Aber wissen Sie, meine Damen und Herren, wenn wir Menschen über Jahrhunderte so gedacht hätten, dann dürften wir Frauen heute noch nicht wählen.
(Beifall bei der SPD, bei der LINKEN und bei den GRÜNEN - Frau von Angern, DIE LIN- KE: Es haben auch Männer geklatscht! Zö- gerlich, aber doch!)
Es ist so. Man darf das nicht angstgetrieben machen. Die Gesetze in Deutschland gibt es aus gutem Grund. Diese müssen auch für Ostdeutschland gelten.
Es wäre gut und richtig, wenn wir - wir sind darüber mit dem Wirtschaftsminister im Gespräch -, wenn es um die künftige Genehmigung von Fördermitteln geht, nicht nur die Regularien zugrunde legen, die wir gemeinsam verändert haben, damit mehr Ordnung auf dem Arbeitsmarkt herrscht - auch das Thema Leiharbeit haben wir gemeinsam angefasst, damit das eben nicht mehr so aus
ufert -, sondern auch angesichts der geringer werdenden Mittel im Land Sachsen-Anhalt bei strukturell wichtigen Ansiedlungen die Gewerkschaften zukünftig mit einbeziehen.
Wir suchen nach einem Weg, wie das geht. Ich denke, wir werden uns darin einig werden, wie man das vernünftig miteinander bespricht. Das ist übrigens die geübte Praxis. Für diejenigen, die meinen, dass es irgendwie unnormal wäre: Das ist die geübte Praxis bis zum Jahr 2002.
Auch wenn es um Bürgschaften geht, gibt es paritätisch besetzte Ausschüsse. Das sind auch Fördermittel quasi des Landes Sachsen Anhalt, weil man Unternehmen mit eigenem Geld absichert und unterstützt. Auch da sind die Gewerkschaften mit im Boot.
Das ist richtig so, weil man auch diese andere Seite mit betrachten muss und weil Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter, Betriebsrätinnen und Betriebsräte oft eine gute Innenkenntnis vom Unternehmen haben und man möglicherweise den einen oder anderen Euro an Fördermitteln dann nicht ausgibt und sich hinterher erschreckt, wofür man ihn ausgegeben hat.
Meine Damen und Herren! Warum wir heute hier diese Debatte führen, die sehr grundsätzlich geworden ist, das pfeifen die Spatzen von den Dächern. Es geht tatsächlich um Enercon. Man muss sich trauen, das hier auch einmal anzusprechen.
Seit acht Jahren - ich glaube, es sind acht Jahre - versucht die IG Metall - Herr Thomas, das ist gut so - eine gewerkschaftliche Organisation der Betriebsräte für Enercon zu erreichen, zu erkämpfen.
Betriebsräte sind per se gut, ja. Es gibt auch Unternehmen, die das ordentlich machen. Es sind viele Unternehmen in Sachsen-Anhalt. Darum ist Unternehmensschelte per se nicht angebracht. Das ist das Einzige in Ihrem Beitrag, das ich teile.
Aber trotzdem muss man immer noch einmal sagen: In einem Unternehmen wie Enercon ist eine gewerkschaftlich organisierte Mitbestimmung notwendig, weil diese Gewerkschaft ganz andere Möglichkeiten der Unterstützung hat. Sie hat Arbeitsrechtsabteilungen, sie hat Finanzrechtsabteilungen, sie kann ganz anders unterstützen, sie kann auch - so etwas soll es in Unternehmen geben; zum Beispiel einen Wirtschaftsausschuss, in dem Betriebsräte für die Fortentwicklung sitzen - ganz viel zur Expertise beitragen; das ist gut. Sie ist auch ein kleines Stückchen, Herr Scheurell, unabhängiger als es gewählte Betriebsräte manchmal, obwohl sie sich sicherlich etwas anderes vornehmen, sind, wenn sie ohne einen stärkeren Rückhalt agieren müssen.
Deshalb lautet mein Plädoyer ganz eindeutig, dass wir die Tarifautonomie stärken, dass die Gewerkschaften stark gemacht werden, dass wir das hin
bekommen, was wir an den nordischen Ländern bewundern, nämlich einen hohen Organisationsgrad bei den Arbeitgebern und bei den Arbeitnehmern, und dass wir nicht wieder gezwungen sind, einen Mindestlohn gesetzlich festzulegen.
Denn dass wir gezwungen waren, einen Mindestlohn gesetzlich festzulegen, das hat seine Ursachen. Eine der Ursachen ist der große Löcherteppich in der Sozialpartnerschaft, dass die Gewerkschaften und dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht mehr die Kampfkraft und die Stärke hatten, ihre Rechte durchzusetzen. Das ist ein Grund, warum die Schere auseinandergegangen ist und dass der Osten als Billiglohnland etabliert worden ist. Wir wollen das alle nicht.
Aber noch einmal mein Plädoyer: Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, auch in allen Richtlinien und unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten, die wir als Gesetzgeber haben, dass wir zu einer ordentlichen Sozialpartnerschaft zurückfinden. Ich glaube, dass man damit den Wirtschaftsstandort gerade vor dem Hintergrund der Fachkräftesicherung und des Einwerbens von Fachkräften sowie des Ansiedelns von jungen Familien stärken kann. - Herr Schröder, was wollen diese denn? - Eine Sicherheit. Die haben sie zurzeit aber nicht. Deshalb ist es schön, wenn wir sie ein wenig unterstützen, wenn sie wieder herkommen und sich hier niederlassen.
