Wir haben die Eingriffsregelung geschaffen, um der Natur zu ihrem natürlichen wichtigen Ausgleich zu verhelfen. Wir haben die Verbandsklage geschaffen, damit es Anwälte für die Natur gibt. Aber wir haben das bewusst nicht gemacht, damit per Rechtsverdrehung Projekte gestoppt werden, die dieses Land dringend benötigt.
Was Sie vielleicht nicht erkannt haben - ich hätte es gern aus Ihrem Mund gehört -: Wir haben hier bewusst - das sage ich gerade in Richtung der Kollegen der CDU - mit der CDU eine Lösung hinbekommen,
mit der wir eine Naturalkompensation und keine reine finanzielle Ablösung haben, so wie man das einmal in anderen Koalitionen - mit Gelb, mit der FDP; die gibt es in diesem Landtag nicht mehr - geplant hat, auch auf Bundesebene. Da bedanke ich mich insbesondere für die sehr gute fachliche Zusammenarbeit mit den Kollegen. Wir gleichen hier im Verhältnis 1 : 1 natural aus. Das ist ein Riesengewinn, finde ich. Deshalb noch einmal mein großer Dank an die Kollegen aus der CDU, dass wir das gemeinsam so hinbekommen haben.
(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU - Herr Weihrich, GRÜNE: Das ist doch gar nicht das Problem!)
Kollege Lüderitz, wir haben natürlich auch - weil es da auch etwas Kritik gab - den abweichungsfesten Grundsatz des Bundesnaturschutzgesetzes geprüft. Den greifen wir nicht an, sprich: Davon weichen wir nicht ab. Deshalb sehe ich hier auch keinen Widerspruch.
Sie haben noch einmal die alten Probleme aufgeworfen, die unsere Ökokonto-Verordnung betreffen. Das wissen wir. Deswegen machen wir das unter anderem. Wir sind auch gern bereit, Ihre Anregungen aufzunehmen. Die Opposition darf sich natürlich einbringen.
Wenn das Gesetz in der zweiten Lesung noch besser rausgeht und Sie daran einen Anteil haben, finde ich das auch gut. - Vielen Dank für heute und bis demnächst in diesem Hause.
Danke sehr. - Damit ist die Debatte beendet. Wir treten ein in das Abstimmungsverfahren zu dem Gesetzentwurf in der Drs. 6/ 3267. Für eine Überweisung haben sich alle Fraktionen ausgesprochen. Ich denke, die Federführung des Ausschusses für Umwelt ist unstrittig. - Ich sehe dazu keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen.
Wir kommen zu den mitberatenden Ausschüssen. Es ist die Überweisung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragt worden. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion DIE LINKE. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Gesetzentwurf in den Landwirtschaftsausschuss überwiesen worden.
Ferner ist die Überweisung in den Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr beantragt worden. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Fraktion DIE LINKE und die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Es ist so beschlossen.
Damit ist der Gesetzentwurf zur federführenden Beratung in den Umweltausschuss und zur Mitberatung in die Ausschüsse für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie für Landesentwicklung und Verkehr überwiesen worden. Der Tagesordnungspunkt 15 ist beendet.
Zweiter Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit für die Zeit vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2012
Stellungnahme der Landesregierung zum Zweiten Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit des Landesbeauftragten für den Datenschutz für die Zeit vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2012
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit erstattet in Wahrnehmung seiner Aufgaben gemäß § 12 Abs. 3 des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt seinen zweiten Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit für den Zeitraum vom 1. Oktober 2010 bis 30. September 2012.
Dieser Bericht schließt an seinen ersten Tätigkeitsbericht, der Ihnen in der Drs. 5/3001 vorliegt und den der Landtag in seiner Sitzung am 22. März 2012 zur Kenntnis nahm, an.
Die Landesregierung legte dem Landtag ihre Stellungnahme zu dem zweiten Tätigkeitsbericht vor. Diese liegt Ihnen in der Drs. 6/2522 vor.
Nach § 40 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages sind beide Drucksachen zur federführenden Beratung an den Ausschuss für Inneres und Sport überwiesen worden. Mitberatend wurden die Ausschüsse für Recht, Verfassung und Gleichstellung sowie für Finanzen beteiligt. Die Beteiligung des Finanzausschusses erfolgte mit der Unterrichtung in der Drs. 6/2529.
Der Ausschuss für Inneres und Sport befasste sich in der 42. Sitzung am 19. Dezember 2013 in einem öffentlichen Sitzungsteil mit dem zweiten Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit sowie mit der hierzu vorliegenden Stellungnahme der Landesregierung. An der Beratung nahm der Landesbeauftragte für die Informationsfreiheit teil. Er verwies in seiner Stellungnahme vor allem auf die Dinge, die aus seiner Sicht schon jetzt, also vor Abschluss der Evaluierung - darüber wird noch zu sprechen sein - verbessert werden könnten.
Nachdem die Landesregierung auf wesentliche Punkte ihrer Stellungnahme näher eingegangen ist und die Fragen der Ausschussmitglieder sowohl vom Landesbeauftragten als auch von der Landesregierung beantwortet wurden, erarbeitete der Ausschuss für Inneres und Sport eine vorläufige Beschlussempfehlung an die mitberatenden Ausschüsse. Er empfahl einstimmig, die Drucksachen zur Kenntnis zu nehmen.
