Protocol of the Session on January 30, 2015

Angesichts neuer Entwicklungen, diesen Umstand zu umgehen, ist es jedoch eine Überlegung wert, ob auf Bundesebene - auch Sie wissen, dass es meist Europarecht und Bundesrecht ist, über das wir hierbei reden - die Regelungen nicht noch einmal angepasst werden müssen. Hierdurch würden dem Anliegen nach mehr Mitsprachemöglichkeiten für die Kommunen und die Öffentlichkeit geschaffen.

Sie verkennen auch, dass das Tierwohl durch die Qualität der Pflege und Betreuung, durch Ernährung und artgerechte Haltungsbedingungen geprägt ist und nicht nur von der Anzahl der Tiere je Region abhängt.

Wenn Sie mit dem Tierwohl argumentieren, müssen Sie hierbei genau bleiben. Viele Regularien gibt es bereits in den Gesetzen, was die Haltungsbedingungen und beispielsweise maximale Transportzeiten anbelangt. Die Anforderungen für den Nachweis von Gülle sind in den letzten Jahren gestiegen und steigen mit der Novellierung der Düngeverordnung weiter. Umweltschutz hat an dieser Stelle klare Auflagen. Das ist auch richtig so.

Wenn wir hier weiter wollen, dann bitte auch auf europäischer Ebene und keine Alleingänge, die der Wettbewerbsfähigkeit unserer einheimischen Landwirtschaft schaden bzw. diese schlechterstellen.

Bestandsobergrenzen haben auch nichts mit der Einschleppung von Tierseuchen zu tun. Auch hierzu gibt es eigene gesetzliche Regelungen.

Anders ausgedrückt, bin ich nicht davon überzeugt, dass wir die Tiergesundheit auch nur ein My

damit steigern, dass eine Region einen zugewiesenen Tierschlüssel erhält und ein Bundesgesetz eine Obergrenze zum Beispiel an Paarhufern je Landkreis festschreibt.

Sollte das Ihrer Meinung nach bedeuten: Wenn ich eine Milchkuh kaufe, die eine Großvieheinheit zu viel sein könnte, muss dann mein Nachbar zwei Schweine schlachten, damit die regionale Tierdichte stimmt, und das im Namen des Tierwohls? - Nein, meine Damen und Herren, das kann nicht sein. Das ist auch nicht im Interesse des Tieres, nicht im Interesse der Landwirtschaft und nicht im Interesse des Verbrauchers, der übrigens auch durch sein Kaufverhalten einen Beitrag leistet.

Die Erfahrungen in Sachsen-Anhalt, einer vieharmen Region Deutschlands, zeigen aber auch, dass durch die Größe neuer Tierhaltungsanlagen die Kontrollen sehr wichtig werden; darüber hat Minister Aeikens ausführlich berichtet.

Wir wollen und werden im Ausschuss eine hoffentlich konstruktive und sachliche Diskussion zur weiteren Entwicklung der ländlichen Räume und Tierhaltungsanlagen führen. Dabei sollten wir die Wissenschaft und die berufsständischen Vertreter einbeziehen.

Wir als CDU-Fraktion haben bereits mehrfach bewiesen, dass wir uns für das Tierwohl einsetzen.

Ich freue mich auf eine Diskussion im Fachausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. - Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Brakebusch. - Der Kollege Krause winkt ab. Aber der Minister Herr Dr. Aeikens würde jetzt für die Landesregierung sprechen. Wir alle wissen, dass er damit die Debatte neu eröffnet. Bitte, Herr Minister.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einige abschließende Bemerkungen zu dieser Debatte möchte ich doch noch machen.

Lieber Herr Krause, ich habe Ihrer Rede mit großem Interesse zugehört. Aber der Redetext blieb doch ein Stück weit hinter dem Antragstext zurück. Ich weiß nicht, wer mit Ihnen nach der Formulierung des Antragstextes und vor Ihrer Rede gesprochen hat. Das fand ich schon bemerkenswert.

