Hinsichtlich der Klarstellung möchte ich folgende Argumente anführen, wenngleich der Minister bereits einiges gesagt hat. Bei einem Finanzvolumen des ELER in Höhe von 817 Millionen € entsprechen die geplanten Umschichtungen in Höhe von 84 Millionen € einem Anteil von etwa 10 %. Das heißt, ca. 90 % des Programmvolumens werden wie geplant durchgesteuert. Angesichts der Tatsache, dass es sich um einen Zeitraum von sieben Jahren handelt, ist dies eine durchaus sehenswerte Trefferquote.
Die Europäische Union hat in Anbetracht des langen Zeitraums eine Halbzeitbewertung und -evaluierung der Programmteile vorgesehen. Diese ist
Mit der Kabinettsvorlage, die die Grundlage für den Zeitungsartikel in der „MZ“ war, hat sich die Landesregierung auf eine Vorlage verständigt, die die Grundlage für die Verhandlungen mit den WiSoPartnern im Begleitausschuss ist.
Wir befinden uns also am Ende des Evaluierungsprozesses. Das Ministerium hat dem Kabinett den Ergebnissen entsprechend Umschichtungsvorschläge unterbreitet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein Kritikpunkt bei der geplanten Umschichtung ist die Reduzierung der finanziellen Mittel für den Hochwasserschutz. Natürlich würde es keinen Sinn machen, eine Schule zu sanieren und beim nächsten Hochwasser absaufen zu lassen. Ich denke, darin sind wir uns einig.
Die Umschichtung der Mittel für den Hochwasserschutz - Herr Minister Aeikens hat dies in Beantwortung der Frage von Frau Dr. Klein bereits gesagt - hat nicht zur Folge, dass auf Hochwasserschutzmaßnahmen verzichtet wird. Die Finanzierung des Hochwasserschutzes wird vielmehr durch Rückflüsse aus dem Hochwasserschutzprogramm 2002 realisiert.
Ich möchte ein weiteres Beispiel zur Umschichtung der finanziellen Mittel zugunsten der Sanierung von Schulen und Kindertagesstätten anführen. Für die Unterstützung von Investitionen in landwirtschaftliche Beregnungsanlagen sah das operationelle Programm einen Beitrag in Höhe von 15 Millionen € vor. Diese Fördermittel wurden von den Landwirten nicht beantragt. Offensichtlich neigen die Landwirte nicht zu antizyklischem Verhalten, sprich: In den letzten Jahren hat es ausreichend geregnet und die ohnehin sehr kostspieligen Anlagen hätten sich nicht gelohnt.
Sicherlich wird es auch wieder trockene Jahre geben, aber auf das Verhalten der Landwirte können wir nicht spekulieren. Das wissen wir alle. Insofern ist es richtig, wenn die finanziellen Mittel im Rahmen der Halbzeitevaluierung umgeschichtet werden. Dass diese in die Sanierung von Schulen und Kindertagesstätten fließen sollen, entspricht der politischen Vorgabe im Koalitionsvertrag und wird von der SPD-Fraktion ausdrücklich unterstützt.
Herr Czeke, auf Ihren Einwand zur Dorferneuerung hin möchte ich an dieser Stelle sagen: Ich meine, Sie kommen fast aus der Altmark. Wenn man
durch die Dörfer gerade im ländlichen Raum fährt, dann möchte man sich nicht vorstellen, wie die Dörfer aussehen würden, wenn wir die Dorferneuerungsmittel nicht gehabt hätten.
(Beifall bei der SPD und bei der CDU - Herr Czeke, DIE LINKE: Es geht um das Jetzt, nicht um das, was war!)
- Herr Czeke, es gibt auch jetzt noch Dörfer, für die die Mittel sicherlich angebracht sind. Deswegen werden wir uns darüber verständigen, wie hoch die Förderung in Zukunft sein wird.
Die Überschrift des Zeitungsartikels in der „MZ“ „Aeikens wird Geld nicht los“ entspricht einer verkürzten und undifferenzierten Darstellung und wird der Situation nicht gerecht.
Natürlich wäre es für das MLU ein Leichtes, dreistellige Millionenbeträge im Rahmen der Agrarförderung auszugeben, vorausgesetzt der Landesanteil wird bereitgestellt. Es ist also mitnichten so, dass der Agrar- und Umweltminister die Mittel nicht los wird. Es geht vielmehr um eine Nachjustierung, um das Setzen von Prioritäten und letztlich darum, die von der EU, vom Bund und vom Land zur Verfügung gestellten Mittel optimal für die Entwicklung unseres Landes zu nutzen.
Ich möchte auch daran erinnern, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Anschluss an die Aktuelle Debatte einen Antrag zum Thema schnelles Internet in den Landtag einbringen wird. Die im Rahmen der Umschichtung vorgesehene Aufstockung der Mittel für die Breitbandversorgung entspricht genau dieser Intention.
