Protocol of the Session on May 7, 2020

Obwohl es uns nicht gelungen ist, die Viertelparität einzuführen - versucht haben wir es; das ist eine andere Geschichte -,

(Heiterkeit)

haben wir es aber geschafft, den Senat als wichtiges demokratisches Gremium zu stärken. Künftig wird gemeinsam über den Hochschulstruktur- und den Hochschulentwicklungsplan, die Zielvereinbarung und den Wirtschaftsplan entschieden.

Durch verbesserte Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Beteiligung von Hochschulen an wissenschaftlichen Ausgründungen erhoffen wir uns mehr wirtschaftliche Aktivitäten und eine steigende Zahl hochqualifizierter Arbeitsplätze im Land. Damit stärken wir den Wissenschaftsstandort Sachsen-Anhalt und legen den Grundstein dafür, dass Studierende nicht nur kommen, sondern auch bleiben.

Kurz vor Toresschluss konnten wir auch eine Verbesserung des Tierschutzes an den Hochschulen vereinbaren und in den heute vorliegenden Gesetzentwurf bringen. Auf den allerletzten Metern wurden dann auch noch Änderungen in Reaktion auf die Coronapandemie vorgenommen. So wird es künftig möglich sein, Gremiensitzungen an Hochschulen aus dringenden Gründen auch digital abzuhalten.

Insgesamt trägt das Gesetz eine Handschrift, die sich für mehr soziales, ethisches und nachhaltiges Denken sowie Handeln im Wissenschaftsbetrieb einsetzt. Gleichzeitig wird das Wissenschaftssystem gestärkt und werden neue Entwicklungen ermöglicht, insbesondere für Absolventinnen und Absolventen der Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die nun bessere Bedingungen vorfinden, um gleichberechtigt promovieren zu können.

Natürlich hätten wir aus bündnisgrüner Sicht bei der Novellierung des Hochschulgesetzes durchaus auch noch mehr gewollt und auch noch mehr gewagt. Ich denke dabei an die Viertelparität - ich sprach es schon an - oder an die Option einer studentischen Prorektorin oder die Zweitstudiengebühren; auch die waren schon Thema.

Das Ihnen vorliegende breit getragene Hochschulgesetz kann sich, meine ich, trotzdem sehen lassen.

Ich möchte mich abschließend bei Minister Willingmann und seinen Mitarbeitenden zum einen für den offenen Prozess bei der Erarbeitung des Gesetzes und zum anderen für den konstruktiven und lösungsorientierten Umgang mit Vorschlägen und Ideen bedanken. Ich weiß, wir Parlamentarier waren mit unserem zum Teil auch unorthodoxen Verhandlungsgeschehen nicht immer die ganz einfachen Partner.

Gleichzeitig gilt mein Dank auch den Studierendenräten, den Verantwortlichen der Hochschulen, den Gleichstellungsbeauftragten und Gremienmitarbeitern, den vielen Interessierten und Engagierten im Parlament und außerhalb des Parlamentes über Parteigrenzen hinweg, die mit ihren Vorschlägen und Erfahrungen zur Gestaltung des Gesetzes beigetragen haben.

Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir hier und heute unser neues Hochschulgesetz verabschieden. Wir modernisieren damit unsere Hochschullandschaft, schaffen attraktivere Studienbedingungen und stärken Sachsen-Anhalt als Wissenschaftsstandort. - Vielen Dank.

(Zustimmung)

Ich sehe keine Fragen. Dann danke ich Herrn Meister für den Redebeitrag. - Für die CDU spricht der Abg. Herr Kolze. Herr Kolze, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Für viele hat es durchaus zu lange gedauert, doch es galt auch auf den letzten Metern, zahlreiche fachliche Fragen abzuklären. Die Rede ist vom neuen Hochschulgesetz, das wir heute nach der zweiten Lesung verabschieden. Gut drei Jahre lang haben sich die Koalitionsfraktionen, aber auch das Plenum und der zuständige Ausschuss mit der Neufassung eines flexiblen, zeitgemäßen und - vor allem mit Blick auf eine sich internationalisierende Wissenschaftscommunity - modernen Gesetzeswerkes befasst.

Ich danke an dieser Stelle allen Kolleginnen und Kollegen, dem Ministerium und dem GBD für die sehr konstruktiven Beratungen und auch dafür, dass ich als jemand, der erst beim Einbiegen auf die Zielgerade zu Ihnen gestoßen ist und an diesem Gesetz mitarbeiten durfte, jederzeit das Gefühl hatte, willkommen zu sein. Dafür noch einmal herzlichen Dank.

