Protocol of the Session on September 8, 2011

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank, Frau Weiß. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt der Kollege Herr Erdmenger. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will es gleich vorwegnehmen. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN begrüßt diesen Gesetzentwurf und wird ihm auch zustimmen. Wir alle hier im Hause verlangen unseren Beamtinnen und Beamten viel ab. Deswegen ist es auch richtig, dass wir hier die Angleichung an die Erhöhungen vornehmen, die wir im TV-L hatten.

Ich möchte hier im Haus noch einmal in Erinnerung rufen, dass das kein so ganz leichter Schritt ist. Dieser Schritt kostet uns im ersten Jahr 17 Millionen € und im zweiten Jahr 33 Millionen €. Das ist im Landeshaushalt durchaus Geld, das wir hierfür einsetzen. Deswegen haben wir als Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diesen Gesetzentwurf sehr genau unter dem Aspekt geprüft, dass er tatsächlich nur das Notwendige zur Anpassung macht oder ob er unter Umständen auch über das Ziel hinausschießt.

Wir hatten im Ausschuss Vorschläge unterbreitet, mit denen wir im ersten Jahr 1,5 Millionen € an Ausgaben hätten einsparen können. Die haben keine Mehrheit gefunden. Das ist bedauerlich. Das ist auch mit Blick auf die Haushaltdebatte interessant. Aber das ändert nichts daran, dass wir die Intention des Gesetzentwurfs teilen.

DIE LINKE schlägt vor, dass wir die Einmalzahlung für die Anwärterinnen und Anwärter in der für alle anderen Beamtinnen und Beamten vorgesehenen Höhe gewähren. Das bedeutet auch eine Anpassung bei den Versorgungsbezügen. Wir halten das für einen richtigen Schritt; denn der unterstützt es, dass wir jungen Leuten in unserem Land attraktive Arbeitsbedingungen bieten wollen und ihre Arbeit anerkennen. Deswegen unterstützen wir diese Änderungsanträge.

Wir unterstützen auch das Anliegen, für die Sekundarschullehrerinnen neuen Rechts eine bessere Situation hinsichtlich der Anpassungsstufen zu finden. Allerdings halten auch wir den Änderungsantrag der LINKEN für nicht finanzierbar. Wenn er finanzierbar sein sollte, dann müssen wir über ihn im Rahmen der Haushaltsberatungen beraten und ihn nicht an dieser Stelle vorwegnehmen. Deshalb werden wir diesen Änderungsantrag ablehnen.

Also alles in allem: Vielen Dank für diesen Gesetzentwurf und die Beratungen darüber. Wir stimmen am Ende des Tages zu und hoffen, dass er bei den Beamtinnen und Beamten als ein richtiges Signal ankommt, nämlich dass sie für gute Arbeit auch eine gute Bezahlung erhalten sollen. - Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Erdmenger. - Für die SPD-Fraktion spricht jetzt der Kollege Erben. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Die Landesregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen haben gleich zu Beginn zugesagt, das Tarifergebnis im Verhältnis 1 : 1 in der Beamtenbesoldung bzw. in der Versorgung umzusetzen. Das wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf heute folglich eingelöst.

Wir haben zugesagt, das Ganze zügig umzusetzen, damit die Beamtinnen und Beamten im kommunalen Dienst und im Landesdienst am Tarifergebnis in gleicher Weise partizipieren. Auch das lösen wir heute nach einer kurzen Beratung während der Sommerpause ein.

Ich will noch zwei andere Dinge ansprechen. Es geht um die Frage der Anpassung der Besoldung der Sekundarschullehrerinnen und -lehrer. Es ist nun einmal das Problem, dass man mit dem be

rühmten Kopf nicht durch die Wand kann, vor allem dann nicht, wenn die Wand Artikel 34 des Grundgesetzes ist. Dort müssen wir nun einmal die Tippeltappeltour machen.

