Für das Land Sachsen-Anhalt ergibt sich daraus die Notwendigkeit, bis zur Mitte des nächsten Jahres das vorhandene Informationsangebot auf seine technische Barrierefreiheit zu überprüfen.
Kurz zum Kommunalverfassungsgesetz, das auch vom Landesbeauftragten thematisiert wurde. Ja, das Kommunalverfassungsgesetz ist vor Kurzem in Kraft getreten und stellt eine moderne Rechtsgrundlage für die Arbeit in den Kreisen und Gemeinden dar. Diese müssen selbst entscheiden, wie sie ihre Bürger über die Arbeit der Gebietskörperschaft informieren. Die kommunale Ebene trifft darüber hinaus auch die Veröffentlichungspflicht nach § 11 des Informationszugangsgesetzes.
Soweit aber auf kommunaler Ebene beispielsweise in nichtöffentlicher Sitzung beraten wird, dürfte das eher die Ausnahme und nicht die Regel sein. Dies findet nicht zuletzt seine Berechtigung im Datenschutz.
Transparenz und Datenschutz sind die beiden Antipoden, die wir in der Kommunalverfassung gut gegeneinander abgewogen haben. Einen Reformbedarf, kommunalverfassungsrechtliche Informationsregeln zugunsten eines Globalverweises auf das Informationszugangsgesetz aufzugeben, sehe ich allerdings nicht. Im Übrigen werden wir im September den Bericht der Landesregierung zu dem Bericht des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit übersenden. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. - Die vereinbarte Fünfminutendebatte wird eröffnet durch die Fraktion DIE LINKE. Das Wort hat die Abgeordnete Frau Tiedge. Bitte schön, Frau Kollegin.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn wir heute bereits über den zweiten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit beraten, dann wird sich kaum noch jemand in diesem Hohen Hause daran erinnern, wie beschwerlich und steinig der Weg war, bis endlich auch in Sachsen-Anhalt ein Informationszugangsgesetz verabschiedet wurde.
Nun liegt der zweite Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit für den Zeitraum Oktober 2010 bis September 2012 vor, und das ist auch gut so. Die Tatsache, dass wir über den Bericht ebenfalls in der Landtagssitzung debattieren und nicht nur in den Fachausschüssen, ist insbesondere ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber der Arbeit des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Herrn Dr. von Bose und seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, denen wir an dieser Stelle ganz herzlich für die von ihnen geleistete Arbeit danken.
Leider ist es uns diesmal nicht gelungen, einen gemeinsamen Entschließungsantrag zwischen allen vier Fraktionen zu erarbeiten und heute zu verabschieden, um damit der Sache der Informationsfreiheit für die Bürgerinnen unseres Landes mehr Gewicht zu verleihen. Das ist mehr als bedauerlich. An unserer Fraktion lag es jedenfalls nicht.
Meine Damen und Herren! Die Evaluierung des Informationszugangsgesetzes sollte bereits im Oktober 2013 erfolgen. Doch weit gefehlt; das wird nun
wohl erst im Herbst 2014 erfolgen. Ich möchte deshalb an dieser Stelle und aus Zeitgründen nur stichpunktartig auf einige Kritikpunkte insbesondere des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit hinsichtlich der Entwicklung sowie des Umgangs mit dem Informationszugangsrecht in SachsenAnhalt eingehen, denen wir uns als Fraktion vollumfänglich anschließen können.
So wurde zwar auf Anraten des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit hin ein Leitfaden zur Anwendung des Verbraucherinformationsrechtes erstellt; dieser dient aber in erster Linie den betroffenen Behörden. Für die Bürgerinnen ist er schlichtweg nicht verständlich. Das ist nicht nachzuvollziehen, zumal es in erster Linie um das Recht von Verbraucherinnen und Verbrauchern geht.
Erneut muss im vorliegenden Bericht die Gebührenhöhe für Leistungen, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Informationszugangsrechtes in Sachsen-Anhalt stehen, kritisiert werden. Im Vergleich mit anderen Ländern schneidet unser Land hierbei nach wie vor schlecht ab, und das natürlich zulasten der Bürgerinnen und Bürger. Selbst seitens der Ressorts wurde eine Gebührensenkung vorgeschlagen. Diese scheiterte aber, wie so oft, am Finanzministerium.
