Sie wird von Frau Abg. Kerstin Eisenreich von der Fraktion DIE LINKE gestellt. Sie haben das Wort, bitte.
Meine Damen und Herren! Am 3. Juni 2016 wurde mit den Stimmen von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen, die am 24. Juni 2016 in Kraft getreten ist. Gläubiger und Schuldner von Beiträgen und Gebühren können danach einen Vergleichsvertrag schließen. Die Vollziehung von Verwaltungsakten, die nach Maßgabe der zeitlichen Übergangsregelung des § 18 Abs. 2 ergangen sind, kann zugleich von der Unanfechtbarkeit des Verwaltungsaktes abhängig gemacht werden. Zudem wurde in § 13 KAG LSA die bestehende Zinsregelung geändert.
Zur gesetzlichen Änderung versandte das Landesverwaltungsamt erst am 14. September 2016 die Rundverfügung 28/16 an die Landkreise und kreisfreien Städte, um die Umsetzung der gesetzlichen Neuregelungen zu erläutern. Eine Befassung im Ausschuss für Inneres und Sport lieferte nur unbefriedigende Antworten auf die Fragen, die uns aus den Kommunen erreichten.
den Gemeinden und den Landkreisen die durch die gesetzlichen Neuregelungen im § 13 KAG-LSA verursachten sinkenden Zinseinnahmen sowie den entstehenden Verwaltungsmehraufwand nicht auszugleichen?
Vielen Dank. - Die Antwort der Landesregierung erfolgt durch den Minister für Inneres und Sport Herrn Holger Stahlknecht. Sie haben das Wort, bitte.
Frau Präsidentin, herzlichen Dank. - Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Eisenreich, ich beantworte Ihre beiden Fragen wie folgt.
Zur ersten Frage können wir noch keine Ausführungen machen; denn die Änderung des Kommunalabgabengesetzes ist gerade einmal drei Monate alt. Insofern gibt es bislang noch keine validen Zahlen.
Zu der zweiten Frage: Bei der inzwischen ungefähr eine Dekade anhaltenden Niedrigzinsphase haben sich die Zinsen in Abhängigkeit vom Markt auf ein historisch niedriges Niveau eingepegelt. Von daher ist es geradezu ein Gebot aus dem
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die Abgabepflichtigen nach dem KAG nicht weiterhin mit vergleichsweise sehr hohen Zinsen aus Zeiten höherer Zinsphasen zu belasten. Die Richtigkeit dieser Zinsanpassung dürfte auch kein billig und gerecht Denkender infrage stellen. Den kommunalen Trägern entstehen dadurch auch keine untragbaren Lasten, weil sie auf der Aufwandsseite selbst mit marktüblich niedrigen Zinsen belastet werden.
Zu der infolge der Änderung der Zinsregelung entstehenden Veränderung bei der Software-Unterstützung verweise ich nur - das habe ich auch schon im Ausschuss getan - auf das Geschäftsgebaren, das jedes Unternehmen hat, das seine Software den Gegebenheiten anpassen muss. Wenn man das einmal darauf eingerichtet hat, mit sich verändernden Zinsen und Tageszinsen zu arbeiten, ist dies kein ungebührlicher Aufwand. Den erwarte ich von jedem Beamten und jeder Beamtin, die im öffentlichen Bereich arbeiten. - Herr Farle nickt; wir kennen das aus der Anwaltskanzlei.
Frage 10 Ausschluss des Preisträgers des Aachener Friedenspreises, der Bürgerinitiative „OFFENe HEIDe“ vom Festumzug am Sachsen-AnhaltTag 2016
Danke schön. - Am 1. September 2016 hat die Bürgerinitiative „OFFENe HEIDe“ für ihr Engagement, sich seit 23 Jahren allmonatlich auf dem Friedensweg für den Erhalt des Friedens und für die friedliche Nutzung der Colbitz-Letzlinger Heide einzusetzen, den Aachener Friedenspreis erhalten. Für den Festumzug am Sachsen-Anhalt-Tag im Jahr 2016 hatte die Initiative den Slogan „Sachsen-Anhalt trifft Rose. Bundeswehr trifft Menschen“ angemeldet. Die Staatskanzlei als Veranstalter untersagte der Bürgerinitiative die Teilnahme am Festumzug aufgrund des Slogans.
Begründung erfolgte der Ausschluss der Bürgerinitiative von den Festumzügen der Sachsen-Anhalt-Tage?
Stadt Sangerhausen übermittelte Begründung des Ausschlusses, der diesjährige Slogan sei menschenverachtend?
Vielen Dank. - Die Antwort der Landesregierung wird durch den Minister für Bildung Herrn Marco Tullner in Vertretung des Staats- und Kulturministers gegeben. Bitte schön.
Frau Präsidentin! Da es die Staatskanzlei etwas anders schreibt als wir, muss ich mich erst daran gewöhnen. - Die Anfrage von Herrn Höhn - siehe Anlage - wird wie folgt beantwortet.
Zu 1: Der Festumzug beim Sachsen-Anhalt-Tag ist seinem Wesen nach kein politischer Demonstrationszug.
Die Bürgerinitiative „OFFENe HEIDe e. V.“ ist zum dritten Mal nicht dabei gewesen. Beim zwölften Sachsen-Anhalt-Tag im Jahr 2008 in Merseburg ist sie durch verunglimpfende Aussagen - „Karrieretruck der Bundeswehr - Werben fürs Sterben“ - im Rahmen des Festumzugs aufgefallen.
Da die Bürgerinitiative auf die Forderung der Veranstalter, dies zu unterlassen, nicht reagiert hatte, wurde sie bei der Vorbereitung des Festumzugs für den 13. Sachsen-Anhalt-Tag im Jahr 2009 in Thale nicht berücksichtigt.
Beim 17. Sachsen-Anhalt-Tag im Jahr 2013 - wo der war, weiß ich nicht - ist die BI wegen ähnlicher polemischer Aussagen und Zusätze wie „Opfer? Täter? Tod!“ ebenfalls von der Teilnahme am Festumzug ausgeschlossen worden.
Beim 20. Sachsen-Anhalt-Tag im Jahr 2016 in Sangerhausen hatte die Bürgerinitiative für den Festumzug den diffamierenden Slogan „SachsenAnhalt trifft Rose. Bundeswehr trifft Menschen“ angemeldet.
Der Bitte der Stadt Sangerhausen, diesen polemischen Slogan zu ändern, ist die Bürgerinitiative erneut nicht nachgekommen. Sie hat stattdessen davon abgesehen, beim Festumzug mitzuwirken.
Zu 2: Die Stadt Sangerhausen hat keinen Ausschluss verfügt, sondern um Abstimmung eines neuen Slogans mit der besagten Initiative gebeten. Dem ist die Bürgerinitiative nicht nachgekommen. Die Landesregierung teilt diese Ansicht insofern, als der Slogan „Sachsen-Anhalt
trifft Rose. Bundeswehr trifft Menschen“ das eigentliche Motto des 20. Sachsen-Anhalt-Tags negiert und die Aufgaben der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr auf das Töten von Menschen reduziert.
Die Bundeswehr ist eine Institution, die nicht nur für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland sorgt, sondern auch als unverzichtbarer Helfer bei Naturkatastrophen im Inneren aktiv beteiligt ist.
Der Sachsen-Anhalt-Tag darf Darstellungen und Parolen, die geeignet sind, andere Personengruppen, Initiativen oder Institutionen zu verunglimpfen, zu beschimpfen, zu beleidigen oder verächtlich zu machen, keinen Raum bieten.