Protocol of the Session on October 16, 2014

Das, was in Nordrhein-Westfalen gemacht worden - - Beim Schulfrieden ging es nicht um die Schulstandorte, sondern es ging darum, dass in der Selbstbindung der Parteien nach 2008 zehn Jahre lang keine Initiative zu Maßnahmen zur Veränderung der Schulstrukturreform beschlossen werden sollte. Ob Sie das möchten, weiß ich nicht. Das würde ich sogar gern beschließen wollen. Aber ob ich dafür eine Mehrheit in diesem Landtag bekomme, ist die Frage.

Eigentlich müssten das die Parteien in ihrer Selbstbindung für die Wahlprogrammatik machen, damit sie es später, wenn sie in Regierungsverantwortung sind, auch so umsetzen, einhalten und durchhalten. Schulfrieden ist mit einem anderen Inhalt besetzt.

(Zustimmung bei der SPD)

Kurz noch zur Attraktivität von Schule. Das wird sehr differenziert gesehen. Die einen sagen, dass es attraktiv sei, wenn die Schule in der Nähe ist, die anderen sagen, es sei attraktiv, wenn es ein besonderes Schulkonzept gibt. Viele Eltern schicken ihre Kinder auf lange Schulwege, weil sie die Kinder zum Beispiel in eine konfessionelle Schule geben wollen.

Es ist sehr differenziert, was unter „Attraktivität“ verstanden wird. Die Eltern sehen das unterschiedlich, haben verschiedene Kriterien und nehmen nicht nur den Schulweg - manche auch den Schulweg, aber nicht nur - als Kriterium. Manche möchten Ganztagsschulen, manche möchten eine Schule, weil dort die Inklusion besonders gut bewältigt wird oder weil es ein freier Träger mit einem besonderen Konzept ist. Das ist sehr unterschiedlich.

Meine Damen und Herren! Durch die Ausnahme der Ausnahmen gibt es inzwischen auch einen Fall - ich weiß nicht, ob es noch mehr gibt - im Wittenberger Bereich, wo 19 Schülerinnen und Schüler durch die Ausnahme der Ausnahmen eine Schule bilden - nicht eine Klasse! - mit anderthalb Lehrkräften. Wenn beide Lehrkräfte krank sind, dann wird das „Bein dicke“, wie es gegenwärtig gerade der Fall ist.

Das heißt, wir haben auch eine Verantwortung zu schauen, dass Schulstandorte zum Beispiel nicht sofort „umfallen“, wenn ein Lehrer krank ist. Deshalb brauchen wir eine gewisse Größe.

Was bleibt? - Ich wiederhole es: Die zweite Phase der Schulentwicklungsplanung sollte vernünftigerweise verändert werden. Es wäre gut gewesen, hätte der Minister das am Freitag, nachdem wir das am Donnerstag vorgeschlagen haben, in Angriff genommen und die Abstimmungen schon durchgeführt. Dann könnte das jetzt schon in den Ausschüssen sein, um das Benehmen herzustellen.

Herr Höhn, ein wenig haben Sie sich verraten, als Sie gesagt haben: Wir wollen aber hier nicht den Eindruck erwecken, dass wir den Konsens gut finden. Wir finden die 60 nur dann gut, wenn wir etwas dafür bekommen.

Wir - das ist der Unterschied - finden die 60 auch gut, und zwar grundsätzlich als richtige Entscheidung,

(Zuruf von Frau Prof. Dr. Dalbert, GRÜNE)

wenn wir nicht noch mehr dafür bekommen. Das ist der Unterschied.

(Beifall bei der SPD)

Kollegin Budde, es gibt eine Reihe von Nachfragen. Möchten Sie die beantworten?

Ich gebe mein Bestes, auch wenn es nicht das Geld ist.

Dann würde ich jetzt schon einmal die Reihenfolge der Wortmeldungen mitteilen. Das waren die Abgeordneten Herr Gallert, Frau Feußner und Herr Höhn.

Herr Gallert (DIE LINKE)

Frau Budde, na klar, das ist von uns genau so gesagt worden. Als Kompromiss ist das zu akzeptieren, als Einzelpunkt nicht. Diesbezüglich haben wir einen Dissens. Aber das ist das Gute, was wir hinbekommen hätten, wenn alle vier Fraktionen zum Teil auf ihre Position verzichtet hätten, um ein gemeinsames, stabiles Ergebnis für das Land zu erreichen. Darum geht es tatsächlich. Insofern finden wir es außerordentlich schade.

