Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit der Beschlussempfehlung sollen die Ausführungen des Bundesmeldegesetzes und die Regelung der Zuständigkeit im Personalausweisrecht durch eine Landesregelung umgesetzt werden; sachlich steht dem nichts entgegen.
Diese Ausweitung bisheriger Regelungen führt jedoch zu einer weiteren finanziellen Belastung der Kommunen. Da die bisherigen finanziellen Ausgleiche durch das Land nicht kostendeckend waren, nimmt unsere Fraktion DIE LINKE die in den Stellungnahmen der kommunalen Spitzenverbände getroffenen Aussagen zur Mehrbelastung sehr ernst, zumal in dieser Legislaturperiode mehrere Gesetze verabschiedet wurden, deren auskömmliche Finanzierung unterstellt, jedoch nicht nachgewiesen wurde.
Eine Regelung, wonach eine Evaluation nach einem konkreten Zeitraum die Kostenbelastung konkret zum Gegenstand hat, sieht das mit der Beschlussempfehlung veränderte Gesetz nicht vor.
Meine Damen und Herren! Aus diesem Grund stimmt die Fraktion DIE LINKE der Beschlussempfehlung nicht zu und wird sich in der Abstimmung über den Gesetzentwurf der Stimme enthalten. - Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf und die beabsichtigte Neuregelung sind eher technischer Natur. Es sollen landesrechtliche Anpassungen an die neue Rechtslage im Melde- und Ausweisrecht vorgenommen werden.
Im November dieses Jahres tritt das Bundesmeldegesetz in Kraft. Es ersetzt die landesrechtlichen Regelungen. Der Bund hat damit von seiner aufgrund der Föderalismusreform ihm zustehenden ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz für
Geregelt ist hierbei erstmalig, dass bundesweit öffentliche Stellen des Bundes und der Länder, insbesondere die Polizei- und Justizbehörden, zu jeder Zeit Meldedaten im Wege des automatisierten Abrufs erhalten können, indem der bundesweite Zugriff auf die zentralen Meldedatenbestände der Länder ermöglicht wird.
Der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf greift die im Bundesmeldegesetz enthaltenen Regelungsbefugnisse weitgehend auf und passt das Melderecht in unserem Land an die nach dem Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes geltende Rechtslage an.
Da das Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes und der automatisierte Meldedatenabruf gewährleistet sein müssen, ist es zwingend erforderlich, diesen Gesetzentwurf heute zu beschließen.
Daher bitte ich Sie um Ihre Zustimmung zu der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kolze. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht der Abgeordnete Herr Striegel. Bitte, Herr Kollege.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Unsere Kritik am Gesetzentwurf bleibt aufrechterhalten, sowohl an dem hier vorliegenden Gesetzentwurf als auch an dem zugrunde liegenden Bundesmeldegesetz.
Ohne den Kompromissvorschlag im Bundesrat durch rot-grün regierte Bundesländer, wie Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen, wären die Rechte der Bürgerinnen und Bürger auf Schutz
ihrer Daten weiter ausgehöhlt worden. Den Geschäften von Adresshändlern und Werbetreibenden wäre durch die ursprüngliche Regelung Vorschub geleistet worden. Bürgerinnen und Bürger hätten der Weitergabe ihrer Daten durch die öffentliche Verwaltung ausdrücklich widersprechen müssen.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellte sich von Beginn an gegen diese Regelung. Nunmehr gibt es die Opt-in-Klausel. Das ist der richtige, der bessere Weg. Das haben wir auch den GRÜNEN zu verdanken.
Ich habe mir die Reden zur Einbringung dieses Gesetzentwurfes im Januar 2015 noch einmal angesehen. Herr Kollege Kolze, Sie führten aus, dass man die Debatte zum Bundesmeldegesetz hier nicht wiederholen müsse. Ich sage: Doch, auch wenn im Anschluss Datenschutz noch einmal Thema sein wird. Über dieses Thema ist zu sprechen - immer wieder.
Wir müssen die Bürgerinnen und Bürger für den sorgsameren Umgang mit ihren eigenen Daten sensibilisieren. Wir müssen dafür Sorge tragen, dass auch der Staat - das heißt unter anderem die Behörden - sorgsam und sparsam mit Daten umgeht. Die beabsichtigte Neuregelung hinsichtlich der Vorratsdatenspeicherung auf Bundesebene stellt hierbei ein Negativbeispiel dar.
Sicherlich müssen wir dabei auch die Datensammelwut der großen und kleinen Unternehmen im Blick haben und uns auch selbst an die Nase fassen.
