Protocol of the Session on September 8, 2011

Der zweite Punkt betrifft die Datenschutzkommission. Auch darüber haben wir schon mehrfach diskutiert. Es gibt Für und Wider. Selbst der hessische Datenschutzbeauftragte hat in der Anhörung gesagt - in seiner schriftlichen Stellungnahme ist das nachzulesen -, dass dies ein Notnagel sei. Nach Möglichkeit sollte man - so der hessische Datenschutzbeauftragte weiter - auf die Einrichtung zusätzlicher Kommissionen verzichten. - Das ist auch unsere Überzeugung.

Dazu, wie wir dem Datenschutz hier im Landtag ansonsten breiteren Raum verschaffen können, habe ich bereits als Berichterstatter etwas gesagt.

Der Änderungsantrag zu § 21 Absatz 3, den der Landesdatenschutzbeauftragte durch ein Schreiben, das uns in den letzten Tagen erreichte, initiiert hat, findet - Herr Kolze hat das bereits erwähnt - die Zustimmung der Koalitionsfraktionen; denn im Hinblick auf die europarechtlich vorgegebene Unabhängigkeit macht es durchaus Sinn, eine solche Regelung zu treffen.

Ein letzter Gedanken zur Personalausstattung. Dies ist nicht unmittelbar Bestandteil dieses Gesetzgebungsvorhabens. Wir haben hiermit die rechtliche Grundlage geschaffen, damit wir diese Zuständigkeit übertragen können. Natürlich muss man in diesem Zusammenhang auch über Personal reden. Wir gehen bislang davon aus, dass das Personal der Aufgabe folgt; das ist wohl auf den Weg gebracht.

Hinsichtlich der Frage, ob es darüber hinaus weiteren Personals bedarf, sehen wir durchaus noch Erörterungsbedarf. Das hängt von mehreren Faktoren ab, nicht nur was den Aufgabenzuwachs, sondern auch was die Haushaltssituation des Landes anbelangt. - Frau Niestädt nickt. Insoweit gehe ich davon aus, dass der Finanzausschuss in den

Haushaltsberatungen an dieser Stelle sowohl das fachlich als auch das politisch Gebotene berücksichtigt und einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet.

Herr Kollege, es gibt eine Frage von Frau Dr. Paschke.

Ja, gleich. - Zum Abschluss beantrage ich im Namen meiner Fraktion, der vorliegenden Beschlussempfehlung zuzustimmen. In Bezug auf die Änderungsanträge schließen wir uns dem an, was Herr Kolze hier schon vorgetragen hat. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Herr Kollege. - Frau Kollegin Paschke hat eine Nachfrage.

Herr Dr. Brachmann, Sie haben ausgeführt, dass dieser Gesetzentwurf erst einmal nichts mit Kosten und Stellen zu tun habe. In dem vorliegenden Gesetzentwurf wird zum Ausdruck gebracht, dass er annähernd keine Kosten verursache.

Stimmen Sie mit mir darin überein, dass in einem Gesetzentwurf, wenn man schon einen vorlegt, die Kosten verankert werden müssen und dass das, was hier auf dem Tisch liegt, und das, was dazu berechnet wurde, eigentlich ein typisches Beispiel für eine mangelnde Gesetzesfolgenabschätzung ist?

(Beifall bei der LINKEN und bei den GRÜ- NEN)

Es ist gewissermaßen das Einmaleins des Gesetzgebungsverfahrens, dass ein Gesetzentwurf mit einer Gesetzesfolgenabschätzung auf den Weg zu bringen ist. Das ist auch in den entsprechenden Regelungen der Landesregierung für ihre Gesetzentwürfe so vorgesehen. Wenn wir als Koalitionsfraktionen in das Parlament Gesetzentwürfe einbringen - das hat immer bestimmte Hintergründe -, dann haben wir natürlich auch entsprechende Erwägungen in Betracht zu ziehen. Ich wiederhole mich: Die reine Zuständigkeitsverlagerung verursacht - wenn wir davon ausgehen, dass das Personal der Aufgabe folgt; davon sind wir ausgegangen - keine höheren Kosten.

Wenn man darüber nachdenken will, ob das bisher ausreichend wahrgenommen worden ist, ob man das nicht alles besser machen kann, wofür man dann auch mehr Personal brauchte, dann kommen natürlich auch höhere Kosten auf das Land, in die

sem Fall auf den Landesdatenschutzbeauftragten - noch ist dieser ja im Haushalt des Landtages enthalten - zu. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Weitere Nachfragen gibt es nicht. - Bevor wir mit dem Tagesordnungspunkt fortfahren, können wir weitere Gäste auf der Besuchertribüne begrüßen und willkommen heißen. Wir begrüßen Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule Rüsternbreite in Köthen. Herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Nunmehr wollen wir versuchen, aus der Beschlussempfehlung des Innenausschusses in der Drs. 6/321 nach mehreren Abstimmungen ein Gesetz zu machen. Ich schlage folgendes Verfahren vor: Als Erstes stimmen wir über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ab, danach getrennt über die Inhalte des Antrages der Fraktion DIE LINKE. Dann fahren wir mit der Abstimmung über die selbständigen Bestimmungen in der Fassung der Beschlussempfehlung fort.

(Zuruf von Herrn Kurze, CDU)

Abschließend stimmen wir über den Entschließungsantrag ab. - Genau.

Zur Abstimmung steht zunächst der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/372. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Hand- oder Kartenzeichen. - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit hat der Antrag nicht die erforderliche Mehrheit gefunden.

Wir kommen somit zu der Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/369. Wir stimmen zunächst über die Nummer 1, also über die Regelungen ab, die den § 21 betreffen. Können dem alle folgen?

(Herr Dr. Brachmann, SPD: Ja!)

