fraktion zu Besuch waren. Meine Frage ist: Hatten Sie den Eindruck, dass es bis zum Herbst noch Veränderungen und Bewegung geben wird?
Wir haben jedenfalls keinen Hehl daraus gemacht, dass wir genau das erwarten, um es einmal so zu sagen. Aber ich will dem Redner meiner Fraktion nicht vorgreifen. Ich als Fraktionsvorsitzender habe mich auf eine andere Sachlage bezogen, nämlich auf die Ausführungen des verehrten Kollegen Gebhardt. Deswegen möchte ich dem Redebeitrag nicht vorgreifen. - Das zum Ersten, Frau Frederking.
Zum Zweiten. Sie haben es zumindest nicht abgelehnt, sich noch einmal intensiv damit zu befassen. Das ist der Sinn. Wenn ich eine Begründung geben will, warum ich etwas erwarte, dann muss ich zumindest unterstellen, dass bei demjenigen, von dem ich es erwarte, die Bereitschaft besteht, sich in der Position zu bewegen. Den Eindruck hatten wir.
In welchem Umfang und ob es meiner Fraktion gemäß unserem Koalitionsvertrag so, wie wir ihn zumindest sehen, reicht, ist eine andere Frage, die kann ich Ihnen nicht beantworten.
Vielen Dank, Herr Borgwardt. - Wir gehen jetzt in der Rednerreihenfolge weiter. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt die Abg. Frau Lüddemann. - Frau Lüddemann, Sie dürfen nach vorn kommen und haben jetzt das Wort.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Eine Vorbemerkung. Die Handlungsfähigkeit dieser Koalition sieht man daran, dass wir einen gemeinsamen Weg gefunden haben, die Diskussion zu eröffnen. Dieser Verantwortung werden wir gerecht und nicht nur für uns, sondern für alle 16 Landtage in dieser Bundesrepublik Deutschland.
Ich finde, das zeigt, dass wir handlungsfähig sind. Wir werden die nächsten Monate - das hat Herr Hövelmann gesagt, das hat Herr Borgwardt gesagt und ich gehe davon, dass das auch Herr Kurze sagen wird - nutzen, um auch koalitionsintern weiterzureden.
Zum Inhalt. Am 22. März dieses Jahres - es war ein Sonntag - saßen abends um 20 Uhr 18,8 Millionen Menschen vor dem Fernseher und haben die „Tagesschau“ gesehen. In der Krise mit Unsicherheit und vielen Fragen haben sich die Menschen an einen Anker seriöser Informationen gewandt und diesen Anker haben sie beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk gefunden. Das finde ich bemerkenswert.
Ich finde es wichtig, eine vielfältige Medienlandschaft zu haben; denn sie ist unerlässlich für eine funktionierende Demokratie. Das war auch der Kerngedanke für die Gründung des öffentlichrechtlichen Rundfunksystems nach dem Jahr 1945. Gerade als Konsequenz aus direkt gelenktem Propagandarundfunk und Meinungsdiktatur wurde der Aufbau eines föderalen öffentlichrechtlichen Rundfunks vorangetrieben, und zwar unabhängig und staatsfern.
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Reihe von Entscheidungen die verfassungsrechtliche Stellung, den Auftrag und die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschrieben und ihm eine verfassungsrechtliche Bestands-, Entwicklungs- und Finanzgarantie zugeschrieben.
Gemäß dem Grundversorgungsauftrag - dieser ist verfassungsrechtlich verankert - sollen die Rundfunkanstalten möglichst vielen Menschen mit Informations-, Bildungs- und auch Unterhaltungsangeboten zur Verfügung stehen. Ein wesentlicher Maßstab dabei ist die Qualität jenseits von Mainstream und Quoten-Hype. Sie sind also das Gegenmodell zur „Bild“-Zeitung.
Das kann man unterschiedlich bewerten und das kann man unterschiedlich sehen. Mir gefallen auch nicht alle Entscheidungen, Kollege Gebhardt, die getroffen werden. Eine der Sendungen, die abgesetzt worden ist, hätte ich gern fortgesetzt. Die andere Sendung wird fortgeführt, obwohl ich sie nicht möchte. Aber genau das ist der Unterschied zum Bestell- und Bezahlfernsehen.
Alle Bürgerinnen und Bürger finanzieren den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfes, die sogenannte KEF, schätzt den Finanzbedarf ein. Abhängigkeit von der Politik darf es nicht geben. Politik darf nicht nach Gefallen oder Missfallen den Geldhahn auf- oder zudrehen, weswegen er nicht steuerfinanziert ist. Die Abhängigkeit von anderen Finanzierungsquellen soll ebenfalls ausgeschlossen werden.
Die KEF überprüft den Finanzierungsbedarf des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland und empfiehlt den Landesparlamenten die Festsetzung des Rundfunkbeitrages. Von der Empfehlung der KEF können die Länder nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes nur in extremen Ausnahmefällen abweichen. Mir ist kein solcher Fall bekannt.
Ich finde es ziemlich klug, dies in eine solche Kommission auszulagern; denn es sichert, dass die Einmischung der Politik unterbleibt. Es gibt auch Urteile, die Staatsferne des Rundfunks deutlich zu dokumentieren. Deswegen ringen wir gerade darum, die Rundfunkbeiräte neu zusammenzusetzen, um auch dort die Unabhängigkeit deutlich zu machen.