Natürlich ist es so: Kommt dieser Kompromiss so nicht zustande, dann wird es Auseinandersetzungen geben, und zwar ab sofort, und es wird auch Gegenstand des Wahlkampfes sein. Das könnten wir vermeiden. Wenn das hier nicht beschlossen wird, werden wir es nicht vermeiden. Dann werden wir mit unseren originären Positionen antreten, genau wie Sie auch.

Ich wollte nur zu der einen Frage noch etwas sagen. Natürlich haben Sie recht: Mit Ausnahme des Artikels 1 des Grundgesetzes hat nichts eine Ewigkeitsgarantie, nicht einmal eine Verfassungsänderung hätte sie für die nächste Legislaturperiode.

Aber natürlich beschließen wir so ziemlich alles, übrigens auch die Verordnung eines Kultusministers für die Schulentwicklungsplanung, über den Zeitraum der jetzigen Legislaturperiode hinaus. Ich sehe - das muss ich auch einmal sagen, Frau Bud

de - das politische Klima in unserem Land Sachsen-Anhalt so, dass sich alle, die heute so etwas unterschreiben werden, auch morgen noch daran gebunden fühlen, selbst wenn sie sich in einer anderen Situation wiederfinden.

Ich glaube, der politische Konsens in diesem Land ist so ausgeprägt, dass man auch in Zukunft verantwortungsvoll mit umgehen könnte. Diese Bindungswirkung zu beschädigen, glaube ich, würde sich jeder von uns verdammt gut überlegen. Deswegen denke ich, dass eine solche Vereinbarung einen sehr substantiellen Wert hat, obwohl sie formal diese Bindungswirkung nicht hätte. - Danke.

(Beifall bei der LINKEN)

Ich würde das, wie Sie auch, in die Kategorie der moralischen Wertigkeit stecken. Ich habe gesagt, ich würde es richtig finden, wenn es einen Konsens darüber gäbe, dass der Minister es in die Schulentwicklungsplanung bis 2023 packt und hierfür einen längeren Zeitraum vorschlägt. Dann kann man das - mit und ohne Landtagsbeschluss - einfach wirken lassen, wenn sich denn alle sicher sind, dass sie es auch ernst meinen.

Ob sie es ernst meinen, das erweist sich dann in der nächsten Legislaturperiode mit und ohne Landtagsbeschluss. Aber zu suggerieren, daran wäre nichts mehr zu machen - weder nach oben noch nach unten; wir reden hier immer nur über die eine Richtung -, ist nicht richtig. Wie wäre es denn, wenn es Fraktionen gäbe, die nach unten etwas verändern wollen? Die werden sich doch nicht deshalb daran gebunden fühlen, weil es hierzu einen Landtagsbeschluss gibt, wenn sie vom Prinzip her anderer Auffassung sind, Herr Gallert.

Das wäre bei uns in dem Fall genau so.

Das wäre eine moralische Kategorie.

Man kann ab und an im Landtag versuchen, eine moralische Kategorie zu beschließen und einen Konsens herbeizuführen. Ich glaube, dass das an dieser Stelle nicht angebracht ist. Ich ziehe es vor - an dieser Stelle haben wir einen Dissens -, wenn der Minister einfach die Laufzeit verlängert; dann kann man das akzeptieren.

Im Übrigen: Sie haben wieder von „Kompromiss“ gesprochen. Deshalb habe ich extra gesagt, auch

ein Kompromiss muss drei Punkten gerecht werden: Er muss den politischen Zuständigkeiten entsprechen; er muss in den Einzelpunkten notwendig sein und er muss umsetzbar sein. Darauf haben Sie mir keine Antwort gegeben. Sie nicken bei dem Thema EU-Förderung, geben mir aber keine Antwort darauf.

Dass wir alle dies gern wollten, ist unstrittig. Es liegt aber auch in der moralischen Kategorie, dass wir gern denjenigen Schulen ein Angebot unterbreiten würden, die kleiner sind, um auch die Gemeinden, die Träger sind, bei der Sanierung dieser Schulen zu unterstützen. Es ist aber nicht möglich, das mit europäischen Mitteln umzusetzen, sondern das ist nur mit anderen Mitteln möglich.

