Protocol of the Session on December 10, 2014

Es kann nicht sein, dass das Land einerseits für den Schuldenrückgang zahlt und andererseits Tilgungsbeiträge für einen Schuldenstand zuweist, den es gar nicht mehr gibt. Und ganz nebenbei werden die Zinsleistungen nicht angerechnet, deren Werte auch bekannt sind.

Laut Städte- und Gemeindebund sei der Anstieg der Kassenkredite besorgniserregend. Etwa jede zweite Gemeinde sei in argen Schwierigkeiten. Deshalb sei das FAG grenzwertig und die Zuweisungen müssten steigen statt sinken.

Angesichts der eben genannten Zahlen widerspreche ich dieser Auffassung. Als wirklich notleidend sind Kommunen anzusehen, die auf zusätzliche Mittel des Landes in Form von Liquiditätshilfen angewiesen sind. Dies sind 23 Gemeinden von insgesamt 247 Kommunen in Sachsen-Anhalt. Das ist also jede zehnte Gemeinde. Diese 23 Gemeinden sind übrigens Kandidaten für das Programm Stark IV. Mehr will ich dazu nicht sagen;

ich habe es vorhin bei der Haushaltsberatung angesprochen.

Wer immer wieder fordert, das Land müsse mehr Geld zur Tilgung der kommunalen Schulden in Höhe von etwa 3 Milliarden € bereitstellen, der verkennt, dass auch das Land anfangen muss, seine Schulden abzutragen. Daher ist es gar nicht so schlecht, dass zwischen dem Haushalt und dem FAG eine direkte Beziehung in der Tagesordnung für die heutige Sitzung hergestellt wurde.

Daher kann ich es mir ersparen, hierauf näher einzugehen. Aber ich glaube, angesichts der Schulden in Höhe von 20 Millionen € muss im Zusammenhang mit dem Haushalt auch an das Land und seine Leistungen gedacht werden.

(Zustimmung bei der SPD und von der Re- gierungsbank)

Die Frage nach dem Thema Sparen lohne sich nicht. - Auch diese Behauptung halte ich für falsch. Wenn eine kreisangehörige Kommune zum Beispiel durch eine effiziente Verwaltung Mittel einspart oder Einnahmen erhöht, wird dieser Betrag nicht bei ihr gekürzt, sondern dient in erster Linie der verbesserten Einnahmesituation der Gemeinde und erweitert auch ihren Spielraum.

Ich habe selbst gestaunt, als mir Rechenbeispiele vorgelegt wurden. Wenn sich zum Beispiel die Einnahmen einer einzelnen Gemeinde um 900 000 € erhöhen, dann hat die Gemeinde lediglich eine Einbuße in Höhe von 724 €. Seitens der kommunalen Familie kann dies also nicht als Kritik herangezogen werden.

Es ging auch um das Thema der Auftragskostenpauschale. Hierzu gab es einen Beschluss des Ausschusses, den wir unterstützen. Danach soll die Auftragskostenpauschale fortgeschrieben werden.

Weiterhin wurde das Thema des Ausgleichsfaktors diskutiert. Es wurden Änderungsanträge der Regierungsfraktionen vorgelegt, diesen Faktor von 80 % auf 90 % zu erhöhen. Damit würden die Kommunen gestärkt, die selbst nur geringe Einnahmemöglichkeiten aufgrund ihrer räumlichen Lage oder der vor Ort bestehenden Struktur haben.

Die Ausgabenzuschussbedarfe der Kommunen sind in den letzten Jahren insgesamt gestiegen; das müssen wir weiterhin thematisieren. Ich sage ganz klar: Es wird nicht überall in dem gleichen Maße gespart. Herangezogen wird immer wieder, dass die Tarifanpassungen zu Ausgabensteigerungen führen. Es gibt übrigens einen Index hierzu, der eingerechnet wird.

Sie wissen es: Seit vielen Jahren gibt es im Landeshaushalt ein Ausgabevolumen in Höhe von 10 Milliarden €. Alle Tariferhöhungen und alle

Erhöhungen im Rahmen von Leistungsgesetzen der letzten Jahre mussten innerhalb dieser 10 Milliarden € durch Kürzungen beim Personal und an anderer Stelle erwirtschaftet werden.