Wer diesem Inhalt des Antrages der Fraktion DIE LINKE zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Fraktion DIE LINKE, SPD und CDU. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen könnten nur einzelne sein. - Es gibt keine Gegenstimmen. Der Antrag ist insoweit angenommen worden.

Wir fahren fort mit den Bestimmungen betreffend § 24 in demselben Antrag. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

(Unruhe - Herr Dr. Brachmann, SPD: Einen Moment!)

Zum jetzigen Zeitpunkt ist es niemand weiter. - Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Gibt es jemanden, der sich der Stimme enthalten möchte? - Das ist nicht der Fall. Damit haben diese Bestimmungen betreffend § 24 in dem Antrag der Fraktion DIE LINKE nicht die erforderliche Mehrheit bekommen.

Wir fahren in der Abstimmung fort. Wir stimmen nunmehr über die selbständigen Bestimmungen in der so geänderten Fassung ab. In Anwendung des § 32 der Geschäftsordnung des Landtages schlage ich vor, über die vorliegende Beschlussempfehlung insgesamt abzustimmen. Es ist möglich, wenn niemand widerspricht. - Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann können wir dies so tun.

Wer der nunmehr so geänderten Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Keine. Die Beschlussempfehlung ist angenommen worden.

Ich muss noch über die Artikelüberschriften und über die Gesetzesüberschrift abstimmen lassen. Wer stimmt den Artikelüberschriften zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Die Artikelüberschriften sind angenommen worden.

Wer stimmt der Gesetzesüberschrift zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Das Gesetz heißt somit: „Zweites Gesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften“.

Wir stimmen nunmehr über das Gesetz insgesamt ab. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist das Gesetz beschlossen worden.

Wir kommen somit zur Abstimmung über den Entschließungsantrag in der Drs. 6/367. Wer stimmt dem Entschließungsantrag zu? - Das sind offensichtlich alle Fraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Enthält sich jemand der Stimme? - Niemand. Damit ist der Entschließungsantrag einstimmig angenommen worden. Ich danke Ihnen allen für Ihre Mitwirkung. Wir können den Tagesordnungspunkt 2 als erledigt betrachten und zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Erste Beratung

a) Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes SachsenAnhalt

Gesetzentwurf Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/329

b) Einführung einer allgemeinen Kennzeichnungspflicht für Polizisten und Polizistinnen des Landes Sachsen-Anhalt

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/334

Wir verfahren wie folgt: Als Einbringer werden zu dem Gesetzentwurf Herr Striegel für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und zu dem Antrag Fraktion DIE LINKE Frau Kollegin Tiedge das Wort nehmen. Die Fraktionen haben sich auf eine anschließende Zehnminutendebatte in der Reihenfolge SPD, GRÜNE, CDU, DIE LINKE geeinigt. Die Landesregierung wird sicherlich nach der Einbringung sprechen, und zwar der Minister des Innern. Ich bitte Herrn Kollegen Striegel, das Wort zu nehmen.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es gehört zu den großen Errungenschaften des demokratischen Rechtsstaates, dass er die im altdeutschen Recht und in totalitären Systemen gebräuchliche Sippenhaft durch ein System individueller Verantwortlichkeit und Zurechenbarkeit ersetzt hat. Die individuelle Kennzeichnung von Polizeibeamtinnen und -beamten ist genau wie die Einrichtung von polizeiunabhängigen Beschwerdeinstanzen eine demokratische und rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit.

(Beifall bei den GRÜNEN und bei der LIN- KEN)

Eine Polizeikennzeichnung schützt die Polizei vor Generalverdacht und falschen Verdächtigungen. Eine Polizeikennzeichnung schützt die Bürgerinnen und Bürger vor Polizeiwillkür, rechtswidriger Polizeigewalt und dem unverhältnismäßigen Agieren von Beamten. Eine Polizeikennzeichnung schützt den Rechtsstaat, indem sie effektiven Rechtschutz ermöglicht und den Rechtsfrieden wahrt.

(Zuruf von der CDU: So ein Quatsch!)

Die individuelle Zurechenbarkeit staatlichen Handelns durch eine Polizeikennzeichnung stellt eine Konkretisierung des im Grundgesetz normierten Rechtsstaatsprinzips dar. Dieses bindet jedes staatliche Handeln an Recht und Gesetz und macht zudem die Bindung der Überprüfung durch Gerichte zugänglich.

Die individuelle Kennzeichnung von Polizeibeamten ist in Europa schon heute Normalität. Lediglich in Österreich gibt es keinerlei Verpflichtung zu einer Kennzeichnung. In der überwiegenden Zahl der EU-Länder sind laut einem Bericht des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages Polizeibeamte einer unterschiedlich ausgestalteten individuellen Kennzeichnung unterworfen. Auch in der Bundesrepublik Deutschland bröckelt die Front derjenigen, die in preußischer Tradition

Polizei und Verwaltung als Black Box begreifen, deren Handeln Bürgerinnen und Bürger vermeintlich nicht zu hinterfragen hätten.

Demokratie und Rechtsstaatlichkeit brauchen Transparenz.

(Beifall bei den GRÜNEN - Zustimmung bei der LINKEN)

Meine Damen und Herren! Das haben inzwischen selbst Teile der CDU erkannt, weshalb die CDUFraktion im Brandenburger Landtag unlängst einen inzwischen erfolgreichen Vorstoß zur Kennzeichnung von Polizeibeamtinnen und -beamten unternommen hat. In Brandenburg wird deshalb zu Beginn des Jahres 2013 eine Kennzeichnungspflicht in Kraft treten. In Berlin ist sie bereits seit einigen Monaten in Anwendung. In Rheinland-Pfalz ist sie im Koalitionsvertrag verankert