Protocol of the Session on November 13, 2014

Zu der Sitzung am 17. Oktober 2014 legten die Fraktionen der CDU und der SPD einen weiteren Änderungsantrag vor, welcher der Grundintention Rechnung trug, dass den Kabelnetzbetreibern keine Kosten entstehen sollen, wenn das durch die privaten Anbieter genutzte Signal innerhalb ihres Verbreitungsgebietes an die Kabelanlage herangeführt wird.

Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE fand im Ausschuss nicht die erforderliche Mehrheit. Dem von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Änderungsantrag vom 14. Oktober 2014 wurde mehrheitlich zugestimmt. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vom 17. Oktober 2014 wurde einstimmig angenommen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien empfiehlt dem Landtag mit 7 : 0 : 3 Stimmen die Annahme des Gesetzentwurfs in der Fassung der Ihnen in der Drs. 6/3556 vorliegenden Beschlussempfehlung. Im Namen des Ausschusses bitte ich um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung und entschuldige mich dafür, dass meine Rede so viel Fachchinesisch enthalten hat, was in unserem Haus eigentlich nicht üblich ist. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank. Wir sind schließlich auch eine Bildungsstätte für Fachchinesisch. - Jetzt hat Herr Staatsminister Robra das Wort. Bitte schön.

Staatsminister Herr Robra:

Meine Damen und Herren! Ich möchte noch ein ganz klein wenig Fachchinesisch ergänzen. Ich möchte mich zunächst herzlich bei dem Ausschuss für die intensive und dennoch zügige Beratung unter Einbeziehung der Unternehmen und der gesellschaftlichen Institutionen, die ihren Beitrag dazu leisten konnten, bedanken.

Im Hinblick auf die Erörterungen im Ausschuss, aber auch auf das, was jetzt bei den Verhandlungen mit dem Bund zur sogenannten Digitalen Dividende II diskutiert wird, möchte ich noch eine Fassette hervorheben.

Erstens. Der Druck auf die Abschaltung von UKW wird im Laufe der nächsten Jahre zunehmen. Die Bundesnetzagentur ist sehr hinterher, immer mehr Frequenzen für die mobilen Netze zu gewinnen, und der Frequenzhunger der mobilen Netzbetreiber ist mittlerweile sprichwörtlich. Wer glaubt, dass UKW möglicherweise noch über den von uns jetzt festgelegten Zeitpunkt hinaus eine Zukunft hat, der, so fürchte ich, wird sich irren.

Zweitens. DAB, also das digitale Radio, und DVB-T, also das digitale Fernsehen, werden bleiben und sich immer besser entwickeln. Das ist die Position der Länder bei den Verhandlungen mit dem Bund. Wir erwarten, dass die Entwicklungsgarantie für diese beiden Bereiche gestärkt wird, weil wir davon ausgehen, dass die digitale Terrestrik, also die Erreichbarkeit von Radio und Fernsehen auf digitalen Wegen auch ohne mobile Netze, in Zukunft gewährleistet bleiben muss. Die

Landesmedienanstalten haben in ihrem Digitalbericht 2014 mit Blick auf DAB, also mit Blick auf das Digitalradio, darauf hingewiesen, dass die Zahl der am Markt befindlichen digitalen Radios allein im Jahr 2013 um 82 % zugenommen hat. Es scheint also, als komme die Sache ins Rollen.

Drittens möchte ich diejenigen, die glauben, man könne direkt von UKW auf Internetradio, also auf das sogenannte IP-Radio, umstellen, darauf hinweisen, dass ich an dieser Stelle sehr skeptisch bin. IP-Radio - viele Fachzeitschriften verweisen darauf - benötigt extrem viele Kapazitäten, die für andere Bereiche besser zu verwenden wären; zumal wir eben mit DAB und DVB-T in der digitalen Terrestrik ein gleichwertiges Angebot haben, wenn wir weiter vernünftig damit umgehen.

