Protocol of the Session on July 3, 2015

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete!

(Unruhe)

Frau Lüddemann, einen kleinen Moment, bitte. - Es ist immer schwierig, nach solch einer emotionalen Diskussion wieder auf den nüchternen Boden einer Fragestunde zurückzukehren. Wir wollen es trotzdem gemeinsam versuchen, damit wir Frau Lüddemann verstehen. - Bitte schön.

In der Beschlussrealisierung der Landesregierung vom 26. April 2013 in der Drs. 6/2048 stellt diese fest: „Die Landesregierung wird darauf hinwirken, die bisherigen Blutspende-Regelungen dahin

gehend zu ändern, dass sie zukünftig keine pauschalen Ausschlusskriterien aufgrund von Gruppenzugehörigkeiten enthalten und damit dem Generalverdacht über homosexuelle Männer sowie deren Diskriminierung entgegenwirken. Hierzu ist beabsichtigt, zuständigkeitshalber an das Bundesministerium für Gesundheit sowie die Bundesärztekammer heranzutreten.“

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Schritte sind seitens der Landesregie

rung im Zuge der oben genannten Beschlussrealisierung mit welchem Ergebnis unternommen worden?

2. Welche Schlüsse zieht die Landesregierung

aus der aktuellen Entwicklung, insbesondere dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 29. April 2015 mit dem Aktenzeichen C-528/13?

Vielen Dank, Frau Lüddemann. - Für die Landesregierung wird der Sozialminister Herr Bischoff antworten. Bitte schön, Herr Minister.

Herr Präsident, ich beantworte die Frage der Abgeordneten Frau Lüddemann für die Landesregierung wie folgt.

Zur ersten Frage. Die Beschlussrealisierung durch die Landesregierung erfolgte durch ein entsprechendes Schreiben des Ministeriums für Arbeit und Soziales am 31. Juli 2013 an das Bundesministerium für Gesundheit und an die Bundesärztekammer. Antworten sind von beiden Seiten eingegangen. Dabei stellte die Bundesärztekammer klar, dass ein Dauerausschluss hin zugunsten einer zeitlich begrenzten Rückstellung verändert werden könnte, wies allerdings gleichzeitig auf europarechtliche Bedenken hin.

Das Bundesministerium für Gesundheit hingegen stellte mit Schreiben vom September 2013 klar, dass diese Bedenken nicht geteilt werden. Eine Risikobewertung und die sich anschließende Bearbeitung der Hämotherapie-Richtlinien konnten somit weiter fortgesetzt werden. Mit der Verabschiedung dieser überarbeiteten HämotherapieRichtlinien ist in den nächsten Monaten zu rechnen.

Zur zweiten Frage. Wichtigstes Ziel bei der Übertragung von Blut ist der Schutz der Empfangenden vor Infektionskrankheiten. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes lässt an diesem Schutzgedanken keine Zweifel aufkommen. Die Richter stellten jedoch auch fest, dass ein genereller Ausschluss von Männern, die Sex mit Männern haben, nicht im Einklang mit europäischem Recht steht. Vielmehr muss das konkrete Risiko im individuellen Fall betrachtet werden.

Diese Ansicht teile ich und stelle fest, dass die Sicherheit von Blutspenden auf zwei Säulen steht, erstens die Spenderauswahl, zweitens die Testung von Spenden. Zur Spenderauswahl muss gesagt werden, dass beispielsweise durch konkrete Fragestellungen das Risiko einer Person, die Blut spenden möchte, erfragt werden kann. Der Landesregierung ist bekannt, dass die in SachsenAnhalt ansässigen Blutspendedienste mehrheitlich entsprechende Fragebögen verwenden.

Es muss aber auch klargestellt werden, dass die am Markt verfügbaren Tests auf Hepatitis- oder HIV-Viren Grenzen haben. Gerade in den ersten Wochen nach einer Infektion können diese Tests nicht mit ausreichender Sicherheit eine Infektion ausschließen.

Die Landesregierung unterstützt sowohl die Anpassung von Spenderfragebögen, um hierdurch eine höhere Sicherheit der Blutspenden zu erreichen, als auch die regelmäßige wissenschaftliche Bewertung der am Markt verfügbaren diagnostischen Tests auf sexuell übertragbare Krankheiten durch Experten der Bundesoberbehörden sowie der Ärzteschaft. Die Landesregierung bekräftigt aber auch, dass das Schutzniveau von Blutspende Empfangenden auf dem zurzeit bestehenden hohen Niveau bleiben muss.