Es ist festzustellen, dass der Rundfunkbeitrag in den vergangenen zwölf Jahren unverändert geblieben ist und sogar einmal abgesenkt wurde. Nach diesen vielen Jahren finden wir die Empfehlung zu einer moderaten Anpassung angemessen.
Ich will eine Analogie anführen, die ich von einem Kollegen der CDU-Fraktion im Verkehrsausschuss gelernt habe. Dort werden immer wieder Bauvorhaben thematisiert und die Kosten der Bauvorhaben steigen. Der Kollege hat mir erklärt, dass dies völlig logisch und völlig unstrittig sei.
Wenn die Kosten nicht steigen würden, dann könnte man weniger bauen, was de facto einer Kürzung gleichkommen würde. Deswegen müsse man einsehen, dass die Kosten für die Baumaßnahmen regelmäßig anstiegen. Daraus habe ich gelernt, dass man dann, wenn man immer wieder die gleiche Leistung auf dem gleichen Niveau haben will, die Kosten in angemessenen Schritten angemessen erhöhen muss. Das sehe ich an dieser Stelle als gegeben.
Wir GRÜNEN stehen - das will ich ganz deutlich sagen - zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, und zwar nicht kritik- und distanzlos. In regelmäßigen Gesprächen vergewissern wir uns, dass die Sender zusätzliche Spar- und Rationalisierungsmaßnahmen umsetzen. Wir sehen, dass der Weg, der eingeschlagen wurde, der richtige ist. Natürlich gibt es noch Optimierungsbedarf. Natürlich muss es dort noch weitergehen.
Wir haben mit allen Intendanten über Gehaltsstrukturen gesprochen. Meine Kollegin Frederking setzt sich sehr für eine Deckelung ein. Wir haben über die Höhe der Kosten für Übertragungsrechte gesprochen. Wir haben Transparenz und die Ansiedlung von Institutionen angemahnt.
Aber all das darf uns nicht dazu veranlassen, das System grundsätzlich infrage zu stellen; denn es sichert sachliche Informationen unabhängig von denjenigen, die gerade an der Regierung sind, und unabhängig vom Steueraufkommen.
Um einer Sache direkt vorzubeugen: Es ist in den letzten Wochen ersichtlich geworden, dass es innerhalb der Koalition deutliche Unterschiede in der Bewertung gibt. Wir haben einige Dinge, die wir anmahnen, stellen aber nicht das System komplett infrage.
Die CDU hat Probleme mit der KEF. Deswegen werden wir - jetzt bin ich wieder am Anfang meiner Rede - die nächsten Wochen und Monate nutzen, um in gemeinsamen Gesprächen dahin zu kommen,
Vielen Dank. Es gibt zwei Fragesteller, und zwar Herrn Abg. Siegmund und Herrn Olenicak. - Bitte, Herr Siegmund.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Frau Lüddemann, Sie haben gerade selbstkritisch gesagt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk bei Sendungen nicht auf jedes Bedürfnis Rücksicht nehmen kann. Sie haben ein persönliches Beispiel gebracht, dass Sie traurig waren, dass eine Sendung eingestellt wurde. Nichtsdestotrotz möchten Sie, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine größtmögliche Bandbreite an Menschen erreicht.
Meines Wissens gab es nur einen einzigen Fall, in dem es nach der Einstellung einer Sendung einen breiten öffentlichen Aufruf gab und auch eine Petition gestartet wurde, sich also viele Menschen zusammengeschlossen haben. Es ging um die Sendung „Steimles Welt“. Daher ist meine Frage an Sie: Wie bewerten Sie es, dass diese Sendung trotz eines Aufstands in der Bevölkerung eingestellt wurde?
Das ist definitiv falsch. Mir sind einige Petitionen bekannt, die über die Jahre und Jahrzehnte hinweg gestartet wurden. Das betrifft Kindersendungen, das betrifft die „Lindenstraße“, das betrifft Unterhaltungssendungen und das betrifft auch die Sendung, die Sie genannt haben. Es gibt immer wieder Menschen, denen eine bestimmte Sendung, ein bestimmtes Format besonders wichtig ist, sodass sie sich dafür einsetzen.
Ich finde es richtig, dass ich nicht in der Lage bin zu entscheiden, welche Sendung gesendet wird und welche nicht. Ich meine, es ist nicht ganz so, dass es ausschließlich nach Quoten geht, sondern es geht tatsächlich auch danach, was die Rundfunkbeiräte empfehlen. Das ist meine Empfindung, aber ich glaube, gerade im Bereich der Medien geht es ganz oft um Empfindungen.
Sehr geehrte Frau Lüddemann, könnten Sie dem Bürger mit einfachen Worten erklären, was der Unterschied zwischen der Zwangsfinanzierung des Rundfunkbeitrages und einer Steuer ist? Denn für den Bürger ist es dasselbe. Er hat weder bei dem einen noch bei dem anderen ein direktes Mitspracherecht.
Das ist ja das Grundsätzliche, worüber wir hier reden. Wir haben als System die sogenannte Haushaltsabgabe. Die Höhe dieser sogenannten Haushaltsabgabe wird auf der Grundlage einer Empfehlung der KEF festgelegt.