Das waren meine Punkte, die in die Zukunft weisen. - Nochmals herzlichen Dank, auch für Ihre Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. - Die vereinbarte Fünfminutendebatte wird nun von Herrn Wagner von der Fraktion DIE LINKE eröffnet. Bitte, Herr Abgeordneter.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute liegt uns die Beschlussempfehlung zu dem Gesetzentwurf vom 15. April 2014 vor. Dieser Gesetzentwurf sieht eine Änderung des Mediengesetzes unseres Landes vor. Die Intention dieses Gesetzentwurfes geht auf eine Änderung des Telekommunikationsrechts auf der Bundesebene im letzten Jahr zurück.

Im Rahmen der Befassung mit diesem Gesetzentwurf gab es für die Fraktion DIE LINKE drei wesentliche Aspekte. Der erste Aspekt betrifft die Wahl des Netzbetreibers durch die Anbieter von Hör- und Fernsehfunk. An dieser Stelle haben wir zum Beispiel durch eine Fristanpassung ein vereinfachtes Verfahren der Aufsichtsbehörde, der Medienanstalt, vereinbaren können.

Der zweite Aspekt betraf die Kosten, die dem Anbieter bei der Einspeisung in den schon genannten Kabelkopfknoten - im Folgenden nenne ich ihn Netzknoten - entstehen. Das bedeutet, um im Fachchinesisch zu bleiben, eine Must-Carry-Verpflichtung.

Der dritte Aspekt betraf die Aufschiebung der Abschaltung der UKW-Frequenzen.

Am Anfang habe ich gedacht, dass der Gesetzentwurf wenig Anlass für Kontroversen bietet; trotzdem hat die Anhörung einige wichtige Punkte hinsichtlich des Gesetzgebungsverfahrens ge

bracht. DIE LINKE konnte sich zu den drei genannten Punkten folgende Meinung bilden:

Erstens zur Must-Carry-Verpflichtung. Im Rahmen der Anhörung wurde auf das bis dahin nicht vorhandene Must-Carry-Konzept aufmerksam gemacht. Das heißt, dass die Netzbetreiber nicht in voller Höhe Einspeisegebühren von Anbietern verlangen dürfen, wenn die Einspeisung an einem weiter entfernten und dadurch unwirtschaftlicheren Knoten erfolgen würde. Das schützt aus unserer Sicht die Anbieter des Rundfunks in einem angemessenen Umfang. An diesem Punkt zeigt sich für mich auch exemplarisch, wie Ergebnisse aus Anhörungen im Ausschuss konkret in Recht umgesetzt werden können. Wir stimmen für die MustCarry-Verpflichtung.

Zweitens die Wahl des Netzbetreibers. Das neue Telekommunikationsgesetz gibt, den Anbietern die Möglichkeit, für die Verbreitung der eigenen Inhalte selbst Netzbetreiber wählen zu können. Das Land kann sich zu dieser auf der Bundesebene getroffenen Entscheidung inhaltlich nicht weiter verhalten, sondern es kann sie nur zur Kenntnis nehmen. Es bleibt aus unserer Sicht auch abzuwarten, in welcher Breite die Anbieter in Sachsen-Anhalt von diesem Angebot tatsächlich Gebrauch machen werden.

Drittens. Auf der UKW-Abschaltung lag das Hauptaugenmerk der Fraktion DIE LINKE im Anhörungsverfahren und während des Gesetzgebungsverfahrens insgesamt. Zurzeit heißt Radio eben noch UKW, und das wird zumindest in absehbar auch so bleiben, solange UKW tatsächlich abgestrahlt wird.

Frequenzen sind ein rivales und somit knappes Gut. Trotzdem sollte es Frequenzbereiche geben - Stichwort Digitale Dividende -, die dem allgemein empfangbaren Rundfunk obliegen, ohne dass der Stand der Technik allzu schnell von der heutigen Frequenzbelegung abhängig gemacht wird. Das heißt, wir sind für den planvollen Aufbau des Hörfunks mithilfe der Digitalisierung, aber auch für die Verlängerung der UKW-Frequenzen.