(Beifall)

Nicht zuletzt waren es unsere Hochschulen selbst, die immer wieder mehr Flexibilität eingefordert haben. Der weltweite Wettbewerb um die besten Köpfe macht selbstverständlich keinen Bogen um Sachsen-Anhalt.

Mit dem heute zur Beschlussfassung vorliegenden Hochschulgesetz wird vieles leichter, einfacher, weil die Hochschulen in ihrer Entscheidungs- und Fachkompetenz gestärkt werden. Andere Bundesländer sind bereits ähnliche Wege gegangen. Im Rahmen des Föderalismus bekennen sich Land und Parlament zu einer leistungs

fähigen Hochschullandschaft, auch wenn wir uns immer vor Augen führen müssen, dass die Schaffung einer modernen Wissenschaftslandschaft immer ein Balanceakt ist. Es ist eine Abwägung zwischen Freiheit und Verantwortung. Die Koalition eint, dass wir diesen Spagat im Sinne unserer Hochschulen geschafft haben.

(Zustimmung - Zuruf)

Daher ist die klare Botschaft, dass zum neuen Semester ein neues Hochschulgesetz für Sachsen-Anhalt in Kraft tritt. Parallel laufen auch die Verhandlungen zu den Zielvereinbarungen. Beides zusammen sollte unseren Hochschulen die nötige Planungssicherheit für die kommenden Jahre bringen.

Was haben wir nun im Detail verändert? - Ich möchte nicht alles erwähnen. Das haben meine Vorrednerinnen und Vorredner weitgehend komplett getan. Ich möchte lediglich einige Punkte benennen, die uns als CDU-Fraktion wichtig waren. Dies betrifft zunächst die wirtschaftliche Betätigung der Hochschulen. Natürlich ist es wichtig, dass Hochschulprofessoren in der praktischen Anwendung forschen und dieses Wissen in Kooperation mit der Wirtschaft zur Anwendung bringen.

Nur zur Erinnerung: Dies war einer der Hauptgründe dafür, dass wir die Ressorts Wissenschaft und Wirtschaft in Sachsen-Anhalt zusammengeführt haben: um Synergieeffekte für die Unternehmen zu ermöglichen. Ich will nicht verhehlen, dass die Umsetzung dieser unternehmerischen Tätigkeiten durchaus für reichlich Diskussionsstoff gesorgt hat; denn es muss auch klar sein, dass das wirtschaftliche Risiko nicht allein bei den Hochschulen verbleiben kann. Auch aus diesem Grunde haben wir die Prüfrechte des Landesrechnungshofes erweitert - eine Lösung, von der wir meinen, dass sie den neuen unternehmerischen Freiheiten mit Augenmaß genügt.

Ich bin sehr froh darüber, dass die Besetzung der Senate schlank geblieben ist. Es mangelt den Hochschulen mit Sicherheit nicht an Mitbestimmungs- und Meinungsrechten. Um aber flexibel zu bleiben, war es aus unserer Sicht und auch aus der Sicht der Rektoren wichtig, die Entscheidungsgeschwindigkeit der Hochschulen nicht auszubremsen. Insofern tragen wir in dem neuen Hochschulgesetz auch diesem Wunsch nach schlanken Strukturen Rechnung.

Weitere Baustellen - wenn man sie so nennen will - waren die Abschaffung der Langzeitstudiengebühren und die Übertragung des Promotionsrechts. Bei Letzterem war uns als CDU-Fraktion von Bedeutung, dass wir dieses mit einer wissenschaftlichen Forschung verknüpfen.

Bei den Langzeitstudiengebühren - das gebe ich offen zu - hätten wir lieber einen anderen Kompromiss gehabt. Denn die Lust, sein Studium möglichst schnell zu absolvieren, steigt mit der stimulierenden Wirkung drohender Gebühren.

(Zustimmung - Zurufe)

Schlussendlich haben wir für die finanziellen Ausfälle an den Hochschulen eine Lösung gefunden. Somit bewegen wir uns in Sachsen-Anhalt nun auch im Kontext der meisten Bundesländer. Wenn man so will, kann man von einem Systemwechsel in der Hochschullandschaft SachsenAnhalts sprechen.