Meine Damen und Herren! Wir sind jetzt - darum will ich davor warnen - in einer Situation, dass die Rückforderungen aus der Zeit kommen, in der schon einmal Sanierungskonzepte bewilligt worden sind, und zwar aus der ersten Phase, in der wir Kitas und Schulen saniert haben, damals unter anderem unter dem Aspekt der Inklusion.

Wir erhalten gerade massive Rückforderungen. Das werden wir beim nächsten Doppelhaushalt alle zu besprechen haben, weil diese Konzepte nämlich nur einfach so genommen worden sind. Das fällt noch in die Zeit von Herrn Olbertz, in der diese Konzepte genehmigt, aber nicht umgesetzt worden sind. Das reicht bis hin zu Inklusionskonzepten, bei denen ein Fahrstuhl fehlt, der dann nicht eingebaut worden ist. Erzählen Sie einmal der Europäischen Kommission oder denjenigen, die das prüfen, dass das ein Inklusionskonzept ist.

Es kommen gerade massive Rückforderungen auf uns zu. Deshalb warne ich uns davor, hier so zu tun, als könnten wir das Geld verbindlich für alle Schulen in einem Haushalt reservieren.

Wir werden mit einer ganz anderen Situation zu kämpfen haben. Dann lassen Sie uns das doch wenigstens für die Zukunft in einem gestaffelten Verfahren machen: Stark III erst einmal für die größeren Schulen. Dann können wir in der nächsten Legislaturperiode schauen, wo es noch kleine Schulen gibt, deren Träger es nicht schaffen, sie zu sanieren, und wie wir sie auch ohne eine Bindungsfrist von 15 Jahren mit anderem Landesgeld unterstützen können. Das ist für uns der ehrlichere Weg und dabei werden wir bleiben.

(Beifall bei der SPD)

Liebe Kollegin, Herr Gallert hat noch eine Nachfrage. Darüber hinaus haben Frau Feußner und Herr Höhn Fragen. Wenn Sie diese Fragen beantworten wollen? Sie entscheiden.

(Zuruf: Die können sie doch in der Aus- schusssitzung stellen!)

Wir sind beide nicht in dem Ausschuss. - Ganz kurz, Frau Budde, noch einmal zu der Geschichte 15 Jahre Bindungsgarantie. Das bedeutet im Wesentlichen, dass wir es mit dem sehr hohen Risiko zu tun haben, dass Schulen, die gefördert worden sind, nach dem Jahr 2023 nicht mehr existieren, weil sie möglicherweise zu klein sind.

(Herr Felke, SPD: Das ist ein Problem, ja!)

Zum einen: Wenn man eine Bindungsfrist von 15 Jahren hundertprozentig sicherstellen will, dürfte man viele, viele Dinge nicht machen, die wir einmal gemacht haben, und zwar in ganz verschiedenen Ministerien.

Zum anderen ist es so: Wenn dann wirklich so eine Situation eintritt, müssten wir uns überlegen, ob wir dieses Schulnetz nach dem Jahr 2023 wirklich substanziell noch weiter ausdünnen wollen. Wir haben nun einmal die Fläche und die wird nicht kleiner. Und wenn es im Einzelfall wirklich sein muss, dann muss man doch Frage stellen, ob es Nachnutzungskonzepte auch für diese Schulen gibt. Wir reden über lebenslanges Lernen. Für die Verwendung von EU-Mitteln muss es sich um Bildungseinrichtungen handeln, es müssen keine Grundschulen sein.

(Frau Grimm-Benne, SPD: Dann nehmen Sie sie doch aus dem Stark-III-Topf und nicht aus dem Stark-II-Topf!)

- Die Meinungen dazu gehen aber sehr deutlich auseinander.

(Frau Grimm-Benne, SPD: Sie müssen De- mografiechecks machen, damit sie nach dem Jahr 2023 noch existent sind! - Oh! bei der CDU)

- Als Bildungseinrichtung.

(Frau Grimm-Benne, SPD: Ja! - Oh! bei der CDU)

- Ja, als Bildungseinrichtung. Deswegen haben wir uns sehr wohl Gedanken darüber gemacht. - Das ist das Einzige, das ich sagen will. Wir haben uns sehr wohl Gedanken darüber gemacht, wie wir mit diesem Problem fertig werden könnten.

(Frau Grimm-Benne, SPD: Sie können sich sicher sein, auch wir haben uns Gedanken gemacht! - Zuruf von der LINKEN: Das ist auch gut so!)