Das hier vorliegende Ausführungsgesetz kann naturgemäß kaum besser sein als das zugrundeliegende Bundesgesetz. Hierin hätten wir uns tiefgreifendere Änderungen durch den Bundestag gewünscht.
Im Ausschuss für Inneres und Sport wurden neben sprachlichen einige inhaltliche Änderungen vorgenommen, die sich positiv auswirken. Ich möchte hierbei auf die Verordnungsermächtigung in § 9 des Entwurfs hinweisen. So wurde in die Nrn. 4 und 5 zumindest aufgenommen, dass bestimmte automatisierte Abrufe von Daten, wenn man es denn schon zulassen will, nur möglich sind, soweit sie zur Aufgabenerfüllung der abrufenden Stelle erforderlich sind und es sich um Daten nach § 34 Abs. 1 BMG handelt.
Das ist zumindest eine kleine Einschränkung. Aber es stellt sich natürlich die Frage, wie dies auszulegen ist.
Insgesamt enthält dieser Gesetzentwurf keine grundlegend falsche Regelung. Aber wie das Bundesgesetz stellt er nicht das dar, was wir uns unter
Datenschutz und einem sorgsamen Umgang mit Daten vorstellen. Deswegen werden wir uns im Rahmen der Abstimmung der Stimme enthalten.
Vielen Dank, Herr Striegel. - Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Herr Erben. Bitte, Herr Abgeordneter.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen heute mit diesem Gesetzentwurf Bundesrecht in unserem Land um. Naturgemäß ist der Spielraum, den wir dabei haben, in mehrerlei Hinsicht gering.
Sinn der ganzen Veranstaltung ist, dass wir aus einer melderechtlichen und technischen Steinzeit herauskommen, aber gleichzeitig eine dezentrale Datenvorhaltung beibehalten.
Wenn ich mich an das Verfahren zurückerinnere, war wirklich nur die Frage strittig: Entstehen tatsächlich zusätzliche Kosten bei den Kommunen, die nicht anderweitig gedeckt sind?
Das zuständige Ministerium hat nachvollziehbar dargelegt, dass das nicht so ist. Sollte es anders sein, stellt unser System der Auftragskostenpauschale innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs sicher, dass letztlich auch diese Kosten bei der Berechnung des Finanzausgleichs berücksichtigt und damit erstattet werden.
Vielen Dank, Herr Kollege Erben. - Die Debatte ist damit abgeschlossen. Wir kommen zum Abstimmungsverfahren zu Drs. 6/4190. Wünscht jemand eine getrennte Abstimmung oder können wir über die Bestimmungen in der Fassung der vorliegenden Beschlussempfehlung insgesamt abstimmen? - Ich sehe keinen entsprechenden Wunsch. Somit stimmen wir über die Bestimmungen insgesamt ab.
Wer stimmt den Bestimmungen in der Fassung der Beschlussempfehlung insgesamt zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das ist niemand. Wer enthält sich der Stimme? - DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit wurden die Bestimmungen beschlossen.
Wir stimmen über die Artikelüberschriften ab. Wer stimmt den Artikelüberschriften zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Wie eben DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit wurde den Artikelüberschriften zugestimmt.
Wir stimmen nun über die Gesetzesüberschrift ab. Sie lautet „Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes und zur Regelung der Zuständigkeit im Personalausweisrecht“ ab. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das ist niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Wieder DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit wurde der Gesetzesüberschrift zugestimmt.
Dann stimmen wir über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt dem Gesetz in seiner Gesamtheit zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Wieder DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist das Gesetz beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 11 erledigt.
Wenn ich es richtig mitbekommen habe, hat man sich geeinigt, heute nach dem Tagesordnungspunkt 12 noch den Tagesordnungspunkt 22 abzuarbeiten. Wenn Sie auf die Tagesordnung schauen, dann sehen Sie, wie einfach dessen Abarbeitung sein wird.
Die erste Beratung fand in der 68. Sitzung des Landtags am 19. Juni 2014. Berichterstatter ist erneut Herr Dr. Brachmann. Sie haben das Wort.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der Gesetzentwurf ist zur Federführung an den Ausschuss für Inneres und Sport und zur Mitberatung an die Ausschüsse für Recht, Verfassung und Gleichstellung sowie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten überwiesen worden.
Mit der letzten Änderung des Datenschutzgesetzes durch das Zweite Gesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften vom 26. September 2011 wurde dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt ab dem 1. Oktober 2011 auch die Aufgabe der Datenschutzkontrolle im nicht-öffentlichen Bereich übertragen.