Protocol of the Session on November 13, 2014

- Wie bei der Polizei. Dazu komme ich noch. - Im Einsatzdienst der Feuerwehren gibt es keine Verwendung, die nicht zwingend ständigen Wechselschichtdienst vorsieht. Wir haben weiterhin die Situation, dass ein großer Teil der Berufsfeuerwehrleute im Einsatzdienst etwa ab der zweiten Hälfte der Fünfziger erhebliche Schwierigkeiten hat, noch voll diensttauglich zu sein, nicht etwa weil sie krank sind, sondern weil sie ganz einfach die Kreislaufwerte für die Atemschutzüberprüfung

nicht mehr erreichen.

Deswegen gibt es schon heute erhebliche Probleme, die Beamtinnen und Beamten vor allen Dingen des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes bis zum 60. Lebensjahr zu bringen. Mit dem Gesetz werden wir das Problem vergrößern. Deswegen werden wir in den weiteren Beratungen für eine dif

ferenzierte Lösung in diesem Bereich eintreten mit der Konsequenz, dass es dem Feuerwehrmann im Einsatzdienst möglich sein muss, weiterhin mit 60 Jahren in die Alterspension zu gehen. Das ist in fast allen anderen Bundesländern auch so geregelt worden.

Bei den Polizeivollzugsbeamten und im Vollzugsdienst ist die Lage natürlich deutlich differenzierter. Wenn man sich den Lebensweg eines Berufsfeuerwehrmanns anschaut, stellt man fest, dass er alle Belastungen aufweist. Bei der Polizei ist das deutlich differenzierter zu betrachten, insbesondere was den Wechselschichtdienst betrifft. Deswegen möchte ich auch hierzu für meine Fraktion Beratungsbedarf ankündigen.

Wenn wir uns in Bezug auf dieses Thema in anderen Bundesländern umschauen, dann sehen wir, dass es gerade für diejenigen Beamtinnen und Beamten im Vollzugsdienst, die im Laufe ihres Berufsleben eine besonders hohe Belastung erfahren haben - das betrifft Wechselschichtdienst, Taucher, Piloten usw. -, eine ganze Reihe von Sonderregelungen gibt. Es würde, so meine ich, das Gefüge des Beamtenrechts auch in Sachsen-Anhalt nicht zum Einsturz bringen, wenn wir hier differenziertere Lösungen vornähmen, als sie jetzt im Gesetzentwurf enthalten sind.

Das Versorgungsrecht ist sicherlich ein Thema, das in seiner Differenziertheit das Plenum heute überfordern würde. Deswegen möchte ich zu diesem Thema nichts sagen. Wir werden noch jede Menge Gelegenheit haben, uns in Ausschüssen und Anhörungen über das Thema zu unterhalten. Ich beantrage für meine Fraktion die Überweisung zur federführenden Beratung in den Finanzausschuss und zur Mitberatung in den Ausschuss für Inneres und Sport. - Herzlichen Dank.

Vielen Dank, Herr Kollege Erben. Herr Kollege, Frau Dr. Paschke möchte Sie etwas fragen. - Bitte schön, die Frage und dann die Antwort.

Herr Kollege Erben, ich habe nun vernommen, dass Sie den Antrag überweisen wollen, genauso wie Ihr Koalitionspartner. Teilen Sie meine Auffassung, dass nicht nur die Ausschüsse für Finanzen und für Inneres zu dem Antrag beraten sollten, sondern dass wesentliche Elemente für das Hochschulpersonal und für Richterinnen und Richter darin enthalten sind, sodass die beiden entsprechenden Fachausschüsse natürlich auch mit beraten müssen, wenn Sie den Gesetzentwurf überweisen?

Ich muss gestehen, dass ich dieses Thema nur unter dem Gesichtspunkt der Ressorts Inneres und

Finanzen kenne. Wir sollten das tun. Ich stimme mich kurz mit dem Koalitionspartner ab.

(Herr Borgwardt, CDU: Gute Anregung!)

Wir würden auch der Mitberatung in den beiden anderen Ausschüssen zustimmen, sodass wir also sowohl die Hochschulbelange berücksichtigen als auch - was hatten Sie als erstes Zweites genannt? -

(Frau Dr. Paschke, DIE LINKE: Richter!)

an den Bereich Justiz und Gleichstellung zur Mitberatung überweisen. - Herzlichen Dank.