Ein weiterer Punkt. Sie fordern die Landesregierung auf, über die Bundesregierung bzw. über den Bundesrat initiativ zu werden mit dem Ziel, auf Bundesebene einen Gesetzentwurf vorzulegen und Obergrenzen usw. einzuführen. Damit machen Sie

es sich wieder außerordentlich leicht. Man kann natürlich trefflich über das Thema Obergrenzen diskutieren, indem man nicht sagt, welche Art von Obergrenzen man haben möchte.

Sie kommen in Ihrem ersten Punkt zu der Frage der verfügbaren Flächenkapazität etc. Was ist für welchen Standort relevant? - Das ist etwas ganz anderes, als eine starre Obergrenze zu fordern. Einige Zahlen sind schon genannt worden. Wir müssen dieses Thema anders angehen. Es ist komplizierter, als einige hier im Hohen Hause offenbar glauben. Meine Damen und Herren! Man kann auf komplizierte Fragen keine einfachen Antworten geben.

(Beifall bei der CDU)

Frau Brakebusch hat dankenswerterweise auch auf rechtliche Grundlagen hingewiesen.

Sie schreiben von der Minimierung der Lebendtiertransporte. Es besteht hoffentlich Einigkeit darüber, meine Damen und Herren, dass es dann neuer Stallbauten im Lande bedarf. Dann minimiere ich Lebendtiertransporte.

Wenn wir über die Frage der Tierseuchen sprechen, sind wir uns sicherlich darüber einig, dass wir in Sachsen-Anhalt einen guten Status haben und mit unserer Tierseuchenkasse fachlich sehr gut unterwegs sind.

Wenn wir über die Frage sprechen, wie viel eine Region verträgt, dann sprechen wir genau über die rechtlichen Grundlagen, die ich vorhin schon erwähnt habe und die auch Frau Brakebusch dargelegt hat: Was ist einer Region zumutbar? Was ist Anwohnern zumutbar? Was ist im Baurecht verankert? Was ist im Immissionsschutzrecht verankert? Was ist in der Regionalplanung verankert? - Dann kommt es zu irgendeinem Ergebnis. Dann kommt es auch zu einer Zahl, die für eine Region oder für eine Gemarkung im Genehmigungsverfahren vertretbar ist.

Genau so ist der Ministerpräsident zu verstehen, der nicht gesagt hat: „Wir wollen Obergrenzen“, sondern er hat gesagt: Wir müssen darüber diskutieren. - Wir diskutieren darüber, was letztlich im Ergebnis eines derartigen Verfahrens als Endzahl für einen Standort als genehmigungsfähig angesehen wird. So kompliziert ist die Welt.

Meine Damen und Herren! Eine Frage berührt mich natürlich auch immer wieder, nämlich die Frage der Kontrollierbarkeit unserer Tierbestände. Ich habe schon den Anspruch, dass der Tierhalter, der 60 Schweine hält, pro Schwein genauso viel Aufmerksamkeit erfährt wie der, der 600, 6 000 oder 60 000 Schweine hält.

Ein ganz wichtiger Punkt, wenn wir über Genehmigungen und Bestandsgrößen sprechen, ist: Ist das, was an einzelnen Standorten gegeben ist, kontroll

fähig? Ist die Gleichberechtigung bei der Durchführung von Kontrollen des Kleintierhalters mit 60 Tieren genauso gewährleistet wie bei dem Tierhalter mit 60 000 Tieren? - Das ist ein Thema, mit dem wir uns engagiert befassen.

Meine Damen und Herren! Ich gehe davon aus, dass im Ergebnis der Ausschussberatungen auch diese Argumente gewürdigt werden und dass wir zu dem Ergebnis kommen - das ist wohl der überwiegende Standpunkt der Fachpolitiker, zumindest der Regierungsfraktionen -, dass das eine sehr schwierige Diskussion ist, der wir nicht mit einfachen Antworten begegnen können.

Daher freue ich mich auf die Diskussion in den Ausschüssen, von der ich mir wünsche, dass sie sachlich und fair bleibt. Ich würde mir auch wünschen, Sachverständige zu diesem Thema zu hören, weil es ein Thema ist, das die Gesellschaft intensiv bewegt und auch weiterhin bewegen wird. Das ist ein Thema, dem wir uns aus der Verantwortung gegenüber der Landwirtschaft, aber auch gegenüber unseren Nutztieren heraus widmen müssen.