Ich will noch eine letzte Anmerkung heute hier in den Raum stellen. Im Ausschuss ist auch über die Erschwerniszulagen debattiert worden. Ich vertraue darauf, dass das Finanzministerium sehr zügig von der Verordnungsermächtigung Gebrauch macht und eine neue Erschwerniszulagen-Verordnung für die Beamtinnen und Beamten im Landesdienst vorlegt.

Ich will nur an einen Punkt erinnern. Die Beamten der Spezialeinheiten im Landeskriminalamt tragen für 150 € im Monat ihre Haut zu Markte. Davon können sie nicht einmal die erhöhten Versicherungsprämien tragen, die sie für ihre Berufsgruppe aufzubringen haben. Dort besteht Handlungsbedarf. Wir als Land Sachsen-Anhalt haben jetzt die Möglichkeit, das zu ändern. Mein Wunsch ist es, das zügig zu tun. - Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Erben. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht jetzt Frau Kollegin Dr. Paschke. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Für die Fraktion DIE LINKE ist mit dem Gesetzentwurf eine wesentliche Forderung erfüllt worden. Es handelt sich um die Forderung der Vergleichbarkeit der Statusgruppen bei der Übertragung von Tarifabschlüssen auf die Beamtinnen und Beamten.

Wir haben die jetzt schon zur Diskussion gestellten Änderungsanträge noch einmal in das Plenum eingebracht, natürlich mit dem unverbesserlichen Wunsch, dass sich die Koalition vielleicht doch noch entscheidet, aber vor allen Dingen, damit noch einmal einige Argumente das Licht der interessierten Weltöffentlichkeit erblicken, was im Ausschuss nicht unbedingt möglich ist.

Es wurde bereits erwähnt, dass wir den Änderungsantrag in der Drs. 6/200 aus rechtlichen Gründen zurückziehen mussten. Da haben uns die Landesregierung und der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst wirklich überzeugt.

Wir haben eine Veränderung gegenüber dem Tarifabschluss vorgenommen. Es wurde hier schon angeführt, dass wir die Einmalzahlung in Höhe von 360 € für Beamtinnen und Beamte reduzieren und auch den Anwärterinnen und Anwärtern und den Referendarinnen und Referendaren eine Einmalzahlung von 350 € gewähren wollen. Wir verlassen uns dabei auf eine Berechnung der Landesregierung.

Es kamen jetzt Argumente dagegen und auch dafür. Ich bin schon der Auffassung, dass man nicht nur im Ausschuss darüber debattiert, ob es die jungen Leute im Land hält, wenn wir denen ein paar Euro mehr geben. - Nein, ich denke, es ist dringend erforderlich, dass wir uns auch einmal konzeptionell überlegen, wie wir junge Menschen im öffentlichen Dienst halten.

(Beifall bei der LINKEN und bei den GRÜ- NEN)

Wir sind sehr aktiv in Form von Stammtischen, der Datenbank „Pfiff“ und was weiß ich alles. Nur muss es auch einmal hier für den öffentlichen Dienst und junge Leute pfeifen. Das ist ganz besonders wichtig. Das tut es noch nicht.

(Beifall bei der LINKEN)

Hinsichtlich unseres auf die Sekundarschullehrer neuen Rechts zielenden Antrags kamen hier auch Argumente. Ich möchte sagen, dass die Aussage, dass es keine Alternative zu der Tippeltappeltour durch Dienstjahre gibt, nicht stimmt. Wir haben schon mehrmals alle auf einmal in eine höhere Gruppe eingruppiert. Das ist die einzige Möglichkeit, wenn man den derzeitigen Zustand, den wir alle ablehnen, verändern will.

(Beifall bei der LINKEN)

Deshalb begrüßen wir den Ausblick, dass man darüber im Zusammenhang mit dem Doppelhaushalt noch einmal berät. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir - ich habe das auch schon im Ausschuss gemacht - 1,2 Milliarden € an Personalkosten im Bereich allgemeinbildende Schulen haben und Personalverstärkungsmittel, die auch auf solche Aspekte reagieren.

