Protocol of the Session on November 13, 2014

Sie, Herr Minister, haben eine andere Verfahrensweise gewählt. Sie haben mit einzelnen Trägern gesprochen und zu einem bestimmten Zeitpunkt, als klar war, dass es keine gemeinsame Trägerschaft geben wird, mit einem Träger weiterverhandelt. Das ist legitim und völlig in Ordnung.

Nach allem, was wir über den Träger und von ihm erfahren haben, besteht überhaupt kein Grund, noch Bedenken zu haben. fjp>media ist ein Träger, der hohe Kompetenzen insbesondere im Bereich der Medienpädagogik, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Bereich der neuen Medien hat. Das ist nun allseits bekannt und mehrmals genannt worden. Ein einschlägiger Landtagsbeschluss stellt in den Mittelpunkt, dass genau dieses Feld jetzt zentral ist und bearbeitet werden

muss. Insofern bin ich guter Hoffnung, dass dieser Träger das gut bewältigen kann.

Nach dem, was ich vom Träger gehört habe und was in der Konzeption zu lesen ist, bestehen keine Bedenken, dass die anderen Bereiche des Jugendschutzes nicht in der gleichen Weise mit hoher Kompetenz bearbeitet werden. Nach allem, was man von der Landesstelle hört, die noch bis zum Jahresende die Aufgaben wahrnimmt, ist dieser Verein in Auflösung. Insofern besteht überhaupt keine Konkurrenz oder etwas Ähnliches. Die Mittel sind in den Haushalt eingestellt worden. Mit dem Träger ist gesprochen worden. Auch ich habe mit dem Träger besprochen, weiß, dass er mit dem Landesverwaltungsamt in guter Weise im Gespräch ist, sodass nicht abzusehen ist, dass sich hier Probleme ergeben.

Insofern denke ich, dass alles auf einem guten Weg ist. - Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Kollegin Lüddemann. - Für die Fraktion der SPD spricht jetzt Herr Born. Bitte schön, Herr Abgeordneter Born.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Antrag der Fraktion DIE LINKE wird die Landesregierung aufgefordert, die neben dem Jugendmedienschutz existierenden weiteren Aufgaben des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes auf der Landesebene weiterhin wahrzunehmen. Die Argumente zum Thema sind, denke ich, ausreichend ausgetauscht.

Das Ministerium hat im Ausschuss ausgeführt, wie die Aufgaben nach § 14 SGB VIII auf der Landesebene künftig wahrgenommen werden. Die entsprechenden Projekte werden fortgeführt und sind als Position im Entwurf für den Haushaltsplan 2015/2016 enthalten. Wir werden die Ausführung der Aufgabe kritisch begleiten, weil uns eine fachgerechte Aufgabenwahrnehmung am Herzen liegt. Meine Fraktion wird der vorliegenden Beschlussempfehlung zustimmen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Born. - Auf der Gästetribüne begrüßen wir jetzt ganz herzlich Schülerinnen und Schüler des Hegel-Gymnasiums in Magdeburg.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Für die Fraktion DIE LINKE spricht jetzt noch einmal Frau Hohmann. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Eigentlich müsste ich sehr zufrieden sein; denn unserem Antrag vom Juni 2014 konnten alle Mitglieder des Sozialausschusses folgen. Wir forderten die Landesregierung auf, erstens die neben dem Jugendmedienschutz ebenfalls existierenden Aufgaben des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes nach § 14 SGB VIII auf der Landesebene weiterhin wahrzunehmen, zweitens die entsprechenden Projekte fortzuführen und im Haushaltsplanentwurf 2015/2016 finanziell zu untersetzen und drittens dem Ausschuss für Arbeit und Soziales noch vor der Sommerpause zu berichten.

Leider hat die Berichterstattung vor der Sommerpause nicht geklappt. Sie wurde im Rahmen der Haushaltsberatungen durchgeführt.

Zusammenfassend kann ich einschätzen, dass das Verfahren zur Umstrukturierung der Landesstelle für Kinder- und Jugendschutz für mich als Abgeordnete nicht transparent genug dargestellt wurde.