(Zustimmung bei der LINKEN)

UKW länger laufen zu lassen, bedeutet aus meiner Sicht im Jahr 2014 nach wie vor, auch einen Beitrag zur Sozialverträglichkeit des Rundfunks zu leisten. Zwar stimmt es, dass heute kaum noch Hörfunkempfangsgeräte verkauft werden, die kein DAB+ empfangen können, der Durchsatz mit diesen Geräten wird aber aufgrund der vielen UKWGeräte in der Gesellschaft absehbar noch nicht erfolgen. Es wäre unverhältnismäßig, wenn die Kleingärtner ihr Kofferradio oder die kleinen Radiowecker in den Küchen und Badezimmern entwerten müssten. Analoge Rundfunkgeräte gibt es schließlich einige mehr in den Haushalten als zum Beispiel bei den TV-Geräten mit dem digitalen Fernsehfunk.

DIE LINKE hat sich erneut für einen einheitlichen Abschalttermin ausgesprochen. Ein solcher ist jetzt in dem Gesetzentwurf mit dem Termin 1. Januar 2026 auch enthalten. Wir halten einen solchen für alle gültigen Termin für politisch kommunizierbar. Der Zeitraum wird sowohl der aktuellen Nutzung des Rundfunks gerecht, er gibt der Politik aber auch die Möglichkeit, das sich noch weiter wandelnde Medienkonsumverhalten genauer anzuschauen und daraufhin zu einer präziseren Einschätzung zu kommen, welche Folgetechnologien gewährleistet werden sollen.

Das, was in der öffentlichen Anhörung berichtet worden ist, stimmt: Ob die digitale Radiozukunft in einem Hörfunkübertragungsstandort wie DAB+ oder doch im Netz liegt, ist heute nicht absehbar. Um aber sicher sein zu können, welche Medien wie über das Netz konsumiert werden wollen, müssen wir auch die Netzneutralität sichern. Das muss eine Aufgabe bleiben. Das war auch ein Ergebnis der Anhörung.

Wir werden der Beschlussempfehlung unsere Zustimmung nicht erteilen. DIE LINKE hat sich zwar für einen einheitlichen Abschalttermin ausgesprochen, der im § 34 enthalten ist; sie hält die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen seitens der oberen Landesbehörde, sprich der Staatskanzlei, bei einzelnen Anbietern die Abschaltung vorzuziehen, für unglücklich und vielleicht sogar unnötig.

Da die Entscheidung über die Ausnahme einer vorfristigen Abschaltung mit der heutigen Änderung des Mediengesetzes vom legislativen in den exekutiven Bereich verschoben wird, müssen wir der Beschlussempfehlung unsere Zustimmung verweigern.

(Beifall bei der LINKEN)

Das Land hat durch die TKG-Novelle des Bundes nur wenig Spielraum, um eigene netz- oder medienpolitische Vorstellungen zu den Fragen der Frequenznutzung zu formulieren. Die Änderungen sind, bis auf den Punkt der Kompetenzabtretung an den exekutiven Bereich, sachlich vernünftig und bieten unseren Bürgerinnen und Bürgern die Sicherheit, dass mit den heute hauptsächlich genutzten Radioempfangstechniken noch einige Zeit für den Radioempfang genutzt werden kann. Deswegen werden wir uns der Stimme enthalten. - Ich bedanke mich bei Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Wagner. - Für die SPD spricht jetzt der Kollege Herr Felke. Bitte, Herr Abgeordneter.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach dem, was wir vor der Mittagspause

erlebt haben, mag man kaum glauben, dass das Thema Medien erst jetzt mit dem Mediengesetz eine solche Bedeutung in unserem Haus bekommen soll.

(Zustimmung von Frau Budde, SPD, und von Frau Grimm-Benne, SPD)

Meine Damen und Herren! Ich denke, wir haben auf der Grundlage eines soliden Gesetzesentwurfes der Landesregierung im Verlauf der Ausschussberatungen und unter Berücksichtigung von Argumenten aus der Anhörung eine gute Beschlussempfehlung erarbeiten können. Ein besonderer Dank geht vorab an den GBD, insbesondere an Herrn Dr. Pfannkuchen, der uns bei unseren Anliegen versiert unterstützt hat.

