Protocol of the Session on September 30, 2016

Ich möchte auf die Aussage zurückkommen, die AfD habe keinen Plan. Ich frage mich Folgendes: Es wurden heute hier sehr viele Dinge ange

sprochen. Wir sind uns im Plenum wohl darüber einig, dass akuter Handlungsbedarf bezüglich der Kinderarmut besteht. Die AfD kann aber für die bisherige Entwicklung nicht verantwortlich gemacht werden. Jeder Plan, der jetzt neu ist, ist doch automatisch besser als das, was bisher verbockt wurde. - Danke.

(Beifall bei der AfD - Hendrik Lange, DIE LINKE: Gucken Sie mal, wo Teile Ihrer Par- tei vorher waren! - Zuruf von der AfD: Stasi! - André Poggenburg, AfD: Linke zum Bei- spiel! - Zurufe von der LINKEN)

Schließlich hat Herr Kurze noch einmal das Wort.

Danke schön, Herr Präsident. - Ich möchte eine Zwischenintervention zu den letzten Ausführungen von Frau Hohmann machen und möchte Folgendes klarstellen: Ich habe in meiner Frage 1 an Frau Dr. Pähle keine Klassifizierung derjenigen vorgenommen, die jeden Morgen pünktlich - -

(Zuruf von Swen Knöchel, DIE LINKE)

- Hören wir zu oder nicht, Herr Präsident? - Dann kann ich weiterreden.

(Birke Bull, DIE LINKE: Im Wesentlichen ja!)

- Ja, Frau Bull, ich kenne Ihre Allüren. Darf ich jetzt ausreden oder nicht?

(Zurufe von der LINKEN)

Herr Kurze, Sie können reden. Tun Sie es auch. Zwei Minuten sind bald um.

Danke schön, Herr Präsident. - Ich komme noch einmal zurück. In Frage 1 habe ich keine Klassifizierung der Menschen vorgenommen, die jeden Morgen pünktlich aufstehen und mit kleinen und mittleren Gehältern ihren Dienst tun.

(Zustimmung von Jens Kolze, CDU)

Ich habe nicht darauf abgestellt, ob sie nun alleinerziehend sind, ob es Mütter oder Väter sind, sondern ich habe sie als Menschen bezeichnet. Ich habe es extra unter einem großen Begriff zusammengefasst, um nicht das zu tun, was ich eigentlich in meinen zwei Fragen beklagt habe, dass wir uns nämlich in der Regel um die Menschen kümmern, die manchmal laut und manchmal leise auf ihre Situation aufmerksam machen und denen man sicherlich helfen muss; das sage ich ganz klar. Aber wir sollten die Menschen, die

jeden Tag mit ihrer Arbeit unser großes Rad drehen und dafür ihre Steuern zahlen, in den Fokus rücken; denn sie haben es verdient!

(Beifall bei der CDU und bei der AfD)

Jetzt haben wir den Tagesordnungspunkt aber beendet. In der Aktuellen Debatte finden keine Abstimmungen statt. Deswegen schließe ich nunmehr den Tagesordnungspunkt 7.

Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 14

Beratung

Gleichstellung an Hochschulen

Antrag Fraktionen CDU, SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Drs. 7/358

Für die einbringenden Fraktionen spricht Frau Dr. Pähle von der SPD-Fraktion. Frau Dr. Pähle, Sie haben das Wort.

Herr Präsident, vielen Dank. - Hohes Haus! Der Antrag, welcher jetzt zur Debatte steht, greift ein Thema auf, zu dem bereits in der letzten Legislaturperiode im Hohen Haus oft debattiert wurde. Ich freue mich sehr, dass das Thema Gleichstellung, also die gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen, an vielen Stellen Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden hat.

Unter der Überschrift „Gleichstellung an Hochschulen“ greifen wir zwei Maßnahmen heraus, die das Ziel haben, die Hochschulen in SachsenAnhalt geschlechtergerechter zu machen. Um in dieses Thema einzusteigen und um denjenigen, die die bisherigen Debatten nicht kennen, einen Überblick zu geben, erlauben Sie mir, einige Zahlen auszuführen.