Vielen Dank. - Die Debatte ist damit abgeschlossen. Wir kommen zur eben bereits heiß diskutierten Abstimmung. Ich lasse zunächst über die Überweisung an sich abstimmen. Wer stimmt einer Überweisung zu? - Das ist die erforderliche Mindestzahl im Hause. Dazu brauchen wir nur 24 Stimmen.

Jetzt kommen wir zu der Abstimmung, bei der es um die Mehrheit der Anwesenden geht. Ich lasse zuerst über den federführenden Ausschuss abstimmen. Dafür wurde - ich hätte fast gesagt „einstimmig“ - der Ausschuss für Finanzen genannt. Darüber stimmen wir jetzt ab. Wer ist für die Überweisung zur federführenden Beratung an den Finanzausschuss? - Die Koalitionsfraktionen und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die LINKEN. Wer ist dagegen? - Niemand. Damit ist die Überweisung an den Ausschuss für Finanzen beschlossen worden.

Dann habe ich drei mitberatende Ausschüsse gehört: Innen und Sport, Recht, Verfassung und Gleichstellung sowie - -

(Herr Borgwardt, CDU: Kultus, also Bildung und Kultur!)

- Nein, es ging um die Hochschullehrer, und die sind bekanntermaßen bei Wissenschaft und Wirtschaft angesiedelt.

(Frau Prof. Dr. Dalbert, GRÜNE: Aber die Lehrer nicht!)

- Also die Lehrer auch. - Dann habe ich vier Ausschüsse gehört. Ich zähle sie noch einmal auf: Inneres und Sport, Recht, Verfassung und Gleichstellung, Wissenschaft und Wirtschaft sowie Bildung und Kultur. Wer stimmt dafür, den Gesetzentwurf zur Mitberatung an diese Ausschüsse zu überweisen? - Das ist die große Mehrheit im Hause. Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE ist das mehrheitlich so beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 10 ist damit abgearbeitet.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf:

Zweite Beratung

Sicherung der Aufgabenwahrnehmung des Landes im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz

Antrag Fraktion DIE LINKE - Drs. 6/3178

Beschlussempfehlung Ausschuss für Arbeit und Soziales - Drs. 6/3554

Die erste Beratung fand am 20. Juni 2014 statt. Berichterstatterin ist Frau Hohmann. Frau Hohmann, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag der Fraktion DIE LINKE in der Drs. 6/3178 wurde vom Plenum in der 69. Sitzung am 20. Juni 2014 erstmals behandelt und zur Beratung und Beschlussfassung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen. Mitberatende Ausschüsse wurden nicht bestimmt.

Der Antrag zielt darauf ab, dass die bisher von der Landesstelle für Kinder- und Jugendschutz wahrgenommenen Aufgaben des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes beim Auslaufen der institutionellen Förderung der Landesstelle durch das Land auch weiterhin vom Land wahrgenommen und die Projekte entsprechend finanziell untersetzt werden.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales beschäftigte sich in der 46. Sitzung am 22. Oktober 2014 - im Vorfeld der Haushaltsberatungen zu dem Einzelplan 05 - mit diesem Antrag. Hier informierte die Landesregierung den Ausschuss über den aktuellen Sachstand. Auf Nachfrage sicherte die Landesregierung zu, dass ab dem 1. Januar 2015 neben den Aufgaben des Jugendmedienschutzes auch die Aufgaben, die bisher bei der Landesstelle für Kinder- und Jugendschutz angesiedelt waren, von dem neuen Träger wahrgenommen werden. Die dafür notwendigen Mittel wurden in den Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2015 und 2016 eingestellt.

Aufgrund dieser Sachlage wurde im Ausschuss einstimmig beschlossen, den Antrag für erledigt zu erklären. Das Plenum wird gebeten, dieser Beschlussempfehlung zuzustimmen. - Danke schön.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Vielen Dank, Frau Hohmann. - Eine Dreiminutendebatte wurde vereinbart. Für die Landesregierung

spricht - - Das tut er nicht. Er wird auch am Ende nicht sprechen?

