Protocol of the Session on June 11, 2020

sowie für Finanzen beantragt worden.

Wer für die Überweisung stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Fraktionen der Regierungskoalition und die AfD-Fraktion sowie ein fraktionsloser Abgeordneter. Wer stimmt dagegen? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Stimmenenthaltungen? - Sehe ich nicht. Damit ist auch dieser Antrag überwiesen worden und der Tagesordnungspunkt 12 ist erledigt.

Wir kommen nun zum

Tagesordnungspunkt 13

Zweite Beratung

Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft der Tarifentwicklung anpassen!

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 7/4148

Beschlussempfehlung Ausschuss für Bildung und Kultur - Drs. 7/6067

(Erste Beratung in der 70. Sitzung des Landtages am 05.04.2019)

Berichterstatterin ist die Abg. Frau Gorr, die bereits vorne steht. Frau Gorr, dann haben Sie jetzt das Wort.

Vielen Dank. - Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE mit dem Titel „Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft der Tarifentwicklung anpassen!“ in der Drs. 7/4148 wurde in der 70. Sitzung des Landtages am 5. April 2019 zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Bildung und Kultur überwiesen. Mitberatend wurde der Ausschuss für Finanzen beteiligt.

Die Fraktion DIE LINKE fordert mit ihrem Antrag, bei der Festlegung und Veröffentlichung der Schülerkostensätze für das vergangene und das laufende Schuljahr sowie in den folgenden Schuljahren die Ergebnisse der jeweils zum 1. Januar 2018 und 2019 in Kraft getretenen Tarifabschlüsse für den öffentlichen Dienst der Länder bei der Berechnung der Finanzhilfe für jene Schulen in freier Trägerschaft gesetzeskonform zu berücksichtigen, die die Bedingungen des § 18 des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt erfüllen.

Außerdem soll die Landesregierung beauftragt werden, rückwirkend ab dem 1. Januar 2018 bei den Schülerkostensätzen für alle Schulformen ein Jahresentgelt heranzuziehen, das auf der Grundlage der Erfahrungsstufe 5 berechnet wurde, da auch die Beschäftigten an den finanzhilfeberechtigten Schulen in freier Trägerschaft in wachsender Zahl über langjährige Berufserfahrung verfügen.

Der Ausschuss für Bildung und Kultur befasste sich in der 33. Sitzung am 10. Mai 2019 erstmals mit diesem Antrag. Zur Beratung lag dem Ausschuss das externe Gutachten zur Ermittlung schulformbezogener Kosten an öffentlichen Schulen in Sachsen-Anhalt und Gegenüberstellung zu den Finanzhilfebeiträgen für Schulen in freier Trägerschaft gemäß § 18g des Schulgesetzes vor.

Der Ausschuss für Bildung und Kultur verständigte sich darauf, das Gutachten im Rahmen eines Fachgesprächs in einer zusätzlichen Sitzung zu behandeln und die Verbände der freien Schulen hierzu einzuladen. Zudem stellte er die Erarbeitung einer vorläufigen Beschlussempfehlung an

den mitberatenden Ausschuss für seine nächste Sitzung in Aussicht.

(Unruhe)

Diese Sitzung fand am 7. Juni 2019 statt. Zur weiteren Beratung lag dem Ausschuss für Bildung und Kultur ein Beschlussvorschlag der Koalitionsfraktionen vor, der mit einer Änderung in Nr. 2 mehrheitlich Eingang in die vorläufige Beschlussempfehlung fand.

(Unruhe)

Frau Gorr, warten Sie mal. - Ich bitte um etwas mehr Disziplin. Die Unruhe stört unwahrscheinlich stark. Man hört Frau Gorr kaum reden. - Danke.

Ich nehme an, das liegt daran, dass die Sätze etwas lang sind, wie bei Thomas Mann. - Mit 10 : 0 : 2 Stimmen wurde der so geänderte Antrag als vorläufige Beschlussempfehlung an den mitberatenden Ausschuss für Finanzen übergeben.

Das externe Gutachten wurde im Rahmen einer Powerpoint-Präsentation in der 35. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Kultur am 25. Juni 2019 vorgestellt. Eingeladen waren neben den Mitgliedern des mitberatenden Ausschusses auch die Verbände der freien Schulen.

Der Ausschuss für Finanzen befasste sich mit dem Antrag und der vorläufigen Beschlussempfehlung in der 68. Sitzung am 11. September 2019 und führte ebenfalls ein Fachgespräch unter Beteiligung der Verbände der freien Schulen durch. Am Ende des Fachgespräches kam der Ausschuss für Finanzen überein, sich in seiner Sitzung am 16. Oktober 2019 erneut mit dem Thema zu befassen.

In seiner Oktobersitzung nahm der Ausschuss für Finanzen einen Bericht der Landesregierung entgegen und verständigte sich darauf, die Befassung mit dem Thema im Rahmen der Haushaltsberatungen fortzusetzen.

Nachdem sich die Koalitionsfraktionen in der Sitzung des Finanzausschusses am 5. Februar 2020 gegen die Erarbeitung einer Beschlussempfehlung aussprachen, kam der Ausschuss für Finanzen überein, den Antrag und die vorläufige Beschlussempfehlung im Rahmen der Bereinigungssitzung aufzurufen und zu behandeln.

Einem Hinweis der antragstellenden Fraktion folgend, verständigte sich der Ausschuss für Bildung und Kultur in der 47. Sitzung am 24. April 2020, den Finanzausschuss um Befassung in seiner nächsten Sitzung zu bitten, da bislang eine Beschlussempfehlung nicht vorlag.

