Gibt es jemanden im Saal, der sich nicht aufgerufen fühlt? - Nein. Damit sind der Aufruf und die Abstimmung beendet. Die beiden Schriftführer werden jetzt so nett sein und auszählen. Danach werde ich Ihnen das Ergebnis bekannt geben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da es bei einer Verfassungsänderung wichtig ist, dass alles genau stimmt, würde ich die beiden Schriftführer und einen Vertreter der Verwaltung bitten, den Saal zu verlassen und die Stimmen nochmals in Ruhe auszählen. Sie wissen, wie das ist: Der eine kommt auf drei Stimmen und der andere auf vier Stimmen, und dann muss man prüfen, wo der Fehler liegt.
Wir unterbrechen den Tagesordnungspunkt 7 und um keine weitere Zeit zu verlieren - das haben wir heute bereits umfänglich getan -, rufe ich jetzt den Tagesordnungspunkt 8 auf und gebe Ihnen später die Ergebnisse der Abstimmung bekannt. Ich bitte zwei andere gewählte Schriftführer, die Vertretung zu übernehmen. Ich denke, so kommen wir am zügigsten voran. Die Schriftführer machen sich jetzt auf den Weg und sie erfüllen sogar die im Rahmen der Regierungserklärung angesprochene Quote.
- Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie Ihre Augen und Ihre Ohren dem Berichterstatter Herrn Geisthardt zur Verfügung stellen. Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Herr Geisthardt, Berichterstatter des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien:
Sehr geehrter Herr Präsident! Es tut mir leid, dass ich das sagen muss, aber Sie haben mir meine Pointe durch die Unterbrechung zerstört. Ich wollte eigentlich sagen, nach einer solchen Sternstunde des Parlaments in die tägliche Arbeit zurückzukommen, ist fürchterlich schwer. Herr Präsident, ich hoffe, Sie nehmen es mir nicht krumm.
Ich glaube, es ist eine Frage der Fairness, dass der Berichterstatter unsere Aufmerksamkeit erhält. Der Ausschuss hat getagt und in stundenlangen Beratungen ein Gesetz erarbeitet. - Bitte schön.
Herr Geisthardt, Berichterstatter des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien:
66. Sitzung am 15. Mai 2014 an den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien überwiesen worden ist.
Bereits an dem Namen des Gesetzes wird deutlich, dass das Thema sperrig ist und der Inhalt für den Normalbürger kaum verständlich. Aber betroffenen sind beinahe alle Menschen in unserem Land. Insofern ist es ein wichtiges Thema.
Der Gesetzesentwurf beinhaltet vor allem Regelungen, welche die terrestrische Verbreitung von Rundfunk betreffen, und wurde aufgrund der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes notwendig. Schon in der Einbringung in den Landtag wurde dabei vor allem auf die Verlängerung der analogen Verbreitung von Hörfunk bis zum Jahr 2025 eingegangen.
Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien befasste sich erstmals in der 30. Sitzung am 9. Juli 2014 mit dem Gesetzentwurf und verständigte sich darauf, eine Anhörung durchzuführen. Zu dieser Anhörung wurden
der Mitteldeutsche Rundfunk, MDR, die Medienanstalt Sachsen-Anhalt, MSA, der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V., VPRT, der Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e. V., ANGA, sowie ein privater Sachverständiger eingeladen.
In der 32. Sitzung am 8. Oktober 2014 führte der Ausschuss die geplante Anhörung durch. Zu dieser lagen auch schriftliche Stellungnahmen des VPRT e. V., der MSA sowie des Sachverständigen vor. Es wurde dargelegt, dass nur wenige Länder ein Abschaltdatum fest definieren und dieses daher gestrichen werden müsse. Die privaten Sender müssten die Digitalisierung aus eigenen Einnahmen finanzieren und würden daher geschwächt. Auch zu technischen Aspekten wie der geringen Marktdurchdringung von DAB+ wurde Stellung genommen.
Der Ausschuss nahm die vorgebrachten Standpunkte zur Kenntnis und verständigte sich darauf, die abschließende Beratung so zu terminieren, dass nicht erst in der Dezembersitzung des Plenums entschieden wird; denn dann wären wir schnell ins kurze Gras gekommen.
Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie Medien befasste sich daher in der 33. Sitzung am 17. Oktober 2014 abschließend mit dem Gesetzentwurf. Grundlage hierfür war der Gesetzentwurf in der vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst mit Schreiben vom 15. Oktober 2014 vorgeschlagenen Fassung. Weiterhin lagen zu dieser Beratung zwei Stellungnahmen des ANGA e. V. vor.
Mit Schreiben vom 14. Oktober 2014 lag darüber hinaus ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der SPD vor, welcher unter anderem eine Regelung zur sogenannten Rahmengebühr sowie eine Präzisierung zu den Kostenbelastungen für Kabelnetzbetreiber aufgrund von Zusammenlegungen von Kabelkopfstationen enthielt.
Die Fraktion DIE LINKE legte mit Schreiben vom 16. Oktober 2014 ebenfalls einen Änderungsantrag vor. Dabei sollte unter anderem auf die tatsächliche Nutzung abgestellt werden und nicht auf die bloßen technischen Voraussetzungen für den Empfang. Darüber hinaus sollte eine Formulierung aufgenommen werden, welche eine Vereinbarung zur vorzeitigen Abschaltung der UKW-Frequenzen nur im Einvernehmen mit dem für Medien zuständigen Ausschuss zulässt.
Zu der Sitzung am 17. Oktober 2014 legten die Fraktionen der CDU und der SPD einen weiteren Änderungsantrag vor, welcher der Grundintention Rechnung trug, dass den Kabelnetzbetreibern keine Kosten entstehen sollen, wenn das durch die privaten Anbieter genutzte Signal innerhalb ihres Verbreitungsgebietes an die Kabelanlage herangeführt wird.