Nun hoffen wir, dass im Zuge der Evaluierung auch darüber ernsthaft nachgedacht und endlich gehandelt wird. Das berechtigte Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger an Informationen darf nicht an der Höhe der Kosten scheitern.
Es kann ebenfalls nicht akzeptiert werden, dass das beabsichtigte Vorhaben des Justizministeriums durchgesetzt wird, welches beabsichtigt, in das Erwachsenenstrafvollzugsgesetz eine Regelung aufzunehmen, wodurch letztlich die Justizvollzugsbehörden abweichend von der bisherigen gesetzlichen Regelung vom Anwendungsbereich des IZG ausgenommen werden sollen. Das wird mit uns nicht zu machen sein.
Bei der anstehenden Evaluierung wird auch darüber zu reden sein, wie zukünftig verhindert werden kann, dass Behörden lediglich pauschal auf das Vorliegen von Versagungsgründen hinweisen können und damit ihrer eigentlichen Pflicht zur Darlegung der konkreten Ausschlussgründe nicht nachkommen.
Wir begrüßen ausdrücklich die Empfehlung des Landesbeauftragten für Informationsfreiheit, dass in den Behörden zentrale Ansprechpartner bestimmt werden sollen, die diesen dann beim Umgang mit dem IZG beratend zur Seite stehen; dies sollten die behördlichen Datenschutzbeauftragten sein.
Meine Damen und Herren! Das waren nur einige wenige Punkte, die ich aus dem vorliegenden Bericht herausgegriffen habe.
Der Entschließung der 27. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland vom 28. November 2013 können wir uneingeschränkt zustimmen. Das Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen in die Verfassungen aufzunehmen halten wir für nachdenkenswert und sogar für notwendig.
Ein gesetzlich geregelter Schutz von Whistleblowern wurde bereits in das Gesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Bestimmungen aufgenommen. Das haben wir an dieser Stelle bereits ausdrücklich begrüßt.
Ein einheitliches Informationsrecht zu schaffen, welches die Regelungen des Informationszugangsgesetzes, des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes in einem Gesetz zusammenfasst, hatten wir bereits bei der Erarbeitung des IZG gefordert. Auch darüber sollte bei der Evaluierung nochmals ernsthaft nachgedacht werden.
Auch wenn mit dem IZG in Sachsen-Anhalt ein guter erster Schritt in Richtung Transparenz und Partizipation vollzogen wurde, wird dennoch deutlich, dass es noch eine ganze Reihe von Problemen und offenen Fragen gibt, die wir schnellstmöglich klären und einer Lösung zuführen sollten. Deshalb ist eine Evaluierung, welche bereits beschlossen wurde, dringender denn je und bedarf der Realisierung. Vielleicht gelingt es uns in diesem Zusammenhang doch noch, eine gemeinsame Entschließung aller vier Fraktionen zu erarbeiten.
Heute sollten wir zumindest dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen. Das wäre ein gutes Signal für die Menschen in Sachsen-Anhalt, mit welchem wir zeigen könnten, wie wichtig dem Parlament der freie und uneingeschränkte Zugang zu amtlichen Informationen für alle Bürgerinnen und Bürger ist. Ich frage Sie: Warum sollte eine solche vollständige Informationsfreiheit nur den amerikanischen Geheimdiensten gewährt werden?
Vielen Dank. - Für die CDU-Fraktion spricht jetzt der Abgeordnete Herr Kolze. Bitte schön, Herr Kollege.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Während viele Staaten, wie die USA, Kanada, Australien und Neuseeland, bereits auf eine lange Tradition der Informationsfreiheit
Wir haben auf der Landesebene mit unserem Informationszugangsgesetz die Abkehr vom Aktengeheimnis und die Hinwendung zur Aktenöffentlichkeit vollzogen. Nach unserer Auffassung hat sich diese landesgesetzliche Grundlage im Sinne einer stärkeren bürgerschaftlichen Kontrolle der Verwaltung bewährt.