Der Ausschuss für Finanzen befasste sich daraufhin in der 88. Sitzung am 13. Mai 2020 mit dem Antrag und der vorläufigen Beschlussempfehlung. Zu dieser Beratung legten die Koalitionsfraktionen einen Beschlussvorschlag vor, mit dem die Landesregierung gebeten wird, für die kommenden Haushalte eine neue rechtssichere und verlässliche Finanzierungsregelung zur dauerhaften Sicherstellung einer angemessenen Kostenerstattung zu erarbeiten und dem Landtag bis zum Ende des ersten Quartals 2021 vorzulegen.

Der Ausschuss für Finanzen empfahl dem Ausschuss für Bildung und Kultur mit 7 : 2 : 2 Stimmen, den Antrag in der Fassung dieser Beschlussempfehlung anzunehmen.

In der 48. Sitzung am 15. Mai 2020 befasste sich der Ausschuss für Bildung und Kultur abschließend mit dem Antrag und der Beschlussempfehlung des mitberatenden Ausschusses. Im Ergebnis seiner Beratung und unter Mitwirkung des Ausschusses für Finanzen empfiehlt der Ausschuss für Bildung und Kultur dem Landtag mit 6 : 2 : 4 Stimmen, den Antrag in der Fassung der vorliegenden Beschlussempfehlung anzunehmen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Namen des Ausschusses für Bildung und Kultur bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung in der Drs. 7/6067 und damit um die Annahme des Antrages in geänderter Fassung. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung)

Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Frau Gorr für das Vortragen der Berichterstattung. - In der Debatte sind drei Minuten Redezeit je Fraktion vorgesehen. Für die Landesregierung spricht der Minister Herr Tullner. Herr Minister, Sie haben das Wort.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! In der 70. Sitzung des Landtages am 5. April 2019 wurde von der Fraktion DIE LINKE ein Antrag gestellt, um die Finanzhilfen für Schulen in freier Trägerschaft der Tarifentwicklung anzupassen.

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE hat sich in weiten Teilen erledigt. Die Schülerkostensätze wurden, im Übrigen wie immer, tarifgerecht angepasst, und die Gewährung der Entgeltgruppen wurde neu geregelt.

Mit der zum 1. Januar 2020 getroffenen Änderung der Finanzhilfeberechnung, die die zum 1. August 2018 geschaffene Übergangsregelung zur finanziellen Absicherung der Schulen in freier

Trägerschaft ablöst, werden die Schulen in freier Trägerschaft de facto über mehr Mittel verfügen können, als dies bisher der Fall war.

Zur Illustration: Im Jahr 2019 wurden

140 123 623,43 € - 43 Cent, Kollege Schulenburg - als Istausgaben gebucht. Für das Haushaltsjahr 2020 sind im Landeshaushalt

163 805 700 € für die Finanzhilfezahlungen

veranschlagt. Dies entspricht einer Steigerung um 23 682 076,57 € oder von 16,9 % der Istausgaben des Jahres 2019.

Die in § 16 Abs. 5 des Haushaltsgesetzes 2020/ 2021 geregelte Sonderzahlung in Höhe von 3,094 Millionen € ist in diesen Beträgen nicht berücksichtigt. - So weit, so gut.

Nunmehr haben angesichts der veränderten Sachlage Finanzausschuss und Bildungsausschuss gehandelt und eine neue Beschlussvorlage vorgelegt. Frau Gorr ging schon darauf ein.

Damit wurde die Landesregierung beauftragt, für die kommenden Haushalte eine neue und rechtssichere verlässliche Finanzierungsregelung zur dauerhaften Sicherstellung einer angemessenen Kostenerstattung zu erarbeiten und dem Landtag im ersten Quartal 2021 vorzulegen. Die Entscheidung darüber wird sicherlich erst in der kommenden Legislaturperiode fallen und wird auch im Kontext der Haushaltsberatungen wieder thematisiert werden.

Die Debatte hat uns bereits über die gesamte Legislaturperiode begleitet. Sie hat in den vergangenen Monaten die Dimension der Bildungspolitik verlassen und wurde zu einer finanzpolitischen Betrachtung.

Wichtig ist mir dabei: Die Schulen in freier Trägerschaft waren bei allen Differenzen und Debatten zu jedem Zeitpunkt verlässlich finanziert.

Seitens des Bildungsministeriums wird seit einiger Zeit über eine neue Grundlage der Finanzregelungen diskutiert. Wir starten hier also nicht bei null.

Mit dem Ministerium der Finanzen, von dem leider jetzt niemand anwesend ist, befinden wir uns in einem engen Austausch darüber. Ich freue mich schon heute auf die Debatte im kommenden Jahr und unterstütze natürlich die vorliegende Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

(Zustimmung)

Ich sehe keine Fragen. Danke, Herr Minister Tullner, für die Stellungnahme der Landesregierung. - Für die AfD hat jetzt der Abg. Herr Schmidt das Wort. Herr Schmidt, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! „Schulen in freier Trägerschaft leisten einen Beitrag zur Vielfalt der Schullandschaft.“, heißt es in der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses, die von einem Antrag der Fraktion DIE LINKE ausgeht.

„Vielfalt“ klingt immer gut, und DIE LINKE möchte Schullandschaft vielfältig erblühen lassen, indem sie fordert, was sie immer fordert: mehr Mittel und mehr Personal- und Sachkostenzuschüsse. Die Gehälter von Privatschullehrern sollen weiter an die Tariftabelle des öffentlichen Dienstes angepasst werden: statt Erfahrungsstufe 4 nun bitte Erfahrungsstufe 5 als Berechnungsgrundlage.