Meine Damen und Herren! Mit dem Gesetz folgt Sachsen-Anhalt der Pflicht zur Anpassung landesgesetzlicher Regelungen aufgrund der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes des Bundes. Daneben treffen wir wichtige Entscheidungen, die dem Fortbestand einer vielfältigen Rundfunklandschaft in unserem Land helfen sollen.

Mit einer zeitlichen Untergrenze für die Zuweisung einer terrestrischen Übertragungskapazität stellen wir sicher, dass die Sender bei der Beantragung solcher Kapazitäten mehr Planungssicherheit erhalten. Ein vereinfachtes Zulassungsverfahren für Einrichtungs- bzw. Ereignisrundfunk bleibt dabei weiterhin bestehen. Die Höhe der mit der Zuordnung terrestrischer Übertragungskapazitäten verbundenen Kosten soll 500 € nicht überschreiten. Damit dürfte auch dem tatsächlich entstehenden Aufwand entsprochen werden.

Wir haben einen von der Medienanstalt SachsenAnhalt in der Anhörung unterbreiteten Vorschlag aufgegriffen, der sich an Regelungen des Freistaates Thüringen zur Heranführung der Programme, dem sogenannten Must-fetch, orientiert. Damit soll verhindert werden, dass die lokalen oder regionalen Rundfunkanstalten mit erheblichen Kosten belastet werden, um die Programme an Kabelkopfstationen heranzuführen, die außerhalb ihres Verbreitungsgebietes liegen, ohne dass sie darauf Einfluss nehmen können.

Meine Damen und Herren! Daneben hat sich der Ausschuss bereits im September 2014 mit der Bitte an den Herrn Staatsminister gewandt, bei Werbekampagnen für Sachsen-Anhalt über Landesgesellschaften die lokalen bzw. regionalen Fernsehanbieter stärker einzubeziehen. In dem Einzelplan der Staatskanzlei für die Jahre 2015 und 2016 sollen Mittel für Projekte des Binnenmarketings unter Nutzung der Ressourcen lokaler kommerzieller TVAnbieter bereitgestellt werden.

Die große Mehrheit des Ausschusses hat sich mit all diesen Maßnahmen für die Unterstützung einer vielfältigen Rundfunklandschaft eingesetzt. Eine

weitere Diskussion über Kommunalwahlwerbung im Zusammenhang mit dem Mediengesetz sollte sich damit auch erübrigt haben.

Meine Damen und Herren! Mit dem Gesetz treffen wir eine Festlegung zu einem konkreten UKWAbschaltzeitpunkt. Spätestens zum 31. Dezember 2025 soll der Umstieg auf Digitaltechnik erfolgen. Wir berücksichtigen dabei zum einen das Nutzerverhalten und zum anderen die Einwände der privaten Anbieter.

Es erscheint mir wichtig, ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass wir an der DAB+-Technik festhalten wollen und dass wir die Chancen dieser Technologie deutlich erkennen. Bedauerlich ist, dass die Vorreiterrolle, die wir in dieser Entwicklung ohne Zweifel einmal hatten, wie in der Anhörung durch die Vertreter der privaten Anbieter deutlich wurde, nicht weiter forciert werden soll.

Meine Damen und Herren! Der einzige Dissens im Ausschuss bestand darin, ob bei einer vorzeitigen Umstellung auf Digitaltechnik ein Einvernehmen mit dem für Medien zuständigen Ausschuss herbeigeführt werden soll. Nach unserer Auffassung besteht hierzu kein akuter Handlungsbedarf. Eine Notwendigkeit, hierbei gesetzlich einzugreifen, kann ich nicht erkennen, zumal jede Regierung - egal wer dann Verantwortung trägt - schlecht beraten wäre, ohne direkte Beteiligung der Abgeordneten zu agieren. - Meine Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zu der Beschlussempfehlung.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Felke. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht jetzt die Abgeordnete Frau Wicke-Scheil. Bitte, Frau WickeScheil.

Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Das Telekommunikationsgesetz wurde im Jahre 2012 novelliert. Infolgedessen ist eine Änderung des Mediengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt erforderlich; Herr Geisthardt hatte darauf hingewiesen.