Die Bürgerinnen und Bürger erhalten, sofern nicht ausnahmsweise zwingende private oder öffentliche Gründe entgegenstehen, umfassend und schnell Zugang zu amtlichen Informationen. Durch diese Transparenz werden die Möglichkeiten einer politischen und gesellschaftlichen Mitgestaltung sowie der bürgerschaftlichen Kontrolle staatlichen Handelns erheblich gestärkt.
Das Öffentlichkeitsprinzip und Verwaltungstransparenz stellen nach unserem Verständnis hierbei verbindliche Qualitätsstandards dar; denn die Informationsfreiheit ist eine selbstverständliche Serviceleistung einer modernen Verwaltung.
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz hat in seiner Eigenschaft als Landesbeauftragter für die Informationsfreiheit seinen ersten Tätigkeitsbericht erstattet und hat uns über die aktuellen rechtspolitischen Entwicklungen auf europäischer Ebene sowie auf der Bundes- und auf der Landesebene berichtet. Für die akribische Aufbereitung in dem vorliegenden Bericht möchte ich zunächst dem Landesbeauftragten für den Datenschutz Herrn Dr. von Bose ganz herzlich danken.
Hierzu hat die Landesregierung gegenüber dem Landtag Stellung genommen. Die zuständigen Fachausschüsse haben sich mit den vorgenannten Drucksachen befasst und empfehlen dem Landtag, den zweiten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten und die Stellungnahme der Landesregierung hierzu zur Kenntnis zu nehmen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor zwei Jahren hat dieses Hohe Haus den gemeinsamen Entschließungsantrag in der Drs. 6/977 beschlossen, der nach wie vor Gültigkeit hat und eine Maßgabe für die weiteren Planungen der Landesregierung ist.
Die Evaluierung des IZG, die in diesem Jahr vorliegen soll, wird zeigen, ob eine Modernisierung der gesetzlichen Grundlagen notwendig ist. Zentrales Anliegen der Evaluierung ist es jedoch, zu prüfen, ob das Informationszugangsrecht vereinfacht werden kann.
Evaluierung des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes sowie die Erfahrungen des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit einbeziehen. Hierzu hat die Landesregierung im Innenausschuss ausführlich berichtet.
Information-Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen erfüllt. Es ist meiner Auffassung nach keineswegs klar, ob hier tatsächlich gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wir halten die Verstärkung einer aktiven Informationspolitik der Behörden für geboten. Es könnte ein guter Weg sein, die Beteiligung unseres Bundeslandes am Regelbetrieb der bundesweiten OpenData-Plattform mittels einer Weiterentwicklung des Landesportals zu einem Informationsregister I umzusetzen.
Über etwaige zu treffende Maßnahmen werden wir sicherlich im Innenausschuss reden. Dies gilt selbstverständlich unter enger Einbindung der Finanzpolitiker auch für die Erweiterung der IKTStrategien des Landes Sachsen-Anhalts um eine Open-Government-Strategie.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Mitglied der Enquetekommission kann ich Ihnen sagen, dass die Themenkreise Open Government, Open Data und Einführung eines Informationsregisters auch Gegenstand der Diskussion darüber sind, mit welchen Maßnahmen die öffentliche Verwaltung bürgernäher und zukunftsfähiger gestaltet werden können.
Ich bin grundsätzlich dafür, dass das Informationsrecht weiter modernisiert wird. Wir dürfen dabei aber auch nicht mögliche Belastungen für den Landeshaushalt bei dieser Diskussion aus dem Auge verlieren.
Zu dem Beispiel des Informationsregisters. Es muss gefüttert werden und bindet damit Verwaltungskraft. Auch Server-Kapazitäten, auf denen die Informationen abgelegt werden sollen, stehen nicht kostenfrei zur Verfügung. Man kann eben nicht einfach schnell mal ein Informationsregister aufbauen.
Zu den Kosten des Auskunftsersuchens nur so viel: Es ist zutreffend, dass im Bundesvergleich der Gebührenrahmen für die Gewährung des Informationszuganges hoch ist. Nach unserem Verständnis muss der Rechtsanspruch auf freien Zugang zu amtlichen Informationen der öffentlichen Stellen jedoch kosten- und vor allem aufwandsdeckend erfolgen.
Ich bitte Sie abschließend um die Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres. - Ich darf Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, bei der Gelegenheit eine schöne und vor allen