den, alle bisher vorhandenen Tische und Stühle mit dem notwendigen Abstand weiter zu bewirtschaften, die Läden können Kleinwarenauslagen im Außenbereich nutzen.
Es ist zwar nur ein kleiner Beitrag zur Existenzsicherung der Betriebe, wir halten es aber für ein wichtiges Signal in diesen schwierigen Zeiten. Denn die Außengastronomie und die im öffentlichen Raum platzierten Warenangebote machen in den Sommermonaten einen erheblichen Anteil des Umsatzes bei den Restaurants und Geschäften aus.
Und selbstverständlich muss eine Sondernutzung nach wie vor genehmigt werden. Rettungs- und Laufwege sind nach wie vor freizuhalten.
Letztlich kommt dieses Vorhaben allen Bürgerinnen und Bürgern zugute, wenn unsere Kommunen weiterhin durch ein vielseitiges Angebot kleiner Läden und gastronomischer Einrichtungen lebendig bleiben und auch der Wochenmarkt wieder ein lebendiger Ort wird.
Wenn diese Maßnahme unseren Gewerbetreibenden hilft, schneller wieder auf die Beine zu kommen und gar die Krise zu bewältigen, schlägt sich das schließlich auch in der Gewerbesteuer nieder. Die damit erleichterte Möglichkeit der Nutzung von Außenbereichen ist auch ein Signal an die Kundschaft, im Freiluftbereich in sicherer Atmosphäre die Angebote der Gewerbetreibenden in Anspruch zu nehmen.
Der Verzicht auf die Sondernutzungsgebühren ist von den kommunalen Vertretungen zu beschließen. Nun mag der Beschluss in den reichen Kommunen relativ unkompliziert sein, doch auch diese Kommunen stehen aufgrund sinkender Wirtschaftskraft und sinkender Einnahmen sowie steigender Ausgaben unter Druck.
Denn auch viele kommunalen Einrichtungen waren oder sind noch geschlossen, wodurch Einnahmen wegfallen, während Kosten weiter anfallen und zusätzliche Kosten entstehen. Die Einnahmen aus dem kommunalen Anteil an der Einkommensteuer werden durch Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit zurückgehen. Gewerbesteuerzahlungen wurden in den Kommunen bereits gestundet bzw. angepasst.
Mithin stehen viele Kommunen selbst vor einem finanziellen Kollaps. Führt man sich das vor Augen, dann könnte in Sachsen-Anhalt ein weiterer Flickenteppich dahin gehend entstehen, dass nur finanzstarke Kommunen Sondernutzungsgebühren erlassen und viele andere Kommunen hierauf nicht verzichten können.
Lösung und Entlastung für Gastronomie, Markttreibende und Einzelhandel zu finden. Über einen unbürokratischen Weg zwischen Kommune und Finanzministerium soll dann die Erstattung des Gebührenausfalls erfolgen.
Und ja, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, seit der letzten Woche existiert ein 130 Milliarden € umfassendes Konjunkturprogramm, in dessen Mittelpunkt die Ankurbelung des privaten Konsums steht. Zudem sollen auch den Kommunen einige Milliarden aus dem Paket zufließen.
Kernstück des beschlossenen Papiers ist die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer. Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen soll für einen coronabedingten Umsatzausfall ein Programm für Überbrückungshilfen aufgelegt werden. Hiervon sollen gerade die besonders hart betroffenen Branchen in der Gastronomie profitieren.
Die Überbrückungshilfe soll für die Monate Juni bis August gewährt werden und für Unternehmen gelten, deren Umsätze coronabedingt im April und Mai 2020 um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 rückgängig gewesen sind und deren Umsatzrückgänge in den Monaten Juni bis August 2020 um mindestens 50 % fortdauern.
Erstattet werden sollen Anteile der fixen Betriebskosten. Selbst Minister Willingmann hat in seiner Pressemitteilung vom 4. Juni kritisiert, dass die Überbrückungshilfen für kleine und mittlere Unternehmen viel zu kurz gegriffen seien. Viele Branchen werden auch danach mit erheblichen Umsatzeinbußen zu kämpfen haben. Mit der Beschränkung auf fixe Betriebskosten wird der Unternehmerlohn nicht berücksichtigt.
Vor diesem Hintergrund ist und bleibt der vorliegende Antrag weiterhin ein wichtiges Signal an diese Gruppe von Betroffenen. Daher bitte ich um Zustimmung zu unserem Antrag.
Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Frau Buchheim für die Einbringung des Antrages. Für die Landesregierung spricht jetzt der Minister Prof. Dr. Willingmann. - Herr Minister, Sie haben das Wort.
Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Um 18:30 Uhr spreche ich nun zum letzten TOP, der sich mit einem Querschnittsthema befasst; denn Ihr Antrag umfasst mehrere Aspekte.
sich im Wesentlichen mit Wirtschaftsfragen beschäftigt. Er verdient aber genauso gut die Betrachtung aus kommunalrechtlicher Sicht durch den Innenminister und durch den Finanzminister, wenn es um die fiskalische Seite geht. Ich nähere mich dem Thema als Wirtschaftsminister. Dann gibt es noch weitere Diskussionen.
Frau Abgeordnete, Sie haben das Thema völlig richtig eingegrenzt. Gerade die Gastronomie ist in besonderer Weise von den Coronaeindämmungsmaßnahmen betroffen gewesen.
Am 25. März, also mit der Zweiten Eindämmungsverordnung, wurden Gaststätten in Sachsen-Anhalt geschlossen. Wir hatten vorher eine einwöchige Übergangszeit, in der wir modellhaft versucht hatten, mit etwas reduzierten oder mit bestimmten Auflagen den Betrieb weiter zu ermöglichen: Aber es war von der Entscheidung her völlig richtig und angesichts der pandemischen Situation klug, vollständig zu schließen und dann die weitere Entwicklung zunächst einmal unter gesundheitspolitischen Aspekten zu betrachten.
Dadurch sind Unternehmen in ihrer Existenz bedroht. Das ist gar keine Frage. Deshalb war es wichtig, dass es ein Soforthilfeprogramm gibt. Es war gut, dass der Bund dabei in finanzieller Hinsicht die Hauptlast getragen hat. Aber es ist erwähnenswert, dass das Land einen erheblichen Beitrag hinzugelegt hat.
Selbstverständlich, in diesem Bereich der Gastronomie und des Tourismus, in dem in Sachsen-Anhalt ca. 25 000 sozialversicherungspflichtige Beschäftigte tätig sind, ist es entscheidend, dass wir den Unternehmen unter die Arme greifen. Das haben wir getan, das ist geschehen, nämlich im Rahmen des Soforthilfeprogramms und der berühmten Soforthilfen, über die wir inzwischen 284 Millionen € ausgezahlt haben.
Die Gastronomie war dabei übrigens mit 4 800 Anträgen und ca. 41 Millionen € der am zweitstärksten nachgefragte Bereich an Unterstützungsleistungen. Circa 41 Millionen € sind etwa 13 % der insgesamt ausgereichten Mittel - eine ziemlich gewaltige Leistung.
Meine Damen und Herren! Die Überbrückungshilfen, die der Bund jetzt in Aussicht gestellt hat und über die zu reden sich sicherlich lohnt - der Finanzminister war vorhin so freundlich, im Rahmen des Konjunkturpakets etwas dazu zu sagen -, bieten für drei Monate noch einmal eine Perspektive, aber eben nur für drei Monate.
Wir wissen, dass wir im Bereich der Gastronomie die besondere Situation haben, dass wir keine Nachholeffekte erwarten dürfen. Für Monate, in denen die Unternehmen geschlossen waren, kann man nicht nachher ein paar Betten mehr, ein paar Schnitzel mehr verkaufen; das haut nicht hin.
Deshalb müssen wir an dieser Stelle in allererster Linie darauf achten, dass die Unternehmen auch weiterhin im Programm bleiben, wenn es um die Frage geht, eine Überbrückungsunterstützung zu erhalten.
Es fehlt in diesem Programm der Unternehmerlohn. Man kann über den Begriff streiten; ich habe ihn übernommen. Er kommt übrigens von den Kammern. Er fehlt in diesem Programm. Es ist bedauerlich, dass es der Bund nicht macht. Wir wollen mal schauen, was wir diesbezüglich landesseitig hinbekommen oder ob man etwas hat, das besondere Fälle abpuffert.
Der Kollege Robra hat mit seinem Programm „Kultur ans Netz“ so etwas Ähnliches im Finanzausschuss platzieren können. Dazu gratuliere ich herzlich.