Viel wichtiger ist aber ein sicherer Arbeitsplatz mit guten Arbeitsbedingungen. Dazu gehört der Lohn, aber auch Arbeitszeiten, die es Familien ermöglichen, Familie zu sein. Ich finde, das ist der richtige Weg. - Vielen Dank.
Danke schön, Kollegin Budde. Damit schließen wir die Aktuelle Debatte ab. Gemäß § 46 der Geschäftsordnung des Landtages werden Beschlüsse zur Sache nicht gefasst. Die Behandlung des Tagesordnungspunktes 23 ist erledigt.
Landes Sachsen-Anhalt als Mitglied und als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss der Regionen der Europäischen Union (AdR)
sen-Anhalt als Mitglied und stellvertretendes Mitglied im Ausschuss der Regionen (AdR) der Europäischen Union
Wir haben heute Morgen ohne Widerspruch vereinbart, diesen Tagesordnungspunkt jetzt zu behandeln. Ich kann das nur in Erinnerung rufen. Das wird im Stenografischen Bericht nachlesbar sein.
Ich schlage vor, dass wir zügig fortfahren. Zu diesem Tagesordnungspunkt ist keine Debatte vorgesehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mir ist signalisiert worden, dass eine Einbringung durch die Antragsteller nicht erwünscht ist.
Mit Schreiben vom 2. September 2014 hat die Landesregierung mitgeteilt, sie habe für die sechste Amtsperiode Herrn Staatssekretär Dr. Schneider als Mitglied und Herrn Staatssekretär Felgner als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss der Regionen der Europäischen Union benannt. Diese Benennung sei gemäß Artikel 300 Abs. 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union zu bestätigen.
Ihnen liegt dazu in der Drs. 6/3416 ein Antrag der Landesregierung vor, die Benennung des Staatssekretärs Herrn Dr. Michael Schneider und des Staatssekretärs Jörg Felgner als stellvertretendes Mitglied zu bestätigen.
Der Antrag in Drs. 6/3426 der Fraktionen der CDU und der SPD beinhaltet die Bennennung des Abgeordneten Herrn Tilman Tögel als Mitglied und des Abgeordneten Herrn Ralf Geisthardt als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss der Regionen gemäß Artikel 300 Abs. 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union für die sechste Amtsperiode.
Hierzu liegt Ihnen auch ein Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE in Drs. 6/3442 vor, der die Benennung des Abgeordneten Herrn Harry Czeke als Mitglied im Ausschuss der Regionen beinhaltet. Eine Debatte zu den Anträgen ist nicht vorgesehen. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Herr Kollege Henke, bitte.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wie soeben angekündigt, hat unsere Fraktion einen Alternativantrag vorgelegt, wonach der Abgeordnete Harry Czeke als Mitglied im Ausschuss der Regionen gemäß Artikel 300 Abs. 3 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wissen, dass sich in diesem seit dem Jahr 1993 bestehenden Verfahren ein gewisser liebgewonnener Brauch herausgebildet hat, wonach die Landesregierung Vertreter benennt und ein Angebot an den Landtag unterbreitet. Dieses Angebot wird dann der liebgewonnenen Tradition folgend zwischen der Landesregierung und den Koalitionsfraktionen aufgeteilt.
Unsere Fraktion ist der Auffassung, dass es an der Zeit ist, von diesem Verfahren abzuweichen und als Vertreter im Ausschuss der Regionen auch einen Oppositionspolitiker vorzuschlagen.
Sie kennen den Kollegen Harry Czeke seit Langem. Über seine Reputation und über seine fachliche Eignung brauche ich Ihnen nichts zu erzählen. Wir bitten Sie daher um Ihre Zustimmung zu unserem Alternativantrag. - Ich danke Ihnen.
Danke schön, Kollege Henke. - Ich darf noch einmal, auch für die Gäste im Haus, das Verfahren in Erinnerung rufen. Wir stimmen zunächst über den vorliegenden Antrag in der Drs. 6/3416 ab. Hiernach stimmen wir über den Antrag in der Drs. 6/3426 ab. Erreichen die Anträge nicht die erforderliche Mehrheit, wird über den Alternativantrag in der Drs. 6/3442 abzustimmen sein.
Wer der Benennung durch die Landesregierung in dem Antrag in Drs. 6/3416 zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit wurde dem Antrag mit der erforderlichen Mehrheit des Hauses zugestimmt.
Wer dem Antrag in der Drs. 6/3426 zustimmt, den Abgeordneten Tögel als Mitglied und den Abgeordneten Geisthardt als stellvertretendes Mitglied im Ausschuss der Regionen zu benennen, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer enthält sich der Stimme? - Bei Enthaltungen aus der Fraktion DIE LINKE hat dieser Antrag die Mehrheit des Hauses gefunden. Damit ist die Abstimmung über den Alternativantrag entbehrlich. Der Tagesordnungspunkt 19 ist erledigt.
Sachsen-Anhalts Legehennenbetriebe auf den bundesweiten Ausstieg aus dem Schnabelkürzen ab dem Jahr 2017 vorbereiten