Herr Kollege, Sie haben doch ein Fragezeichen - so will ich das einmal formulieren - bei diesem Vergleich oder diesem Bezug zu Edward Snowden gesetzt. Deswegen würde ich Sie jetzt gern fragen, wie die Position der CDU zu dem Vorhaben ist, von 200 000 Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes, nämlich den Schülern und den Lehrern, personenbezogene Daten bei Microsoft Irland zu speichern.
Erstens weiß ich jetzt nicht ganz genau, welche personenbezogenen Daten gespeichert werden. Aber ich kann Ihnen einmal sagen, wie so etwas in
der Praxis abläuft. Beim Aufbau von Netzwerken zum Beispiel an meiner Schule - ich habe die Schule vor noch gar nicht langer Zeit verlassen - wurden keine personenbezogenen Daten erhoben. Da wurden lediglich Nummern vergeben. Diese Nummern wurden auf Papier festgehalten. Das heißt, es wurde nichts erfasst, was wirklich personenbezogen ist, außer dass sich diese Nummer natürlich auf eine Person bezog.
Ich komme zur zweiten Sache. Vielleicht klingt das jetzt ein bisschen lapidar. Ich kann mir dieses riesengroße Interesse an personenbezogenen Daten, was zum Beispiel bei den Schlaumäusen aufkommen könnte, bei der NSA nicht wirklich bildhaft vorstellen.
(Zustimmung bei der CDU - Zuruf von der LINKEN: Buh! - Frau Feußner, CDU: Was wollen die denn? - Zuruf von Frau Bull, DIE LINKE)
Herr Kollege, es geht mir nicht um die NSA - das ist nicht mein Punkt - und auch nicht um irgendwelche Nummern, die auf Zetteln stehen, wenngleich ich das als ein sehr fragwürdiges Verfahren empfinde. Das Vergeben von Schülernummern ist durch das Schulgesetz gerade ein aktuelles Thema. Das ist aber ein Punkt für sich.
Meine Frage betraf die Speicherung von personenbezogenen Daten. Das ist in dem Letter of Intent angekündigt worden. Wenn Sie es prinzipiell unterstützen, dann müssten Sie mir die Frage beantworten können. Wir haben große Zweifel an dieser Formulierung, dass diese personenbezogenen Daten bei einem Privatunternehmen im Ausland gespeichert werden. Ich habe nicht über den NSA geredet, sondern einfach nur über das, was im Letter of Intent festgehalten ist.
Wenn Sie mich jetzt persönlich fragen, dann sage ich Ihnen dazu, dass die Speicherung von personenbezogenen Daten und vor allem von sensiblen personenbezogenen Daten bei Privatfirmen auch nicht unbedingt meines ist. Aber da wir beide nicht wissen, welche personenbezogenen Daten wirklich gespeichert werden, kann ich Ihnen die Frage nicht wirklich ausgiebig beantworten.
Wie gesagt, es ist fahrlässig, das nicht zu kennen und sich trotzdem hinter den Letter of Intent zu stellen.
Ich habe zwei Fragen. Erstens. Wann hat die CDU-Fraktion oder haben Sie persönlich Kenntnis von diesem Vorhaben erhalten?
Zweitens. Wenn Sie schon die mögliche Angst vor Datensammlern ansprechen und auch bis zur NSA ausführen, dann frage ich Sie: Stimmen Sie mir dann wenigstens zu, dass im Vorfeld des Letters of Intent der Landesbeauftragte für den Datenschutz dringend hätte angehört werden müssen?
Ich komme vielleicht noch einmal zum Anfang meiner Ausführungen zurück. Es geht um eine Grundsatzvereinbarung. Eine Grundsatzvereinbarung bzw. ein Plan setzt nicht voraus, dass ich schon zu Vertragsabschlüssen komme. Genau das ist der Knackpunkt. Bevor ich in wirkliche Verträge hineinkomme und dann die eigentlichen Knackpunkte erwische, kann ich nicht im Vorfeld schon den Weg dorthin ablehnen. Das empfinde ich als fahrlässig.
Ich denke, dass der Weg in die Ausschüsse genau der richtige Weg ist. Die Fragen bezogen sich auch auf das Lisa und auf den Landesbeauftragten für den Datenschutz. Diese Fragen habe ich auch gestellt.
Ja, das meine ich. Bis jetzt haben Sie immer Zwischenrufe gemacht, die fast Diskussionsbeiträge waren. Jetzt fragen Sie.
Ich habe einmal eine Frage. Sie möchten den Antrag jetzt in die Ausschüsse überweisen. Sicherlich macht es Sinn, sich auch inhaltlich mit den Dingen auseinanderzusetzen. In dem Letter of Intent steht das Datum Ende Mai, an dem die entsprechenden Verträge unterschrieben werden sollen. So steht es richtiggehend darin.
Wie stellen Sie es sich vor, dass der Landtag, wenn das jetzt in die Ausschüsse überwiesen wird, vor diesem Termin noch in irgendeiner Weise ein abschließendes Votum abgeben kann?
Das stelle ich mir überhaupt nicht vor; denn ich maße mir hier nicht an, zu sagen, dass vielleicht eine Sondersitzung einberufen werden könnte. Aber ich denke, wenn der Grundtenor in den Ausschüssen ist, dass Diskussionsbedarf besteht, dann werden die Landesregierung und speziell das Finanzministerium demzufolge Schlüsse ziehen und die Terminkette vielleicht ändern; denn die ist relativ sportlich. Das sage ich hier.
Auf der Tribüne begrüßen wir jetzt gemeinsam ganz herzlich Damen und Herren der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft, Ortsgruppe Benneckenstein,
- das ist jetzt fast wie bei Heinz Erhardt gewesen; noch nicht - und Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Bodfeld.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Medienkompetenz ist ohne Zweifel eine Schlüsselkompetenz des 21. Jahrhunderts. Um diese erlernen zu können, müssen auch die dafür
erforderlichen infrastrukturellen Voraussetzungen geschaffen werden. So weit bin ich beim Minister. Jetzt sehe ich ihn gar nicht mehr.
Dazu muss digitale Technik in die Schulen und in den Unterricht gebracht werden. Das ist keine Fragen. Vor allem müssen die Schülerinnen und Schüler aber dazu befähigt werden, die neuen Technologien adäquat und unter Beachtung von Chancen und Risiken zu nutzen. Insbesondere junge Internet-Nutzer müssen besser für ein selbstverantwortliches digitales Leben befähigt werden.
Die Vermittlung von Medien- und Datenschutzkompetenz muss ausdrücklich in den Bildungsstandards verankert und zum verbindlichen Gegenstand der Lehrerausbildung gemacht werden. Das wäre wichtig. Bis zu diesem Punkt sind wir uns, denke ich, auch alle hier im Hohen Hause einig.
mit dem am 18. März ohne Kenntnis des Kultusministers oder des Parlaments unterschriebenen Letter of Intent zur Partnerschaft mit Microsoft Deutschland bezüglich eines Bildungspaketes für Sachsen-Anhalt.