Wie sieht es aber in der Gastronomie tatsächlich aus? Wir haben bei den Öffnungen darauf geachtet, dass dann, wenn in Sachsen-Anhalt geöffnet wird, halbwegs rentable Modelle gefahren werden. Ich erwähne das deshalb, weil wir gern diesen länderübergreifenden Vergleich anstellen.
Es ist ganz hübsch zu schauen, wie das eigentlich im befreundeten Niedersachsen aussah. Niedersachsen hatte sehr viel strengere Regelungen für die Gastronomie, für die Hotellerie, als man, zugegebenermaßen ein paar Tage vor uns, die Unternehmen aufgemacht hat. Inzwischen hat man übrigens die sachsen-anhaltischen Regeln übernommen. Man kann von uns lernen - eine hübsche Erfahrung.
Im Moment wissen wir, dass im Bereich der Gastronomie etwa folgende Umsatzrückgänge festzustellen waren: Im Monat März 50 % weniger, im Monat April 90 % weniger, im Monat Mai - man merkt, es geht langsam wieder aufwärts - nur, aber immerhin, 75 % weniger Umsatz. Diese wirtschaftlichen Folgen müssen ausgeglichen werden.
Eine Maßnahme dabei kann die Entlastung von Sondernutzungsgebühren sein. Meine Erfahrung ist, dass die Unternehmen das als einen Aspekt von Hilfe verstehen und so verstehe ich auch Ihren Antrag, als einen Aspekt. Den will ich gar nicht klein und gering schätzen, aber es ist eben tatsächlich nur ein Aspekt.
Und, was wir alle wissen, es sind bereits Kommunen dazu übergegangen oder diskutieren darüber, ob sie diesen Erlass tatsächlich vornehmen wollen. Dazu sind sie in der Lage. Es ist ihnen kommunalverfassungsrechtlich auch gestattet. Anordnen können wir es nicht. Das ist gar keine Frage.
Über die Erstattung müssen wir in den Ausschüssen reden, und zwar in den dafür zuständigen Ausschüssen. Denn man kann natürlich sagen, die Kommunen hätten inzwischen Ausgleichsleistungen erhalten - der Finanzminister war an dieser Stelle ganz vorbildlich unterwegs - und das ist möglicherweise damit auch abgegolten.
Die Entscheidung, ob und inwieweit man auch in Zukunft weitere Leistungen erbringt, das sollte den Beratungen in den zuständigen Ausschüssen vorbehalten sein. Der Ausschuss für Inneres bietet sich dafür an, der Ausschuss für Finanzen und selbstverständlich auch der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Minister, ich habe tatsächlich verfolgt, was Sie gesagt haben. Ich finde es ganz toll, dass die Gastronomen unterstützt worden sind, also dass sie im Prinzip Anträge stellen durften.
Jetzt habe ich eine Verständnisfrage. Kann ein Gastronom für alle Mitarbeiter Unterstützung anfordern, also auch für seine Ehefrau oder für seine Kinder, wenn sie einen Arbeitsvertrag haben?
Frau Präsidentin, ich bitte an der Stelle um Nachsicht, dass auch ein Minister, der sich sehr mit dieser Thematik beschäftigt, nicht der oberste Sachbearbeiter in dieser Frage ist. Ich gehe im Moment davon aus, dass tatsächlich mit einem Beschäftigungsverhältnis ausgestattete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch unter die Förderkriterien fallen. Aber ich kann es Ihnen nicht verbindlich sagen. Deshalb darf ich die Frage hoffentlich mitnehmen und wir beantworten Sie Ihnen am Montag.
Vielen Dank. Ich kann das auch belegen. Ein Gastwirt ist zu mir gekommen und hat gesagt, sein Sohn habe auch Familie und er bekomme für ihn keine Unterstützung. Sagen Sie mir bitte Bescheid.
Ich habe eine ganze Reihe von Fragen, aber in einer Dreiminutendebatte geht das wahrscheinlich nicht so richtig.
Ich finde es erstens ganz toll, dass Sie Ihrem Kollegen Robra gratulieren und dass Sie zweitens davon ausgehen, dass Sie in der Landesregierung immer noch über den Bereich des Grundeinkommens, was Sie Unternehmerlohn nennen, diskutieren. Mich interessiert Ihre Prognose zu der Ergebnisorientiertheit und dem Abschluss dieser Debatte.