(Beifall bei der LINKEN)

Sehr zeitig hatte sich das Ministerium auf einen entsprechenden Träger festgelegt. Das ist natürlich das gute Recht des Ministeriums. Einen bitteren Beigeschmack hat das Verfahren dennoch erhalten, weil uns im Ausschuss trotz der Ankündigung des Ministers im Mai 2014 das Konzept des zukünftigen Kompetenzzentrums für Kinder- und Jugendschutz nicht vorgestellt wurde. Stattdessen haben wir nur Informationen über zwei Träger erhalten, die - so lauteten die Aussagen des Ministeriums - in ihrer Qualität den verlangten Anforderungen nicht entsprachen.

Wir haben dies zur Kenntnis nehmen müssen. Dennoch werden wir genau schauen, ob das künftige Kompetenzzentrum für Kinder- und Jugendschutz - so wird es dann heißen - die nötige Unterstützung des Sozialministeriums erhält, um die qualitativ und quantitativ anspruchsvollen Aufgaben des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes erfüllen zu können. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Vielen Dank, Frau Kollegin Hohmann. - Damit ist die Debatte beendet. Wir treten ein in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 6/3554. Wenn Sie der Beschlussempfehlung zustimmen, würde das bedeuten, dass der Antrag für erledigt erklärt wird. Wer stimmt der Beschlussempfehlung zu? - Das ist das ganze Haus. Stimmt jemand dagegen?

- Enthält sich jemand der Stimme? - Das ist nicht der Fall. Wir sind fast wieder im Zeitplan.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 12 auf:

Zweite Beratung

Sucht im Alter in den Blick nehmen - Kooperationen zwischen Altenhilfe und Suchthilfe fördern

Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/2545

Änderungsantrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/2575

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit und Soziales - Drs. 6/3575

Die erste Beratung fand in der 54. Sitzung des Landtages am 14. November 2013 statt. Berichterstatterin des Ausschusses für Arbeit und Soziales ist die Abgeordnete Frau Dr. Späthe. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Ich berichte wie folgt. Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drs. 6/2545 und der dazugehörige Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/2575 wurden vom Plenum in der 54. Sitzung am 14. November 2013 erstmals behandelt und zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Mitberatende Ausschüsse gab es nicht.

Mit dem Antrag soll auf das Thema Sucht im Alter aufmerksam gemacht werden mit dem Ziel, eine stärkere und verbindliche Kooperation von Altenhilfe und Suchthilfe zu bilden. Diese soll einen fachlichen Austausch beider Bereiche ermöglichen und sowohl die Ausbildung als auch die Fortbildung an diese Problematik anpassen.

Zur Bestandsaufnahme zu bereits bestehenden Kooperationen sollte laut Punkt 3 des Antrages ein Fachgespräch auf der Landesebene durchgeführt werden.

Der Änderungsantrag in der Drs. 6/2575 sah die ergänzende Aufnahme des Begriffes „Altenpflege“ sowohl im Titel des Antrages als auch in den Punkten 2 und 3 vor. Außerdem wurde beantragt, dass zum Kreis der Teilnehmer am Fachgespräch auch die Vertreter der bundesweit sieben Modellprojekte zum Thema Sucht im Alter gehören sollen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat sich in der 47. Sitzung am 5. November 2014 mit dem Antrag befasst. Zu Beginn der Beratung fand zunächst eine Beratung zur weiteren Verfahrensweise statt, bei der unterschiedliche Vorstellungen geäußert wurden. Die Koalitionsfraktionen sprachen sich dafür aus, zunächst einen Sachstandsbericht der Landesregierung zu hören, um sich eine Meinung bilden zu können. Dem Antrag in der vorliegenden Fassung hätten sie nicht zustimmen können. Die Oppositionsfraktionen hingegen plädierten dafür, über den Antrag ohne vorherige Berichterstattung durch die Landesregierung abzustimmen.

Der Ausschuss einigte sich daraufhin, bereits in der 47. Sitzung zur Unterstützung der Meinungsbildung einen Bericht der Landesregierung entgegenzunehmen. Die Landesregierung hatte im Zuge der Diskussion signalisiert, dass sie auf das Thema vorbereitet sei und einen entsprechenden Sachstandsbericht geben könne. Der Ausschuss nahm daraufhin den Bericht der Landesregierung entgegen.

