Protocol of the Session on June 11, 2020

(Beifall)

Fragen sehe ich nicht. Dann danke ich Herrn Aldag für den Redebeitrag. - Für die CDU-Fraktion hat jetzt Frau Gorr das Wort. Frau Gorr, Sie haben das Wort.

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Entstehungsprozess der heute vorliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Kultur in der parlamentarischen Diskussion wurde bereits in der Berichterstattung und den Redebeiträgen zeitlich

und inhaltlich voll und ganz nachvollzogen. Daher möchte ich meine Ausführungen in einen etwas anderen Rahmen stellen.

Die Bedeutung der Schulen in freier Trägerschaft für die Bildungsvielfalt in Sachsen-Anhalt hat ihren Ausdruck bereits darin gefunden, dass sich die Partner der Koalitionsfraktionen im Jahr 2016 darauf verständigt hatten, durch ein unabhängiges Gutachten die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft für die Zukunft transparent und rechtssicher auf solide Füße zu stellen.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Nicht nur haben sich das Gutachten und seine Auswertung aus meiner Sicht zu lange hingezogen, es hat auch nicht das erwünschte Ergebnis gebracht. Für uns als Bildungspolitikerinnen und Bildungspolitiker ist es äußerst unbefriedigend, dass insbesondere die Berücksichtigung der Tarifentwicklung an öffentlichen Schulen ein fortwährendes Konflikt- und Streitpotenzial hatte und immer noch hat, das letztendlich zu Klagen vonseiten der Schulen in freier Trägerschaft geführt hat.

Angesichts dieser Situation und vor dem Hintergrund der Diskussion im Finanzausschuss bitte ich das Hohe Haus um Zustimmung zur vorliegenden Beschlussempfehlung, die eine zukünftige Klärung der Finanzierungsgrundlage anmahnt.

Persönlich möchte ich mich dafür bedanken, dass der Gesprächsfaden mit den Vertretern der Schulen in freier Trägerschaft bis zuletzt nicht abgerissen ist und sich die Ausschüsse wie auch die Bildungs- und die Finanzpolitiker intensiv über die Sachverhalte ausgetauscht und um Lösungen gerungen haben.

Genau aus diesem Grund erwarte ich für die Zukunft, dass die Ministerien für Bildung und für Finanzen eine verlässliche Finanzierungsgrundlage vorlegen. Die Wertschätzung, die die Schulen in freier Trägerschaft als Teil der Bildungslandschaft Sachsen-Anhalts verdienen, drückt sich auch im Umgang miteinander aus.

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir, wie auch die Landesregierung, tragen in der Umsetzung der Beschlussempfehlung eine hohe Verantwortung. - Herr Schmidt, dass Sie allergisch gegen das Wort „Vielfalt“ sind, wundert mich nicht, aber in diesem Zusammenhang war es direkt lustig.

(Zustimmung)

Fragen dazu sehe ich nicht. Ich danke Frau Gorr für den Redebeitrag.

Wir kommen zum Abstimmungsverfahren. Wir stimmen jetzt über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Kultur in der Drs. 7/6067 ab. Wer für die Beschlussempfehlung

stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Regierungskoalition. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die AfD-Fraktion. Damit hat die Beschlussempfehlung dennoch die Mehrheit des Hauses erhalten. Der Tagesordnungspunkt 13 ist damit erledigt.

Wir kommen jetzt zum

Tagesordnungspunkt 14

Zweite Beratung

Feuerwehren im Ehrenamt nicht beschneiden

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/5388

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/5413

Änderungsantrag Fraktion AfD - Drs. 7/5426

Beschlussempfehlung Ausschuss für Inneres und Sport - Drs. 7/6096

(Erste Beratung in der 90. Sitzung des Landtages am 18.12.2019)

Berichterstatter ist der Abg. Herr Kohl. Herr Kohl, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Vizepräsident. - Sehr geehrte Damen und Herren! Den Antrag der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel „Feuerwehren im Ehrenamt nicht beschneiden“ nebst den beiden Änderungsanträgen der Fraktionen DIE LINKE und AfD hat der Landtag in der 90. Sitzung am 18. Dezember 2019 zur Beratung und Beschlussfassung ausschließlich in den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen.

Mit dem Antrag sollte die Leistung der ehrenamtlichen Feuerwehren anerkannt und die Landesregierung aufgefordert werden, die Kreisausbilder im Rahmen ihrer Ausbildungstätigkeit wieder als Ehrenamt einzustufen sowie das Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz dahin gehend zu überprüfen, wie eine gesetzliche Neuregelung erfolgen kann.

Mit ihrem Änderungsantrag wollte die Fraktion DIE LINKE auf das Einlenken des Ministeriums für Inneres und Sport reagieren, welches sie für nicht ausreichend hielt und daher die Landesregierung aufgefordert wissen wollte, die Aufwandsentschädigung der Kreisausbilder in Sachsen-Anhalt an der Thüringer Feuerwehr-Entschädigungsverordnung auszurichten.

Mit dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion wurde die Beschlussfassung über den Antrag mit einigen Ergänzungen beabsichtigt, inklusive der von der Fraktion DIE LINKE vorgeschlagenen Änderung.