Jetzt noch ein Satz zu der Geschichte Schuldenfalle. Dazu ist schon viel gesagt worden. Ich denke, es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe der Kommunen. Keine Kommune muss sich dieses Geld aufzwingen lassen. Wer es nicht tun möchte, der lässt es sein. So einfach ist das.
Was die Beteiligung der Kommunen an dem nationalen Kofinanzierungsanteil der EU-Strukturfonds angeht, müssen wir uns entscheiden: Wollen wir eine Null bei der Neuverschuldung? - Ich denke, angesichts des Konsolidierungsbedarfs im Landeshaushalt stellt die Regelung einen Kompromiss dar, den wir nicht ablehnen, aber kritisch begleiten wollen.
Meine Damen und Herren! Nach diesen eher verteidigenden Worten komme ich nicht umhin, etwas Wasser in den Wein zu gießen. Sicherlich ist es richtig und wichtig, dass die Umschichtungsvorschläge im Begleitausschuss mit den WiSo-Part
Die Umschichtungen sind Bestandteil des Haushalts. Es ist nicht zu akzeptieren, dass dadurch ohne Rücksprache mit dem Parlament Haushaltspositionen determiniert werden.
Wir erwarten für die Zukunft, dass die Landesregierung zumindest in den Ausschüssen rechtzeitig über solche Umschichtungsmaßnahmen informiert wird und dass den Ausschüssen die Gelegenheit gegeben wird, ein Votum dazu abzugehen.
Letztlich ist der Zeitungsartikel in der „MZ“ ein Zeichen dafür, dass Informationsdefizite bestehen.
Jetzt stehen wir natürlich unter enormem Zeitdruck. Ich bin mir aber gewiss, dass uns noch die Möglichkeit gegeben wird, vor dem 30. September 2011 noch bestimmte Dinge umzusteuern.
Ich möchte abschließend ein letztes Wort zu der in der Kabinettsvorlage zitierten Kritik des Herrn Dr. Kaltenegger von der Generaldirektion Agri sagen: Das MLU muss seine Hausaufgaben machen. Offensichtlich gibt es in Sachsen-Anhalt zu viele einzelne Förderprogramme, die nicht flexibel genug gehandhabt werden können. Für die kommende Förderperiode sollten wir daraus lernen, die einzelnen Richtlinien so weit und so sinnvoll wie möglich zusammenzufassen und flexibler zu gestalten; ich denke, wir alle sind lernfähig.
Dass wir in Sachsen-Anhalt gute Ideen haben, zeigt zum Beispiel die Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen für die Gestaltung des demografischen Wandels und zur Regionalentwicklung. - Meine Damen und Herren! Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Barth. Es gibt drei Zwischenfragen. Wenn Sie diese beantworten möchten, dann würde der Kollege Czeke die erste Frage stellen.
Herr Kollege Barth, hatten Sie als Fraktion der SPD Ihre Informationen vor der „MZ“ oder begleitend? - Das als erste Frage.
Zweite Frage: Wie soll sich eine Kommune in Sachsen-Anhalt verhalten, der eine Kreditaufnahme nicht mehr genehmigt wird? Es gibt nur noch sechs oder sieben Ausnahmen. Sollen die anderen ihre Einrichtungen, ob Kita oder Schule, verfallen lassen? Wie soll es dann gehen? Sie sind doch gezwungen, die Mittel anzunehmen. Sie können das jetzt nicht einfach umdrehen und sagen: Sie könnten doch auf Stark-III-Mittel verzichten. Dazu hätte ich gern eine Erklärung. - Danke.
Zur ersten Frage, Herr Czeke. Natürlich haben wir diese Umschichtungen in Grundzügen gekannt, aber nicht im Detail.
Zur zweiten Frage. Ich denke, dem Finanzminister und auch der Landesregierung werden für solche Fälle Mittel und Wege einfallen,
mit denen es zukünftig möglich sein wird, auch für solche Kommunen noch die Kreditgewährung zu erlauben.
Herr Barth, es ist mehr eine Klarstellung als eine Frage. - Dass man möglicherweise Mittel aus der klassischen Wirtschaftsförderung in die Schulsanierung umsteuert, ist tatsächlich nicht das Problem. Man hätte vorher im Landtag darüber diskutieren können, ob wir das nicht vielleicht auch so sehen.
Das Problem, vor dem wir stehen, ist etwas anderes. Die EU-Mittel müssen im Normalfall mit 25 % nationalen Mitteln kofinanziert werden. Es geht auch aus der Kabinettsvorlage eindeutig hervor. Dieses Programm Stark III erfordert deswegen 50 % und nicht 25 % Kofinanzierung, weil damit die Kofinanzierungsanteile des Landes in anderen ELER-Projekten substituiert werden sollen, und zwar mit der Begründung, dass das Land die