Dann haben Sie damit sozusagen einen zweiten Beitrag, der zum Gender-Pay-Gap beiträgt. Das möchte ich nur sagen. Das ist der Punkt, wobei ich sage, ich bin froh, dass wir hier eine andere Tradition bei der Familien- und Erwerbsbiografie haben. Ich finde aber, auf diesen zweiten Beitrag können wir nicht stolz sein, weil wir zum Teil auch darunter leiden, dass wir sozusagen immer nur die verlängerte Werkbank sind. Das war mein Argument. Ich hoffe, ich konnte es jetzt noch ein Stück weit schärfen, und bin insofern dem Kollegen Herrn Gallert sehr dankbar für seine Frage.
Danke schön, Frau Kollegin Dalbert. - Damit schließen wir die Aussprache in der Aktuellen Debatte ab. Beschlüsse in der Sache werden nicht gefasst.
Bevor wir in die Beratung des nächsten Tagesordnungspunkts einsteigen, möchte ich Gäste im Haus begrüßen. Wir können auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler der Freien Schule Naumburg, die erste Gruppe für heute, willkommen heißen. Willkommen im Landtag von Sachsen-Anhalt!
Gemäß § 45 unserer Geschäftsordnung findet in jeder im Terminplan festgelegten Sitzungsperiode eine Fragestunde statt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihnen liegen in Drs. 6/3910 acht Kleine Anfragen vor.
Träger der Schulsozialarbeit, die aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepakets finanziert wurden, berichten, dass sie nach einer Antragstellung im Rahmen des Förderprogramms der EU die Auskunft erhielten, dass eine Bewilligung für die Fortführung nach dem 1. August 2015 nur für bisherige ESF-Projekte wahrscheinlich sei. Neue Projekte, die früher aus anderen Programmen finanziert wurden, hätten eine Chance erst zum 1. August 2016. Da die Förderung über das Bildungs- und Teilhabepaket bzw. über die Kommune spätestens zum 31. Dezember 2015 endet, entstünde ein Arbeitsausfall von mindestens sieben Monaten. Völlige Neubewerbungen müssten ca. eineinhalb Jahre Wartezeit in Kauf nehmen.
Trifft diese Situationsschilderung zu und was gedenkt die Landesregierung zu tun, um die Fortführung von Schulsozialarbeitsprojekten, die bisher aus dem Bildungs- und Teilhabepaket finanziert wurden, ohne Arbeitsunterbrechung zu gewährleisten?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Im Namen der Landesregierung und in Vertretung des Kultusministers beantworte ich die Frage der Abgeordneten Frau Dirlich wie folgt.
abschiedung des Doppelhaushalts 2015/2016 durch den Gesetzgeber wurden die finanziellen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass alle bisher im ESF-Programm „Schulerfolg sichern“ geförderten Projekte der Schulsozialarbeit, sofern dafür erneut ein Förderantrag gestellt worden ist, ab dem 1. August 2015 nahtlos weiter gefördert werden können.
Neben den 208 vorgenannten Fortsetzungsanträgen liegen dem Landesverwaltungsamt weitere 320 Förderanträge für Schulsozialarbeit vor. Diese werden durch die Bewilligungsbehörde nach fachlicher Prüfung durch die zentrale Koordinierungsstelle und nach dem Votum der Auswahljury beschieden bzw., soweit die Voraussetzungen nicht vorliegen, abgelehnt.
Die Bearbeitung der Neuanträge wird die Bewilligungsbehörde nach dem Abschluss der Bearbeitung der Fortsetzungsanträge vornehmen. Die Landesregierung kann sicherstellen, dass für Fortsetzungsanträge eine nahtlose Förderung realisiert wird. Für Neuanträge, auch wenn sich diese Projekte auf den Prioritätenlisten der Landkreise und kreisfreien Städte befinden bzw. auch wenn diese bisher im Kontext des Bildungs- und Teilhabepakets gefördert wurden, ist gleichwohl sicherzustellen, dass die Bewilligung zum 1. Januar 2016 erfolgt. Die Verantwortung dafür liegt beim Landesverwaltungsamt.
Das Kultusministerium geht davon aus, dass mit Förderbeginn am 1. Januar 2016 alle Anträge für die zu fördernden Projekte bewilligt wurden.
Wir fahren fort. Die zweite Anfrage stellt die Abgeordnete Frau Cornelia Lüddemann. Die Frage 2 betrifft die Bewertung von Versicherungszeiten von aus der DDR abgeschobenen, ausgereisten und geflüchteten ehemaligen DDR-Bürgerinnen und -Bürgern.
DDR-Bürgerinnen und -Bürgern, die vor dem Fall der Mauer ausgereist oder geflohen waren, wurde seinerzeit zugesichert, sie würden im Rahmen der Rentenzahlung so behandelt, als lebten sie schon immer in der Bundesrepublik. Dieses Versprechen ist nicht gehalten worden.
Vorzeitig ausgereiste ehemalige DDR-Bürgerinnen und -Bürger werden vielmehr im Sinne des Rentenüberleitungsgesetzes behandelt. Das bedeutet eine erhebliche finanzielle Schlechterstellung und ist rechtlich fragwürdig. Entsprechend überwies der Petitionsausschuss des Bundestages im Jahr 2012 einstimmig eine entsprechende Petition mit
der Landesregierung bezüglich einer möglichen Bundesratsinitiative zur Neuregelung der Bewertung von Versicherungszeiten von aus der DDR abgeschobenen, ausgereisten und geflüchteten ehemaligen DDR-Bürgerinnen und -Bürgern?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Im Namen der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Lüddemann wie folgt.
Zur Frage 1. Im Ergebnis der durchgeführten Länderumfrage haben nur drei Bundesländer ihre Unterstützung zugesagt. Neun Bundesländer standen dem Vorhaben ablehnend gegenüber und drei Bundesländer haben sich der Stimme enthalten bzw. sich nicht geäußert. Von den neuen Bundesländern hat nur Mecklenburg-Vorpommern seine Unterstützung zugesagt. Mecklenburg-Vorpommern ist aber bereits im Jahr 2012 mit einem identischen Vorschlag am Widerstand der meisten anderen Bundesländer gescheitert.
Zur Frage 2. Vor dem Hintergrund der fehlenden Unterstützung der anderen Länder wird von einer daher wenig Erfolg versprechenden Bundesratsinitiative im Moment Abstand genommen.
Ich rufe die Frage 3 auf. Es geht um die Verwendung der Bundesmittel zur Entlastung bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern. Die Frage stellt der Abgeordnete Herr Rüdiger Erben.
Der Bund stellt den Ländern zur Entlastung bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern Finanzmittel zur Verfügung. Sachsen-Anhalt erhält in den Jahren 2015 und 2016 jeweils 13,5 Millionen €. Entsprechend der Entscheidung des Haushaltsgesetzgebers hier im Land werden diese Mittel vollständig zur Entlastung der Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchen
den verwendet. Sie wurden dem Ministerium für Inneres und Sport zur Bewirtschaftung bei Einzelplan 03 zugewiesen.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beantworte die Anfrage des Abgeordneten Herrn Erben wie folgt.