Daher ist das kein gegenseitiger Vorwurf, sondern letztlich die Feststellung, dass wir alle in einem Boot sitzen und gleichermaßen schauen müssen, wie wir unsere Überhänge bei Personal und Verwaltung allmählich abbauen.

Zum Thema Asylbewerberleistungen. Die Spitzenverbände haben vorgetragen - das war auch Inhalt der Reden der Regierungsfraktionen bei der Einbringung des Entwurfes zur Änderung des FAG -, dass das Land bei diesem Thema nicht genügend hilft. Diesem Ansinnen haben wir Rechnung getragen, und zwar durch Anträge sowie durch die Entscheidung des Bundes. Hierzu sei erwähnt, dass die Hälfte der Gegenfinanzierung das Land trägt. Ich weiß, dass man sich beinahe dafür rechtfertigen muss, dass man das an dieser Stelle ausspricht.

Ich finde es auch richtig und war einer der ersten, der dafür geworben hat, dass die bereitgestellten Fluthilfe-Mittel, die nicht benötigt werden - das sage ich ganz bewusst aus Sachsen-Anhalt -, für andere Positionen freigegeben werden. Deswegen ist diese Gegenfinanzierung auch gerechtfertigt.

(Zustimmung von Frau Niestädt, SPD)

Wir haben, so glaube ich, genügend Geld im System. Ich wiederhole: Sollten die Flüchtlingszahlen weiterhin in einem Maße ansteigen, das derzeit noch nicht absehbar ist, werden wir gemeinsam mit dem Parlament darauf reagieren, sodass das nicht nach dem Verrechnungsmuster erfolgt wie im übrigen FAG.

Mein Fazit: Das Land wird seiner Verantwortung gegenüber den Kommunen gerecht. Ich wiederhole: Das FAG ist in seiner Systematik ein gutes Gesetz. Dennoch arbeite ich gern daran, es an der einen oder anderen Stelle noch zu verbessern und vielleicht auch einfacher zu machen. Jeder, der ein solches Ansinnen hat, der möge bitte auch einen Vorschlag einbringen.

Ich weiß eines: Oft haben die einen einen Vorschlag, bei dem die anderen sofort das kalte Grausen bekommen. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an die Diskussion über die Hebesätze. Wir kennen noch alle den Entwurf. Dazu gab es Hinweise, dass es genau die anderen trifft. Nun haben wir den Hebesatzvergleich völlig herausgenommen. Auch das hat spürbare Konsequenzen in Form von Zahlen.

Jeder, der mit uns in den Diskurs eintritt, was ich richtig finde - deswegen gibt es auch die jährliche Novellierung des FAG -, der sollte auch umsetzbare Vorschläge unterbreiten und die Konsequenzen für eine einzelne Gruppe oder auch für be

stimmte Kommunen aufgrund ihrer Strukturen bewerten.

Ich denke auch nicht - ich erlaube mir, das zu sagen -, dass wir im Land alles richtig gemacht haben. Die oft geballte Kritik am Land und seinem FAG verdrängt jedoch auch manchen Fehler der Kommunen. Auch darüber muss man reden; denn am Ende ärgert es auch diejenigen, die ohne Fehler und mit viel Eigeninitiative arbeiten und hinter denen sich andere verstecken, dass man permanent als gesamte kommunale Familie nur Kritik am FAG übt.

Die finanzielle Auskömmlichkeit ist für mich wichtig und richtig. Ich glaube, dass wir an dieser Stelle ein vernünftiges und richtiges Maß gefunden haben.

Meine Verantwortung und die Verantwortung der Landesregierung ist es, das richtige Maß zwischen dem gesamten Landeshaushalt mit allen Politikfeldern und den politischen Forderungen der Kommunen und derjenigen, die die Kommunen besonders unterstützen, zu finden.

Ich glaube, dass das mit der jetzt vorliegenden Beschlussempfehlung auch gewährleistet ist, und bitte um Ihre Unterstützung. - Schönen Dank.

