also diese Frage sogar schon mit Gesetzesrang geregelt haben, verstehe ich den Sinn dieses Punktes, wenn man einmal von der Öffentlichkeitsarbeit absieht, nicht wirklich.
Das Moratorium ist eine bereits wiederholt diskutierte Forderung. Ich sehe nicht, wie die Regierung in der Lage sein sollte, Gesetze - sei es in Form eines Moratoriums - per Willenserklärung außer Kraft zu setzen. Wir hatten diese Diskussion gerade beim KVG, als es um die Experimentierklausel ging. Ich weiß nicht, wie das Moratorium hierbei funktionieren soll; es sei denn, dass Sie mit diesem Punkt auf eine Änderung des Gesetzes selbst abzielen.
Das Verfahren zu einer Gesetzesänderung läuft, wie bereits ausgeführt; jetzt nicht nur wegen eines zeitweiligen Moratoriums, sondern eben zur end
Der Wunsch nach einer Terminierung ist tatsächlich sinnvoll, wird aber maßgeblich an der Arbeit hier in diesem Haus liegen.
Da die Zielrichtung des Antrages geteilt wird - darüber sind wir uns fraktionsübergreifend einig -, halte ich eine Überweisung für sinnvoll. Ich hoffe, dass der das Problem lösende Gesetzentwurf diesen Antrag im Verfahren überholen wird. Die Überweisung wird erbeten zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Inneres und Sport sowie zur Mitberatung in den Ausschuss für Finanzen.
Vielen Dank, Herr Abg. Meister. - Wir kommen zum nächsten Debattenredner. Für die CDU-Fraktion spricht der Abg. Herr Krull.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Meine sehr geehrten Mitglieder des Hohen Hauses! Zuletzt haben wir uns am 31. Januar hier im Landtag von Sachsen-Anhalt mit dem Thema der Straßenausbaubeiträge beschäftigt. In der Zwischenzeit haben sich weitere Entwicklungen ergeben. Das klang schon an.
Als Koalition aus CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben wir mit der Einstellung von 15 Millionen € in den Doppelhaushalt 2020/2021 die notwendigen Finanzmittel bereitgestellt, um die Ausfälle der Kommunen aufgrund des Wegfalls der Einnahmen durch eine mögliche Abschaffung der Straßenausbaubeiträge auszugleichen.
Gleichzeitig muss ich an dieser Stelle aber auch deutlich machen, dass wir unseren koalitionsinternen Diskussionsprozess noch nicht abgeschlossen haben. Ja, es gibt einen Gesetzentwurf, über den wir gerade intern diskutieren. Aber - meine Vorredner haben es schon gesagt - der Teufel steckt im Detail.
Die durchschnittlichen Ansätze würden für die Bürger unseres Landes doch klare Unterschiede ausmachen; schon damit angefangen, ob wir von einem Beitragserhebungsverbot zu einem Zeitpunkt ausgehen. Dann wäre klar: Die Bürger bezahlen ab diesem Zeitpunkt nichts mehr. Alles, was zuvor an Bescheiden ergangen ist, müsste dann noch bezahlt werden.
Neben dem Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht hätte das auch andere Folgen. Sollten diese entstanden sein und die Kommune die Beiträge noch nicht festgesetzt haben, müssten sie es innerhalb von vier Jahren über die Festsetzungsverjährungsfrist tatsächlich noch tun, also vier Jahre lang noch Bescheide erstellen. Ich weiß nicht, wie die Bürger darauf reagieren würden. Darüber müssten wir noch einmal diskutieren.
Weiterer Diskussionen bedarf auch der tatsächliche Zeitpunkt der Abschaffung der Beiträge. Es dürfte jedem deutlich geworden sein, dass eine Abschaffung zu einem Datum in der Zukunft rechtlich und finanzwirtschaftlich in der Abwicklung deutlich einfacher ist.
Den Ausgleich der Mindereinnahmen bei den Kommunen werden wir auch noch regeln müssen - für die erste Zeit sicherlich im Rahmen einer Spitzabrechnung, um später auf eine Pauschale umzustellen. Für einen geeigneten Verteilerschlüssel haben wir Beispiele aus anderen Ländern, zum Beispiel das Kriterium der Straßenlänge.
Sie sehen, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thema ist komplex, die Koalition arbeitet. Wir sind auf der Zielgeraden.