Im Vergleich der Jahre 2000 und 2014 können wir Folgendes feststellen: Der Anteil von Frauen bei der Erstimmatrikulation an unseren Hochschulen hat sich bei 52 % gehalten. Wir wissen jedoch, dass sich der Anteil von Frauen in den Erstsemestern in den verschiedenen Studiengängen stark unterscheidet. So liegt beispielsweise in den Ingenieurwissenschaften der Anteil der Studienanfängerinnen bei lediglich 25 %.

Der Anteil von Frauen an der Gesamtzahl der Promovierenden hat sich in der Zeit von 2000 bis 2014 von 32,7 % auf 46,8 % erhöht. Bei den Habilitationen konnte eine Steigerung von 16,9 % auf 18,6 % beobachtet werden. Gerade auf dieser Stufe der Qualifikation liegen wir deutlich unter

dem Bundesdurchschnitt, lag der Anteil der Habilitationen durch Frauen doch im Jahr 2014 bei 27,8 %. Die Bundesstatistik zeigt, dass sich im Jahr 2013 Frauen lediglich zu einem Anteil von 25,5 % auf die zu besetzenden C4-Professuren beworben haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Zahlen zeigen, dass die zu beobachtenden Entwicklungen in unserem Bundesland zu begrüßen sind, wenngleich insbesondere bei Habilitationen und Berufungen auf Professuren und damit folglich auch bei der Übernahme von Führungspositionen an den Hochschulen noch viele Hausaufgaben zu machen sind; denn an dieser Stelle kann man nicht davon reden, dass Frauen repräsentativ vertreten sind.

Aber für eine nachhaltige und erfolgreiche Entwicklung von Wissenschaft, Forschung und Lehre braucht es die Ideen, Fähigkeiten und Gestaltungspotenziale aller Menschen in Sachsen-Anhalt. Diese Überzeugung haben nicht wir allein. Vielmehr ist dies auch eine Forderung der Wissenschaft selbst, die die Gleichstellung an den Hochschulen als Thema benennt.

So sieht die DFG, die Deutsche Forschungsgemeinschaft, eine ihrer Aufgaben in der Umsetzung von Chancengleichheit und Gleichstellung von Wissenschaftlerinnen. In einem dort zusammengetragenen Instrumentenkasten werden die besten Praxisbeispiele für gleichstellungspolitische Initiativen an wissenschaftlichen Einrichtungen gesammelt. Im Übrigen kann man dort auch ein sehr schönes Beispiel der Otto-vonGuericke-Universität Magdeburg finden, nämlich die Dorothea-Erxleben-Gastprofessur. Dort heißt es:

„Die Dorothea-Erxleben-Gastprofessur an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg dient der Förderung weiblicher Karrieren im Rahmen der Hochschullehrerinnenlaufbahn.

Sie wird seit 1997 für die Dauer von jeweils einem Jahr für ein an der Otto-vonGuericke-Universität vertretenes Fach vergeben. Die Gastprofessur wird jährlich im April bzw. Mai ausgeschrieben für die Zeit von Oktober bis September des darauffolgenden Jahres. Die Professur wird auf Vorschlag der Fakultäten der Universität Magdeburg besetzt.“

Diese Gastprofessur ist ein Beispiel für Frauenförderung an Hochschulen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Hochschulen haben sich auch insgesamt zu mehr Gleichstellung verpflichtet. Im aufgabenbezogenen Teil der aktuellen Zielvereinbarungen, die für die Jahre 2015 bis 2019 gelten und zwischen

den Hochschulen und dem Land verabredet wurden, sind Maßnahmen zur Verbesserung der Geschlechtergerechtigkeit enthalten. Beispielhaft sind zu nennen - Zitat -:

„Die Gleichstellung aller Hochschulangehörigen im Sinne gleichberechtigter Zugänge zu Stellen, Qualifikationsangeboten und Entscheidungsgremien ist erklärtes Ziel der Hochschulen.“

Ich zitiere weiter:

„Das Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt wird durch die Hochschulen umgesetzt. Mittelfristiges Ziel ist das Erreichen der darin enthaltenen Quoten.“

Ein letztes Zitat:

„Die Universitäten führen entsprechend den Empfehlungen des Wissenschaftsrates, der Deutschen Forschungsgemeinschaft und Beschlüssen des Landtages von SachsenAnhalt im Rahmen der Umsetzung der Geschlechtergerechtigkeit das Kaskadenmodell unter Wahrung der fachlichen Qualität an ihrer Einrichtung ein.“

Das sind wichtige, aber zunächst erste Schritte. Wir wissen aber auch, dass die Hochschulen gerade nach den vielschichtigen und kontroversen Diskussionen in der letzten Legislaturperiode mit all diesen ambitionierten Zielen nicht allein gelassen werden dürfen. Wir müssen uns gemeinsam auf den Weg machen. Sowohl die Landesregierung als auch wir als Parlament müssen sagen, was wir konkret erwarten, und wir müssen von den Hochschulen erfahren, welche Unterstützung sie dabei brauchen.

Gerade im Bereich der Gleichstellungspolitik will der vorliegende Antrag der Regierungsfraktionen diesem Ansinnen ein Stück näher kommen. Für die Koalitionsfraktionen ist ein wesentlicher Bestandteil dabei die verbindliche und sukzessive Umsetzung des Kaskadenmodells. Uns ist bewusst, dass wir den Hochschulen dafür die notwendigen Rahmenbedingungen bieten müssen, wie die Einführung von Tenure-Track-Professuren etc., um auch mit den Hochschulen über einen Fahrplan diskutieren zu können, in welchen Schritten das Modell eingesetzt und umgesetzt werden soll. Wir brauchen dann auch einen verlässlichen Zeitplan.

Ebenso brauchen wir die Stärkung der Beteiligungsrechte der Gleichstellungsbeauftragten an unseren Hochschulen. Insbesondere muss die Erweiterung der Zuständigkeiten der Gleichstellungsbeauftragten für alle Mitglieder der Hochschulen unter Einschluss der Studierenden gewährleistet werden. Das werden wir nur über eine Änderung des Hochschulgesetzes erreichen.

Es kann nicht sein, dass sich, wie im Jahr 2014 leider geschehen, die Studentinnen bei Problemen nicht an die Gleichstellungsbeauftragte der Hochschule wenden können, weil diese sich für formal nicht zuständig erklärt. Wir müssen diese gesetzliche Lücke unbedingt schließen.

(Zustimmung bei der LINKEN und von Mi- nisterin Prof. Dr. Claudia Dalbert)

Dabei ist auch zu prüfen, inwieweit die bisherige Ausstattung und die bisherigen Regelungen zur Freistellung der Gleichstellungsbeauftragten bei einer Aufgabenerweiterung ausreichen oder welche anderen Lösungen notwendig sind.

Lassen Sie mich für die Koalitionsfraktionen Folgendes festhalten, was sowohl für das Anliegen unseres Antrages als auch für den generellen Umgang der Koalitionsfraktionen und der Landesregierung mit dem Hochschul- und Wissenschaftsbereich gilt: Bei allen Aspekten, die wir diskutieren und die für die Hochschulen zutreffen, bedarf es stets eines dialogorientierten Verfahrens, das diesen Namen verdient und ihm auch gerecht wird. Es bedarf verbindlicher Festlegungen, damit jeder weiß, wie unsere gemeinsamen Ziele aussehen und wie wir sie gemeinsam umsetzen wollen.

Es bedarf auch der finanziellen Unterstützung. Über diese finanzielle Unterstützung werden wir in den kommenden Wochen und Monaten im Rahmen der Haushaltsverhandlungen sicherlich engagiert diskutieren. Der Koalitionsvertrag enthält hierzu zielführende Vorgaben; diese gilt es umzusetzen und mit Leben zu erfüllen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sollten im Hohen Haus ein Ziel verfolgen, das kann nur die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Studium, Forschung und Lehre sowie in den Führungspositionen der Hochschulverwaltung sein.

(Zustimmung bei der LINKEN)