Mit der anstehenden Novellierung der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen muss das Ziel erreicht werden, dass ein Ausschluss von der Blutspende nur noch aufgrund des Risikoverhaltens erfolgt und nicht aufgrund der Zuordnung zur Gruppe homosexueller Männer. Dafür wird sich die Landesregierung einsetzen.

Vielen Dank, Herr Minister.

Die Frage 2 stellt die Abgeordnete Frau Görke zum Thema Dickstoffversatzanlage in Staßfurt. Bitte, Frau Abgeordnete.

Die Dickstoffversatzanlage in Staßfurt befand sich von 2008 bis 2011 im Probebetrieb. Im Anschluss daran gab es eine Verlängerung um ein Jahr bis 2012. Von 2012 bis 2015 gab es erneut eine Genehmigung zum Probebetrieb, der wiederum nun nochmals um ein Jahr verlängert wurde, trotz erheblicher Verfahrenszweifel.

Ich frage die Landesregierung:

1. Aus welchem Grund wurde der Probebetrieb

nochmals verlängert?

2. Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte die

erneute Verlängerung des Probebetriebes?

Danke für die Frage. - Herr Möllring wird uns die Antwort der Landesregierung vortragen. Bitte schön, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu Frage 1. Der Probebetrieb der Dickstoffversatzanlage wurde durch das Landesamt für Geologie und Bergwesen am 12. Mai 2015 bis zur Entscheidung über die Erteilung der Dauerbetriebsgenehmigung oder die Einstellung des Verfahrens, längstens jedoch bis zum 23. Mai 2016 verlängert. Die Verlängerung der Genehmigung für den Probebetrieb war notwendig, um das für den Probebetrieb geplante Untersuchungsprogramm vollständig abarbeiten zu können.

Zu Frage 2. Die Verlängerung des Probebetriebes findet ihre Rechtsgrundlage in § 4 des BundesImmissionsschutzgesetzes in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Danach kann die Genehmigung für Anlagen, die der Entwicklung und Erprobung neuer Verfahren dienen, im vereinfachten Verfahren für die Dauer von drei Jahren erteilt werden. Dieser Zeitraum kann auf Antrag um höchstens ein Jahr verlängert werden. Dies trifft hier auch so zu.

Vielen Dank. Es gibt eine Nachfrage, Herr Minister. - Bitte schön, Frau Görke.

Herr Minister, genau dies trifft eben in Staßfurt nicht zu, weil wir über einen Probebetrieb von 2008 bis 2011 reden. Dann gab es die Verlängerung um höchstens ein Jahr. Ich kenne das Gesetz auch. Ich habe es vom Landesamt für Geologie und Bergbau bekommen. Dann gab es erneut eine Verlängerung um drei Jahre und jetzt wieder um ein Jahr. Das ist die rechtliche Diskrepanz, die ich hier sehe.

Es gab eine Genehmigung für zunächst drei Jahre, die dann verlängert wurde. Dieser Probebetrieb hat nicht zum Erfolg geführt. Es ist der Sinn eines Probebetriebes zu sehen, ob das, was man erprobt, funktioniert oder nicht. Die damalige Erprobung hat nicht funktioniert. Daraufhin hat es eine erneute Probebetriebsgenehmigung für eine andere Erprobung gegeben. Diese wurde aufgrund der von mir vorgetragenen Vorschriften zunächst auf drei Jahre begrenzt und ist jetzt noch einmal um ein Jahr verlängert worden.

Ich habe vorgetragen, längstens bis entweder zur Einstellung des Verfahrens, wenn man feststellt, dass dieses Probeverfahren ebenfalls nicht funktionieren würde, oder aber bis zur Dauergenehmigung. Das sind zwei unterschiedliche Verfahren. Der erste Probebetrieb hat also keine Verlängerung erfahren, jedenfalls nicht um die drei Jahre, sondern es war eine erneute Genehmigung.

Jetzt hat der Kollege Lange noch eine Frage.

Ich denke, was der große Unterschied zwischen den Verfahren ist, das wird man sich einmal in den Akten anschauen müssen. Mich würde aber interessieren, ob das, was nun in der zweiten Phase erprobt wird, Aussicht auf Erfolg hat.

