Vielen Dank, Frau Präsidentin, für die Möglichkeit einer Fragestellung. - Meine Frage bezieht sich auf eine Fragestellung, die wir als AfD-Fraktion bereits im letzten Plenum thematisiert haben, zu der wir noch auf eine Antwort gehofft haben.
Wir hatten damals thematisiert, dass die Fraktion DIE LINKE in der Hochphase der Coronazeit, die auch selbst immer mit gutem Beispiel vorangehen wollte, eine Veranstaltung im Salzlandkreis durchgeführt hat ohne Mindestabstand und mit externen Gästen, die nicht parlamentarischer Natur waren. Die Ministerin hatte mir damals zugesichert, die Vorfälle prüfen zu wollen, sich umfangreich aus dem Salzlandkreis Bericht erstatten zu lassen und dann auch entsprechend zu handeln.
Ich weise darauf hin, dass aktuell allein im Landkreis Stendal 159 offene Bußgeldbescheide gegen Bürger und Unternehmen laufen. Das heißt, es wird mit aller Strenge des Gesetzes durchgezogen. Das wird in anderen Landkreisen nicht anders sein. Deswegen erhoffen wir uns doch, dass bei der Fraktion DIE LINKE gleich gehandelt wird. Dazu meine Frage: Was ist dabei herausgekommen?
Frau Ministerin Grimm-Benne, Sie haben jetzt die Möglichkeit, darauf zu antworten. Bitte, Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Auf die Frage möchte ich wie folgt antworten: Das Landesverwaltungsamt hat mir oder unserem Haus mitgeteilt, dass Auftraggeber der Veranstaltung die
Landtagsfraktion der LINKEN war und dass der Landrat des Salzlandkreises diese Veranstaltung als zuständige Behörde genehmigt hat. Diese zuständige Behörde hätte dies auch gegebenenfalls verbieten müssen. Daraufhin haben wir - wir sind nicht die Kommunalaufsichtsbehörde für den Salzlandkreis - den Vorgang an das Innenministerium weitergegeben. Von dort haben wir noch keine Antwort erhalten.
Erste Frage: Lag diese Genehmigung zum Zeitpunkt der Veranstaltung bereits vor oder wurde sie nachträglich ausgestellt?
Zweite Frage: Wie bewerten Sie als zuständiges Gesundheitsministerium - das sind Sie ja auch als Sozialministerium - diese Umstände und welche Vorbildwirkungen sehen Sie darin bei der Fraktion DIE LINKE gegenüber den Bürgern?
Ich habe schon beim letzten Mal gesagt, es hat Vorbildwirkung. Allerdings hätte die zuständige Behörde die Versammlung nicht genehmigen dürfen, weil zu dem Zeitpunkt keine Versammlungen erlaubt waren.
Deswegen haben wir den Vorgang des Salzlandkreises, der das genehmigt hat, an das Innenministerium weitergegeben, um zu prüfen, ob man noch mal darauf hinweisen muss, wie sich der Landkreis hätte ordnungsgemäß verhalten müssen.
Am vergangenen Samstag, dem 6. Juni 2020, fanden in Halle und in Magdeburg unter anderem die Black-Lives-Matter-Demonstrationen mit ungefähr 1 500 Teilnehmern statt, ohne dass bei diesen Veranstaltungen die gemäß Covid-19Eindämmungsverordnung vorgeschriebenen Abstands- und Hygieneregeln auch nur annähernd eingehalten wurden.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Erstens. Ist das Thema „Black Lives Matter“ politisch privilegiert und setzt die Eindämmungsverordnung örtlich außer Kraft?
Drittens. Besucher thematisch anderer Veranstaltungen - ich meine die Grundgesetz- und Freiheitsdemos, die Covid-19-Proteste - werden in diesen Fällen festgesetzt und festgehalten und zur Rechenschaft gezogen. Aus welchen Gründen werden hierbei unterschiedliche Maßstäbe angewandt?
Können Sie darauf antworten oder macht das jemand anderes aus der Landesregierung? - Sie antworten darauf.
Ich kann schon darauf antworten; denn mit der Unterschrift des Ministerpräsidenten und mit meiner Unterschrift ist die Verordnung in Kraft gesetzt worden. Wenn Sie alle Paragrafen anschauen, dann werden Sie auch im Schlussparagrafen sehen, welche Behörde bei Verstößen gegen diese Verordnung zuständig ist, Bewilligungen vornehmen oder Bußgelder verhängen kann.
Das ist die gleiche Antwort, die ich auch Herrn Siegmund gegeben habe. Für Demonstrationen, die in den Städten stattfinden, ist die zuständige Versammlungsbehörde - das ist die jeweilige Kommune - dafür verantwortlich, dass die Auflagen, die Hygienebedingungen und die Abstandsregelung eingehalten werden.
Es ist nicht ausschließlich die Polizei dafür zuständig, sondern in erster Linie die Ordnungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Sie hat zu kontrollieren, ob die Auflagen für eine Versammlung eingehalten werden. Sie genehmigt zumindest die Demonstration.
Ach so, ja, stimmt. Entschuldigung, Sie haben völlig recht. Bei kreisfreien Städten ist die Versammlungsbehörde die Polizei und damit ist es sozusagen angemeldet. Deswegen ist es - Sie haben völlig recht - anders als bei den Landkreisen.
Jetzt hat sich die Ministerin erstmal nur selbst korrigiert. Sie hat noch nicht zu allen drei Fragen Stellung genommen. Das wollte ich noch abwarten.
Ich habe gar nicht zu beurteilen, ob dort Unterschiede gemacht werden; denn das müsste sozusagen - -
Die Präsidentin hatte vorhin schon gefragt, ob ich ausführlich darauf antworten könne. Ich würde diesbezüglich auf den Innenminister verweisen, weil er die Polizei und die Versammlungsbehörde unter sich hat, zumindest bei den kreisfreien Städten. Dann müsste man gucken, wie das dort gelaufen ist.
Vielen Dank, Frau Ministerin. - Einen kleinen Moment, ich sehe die Wortmeldungen. - Wenn die Frau Ministerin sagt, dass das nicht ihr Bereich sei und sie könne die Frage nicht beantworten, dann schaue ich mal zum Ministerpräsidenten. - Wissen Sie, wer darauf antworten könnte?
Er hat sich krank gemeldet. Er kann es entweder morgen nachholen oder die Antwort schriftlich nachreichen.
Ich denke, es ist sinnvoll, die Antwort schriftlich nachzureichen; denn morgen findet keine Regierungsbefragung statt.
Ich hätte dann aber eine allgemeine Frage, die Frau Grimm-Benne als die zuständige Ministerin beantworten könnte. Wäre denn aus Ihrer Sicht in diesen Fällen ein Einschreiten aus gesundheitlichen Gründen bzw. zur Durchsetzung der Eindämmungsverordnung notwendig und angezeigt gewesen?
Also, wir haben schon die Erwartung, dass die jeweils gültige Eindämmungsverordnung umgesetzt und eingehalten wird und dass es gegebenenfalls geahndet wird, wenn sie nicht eingehalten wird.