Protocol of the Session on September 18, 2015

(Herr Hoffmann, DIE LINKE: Dafür gibt es die rote Karte! - Zuruf von der LINKEN: Das ist wirklich nicht richtig! - Herr Schröder, CDU: Hier drückt sich der Wählerwille aus! - Zurufe von allen Fraktionen)

Ich denke, wir haben jetzt ein Ergebnis: Der Antrag in der Drs. 6/4347 hat die Mehrheit gefunden.

(Herr Henke, DIE LINKE, meldet sich zu Wort)

- Herr Henke.

Herr Präsident, ich möchte namens meiner Fraktion unsere Missbilligung bezüglich Ihrer Verhandlungsführung zum Ausdruck bringen.

(Beifall bei der LINKEN und bei den GRÜ- NEN)

Wir haben ein Abstimmungsverfahren gehabt, das Sie aufgerufen haben. Es hat sich abgezeichnet, dass wegen des Fehlens von Abgeordneten der Koalitionsfraktionen im Saal die Opposition die Mehrheit gehabt hat

(Zurufe von der SPD)

zum Zeitpunkt des Aufrufes der Abstimmung. Es gab dann durch die protokollierten Abläufe eine erhebliche Verzögerung, bis dann die genehmen Mehrheitsverhältnisse wieder hergestellt worden sind. Das kann nicht die Praxis in diesem Hohen Hause sein. Wir nehmen das Abstimmungsergebnis zur Kenntnis, bedauern es ausdrücklich und wünschen uns für die Zukunft eine korrekte Anwendung der Geschäftsordnung.

(Beifall bei der LINKEN und bei den GRÜ- NEN - Herr Herbst, GRÜNE, meldet sich zu Wort)

Herr Herbst.

Sören Herbst für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Ich möchte mich den Ausführungen des parlamentarischen Geschäftsführers der Linksfraktion seitens meiner Fraktion anschließen. Wir sehen es genauso. Sie haben die Abstimmung im laufenden Verfahren wissentlich verzögert und sich nicht geschäftsordnungskonform verhalten.

(Unruhe bei der CDU und bei der SPD - Herr Borgwardt, CDU, meldet sich zu Wort)

Jetzt hat der parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion das Wort.

Die Einlassungen meiner Kollegen basieren auf Vermutungen.

(Zuruf von der LINKEN: Nein! - Weitere Zu- rufe von der LINKEN)

- Darf ich vielleicht auch ausreden. Das gebietet zumindest die Höflichkeit. Ich verstehe ja, dass das alles anders gewollt ist, aber es ist nun einmal so. - Herr Präsident, gehe ich richtig in der Annahme, dass es ein klares Verfahren gibt, wie Mehrheiten festgestellt werden?

Durchaus, ja.

Das geschieht durch Auszählen und nicht durch Schätzen, wie es meine Kollegen hier geäußert haben.

(Frau von Angern, DIE LINKE: Es kam zu einer zeitlichen Verzögerung! - Herr Krause, Salzwedel, DIE LINKE: Sie waren doch gar nicht dabei! - Herr Lange, DIE LINKE: Na eben! - Zuruf von der CDU: Ich war dabei! - Zuruf von Frau Lüddemann, GRÜNE - Herr Borgwardt, CDU: Ich saß die ganze Zeit hier! - Unruhe bei allen Fraktionen)

Können wir uns bei allem Strittigen, das am Ende übrig geblieben ist und das ich jetzt nicht kommentiere, darauf einigen, dass der Tagesordnungspunkt 18 erledigt ist?

(Herr Dr. Schellenberger, CDU: Ja! - Zustim- mung bei der SPD und bei der CDU - Vize- präsidentin Frau Dr. Paschke übernimmt Sitzungsleitung - Herr Henke, DIE LINKE: Ach, jetzt wird der Vorsitz gewechselt!)

Bevor ich den Tagesordnungspunkt 20 aufrufe, begrüßen wir Schülerinnen und Schüler der WeitlingSekundarschule Magdeburg. Seien Sie recht herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 20 auf:

Zweite Beratung

Zugang zur Arbeitslosenversicherung verbessern - Rahmenfristen und Anwartschaften im SGB III neu regeln

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/2003

Änderungsantrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/2180

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit und Soziales - Drs. 6/4363

Die erste Beratung fand in der 45. Sitzung des Landtages am 20. Juni 2013 statt. Berichterstatterin ist die Abgeordnete Frau Zoschke. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der

Drs. 6/2003 und der dazugehörige Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/2180 wurden vom Plenum in der 45. Sitzung am 20. Juni 2013 zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Mitberatende Ausschüsse wurden nicht bestimmt.

Der Antrag der Fraktion DIE LINKE zielt zum einen darauf ab, die Rahmenfristen für die Bemessung der Anspruchsfristen für das Arbeitslosengeld von zwei auf drei Jahre zu erhöhen. Zum anderen soll die Frist, in der man beschäftigt sein muss, um Arbeitslosengeld zu erhalten, verkürzt werden. Der Hintergrund dieser Forderungen ist die Tatsache, dass aufgrund der Zunahme von atypischen Beschäftigungsverhältnissen immer mehr Menschen die Anspruchszeiten nach den geltenden gesetzlichen Regelungen nicht erreichen können.