(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und von der Regierungsbank)

Vielen Dank, Herr Minister. - Es wurde eine Fünfminutendebatte vereinbart. Das hat der Minister jetzt etwas relativiert. Auf jeden Fall wird sie von der CDU eröffnet. Herr Barthel, Sie haben das Wort. Bitte, Herr Kollege.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Niemand aus meiner Fraktion möchte bei den Kommunalfinanzen und bei dem aktuellen System die Revolution und möchte von diesem System weg. Denn wir sind davon überzeugt - das habe ich in diesem Haus bereits mehrfach gesagt -, dass die grundsätzliche Idee, ein aufgabenangemessenes FAG zu konstruieren und dieses an den jeweiligen Bedarfen zu orientieren, einen großen Charme hat. Das unterscheidet uns auch hinsichtlich des theoretischen Umgangs mit Steuerminder- und Steuermehreinnahmen von anderen Bundesländen, die das streng genommen an der Leistungsfähigkeit des Landeshaushaltes festmachen.

Wir haben uns sogar dazu durchgerungen, Mindereinnahmen basierend auf der Mai-Steuerschätzung auszugleichen. Das ist in der Vergangenheit auch kritisiert worden. Damit laufen wir sogar Gefahr, dass sinkende Einnahmen im Landeshaushalt - eine Steuerschwäche trifft nie eine Kommune

oder einen Landkreis, sondern den Landeshaushalt als Ganzes - zu einer steigenden Belastung im FAG führen würden.

So lautet die Theorie. Deshalb gibt es auch keine Kritik am System. Wir glauben allerdings, dass aus der Aufgabenangemessenheit nicht zwangsläufig eine derartige Komplexität und Unverständlichkeit resultieren müssen, sodass man auch als gestandener Abgeordneter Mühe hat, dies einem Bürgermeister oder einem hauptamtlichen Landrat zu erklären.

(Zustimmung von Herrn Wunschinski, CDU)

Daher ist die grundsätzliche Idee, dieses Gesetz systematisch und strukturell zu vereinfachen, ohne das System insgesamt aufzugeben, nach unserem Dafürhalten richtig. Wir werden auch versuchen, das umzusetzen mit dem Wissen, dass das ein ambitioniertes Ziel ist. Wir wollen auf keinen Fall zurück zur Verbundquote. Das halten wir für falsch. Denn „einfach“ heißt nicht „besser“ und vor allem auch nicht „gerechter“. Wir wollen lediglich, dass das System erklärbarer und nachvollziehbarer wird.

Um das Gesetz zu beschreiben, hat mein Kollege Miesterfeldt im Rahmen einer Landkreisversammlung vor einigen Jahren den Begriff des lebendigen Gesetzes bemüht. Ich finde, das ist eine sehr gute Beschreibung, um verständlich zu machen, dass es ein extrem komplexes Gesetz ist, das sich entwickelt. Es ist kein Gesetz, das über Jahre gilt, sondern das wir uns jährlich bzw. alle zwei Jahre anschauen und weiterentwickeln müssen, um es an die sich ändernden Rahmenbedingungen anzupassen.

Deswegen ist es auch nicht als Kritik an einzelnen Personen oder an den Konstrukteuren des Gesetzes zu verstehen, wenn wir darüber in einem möglichst großen Kreis diskutieren möchten. Vielmehr schreit ein Gesetz von derartiger Komplexität geradezu danach, in einem Gremium beraten zu werden, das nicht nur aus Parlamentariern, Finanzbeamten oder Mitarbeitern des Finanzamtes besteht.

(Minister Herr Bullerjahn: Na, na, na!)

- Entschuldigung. Das ist die grundsätzliche Idee.

Die Anhörung, die wir bereits mehrere Male durchgeführt haben, veranstalten wir nicht ohne Grund. Ich persönlich habe diese Anhörung als sehr wohltuend empfunden. Wir haben Professor Hennecke und auch Oberbürgermeister und Landräte angehört. Es wurden sicherlich auch unverständliche Beiträge vorgetragen. Es wurden aber auch Hinweise vorgetragen, über die es sich lohnt in einem größeren Kreis nachzudenken, die in diesem System möglicherweise untergebracht werden könnten und das System verbessern könnten.

Wenn wir über strukturelle Weiterentwicklung reden, Herr Minister, dann reden wir nicht über die Frage, ob wir mehr Mittel in das System einstellen müssen. Das ist überhaupt nicht das Anliegen. Vielmehr geht es zum einen um die Frage der Verteilungssymmetrie, also darum, wie wir das Geld innerhalb des Systems des kommunalen Finanzausgleichs gerecht verteilen. Es geht zum anderen aber auch um die Frage, ob wir uns nicht von der Bürde erlösen können, dass wir außerhalb des FAG eine Reihe an Programmen laufen lassen müssen, um Probleme einzelner Kommunen zu lösen.