Und - das habe ich auch im Ausschuss gemacht, aber ich muss es noch einmal machen - wir haben immer ganz fleißig zugestimmt, wenn gesagt wurde, dass wir 10 Millionen € je Doppelhaushalt für Beförderungen ausgeben wollen. Uns liegt erst die Abrechnung für die Jahre 2008 und 2009 vor. Da wird offenkundig, dass wir ungefähr 4,377 Millionen € nicht ausgegeben haben. Das gehört einfach zur Ehrlichkeit dazu. Ich bin gespannt, wie das aussieht, wenn das PEK für das Jahr 2011 vorliegt.

Ich gehe einmal davon aus, dass es nahezu ähnlich aussieht, dass die Gelder nur zur Hälfte ausgegeben werden. An dieser Stelle müsste das Parlament im Rahmen der Beratungen zum Haushaltsplan 2012/2013 darauf achten und beurteilen, was für die Sekundarschullehrer neuen Rechts getan werden kann.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Abschließend möchte ich Folgendes sagen: Ein Teil unserer Fraktion wird sich bei der Abstimmung über diesen Gesetzentwurf der Stimme enthalten, ein Teil wird dem Gesetzentwurf zustimmen. Das

Stimmverhalten richtet sich danach, welches Gewicht die einzelnen Fraktionsmitglieder auf den Änderungsantrag bzw. auf den Kern des Gesetzentwurfes legen, nämlich auf die Tarifanpassung und auf die Gleichstellung von Beamtinnen und Beamten. - Danke schön.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Dr. Paschke. - Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Somit können wir in das Abstimmungsverfahren eintreten. Doch zuvor begrüße ich herzlich Damen und Herren des Alten- und Service-Zentrums Pik ASZ des Malteser Hilfsdienstes Magdeburg auf der Südtribüne. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Meine Damen und Herren! Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag in der Drs. 6/370 abstimmen.

(Herr Erdmenger, GRÜNE: Einzelabstim- mung!)

- Ja, wir stimmen dann über die Artikel ab. Aber zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag ab. - Frau Dalbert, bitte.

Unsere Bitte ist, über die drei Punkte des Änderungsantrags einzeln abzustimmen.

Das können wir gern tun,

(Frau Prof. Dr. Dalbert, GRÜNE: Herzlichen Dank!)

Der Änderungsantrag bezieht sich auf Artikel 1 Nummer 8 und Artikel 2 Nummer 6 des Gesetzentwurfes. Außerdem wird beantragt, einen neuen Artikel 5 einzufügen. Hierüber wollen Sie einzeln abstimmen? - Okay.

Wer stimmt Punkt 1 des Änderungsantrags zu Artikel 1 Nummer 8 des Gesetzentwurfes zu? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist Punkt 1 des Änderungsantrags abgelehnt worden.

Wer stimmt Punkt 2 des Änderungsantrags zu Artikel 2 Nummer 6 des Gesetzentwurfes zu? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist Punkt 2 des Änderungsantrags abgelehnt worden.

Wer stimmt Punkt 3 des Änderungsantrages und damit der Einfügung eines neuen Artikels 5 in den Gesetzentwurf zu? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist auch Punkt 3 des Änderungsantrags abgelehnt worden. Damit ist gleichzeitig

auch Punkt 4 des Änderungsantrags abgelehnt worden, wonach der bisherige Artikel 5 des Gesetzentwurfs Artikel 6 wird.

Ich lasse nun über den Änderungsantrag in seiner Gesamtheit abstimmen. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? - Das ist die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt worden.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die selbständigen Bestimmungen des Gesetzentwurfs. In Anwendung des § 32 Absatz 2 der Geschäftsordnung schlage ich vor, über die selbständigen Bestimmungen insgesamt abzustimmen. Ist jemand dagegen? - Das ist nicht der Fall.

Wer stimmt den Überschriften der Artikel des Gesetzesentwurfes zu? - Wer ist dagegen? - Stimmenthaltungen? - Bei einigen Stimmenthaltungen bei der Fraktion DIE LINKE ist den Artikelüberschriften zugestimmt worden.