Darüber hinaus wurden der zweite Tätigkeitsbericht zur Informationsfreiheit und die Stellungnahme der Landesregierung zu diesem Bericht dem Ausschuss für Petitionen zur Kenntnis gegeben.
Der mitberatende Ausschuss für Finanzen befasste sich in der 58. Sitzung am 15. Januar 2014 mit den in Rede stehenden Drucksachen, und der Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung tat Gleiches in der 33. Sitzung am 14. Februar 2014. Beide schlossen sich der vorläufigen Beschlussempfehlung einstimmig an.
Daraufhin befasste sich der Ausschuss für Inneres und Sport in der 48. Sitzung am 21./22. Mai 2014 erneut mit diesem Thema und verabschiedete einstimmig die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung.
Diese sollte eigentlich, wie mit dem letzten Tätigkeitsbericht geschehen, mit einem interfraktionellen Antrag verbunden werden, weil es bei einem großen Teil der Fraktionen Überlegungen gab, auch hierzu entsprechende Dinge mit auf den Weg zu bringen. Das war auch der Grund, weshalb die Beschlussempfehlung nicht in der letzten Landtagssitzung behandelt werden konnte, sondern man noch Bestrebungen hatte, einen solchen gemeinsamen Antrag auf den Weg zu bringen. Gleichwohl: Ein solcher gemeinsamer Antrag liegt nicht vor. Das wird in der heutigen Debatte sicherlich noch eine Rolle spielen. Dafür gibt es jetzt einen Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN.
Meine Damen und Herren! Ich darf Sie bitten, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport zu folgen. Ich möchte meine Rede nicht beenden, ohne dem Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit und seinen Mitarbeitern für die Erstellung des Berichts, für die Begleitung und Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes und auch für die konstruktiven Gedanken zur Fortentwicklung dieser Rechtsmaterie zu danken. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Brachmann. - Für die Landesregierung spricht jetzt der Minister für Inneres und Sport, Herr Stahlknecht. Bitte schön, Herr Minister.
Herr Präsident! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zunächst dem Landesbeauftragten für den Datenschutz für seine Berichte herzlich danken, auch dem Innenausschuss, der sich inhaltlich sehr vertieft damit auseinandergesetzt hat. Ich halte das für richtig und wichtig, weil Fragen des Datenschutzes und der Informationsfreiheit in einer vernetzten Welt immer mehr an Bedeutung gewinnen werden.
In dem Bericht hat sich der Landesbeauftragte für den Datenschutz insbesondere mit Open Data und Open Government, der Einführung eines Landesinformationsregisters, der Umsetzung der sogenannten PSI-Richtlinie, Kongruenzregelungen in der Kommunalverfassung zugunsten des IZG und einer Kostenregelung befasst.
wähnte es eingangs - ist aus unserer Sicht nicht mehr die Informationsgewinnung das Problem, sondern der Umgang mit massenweise vorliegenden Daten. Die Daten müssen nicht irgendwo im Netz auffindbar, sondern an zentraler Stelle für Interessierte abrufbar sein.
Deshalb begrüße ich den auf Initiative des dafür zuständigen Ministeriums der Finanzen im Kabinett kürzlich beschlossenen Aufbau eines Informationssystems Sachsen-Anhalt. Der Aufbau dieses Informationssystems für die Verwaltung, für das Parlament sowie für die Bürgergesellschaft wird die Etablierung einer modernen Verwaltung unterstützen. So wird der Bürger nach den bisherigen Planungen ab Oktober 2014 wichtige Hauhaltsstrukturdaten über das Landesportal abrufen können.
Ebenso sollen ab 2015 der interessierten Öffentlichkeit politische Strukturdaten, unter anderem aus den Bereichen Gesellschaft, Arbeitsmarkt und Infrastruktur, zur Verfügung gestellt werden. Das alles kostet Geld und steht somit noch unter dem parlamentarischen Finanzierungsvorbehalt; das
Die Landesregierung ist nicht untätig und hat den Gedanken einer proaktiven Informationspolitik auch schon in der Vergangenheit verfolgt. Allerdings ist dies nur in enger Zusammenarbeit mit dem Haushaltsgesetzgeber möglich.
Meine Damen und Herren! Auch das Europarecht macht vor der Informationsgesellschaft nicht Halt. Jedoch kann die Europäische Union aufgrund des Prinzips der begrenzten Einzelermächtigung den Informationszugang nicht umfassend regeln, sondern muss sich im Rahmen der ihr von den Mitgliedstaaten zugewiesenen Kompetenzen auf Teilbereiche beschränken.
Mit der vom Landesbeauftragten für Informationsfreiheit zitierten europäischen PSI-Richtlinie macht die EU ebenfalls Vorgaben für die nationale Informationsbereitstellung. Allerdings verleiht sie aus den zuvor genannten Gründen kein eigenständiges und umfassendes Informationsrecht.
Für das Land Sachsen-Anhalt ergibt sich daraus die Notwendigkeit, bis zur Mitte des nächsten Jahres das vorhandene Informationsangebot auf seine technische Barrierefreiheit zu überprüfen.