Ein Thema in diesem Zusammenhang - Sie haben es auch angesprochen - ist die Frage, wie wir mit Altfehlbeträge und mit alten Schulden auf kommunaler Ebene umgehen. Die Kürzung bei den Tilgungsbeiträgen ist ein Beispiel dafür, wie unterschiedlicher Meinung man zum FAG sein kann.

Wir reden, wenn wir über Tilgung sprechen, immer von dem Schuldendienst, den Kommunen momentan in ihren Haushalten abbilden müssen. Schuldendienste sind, wenn sie über zehn Jahre im Rahmen von Stark II laufen, normale Annuitäten, bei denen der Tilgungsanteil nach hinten aufsteigt und insofern eine Kürzung des Tilgungsbetrages aus der Perspektive des Schuldendienstes ein falsches Signal ist.

Hinzu kommt das Problem, dass sich beim FAG durch die Bedarfsermittlung ein System ergibt, das kaum eine freie Spitze generiert. Ich weiß, an dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass der Bund uns als Land auch keine freie Spitze lässt. Ich halte das für falsch. Wie wollen wir von den Schulden von 21 Milliarden € herunterkommen, wenn jedes Wachstum im Wesentlichen abgeschöpft wird und dadurch keine Steuerselbstbehalte entstehen?

Im Übrigen teile ich das Misstrauen in Bezug auf die Bund-Länder-Finanzbeziehungen, das nun eher schlimmer als besser wird. Aber das heißt nicht, dass wir das schlechte Modell im Verhältnis 1 : 1 übernehmen müssen. Das heißt auch nicht, dass diese freie Spitze zusätzlich kommen muss. Vielmehr bedeutet es, dass man anderer Stelle vielleicht Dinge zurückschrauben kann.

Aber die Frage, wie wir im horizontalen und vertikalen Bereich erst einmal eine gewisse Luft generieren können, damit die Kommunen auch eigene Investitionen und eigene Tilgungen aus diesem Ertrag realisieren können, beschäftigt uns. Diese Frage möchten wir in der Zukunft diskutieren.

Deswegen will ich auch dezidiert bei dem Tilgungsbeitrag und bei den Kürzungen widersprechen. Dies ist aus unserer Sicht kein richtiger Weg gewesen. Ich räume aber ein, dass es schwierig ist, die Frage zu beantworten, wie man das aufstockt, wenn man gleichzeitig fast 40 Millionen € für das Asylbewerberleistungsgesetz an anderer

Stelle aufwenden muss. Das kann ich nicht beantworten. Diese Problemstellung stellt das Gesetz für meine Fraktion aber nicht insgesamt infrage.

Systematisch ist es so, dass wir diese Idee der Konsolidierungspartnerschaft zwischen dem Land und den Kommunen auch in der Frage abgebildet sehen wollen, wie wir den Kommunen Raum für eigene Investitionen und eigene Schuldendienste lassen wollen, und zwar aus dem laufenden Geschäft heraus und nicht immer nur über Sonderfonds in Form von Tilgungshilfen oder Stark II und Stark III.

Meine Fraktion würdigt ausdrücklich den Erfolg des Programms Stark II. Meine Kollegin hat gesagt, dass das Land mal eben 400 Millionen € zur Verfügung gestellt hat. Wir haben das Thema „Vorab-Milliarde“ als Fraktion nicht angesprochen, weil wir meinen, dass das Land hierbei schon in Vorleistung gegangen ist und eine ganze Menge dafür getan hat, dass mit Blick auf den Fiskalpakt und die Frage, wie das gesamtstaatliche Defizit für Sachsen-Anhalt aussieht, einiges auf den Weg gebracht wird.

Wir möchten nach vorn blicken und darüber diskutieren, auch gemeinsam mit Ihnen, Herr Minister, wie man es innerhalb des Systems entwickeln kann - wir nennen das Evolution und nicht Revolution -, damit wir dann ein FAG haben, das man auch guten Gewissens im Wahlkreis vertreten kann und das man einem „normalen“ Bürgermeister wieder erklären kann. - Vielen Dank.