Unter anderem wurde darüber informiert, dass das in Rede stehende Thema bereits seit vielen Jahren im Gesundheitszieleprozess verankert ist. Außerdem berichtete die Landesregierung über die Arbeit der unterschiedlichen Gremien und Einrichtungen des Landes im Bereich der Problematik Sucht im Alter und wies auf die verschiedenen Veranstaltungen hin, die diesbezüglich durchgeführt wurden. Der Ausschuss wurde außerdem über geplante Vorhaben und Veranstaltungen in Kenntnis gesetzt.

Die Koalitionsfraktionen sahen sich nach der Berichterstattung in ihrem Eindruck bestätigt, dass sich an der Situation im Land im Vergleich zum Zeitpunkt der Antragstellung im November 2013 nichts geändert habe. Aus ihrer Sicht bedürfe es keines gesonderten Antrags, um das Thema in den Fokus der Arbeit der Landesregierung zu stellen. Die Landesregierung habe sich des Themas bereits umfassend angenommen.

Dieser Meinung konnten sich die Oppositionsfraktionen nicht in Gänze anschließen. Aus ihrer Sicht sei insbesondere der Bereich der Fort- und Weiterbildung noch kritisch zu betrachten. Auch die Personalausstattung sei nicht ausreichend, um für die Betroffenen eine Verbesserung der Lebenssituation zu erreichen.

Der Ausschuss trat sodann in die Abstimmungsphase ein. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN teilte mit, dass sie die in der Drs. 6/2575 von der Fraktion DIE LINKE beantragten Änderungen - die Aufnahme des Begriffes „Altenpflege“ und die Untersetzung des Fachgespräches - übernehmen werde. Außerdem sollten in Punkt 1 des Antrages ergänzend die Worte „bei Anerkennung aller bisher

erfolgten Leistungen und Maßnahmen“ aufgenommen werden. Der Punkt 4 sollte entfallen.

Der so von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mündlich geänderte Antrag in der Drs. 6/2545 fand bei 5 : 6 : 0 Stimmen keine Mehrheit und wurde somit abgelehnt. Das Plenum wird gebeten, dieser Beschlussempfehlung zu folgen. - Danke.

(Zustimmung bei der SPD)

Danke sehr für die Berichterstattung. - Die Landesregierung verzichtet auf einen Redebeitrag. Deshalb steigen wir gleich in die Fünfminutendebatte ein. Als erste Debattenrednerin spricht Frau Zoschke für die Fraktion DIE LINKE. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, vor fast genau einem Jahr haben wir uns hier im Plenum mit ebendiesem Thema beschäftigt und den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in veränderter Fassung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen.

Die Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Arbeit und Soziales führte nun dazu, dass mit der Mehrheit der Stimmen der Koalitionsfraktionen die Arbeit am Antrag für beendet erklärt wird. Wir haben als Fraktion im Ausschuss - und wir werden es auch heute tun - dagegen votiert.

(Zustimmung bei der LINKEN)

In Vorbereitung auf die heutige Diskussion habe ich in den Papieren der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e. V. einen sehr klugen Satz gefunden, der Maßstab auch für das Handeln der Landespolitik sein sollte - ich zitiere -:

„Suchtprävention kann nur dann spürbare, dauerhafte Effekte erzielen, wenn Gesundheitspolitik, Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung auf allen Ebenen Vorrang vor wirtschaftlichen Partikularinteressen ge

nießen.“

(Zustimmung bei der LINKEN)

Weder vor einem Jahr noch heute werden wir behaupten, Träger der Suchtberatungsstellen, Einrichtungsträger oder die Landesregierung hätten das Problem nicht erkannt und wären deshalb nicht tätig. Allerdings muss die Frage erlaubt sein, ob das bisher Getane ausreicht.

Zu den Fakten gehört, dass die Zahl der Krankenhausfälle und die Zahl der betreuungsbedürftigen über 60-Jährigen in Suchtberatungsstellen mit der Diagnose psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol ansteigen, wobei die Zahl der Krankenhausfälle deutlich höher liegt.