Meine Redezeit nähert sich dem Ende. Es gäbe noch viele Details auszuführen, etwa zur Übergabe der Tarifstellen in die Hoheit der Hochschulen, zum Studienkolleg oder zur Finanzierung im Rahmen der Stellenpläne. Ich erspare mir das aus den von mir genannten Gründen. Gern möchte ich Sie darum bitten, dem neuen Hochschulgesetz zuzustimmen. - Ich bedanke mich für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.

(Beifall)

Herr Kolze, Herr Dr. Tillschneider hat sich zu Wort gemeldet. - Herr Dr. Tillschneider, Sie haben das Wort.

Ich richte meine Frage an Sie als einen CDUAbgeordneten und als ein Bollwerk konservativer Grundeinstellungen in der CDU, als das ich Sie hier im Plenum schon mehrmals wahrgenommen habe.

(Zurufe)

Als wir über diesen Gesetzentwurf diskutiert haben, gab es eine sehr signifikante Situation. Da ging es um Gleichberechtigung versus Gleichstellung, um den § 3. Da hat der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst - nicht die AfD, nicht das IfS, nicht irgendein rechter Thinktank, sondern der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtages - empfohlen, bitte nicht den Begriff der Gleichstellung zu verwenden, sondern den Begriff der Gleichberechtigung, mit guten Argumenten.

(Zurufe)

Dann habe ich mir gedacht, jetzt wird die CDU doch einmal ein Zeichen setzen und für Gleichberechtigung gegen diesen linken Gleichstellungsbegriff stimmen. Aber nein, die CDU hat doch tatsächlich zusammen mit den Linken unisono für den Begriff der Gleichstellung gestimmt.

Jetzt will ich Sie einmal nach Ihrer Meinung fragen: Müssen wir an der Universität eine Gleichstellungspolitik betreiben, also eine Quotenpolitik, die mit 50-%-Quoten arbeitet, mit dem Kaskadenmodell etc.? Oder entspräche es nicht viel eher der konservativen Politik, wenn wir sagten: Gleichberechtigung, aber nicht Gleichstellung?

(Zurufe)

Ich möchte gern - wenn ihr mich lasst - darauf antworten. Aus meiner Sicht, auch als konservativer Politiker, ist es müßig, über Begrifflichkeiten, über bloße Begrifflichkeiten, die nicht mit Sinn versehen sind, zu diskutieren.

(Zurufe)

Gleichstellung ist doch ein für uns in der Koalition wichtiger Punkt. Da gibt es überhaupt nichts zu diskutieren.

(Zustimmung)

Und wir sind sehr wohl dafür, dass sich auch entsprechende Menschen an den Institutionen unseres Landes, an Hochschulen und wo auch immer, genau dieses Themas annehmen. Insoweit sehe ich keinen Dissens. Da können Sie auch keinen Dissens in die Koalition tragen.

Wie man etwas nennt, ist aus meiner Sicht - damit wiederhole ich mich jetzt - relativ egal,

(Zuruf)

wenn ich nämlich einen entsprechenden Inhalt generiere. Und genau das haben wir getan - nicht mehr und nicht weniger.

Ob man das jetzt so sehen kann wie Sie - wir leben in einem freien Land -, oder es so sehen darf, wie wir es sehen, das bleibt letztendlich jedem vernunftbegabten Menschen in unserer Welt selbst überlassen.

Aber Sie haben eigentlich gefragt, ob wir einen solchen Beauftragten brauchen. Dazu sage ich Ihnen: Ja, wir brauchen ihn noch. Das ist genau der Punkt. Es ist schlimm, dass wir so etwas noch brauchen. Wir haben durchaus andere Ansätze in der Umsetzung. Aber wir leben nun einmal in der Realität und da haben wir Partner. Wir müssen mit unseren Partnern um das bestmögliche Ergebnis ringen. Das haben wir getan. Das Ergebnis liegt auf dem Tisch, und ich denke, dazu ist genug gesagt worden. - Danke schön.

(Beifall)

Herr Kolze, Herr Dr. Tillschneider hat eine Nachfrage. - Herr Kolze steht für eine Beantwortung nicht mehr zur Verfügung.

Ich will die Frage doch noch einmal stellen; denn das ist ja interessant. Okay, Begriffe sind Schall und Rauch, es ist egal. Ich meine, es gibt Bände juristischer Kommentarliteratur, die sich an dieser Bruchlinie festmachen. Aber uns wird gerade erklärt, das ist egal.