(Minister Herr Bischof schüttelt den Kopf)

- Nein, die Landesregierung verzichtet also. - Dann eröffnet die CDU mit Herrn Jantos die Debatte. Bitte schön, Sie haben drei Minuten Redezeit.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bereits bei der Einbringung des in Rede stehenden Antrags in der Landtagssitzung am 20. Juni 2014 hatte ich meinen Unmut über das Verfahren, in dem die Änderung der Aufgabenwahrnehmung des Landes im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz erfolgte, kundgetan. Obwohl die Landesregierung spätestens seit dieser Landtagsdebatte wusste, dass dem Landtag diese Thematik fraktionsübergreifend sehr wichtig ist, wurden durch die Landesverwaltung nach und nach Fakten geschaffen, ohne dass man dabei von einer Beteiligung des Landtages an diesem Prozess hätte sprechen können.

Im Ergebnis dieses Prozesses mussten wir feststellen, dass die von uns ursprünglich favorisierte Fortführung der Aufgabenwahrnehmung durch die bisherige Landesstelle für Kinder- und Jugendschutz nicht mehr möglich war. Vor diesem Hintergrund musste die Landesregierung auch nach unserer Auffassung einen neuen Träger für diese Aufgabenwahrnehmung finden.

Aus heutiger Sicht ist dabei klar, dass sich die Landesverwaltung bereits zum Zeitpunkt der ersten Landtagsbefassung für einen Träger entschieden hatte und es fortan nur noch darum ging, nach außen hin den Eindruck zu erwecken, als sei dies in einem fairen und transparenten Verfahren geschehen, an dem sich alle Interessenten beteiligen könnten. Dabei wurde gegenüber dem Landtag immer wieder deutlich gemacht, dass aus der Sicht des Sozialministeriums niemand außer dem vom Ministerium ins Auge gefassten Träger fjp>media auch nur ansatzweise in der Lage wäre, dem Anforderungsprofil des Ministeriums gerecht zu werden.

Ich möchte diese Diskussion nicht unnötig in die Länge ziehen, aber nach meinem Kenntnisstand liegt der Landesverwaltung seit geraumer Zeit ein Konzept eines weiteren Trägers für diese Aufgaben vor, ohne dass dieser bisher abschließend beschieden worden wäre.

Herr Präsident, ich komme zum Schluss. Um nicht missverstanden zu werden, möchte ich deutlich machen, dass es mir nicht darum geht, den nunmehr von der Landesverwaltung ausgewählten Träger fjp>media zu diskreditieren. Dafür kann ich auch dessen bisherige Arbeit viel zu wenig beurtei

len. Ich möchte auch gar nicht verhehlen, dass meine Fraktion mit dem Träger ins Gespräch gekommen ist. Insofern haben wir keinen Anlass anzunehmen, dass dieser der ihm nunmehr übertragenen Aufgabe nicht gewachsen sein könnte. Den Umgang mit anderen potenziellen Interessenten für diese Aufgabe finden wir allerdings nach wie vor - vorsichtig formuliert - unglücklich.

Meine Damen und Herren! Auch wenn der gesamte Vorgang nicht zu den Sternstunden des Verwaltungshandelns in Sachsen-Anhalt gehört, werden wir der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zustimmen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt Frau Abgeordnete Lüddemann. Bitte, Frau Abgeordnete.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Auch aus der Sicht meiner Fraktion hätte es dieser Debatte nicht bedurft. Die vorliegende Beschlussempfehlung wurde einstimmig beschlossen. Aber, Frau Hohmann, Sie werden nachher sicherlich noch vortragen, warum Sie auf dieser Debatte bestanden haben. Ich kann mich nicht erinnern, dass es im Ausschuss am Ende Bedenken oder Vorbehalte gab. Daher kam es ja zu der Einstimmigkeit.

Ich möchte aber die Gelegenheit, die ich dadurch bekommen habe, nutzen, um zu sagen, dass ich ein grundsätzlich anderes Verfahren gewählt hätte.

(Frau Zoschke, DIE LINKE: Ich auch!)

Ich hätte eine Projektbeschreibung vorgelegt und anhand der Projektbeschreibung eine Ausschreibung durchgeführt. Dann hätten wir ein klares, transparentes Verfahren gehabt.

Sie, Herr Minister, haben eine andere Verfahrensweise gewählt. Sie haben mit einzelnen Trägern gesprochen und zu einem bestimmten Zeitpunkt, als klar war, dass es keine gemeinsame Trägerschaft geben wird, mit einem Träger weiterverhandelt. Das ist legitim und völlig in Ordnung.