In diesem Sinne bitte ich um Überweisung des Antrages in den Ausschuss für Inneres und Sport und in den Finanzausschuss, damit wir im Sinne des Antrages noch einmal wohlwollend zur Kenntnis nehmen, dass DIE LINKE unser Vorhaben zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge unterstützt. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abg. Krull. Mir liegt eine Wortmeldung vor. - Herr Abg. Büttner, Sie haben jetzt das Recht, Ihre Frage zu stellen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Ich möchte wissen, ob es ich richtig verstanden habe. Wenn nicht, dann sagen Sie mir bitte, wie es richtig ist. Meine Frage ist: Stellen Sie sich den Stichtag für die Abschaffung in der Zukunft oder in der Vergangenheit vor? Welchen Stichtag diskutieren Sie in Ihrer Fraktion oder in der Koalition?
Meine Fraktion würde aus der Abwägung heraus, dass es rechtlich und finanziell ein sauberer Schnitt wäre, einen Stichtag in der Zukunft bevorzugen. Es gibt aber auch Meinungen, die besagen: Wir hätten gern einen Stichtag in der Vergangenheit.
Das hätte aber zur Folge, dass man auch darüber sprechen muss, was bis dahin an Bescheiden rausgegangen ist und wie man die entsprechenden Kosten erstattet. Man sieht also, dass das Verfahren etwas komplizierter ist, wenn wir einen rückwärtsgerichteten Termin hätten.
Natürlich würde es die Bürgerinnen und Bürger freuen, wenn wir das so machen würden. Aber wir sind nicht nur dazu da, um Einzelnen einen Gefallen zu tun, sondern wir müssen immer den Gesamtkomplex abwägen. Daher läuft die Diskussion über den Zeitpunkt noch innerhalb der Koalition.
Vielen Dank, Herr Abg. Krull. Ich sehe keine weiteren Fragen. - Somit hat als letzte Debattenrednerin Frau Abg. Eisenreich noch einmal das Wort. Bitte, Frau Eisenreich.
Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Verehrte Kolleginnen und Kollegen der Regierungskoalition, es ist interessant, Einblicke in Ihr Eheleben präsentiert zu bekommen.
Das Problem ist doch: Frau Schindler, wenn Sie sagen, wir hätten eine Anfrage stellen können, dann sage ich, dass ich Anfragen an die Regierung stellen kann. Wenn Sie jetzt sagen - -
- Entschuldigung, aber es geht doch darum, den Menschen draußen zu zeigen: Wo stehen wir, wo wollen wir hin und wann wollen wir die Dinge endlich umsetzen.
Das kann doch nicht einfach hinter verschlossenen Türen diskutiert werden. Da hätten Sie mir gesagt: Aber pscht, erzählen Sie das keinem!
Das kann es doch nicht sein. Wir wollen hier offen und transparent arbeiten. Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern eine Perspektive geben, aber auch den Kommunen - das haben wir diskutiert.
Es gibt einen Gesetzentwurf - Sie sprechen von einem Gesetzentwurf -, der liegt seit November 2018 im Haus vor. Er vergammelt schon fast im Ausschuss. Es tut mir leid, das so zu sagen. Er wird einfach nicht behandelt. Da ist die Diskussion um einen Abschaffungstermin in der Zukunft natürlich lächerlich, wenn wir jetzt vom Ausgangspunkt 2018 reden und plötzlich den 1. Januar 2021 ins Auge fassen.
Dass die Kommunen Geld brauchen, wissen wir alle, und besonders in dieser Situation. Sie sind angehalten, vielleicht nicht zwingend neue Bescheide auszustellen; aber alle Bescheide, die bestehen und draußen sind, einzutreiben und zu vollstrecken. Dafür haben sie jetzt im Moment keine Handhabe.
Insofern bitte ich Sie, noch einmal zu schauen, wie Sie hier argumentieren. Das ist nicht das Argument. Es geht genau darum, dass die Leute, denen es jetzt finanziell schlecht geht, quasi in den Ruin getrieben werden. Das kann doch nicht unser Anliegen sein.
Übrigens haben Sie in den Haushaltsplan - Sie haben es noch einmal genannt - 15 Millionen € für das nächste Jahr eingestellt. Sie konnten im Finanzausschuss nicht so richtig begründen, woher diese Summe kam.
Alles das, was Sie hier angeführt haben, sind Dinge, bei denen ich sage: 15 Millionen € sind dann doch ein kleines Töpfchen. Wir haben hier vor fast zwei Jahren schon einen dazu Antrag eingebracht, in dem eine größere Summe stand, der aber auch nicht diskutiert wurde.
Nun zur Überweisung. Es geht um eine Akutsituation, in der wir fordern, dass die Landesregierung bitte den Kommunen sagt, wie es möglich ist, eine solche Vollstreckung - bei den Finanzämtern geht es doch auch - auszusetzen.