Ich bitte Sie alle ganz herzlich: Versuchen Sie nicht mit Populismus und einfachen Antworten auf komplizierte Fragestellungen zu reagieren. Das tut der Sache nicht gut, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Minister. Der Herr Fraktionsvorsitzende Gallert würde Sie gern etwas fragen.

Das ist immer eine besondere Ehre.

(Heiterkeit)

Die Freude ist Ihnen anzusehen, Herr Aeikens. - Herr Aeikens, ich habe mich aus zwei Gründen gemeldet. Erstens. Sie haben gefragt, ob mit dem Kollegen Krause nach dem Erscheinen des Antrags irgendjemand geredet habe, weil er mit seiner Rede hinter dem Antrag zurückgeblieben sei. Ich kann Ihnen aus langjähriger Erfahrung garantieren: Es hat überhaupt keinen Zweck, mit dem Kollegen Krause über solche Dinge zu reden. Er sagt das, was er sagen will.

Darauf können wir uns vielleicht sogar einigen, Herr Gallert.

(Heiterkeit - Zustimmung von Herrn Scheu- rell, CDU)

Zweitens. Sie machen uns den Vorwurf, dass wir einfache Antworten gäben. Dies gehe hier nicht. Man solle keine populistische Debatte führen. Ich weiß nicht, ob das ein Vorwurf an uns war. Aber zumindest eines können wir sagen: Wenn die Begriffe „einfache Antworten“ und „Obergrenzen“ in die Debatte geworfen werden, dann muss ich Ihnen sagen, dass das zumindest in den letzten zwei Jahren nicht von uns kam, sondern das war in den drei Jahren davor. Jetzt war es Ihr Kollege Ministerpräsident.

(Zustimmung von Frau Frederking, GRÜNE)

Ich habe Sie allerdings so verstanden, dass der Kollege Ministerpräsident gar keine Obergrenzen gefordert hätte, im Gegensatz zu allen anderen, die von ihm etwas von Obergrenzen gehört hätten. Diesen Widerspruch hätte ich gern von Ihnen aufgeklärt bekommen.

(Ministerpräsident Herr Dr. Haseloff: Einfach einmal das Original nachlesen! - Frau Fre- derking, GRÜNE: Ich habe das Original hier!)

Zunächst zum Fachlichen. Sie machen es sich in der Tat einfach, wenn Sie die Landesregierung auf eine Reise schicken wollen, auf Bundesebene einen Gesetzentwurf vorzulegen, um Obergrenzen zu definieren.

(Zustimmung von Herrn Stadelmann, CDU)

Dann sagen Sie doch bitte, welche Obergrenzen. Aber das tun Sie nicht, weil Sie mit einer bestimmten Klientel keinen Stress haben wollen. Das ist doch die Ursache dafür, dass Sie an der Stelle kneifen.

(Zustimmung von der CDU)

Jetzt komme ich zum Ministerpräsidenten. Ich empfehle immer - nicht nur in politischen Debatten, sondern auch wenn es um Wissenschaft geht -, in die Urtexte vorzustoßen. Der Ministerpräsident hat eine Debatte über Obergrenzen für Großbetriebe gefordert. Das ist genau das, was ich ausgeführt habe: Man muss darüber sprechen, was in einem Genehmigungsverfahren letztlich herauskommt

und wie man gegebenenfalls auch Genehmigungsverfahren schärfen kann. Darin besteht doch überhaupt kein Dissens.

Der Ministerpräsident hat nicht gesagt: „Wir brauchen eine Obergrenze von soundso viel Schweinen, Hühnern oder Kühen an einer Stelle“, sondern er ist sich der Tatsache sehr wohl bewusst, dass es hierbei um ein komplexes Thema geht, das verschiedene Rechtsbereiche berührt, und dass man darauf achten muss, wie man diese

Rechtsbereiche auch in Zukunft definiert, möglicherweise auch ändern muss.

Der Kollege Gallert möchte nachfragen. Dann hat sich noch der Kollege Krause gemeldet. - Jetzt ist aber erst Herr Gallert noch einmal an der Reihe.