Beim ersten Verfahren hat sich der dort eingesetzte Dickstoff unter Tage nicht verfestigt. Deshalb wurde das Verfahren abgebrochen. Jetzt hat man eine neue Mischung dieses Dickstoffes, bei der man davon ausgeht, dass sie sich so verfestigt, dass man eine Dauergenehmigung geben kann. Aber ich habe vorgetragen, die Erprobung läuft noch längstens bis Mai des nächsten Jahres. Dann kann ich Ihnen diese Frage sicherlich beantworten oder derjenige, der dann hier steht.

Die Frage 3 stellt der Kollege Hövelmann zu dem Thema Erhöhung der Erstattungen für die Koordinierungsstellen aller Naturparke. Bitte schön.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2015/2016 wurden bei Kapitel 15 09 Titel 637 02 die Erstattungen für die Naturparke von 600 000 € auf 720 000 € jeweils für die Jahre 2015 und 2016 erhöht. Aus der Begründung des Antrags von CDU und SPD geht hervor, dass die zusätzlichen 120 000 € als Erstattungen für die Koordinierungsstellen aller Naturparke bestimmt sind. Jeder Naturpark sollte demzufolge 20 000 € pro Jahr zusätzlich erhalten.

Ich frage die Landesregierung:

Wurden entsprechend der Vorgaben des Haushaltsgesetzgebers die Erstattungen für die Koordinierungsstellen der sechs Naturparke um jeweils 20 000 € gegenüber dem Vorjahr erhöht? Wenn nein, wann werden diese entsprechend den Vorgaben des Haushaltsgesetzgebers erfolgen?

Danke für die Frage. - Herr Minister Dr. Aeikens wird sie beantworten. Bitte schön, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte namens der Landesregierung die Frage des Herrn Abgeordneten Hövelmann wie folgt.

Derzeit bestehen in Sachsen-Anhalt sechs Naturparke in freier Trägerschaft, Fläming, Saale-Unstrut, Triasland, Harz, Harz/Mansfelder Land, Dübener Heide und Unteres Saaletal. Sie leisten alle eine sehr engagierte Arbeit.

Das Land erstattet den Naturparkträgervereinen auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen finanzielle Aufwendungen für die Umsetzung der erarbeiteten und fortgeschriebenen Pflege- und Entwicklungskonzeptionen und Aufwendungen für die Koordinierungsstellen.

Die tatsächliche Umsetzung der verfügbaren Mittel wird stets in enger Abstimmung mit den Trägervereinen vorgenommen. Hierbei ist für die Umsetzung der Pflege- und Entwicklungskonzeptionen laut vertraglicher Vereinbarung generell jeweils ein Sockelbetrag in Höhe von 15 000 € vorgesehen. Vorschläge zur konkreten Mittelaufteilung wurden unter Berücksichtigung fachlicher Erwägungen, zuletzt am 11. Juni 2015, mit den Naturparkträgern intensiv diskutiert und einvernehmlich entschieden.

Danach erhält zunächst jeder Naturparkträgerverein zusätzlich jährlich Mittel in Höhe von 17 500 € - nach Wunsch der Trägervereine entweder für die Umsetzung der Pflege- und Entwicklungskonzeptionen oder für die Arbeit der Koordinierungsstellen. Die Naturparkträgervereine Regionalverband Harz, Naturpark Harz und Harz/Mansfelder Land sowie Saale-Unstrut-Triasland erhalten für die Erweiterungsflächen darüber hinaus jeweils 16 250 € für die Umsetzung der Pflege- und Entwicklungskonzeptionen. Durch das zuständige Landesverwaltungsamt sollen die geänderten Zuwendungsverträge in der nächsten Woche unterzeichnet werden.

Vielen Dank, Herr Minister. Herr Kollege Hövelmann hat eine Nachfrage.

Vielen Dank für die Beantwortung, Herr Minister Aeikens. Dennoch habe ich eine Nachfrage. Sehen Sie eine Möglichkeit, die Differenz zu den 20 000 € Erhöhung je Naturpark innerhalb des Ein

zelplans zu realisieren? Würde gegebenenfalls ein Verwendungsvermerk an der entsprechenden Haushaltsstelle dabei behilflich sein?

Ich sage es einmal so: Wenn es der Wunsch der Abgeordneten ist, dann schauen wir im Zuge der Diskussion zum Nachtragshaushaltsplan, ob sich dafür eine Deckung bereitstellen lässt.