Protocol of the Session on January 30, 2015

öffentlichen Fördermitteln unterstützt und, wenn ja, in welcher Höhe?

2. Wie bewertet die Landesregierung die in An

wesenheit des Ministerpräsidenten getroffenen Äußerungen des Konzernchefs zur Rolle der Gewerkschaften bei der Unterstützung von Betriebsräten?

Für die Landesregierung antwortet der Minister für Wissenschaft und Wirtschaft Hartmut Möllring.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

Zu Frage 1: Die Magdeburger Komponentenfertigung und die Magdeburger Generatorenfertigung haben jeweils für die Errichtung einer Betriebsstätte in Magdeburg eine GRW-Förderung beantragt und eine Bewilligung erhalten. Im Jahr 2013 bekam die Magdeburger Komponentenfertigung GmbH einen Zuschuss in Höhe von 1 616 444 € und die Magdeburger Generatorenfertigung einen Zuschuss in Höhe von 2 733 222 €.

Zu Frage 2: Die Gründung von Gewerkschaften und die Mitwirkung der Gewerkschaften an Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen ist ein verfassungsrechtlich geschütztes Grundrecht und eine wesentliche Säule unserer Wirtschaftsordnung.

Die grundrechtlich geschützte individuelle kollektive Koalitionsfreiheit - sie ist in Artikel 9 Abs. 3 des Grundgesetzes geregelt - umfasst nicht nur die bloße Existenz von Gewerkschaften, sondern ga

rantiert auch deren sogenannte Betätigung. Dazu gehört das Recht, in der gesamten Sphäre der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen die organisierten Gruppeninteressen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gegenüber den Arbeitgebern zu vertreten.

Vor diesem Hintergrund teilt die Landesregierung Äußerungen, die die Arbeit von Gewerkschaften ablehnen, nicht, unabhängig davon, ob sie in Gegenwart des Ministerpräsidenten oder woanders getätigt werden.

(Beifall bei der CDU)

Ich rufe die letzten Fragestellerin in der Fragestunde auf. Die Abgeordnete Frau Monika Hohmann stellt Frage 13 zum Thema Schiedsstelle gemäß § 11a Abs. 2 KiFöG LSA.

Meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

1. Ist die Schiedsstelle bereits eingerichtet und,

falls ja, wie ist diese personell und finanziell ausgestattet?

2. Hat die Landesregierung bereits jetzt Kennt

nis davon, mit wie vielen Verfahren im Rahmen der Entgeltvereinbarungen gemäß KiFöG die Schiedsstelle zu rechnen haben wird?

Danke schön. - Für die Landesregierung antwortet der Minister für Arbeit und Soziales Norbert Bischoff.

Ich hatte gestern das erste und habe heute das letzte Wort. Das ist auch schön. - Ich beantworte die Frage der Abgeordneten Monika Hohmann für die Landesregierung wie folgt.

Zu Frage 1: Die Schiedsstelle für Angelegenheiten der Kinder- und Jugendhilfe kann gemäß § 11 Abs. 2 des Kinderförderungsgesetzes seit dem 1. Januar dieses Jahres angerufen werden, wenn eine Vereinbarung - die Grundlage ist § 11a Abs. 1 KiFöG - nicht zustande kommt.

Am 20. November 2012 fand im Ministerium für Arbeit und Soziales die konstituierende Sitzung dieser Schiedsstelle statt. Eine aktuelle Mitgliederliste stelle ich Ihnen gern zur Verfügung.

Die Geschäftsstelle der Schiedsstelle ist mit zwei Personen ausgestattet. Allerdings ist diese ebenfalls zuständig für die Schiedsstellen der sozialen Pflegeversicherung für das Land Sachsen-Anhalt und des Sozialgesetzbuches XII.

Gemäß § 14 der Verordnung über die Schiedsstelle in der Jugendhilfe wird für jedes Schiedsstellenverfahren eine Verfahrensgebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr setzt das vorsitzende Mitglied der Schiedsstelle unter angemessener Berücksichtigung des durch das Verfahren entstandenen Aufwandes fest.

Zu Frage 2: Derzeit sind in der Schiedsstelle insgesamt sechs Verfahren anhängig, davon ein Verfahren zum KiFöG. Zu wie vielen Verfahren die Schiedsstelle zur Vereinbarung gemäß § 11 Abs. 1 zukünftig angerufen wird, ist jedoch nicht absehbar.

Es gibt eine Nachfrage. Kollegin Hohmann.

Danke schön, Herr Minister. Dennoch habe ich eine Nachfrage. Was mich die ganze Zeit schon bewegt, ist: Bei der Besetzung der Schiedsstellen sind auch die kommunalen Spitzenverbände und die Liga der freien Wohlfahrtsverbände enthalten. Nach dem Kinderfördergesetz sind die Leistungsverpflichteten jetzt nicht mehr die Kommunen.

Deshalb meine Frage: Auf welcher Seite sind die Kommunen jetzt angesiedelt? Sind sie auf der Seite der kommunalen Spitzenverbände angesiedelt? Oder sind sie auf der Seite der Liga der freien Wohlfahrtsverbände als Träger von Einrichtungen angesiedelt? - Das ist eine Frage, die mich schon seit Längerem beschäftigt. Vielleicht könnten Sie zur Aufhellung beitragen.

Die Antwort auf diese Frage würde ich jetzt eher nachtragen wollen. Denn wenn wir von Kommunen reden, meinen wir zum größten Teil die Landkreise und nicht unbedingt die Gemeinden. Gemeinden sind gleichzeitig wie die Wohlfahrtsverbände auch Träger von Einrichtungen. Das müsste ich also nachtragen. Das will ich aus der Lamäng nicht sagen, ob noch einmal unterschieden wird, auf welcher Seite wer steht.

Danke schön. Damit sind die Fragestunde und dieser Tagesordnungspunkt abgeschlossen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Mitglieder des Hohen Hauses, damit sind wir am Ende der 83. Sitzung des Landtages angelangt. Ich berufe den Landtag zu seiner 41. Sitzungsperiode für den 26. und 27. Februar 2015 ein. Ich wünsche Ihnen allen ein gutes Wochenende. Die Sitzung ist damit geschlossen.

Schluss der Sitzung: 14.31 Uhr.