Darüber hinaus sollte ein weiterer Beschlusspunkt aufgenommen werden, der die Landesregierung entgegen den Ansätzen im Haushaltsplanentwurf dazu auffordern sollte, die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer vollständig an die Kommunen auszuzahlen.

Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich erstmals in der 44. Sitzung am 16. Januar 2020 mit den Anträgen und beabsichtigte, ein nichtöffentliches Fachgespräch in seiner Märzsitzung durchzuführen.

Aufgrund der zwischenzeitlich beschlossenen - wenn auch zu diesem Zeitpunkt noch nicht in Kraft getretenen - Parlamentsreform 2020 verständigten sich die innenpolitischen Sprecher, das geplante Fachgespräch als öffentliche Anhörung durchzuführen.

Der Einladung des Ausschusses für Inneres und Sport zur Anhörung in der 46. Sitzung am 12. März 2020 folgten neben dem Landesbrandmeister und den Kreisbrandmeistern des Burgenlandkreises sowie des Landkreises Stendal auch der Landesfeuerwehrverband, der Landkreistag und die Feuerwehrunfallkasse Mitte. In der Anhörung wurde wieder einmal deutlich, wie wichtig und vielfältig die Arbeit der freiwilligen Kameradinnen und Kameraden ist. Es wurden aber auch Vor- und Nachteile von Aufwandsentschädigungen und Honoraren sowie die damit verbundenen Risiken für die Kameraden diskutiert.

Die abschließende Beratung zu diesem Antrag fand in der 48. Sitzung des Ausschusses für Inneres und Sport am 14. Mai 2020 statt. Hierzu lagen dem Ausschuss ein Beschlussvorschlag der Fraktion DIE LINKE als Vorlage 4 sowie ein Beschlussvorschlag der Koalitionsfraktionen als Tischvorlage vor.

Beide Vorschläge verfolgten mit den ersten beiden Beschlusspunkten zumindest eine ähnliche Zielrichtung. Die Vorlage der Fraktion DIE LINKE beinhaltete darüber hinaus zwei weitere Beschlusspunkte.

Als Beratungsgrundlage diente der Beschlussvorschlag der regierungstragenden Fraktionen. Diesen wollte die Fraktion DIE LINKE durch einen ihrer zusätzlichen Beschlusspunkte ergänzt wissen und erhob diesen zum Änderungsantrag. Demnach sollte die Landesregierung aufgefordert werden, das Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz dahin gehend zu überprüfen, ob und welche Möglichkeiten für die Einführung eines teilhauptamtlichen Hilfeleistungssystems in SachsenAnhalt bestehen, und diese dann gesetzlich regeln.

Nach Auffassung der Koalitionsfraktionen besteht derzeit keine Notwendigkeit, das Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz in dieser Wahlperiode

erneut zu ändern, weshalb der Änderungsantrag nicht die erforderliche Mehrheit fand und schließlich bei der Abstimmung bei 2 : 7 : 3 Stimmen abgelehnt wurde.

Schlussendlich wurde über die unveränderte Beschlussvorlage der Fraktionen der CDU, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgestimmt. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Ergebnis der Beratung im Ausschuss für Inneres und Sport wurde mit 6 : 0 : 5 Stimmen die Ihnen in der Drs. 7/6096 vorliegende Beschlussempfehlung verabschiedet. Im Namen des Ausschusses für Inneres und Sport bitte ich um Zustimmung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Ich sehe keine Fragen und danke Herrn Kohl für die Berichterstattung. - In der Debatte sind drei Minuten Redezeit je Fraktion vorgesehen. Für die Landesregierung Frau Ministerin Grimm-Benne? Sprechen Sie für die Landesregierung?

Das ist jetzt zu TOP 17?

Zu TOP 14: „Feuerwehren im Ehrenamt nicht beschneiden“.

(Zurufe)

- Nein?

(Zurufe)

- Für die Landesregierung gibt es keinen Redebeitrag. Das ist richtig. - Dann steigen wir jetzt in die Debatte der Fraktionen ein. Für die SPDFraktion spricht jetzt der Abg. Herr Erben. Herr Erben, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe ein gewisses Verständnis dafür, dass die Landesregierung auf einen Redebeitrag verzichtet. Ich hätte zwar nicht gerne auf einen Redebeitrag verzichtet, aber ich hätte mir gerne die Debatte zu diesem Thema erspart. Das ist ausdrücklich keine Kritik an dem Antrag der Fraktion DIE LINKE, sondern das ist eine Kritik an der Ursache, die dem Antrag letztendlich zugrunde lag. Die ganze Debatte um die Kreisausbildung im Ehrenamt oder mit Honorarverträgen hätten wir uns nämlich sparen können.

(Beifall)

Als ich erstmalig letztes Jahr im September Jahres Kenntnis davon bekommen habe, hielt ich das zunächst für einen schlechten Witz oder für das Handeln eines übermotivierten Beamten. Das war dann offensichtlich nicht ganz so. Aber am Ende haben wir heute eine Regelung in der Aufwandsentschädigungsverordnung des Landes, mit der auch die Betroffenen einverstanden sind und die dazu führt, dass gegen Aufwandsentschädigung im Ehrenamt Kreisausbildung - manche sagen auch „Standortausbildung“ - in den Feuerwehren unseres Landes wieder stattfinden kann. - Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Fragen sehe ich nicht.