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN geht mit ihrem Änderungsantrag noch weiter. Sie hält die Arbeitslosenversicherung so, wie sie sich derzeit darstellt, für nicht mehr zeitgemäß und schlägt für den Umbau hin zu einer Arbeitsversicherung weitere Punkte vor.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich in der 31. Sitzung am 2. Oktober 2013 erstmals mit beiden Drucksachen befasst. In dieser Sitzung teilte die Fraktion DIE LINKE mit, dass sie Teile des Änderungsantrages der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN übernehmen würde. Auch die Fraktion der SPD vertrat die Auffassung, dass hinsichtlich des SGB III Reformbedarf besteht.

Die Koalition plädierte jedoch dafür, diese Problematik bis nach der Beendigung der Koalitionsverhandlungen zur Bildung einer neuen Bundesregierung zu vertagen. Diesem Vorschlag folgte der Ausschuss. Auch der Vorschlag der Vorsitzenden, dass sich die arbeitsmarktpolitischen Sprecher der Fraktionen außerhalb einer Ausschusssitzung in einem Fachgespräch unter Heranziehung externen Sachverstandes über das weitere Vorgehen in Bezug auf die vorliegenden Anträge einigen sollten, fand Zustimmung.

Die nächste Beratung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu diesem Thema fand in der 56. Sitzung am 9. September 2015 statt. Dort berichtete die Landesregierung über ihre bisherigen Initiativen auf der Bundesebene hinsichtlich des im Antrag der Fraktion DIE LINKE formulierten Anliegens.

Die Fraktion DIE LINKE bat um Zustimmung zu ihrem Antrag. Gleichzeitig teilte sie mit, dass sie den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zwar inhaltlich mittragen könne, die weitergehenden Punkte zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht aufnehmen wolle, um die Zustimmungsfähigkeit zu ihrem eigenen Antrag zu erhalten.

Die Koalitionsfraktionen beantragten, den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/2003 für erledigt zu erklären, da die Landesregierung dem Anliegen des Antrages bereits entsprochen hat und auf der Bundesebene dahingehend initiativ geworden war. Da die Fraktion DIE LINKE Widerspruch gegen eine Erledigterklärung einlegte, wurde über die Anträge in der Sache abgestimmt. Der Änderungsantrag in der Drs. 6/2180 fand bei 1 : 8 : 0 Stimmen keine Mehrheit. Auch der Antrag in der Drs. 6/2003 wurde bei 5 : 8 : 0 Stimmen abgelehnt.

Das Plenum wird gebeten, der Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu folgen und den in Rede stehenden Antrag abzulehnen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Frau Kollegin Zoschke, danke für die Berichterstattung. - Für die Landesregierung spricht Minister Bischoff.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zu den Ausführungen zu den Anträgen möchte ich jetzt nicht Stellung nehmen - dies ist bereits in den entsprechenden Ausschusssitzungen geschehen; vielleicht gehen die Redner nachher noch darauf ein -, weil lediglich eine Redezeit von drei Minuten vorgesehen ist.

Ich möchte sagen, dass ich das Anliegen - das habe ich im Ausschuss bereits gesagt -, die Rahmenfrist wieder auf drei Jahre zu erweitern und gleichzeitig die Anwartschaft auf sechs Monate zu verkürzen, ausdrücklich unterstütze.

Das Land Sachsen-Anhalt bereits im November 2011 Mitantragsteller eines Antrages im Rahmen der Arbeit- und Sozialministerkonferenz mit dem Titel „Arbeitslosenversicherung als primäre Sicherung für Arbeitslose stärken“, der eine Anhebung der Rahmenfrist von 24 auf 36 Monate und eine Verkürzung der Anwartschaft auf sechs Monate einforderte. Dieser Antrag wurde von der ASMK, also von der Fachministerkonferenz, mehrheitlich beschlossen. Leider hat dieser Versuch, Einfluss auf die Bundesregierung zu nehmen, auch nach den Koalitionsverhandlungen nicht zu einem Erfolg für die Betroffenen, jedenfalls nicht zu dem erhofften Erfolg, geführt.

Mittlerweile ist nach meinem Eindruck aber das Bewusstsein für diese Problematik deutlich gewachsen. So hat die Bundesregierung inzwischen zumindest für diejenigen Beschäftigten Regelungen getroffen, die extrem kurz befristete Arbeitsverträge mit einer Dauer von höchstens zehn Wochen abgeschlossen haben. Diese Personen er

halten bereits nach einer Anwartschaft von sechs Monaten einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I.

Aus meiner Sicht reicht diese Sonderregelung nicht aus. Das ist klar. Ich werde daher die weitergehenden Forderungen nach einer Neuregelung der Rahmenfristen und Anwartschaften im SGB III auch in das von der Bundesregierung noch für dieses Jahr angekündigte Gesetzesvorhaben zur Weiterentwicklung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente der Sozialgesetzbücher II und III durch entsprechende gemeinsame Initiativen der Länder unterstützen.

(Zustimmung von Frau Dirlich, DIE LINKE, und von Herrn Schröder, CDU)

Danke sehr, Herr Minister. - Es wurde bereits erwähnt, dass eine Dreiminutendebatte vereinbart worden ist. Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Rotter.