Protocol of the Session on July 18, 2014

Ich bedanke mich für die Unterstützung.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU)

Danke sehr für die Einbringung, Kollege Bergmann. - Für Landesregierung spricht Minister Dr. Aeikens.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf möchten die Fraktionen der CDU und der SPD das

Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt ändern.

Ich begrüße ausdrücklich die mit dem Gesetzentwurf verfolgten Ziele, die erforderlichen Hochwasserschutzmaßnahmen zu beschleunigen, den erforderlichen administrativen Aufwand zu senken sowie den Vorhabenträgern mehr Rechts- und Planungssicherheit zu geben. Das sind Zielsetzungen, hinter denen wir uns alle sicherlich versammeln können.

Wir müssen dabei - Herr Bergmann hat das Thema Bundesgesetzgebung angeschnitten - in der Feinarbeit darauf achten, dass Bundes- und Landesrecht miteinander kompatibel bleiben.

Ich begrüße auch die Initiative, die Regelung zur Errichtung von Biosphärenreservaten nachzujustieren. Mit der neuen Formulierung im Naturschutzgesetz wird unterstrichen, dass in SachsenAnhalt auch nach Landesrecht Biosphärenreservate errichtet werden dürfen. Dabei wird an der langfristigen Zielsetzung und der Erreichung des Unesco-Status für alle Biosphärenreservate festgehalten.

Richtig ist: Nur mit dem Unesco-Label können diese Großschutzgebiete ihre volle Wirksamkeit im Weltnetz der Biosphärenreservate entfalten und auch für die Region wichtige Beschäftigungs- und Einkommenseffekte erzielen.

Die bekannten Ereignisse um das Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ zeigen, dass es durchaus zu einer kontroversen öffentlichen Diskussion um die Errichtung eines Biosphärenreservates kommen kann. Anzustreben ist natürlich ein großer Konsens mit den Menschen vor Ort. Diesen Konsens sucht die Landesregierung, meine Damen und Herren. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal erklären, dass ich gegenüber der Gemeinde Südharz gesprächs- und verhandlungsbereit bin.

(Zustimmung von Frau Hampel, SPD)

Der Landtag hat am 21. März 2013 die Landesregierung aufgefordert, an der Errichtung des Biosphärenreservates Südharz festzuhalten. Die Landesregierung tut das, was sie kann. Die Landesregierung hat sich auch dahingehend geäußert, dass wir daran arbeiten sollten, die Verwaltung des Biosphärenreservates Südharz besser unterzubringen, als es bisher der Fall ist. Das hat die Verwaltung verdient. Ich hoffe auf Anregungen aus der Region zu einem anderen Standort.

Meine Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf knüpft an die bisherige Position des Landtages zum Thema Biosphärenreservate an und liefert notwendige Klarstellungen. Ich freue mich auf die Diskussion in den Fachausschüssen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der SPD)

Herr Minister, es gibt eine Nachfrage vom Kollegen Weihrich.

Sehr geehrter Herr Minister Aeikens, ich möchte zwei Fragen stellen, zunächst eine zu den Biosphärenreservaten. Erklären Sie mir einmal - einfach weil ich es nicht verstanden habe -, warum die Gesetzesänderung, die sich nur auf die Kriterien der Ausweisung bezieht, irgendetwas an der jetzigen Sachlage im Südharz ändern soll.

(Zustimmung von Herrn Striegel, GRÜNE)

Die zweite Frage. Sie haben in Ihrer Rede im Grunde nur auf die Biosphärenreservate abgehoben. Ich würde von Ihnen gern noch etwas darüber hören, wie Sie denn die rechtlichen Möglichkeiten bezüglich der anderen vorgeschlagenen Änderungen einschätzen, insbesondere hinsichtlich der vorgeschlagenen Änderung, dass Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach der Genehmigung eines Eingriffs festgesetzt werden sollen.

Sehr verehrter Herr Kollege Weihrich, im Lichte der sonstigen Termine des heutigen Tages habe ich - ich hoffe mich dabei in weitgehender Übereinstimmung mit den Abgeordneten zu befinden - auf eine detaillierte Betrachtung dieses Entwurfes verzichtet,

(Zustimmung bei der CDU)

weil ich davon ausgehe, dass wir über diese Fragen in allen Einzelheiten in den zuständigen Ausschüssen diskutieren werden. Dazu bleibt also reichlich Zeit.

(Zustimmung bei der CDU - Herr Striegel, GRÜNE: Die Öffentlichkeit hat daran auch ein Interesse!)

Herr Bergmann ist im Detail darauf eingegangen. Ich brauche die Ausführungen des Abgeordneten Herrn Bergmann nicht zu wiederholen.

(Herr Weihrich, GRÜNE: Sie teilen das?)

Zur zweiten Frage. Was das Thema Biosphärenreservat angeht, sehe ich diesen Gesetzesentwurf in einer guten Kontinuität zu dem am 21. März 2013 gefassten Beschluss des Landtages. Der Gesetzentwurf stellt bestimmte Dinge noch einmal ausdrücklich klar. Das ist ein Gesetzentwurf, wie er aus meiner Sicht durchaus verabschiedungswürdig ist, um den Willen des Parlamentes durch eine gesetzliche Änderung eindeutig zu dokumentieren und zu unterstreichen.

(Zustimmung bei der CDU - Herr Weihrich, GRÜNE: Das habe ich aber nicht gefragt!)

Danke, Herr Minister. - Wir treten jetzt in eine Fünfminutendebatte ein. Als erster Debattenredner spricht der Abgeordnete Herr Lüderitz von der Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte versuchen, es in der gebotenen Kürze zu machen. Ich habe zunächst zwei Vorbemerkungen.

Erstens. Es hat sich schon bei den Fragestellungen des Kollegen Weihrich angedeutet und ist auch bei uns der Fall: Es verwundert schon, dass bei einer eher technischen Gesetzesanpassung die Koalitionsfraktionen diesen Antrag einbringen und nicht das Fachministerium. Offensichtlich ist man im Fachministerium damit überfordert gewesen.

(Frau Niestädt, SPD: Diese Schlussfolge- rung ist falsch!)

Zweitens. Dass in dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht auf die für uns alle drängende Problematik Natura 2000 eingegangen wird, die zwingend auch eine Änderung des Landesnaturschutzgesetzes erfordert, trotz einer sehr, sehr langen Vorlaufzeit, das zeugt davon, dass die wesentlichen Probleme hierbei ausgeklammert und nicht weiter vorangebracht werden. Es ist und bleibt eine Hängepartie, die, so hoffe ich, zumindest nicht zum Schaden des Landes ausgehen wird.

Da wir heute gerade Zeugnisausgabetag haben, möchte ich sagen: In diesem Falle wäre das für das Fachministerium eine glatte Sechs.

(Zustimmung bei der LINKEN)

Zu dem vorliegenden Gesetzesentwurf einige inhaltliche Anmerkungen. Es geht, wie in der Begründung dargelegt, um die Aufwertung der Ökokonto-Verordnung und der Maßnahmen, die - Kollege Bergmann, diesbezüglich bin ich anderer Auffassung - gegenwärtig in Sachsen-Anhalt sehr kümmerlich umgesetzt werden. Um diese Aufwertung und Verbesserung zu realisieren, würden wir diesen Ansatz jederzeit und uneingeschränkt unterstützen.

Es geht aber auch - und das hat hier eine Rolle gespielt - um Verfahrensvereinfachungen bei Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Dabei besteht unseres Erachtens durchaus Gesprächsbedarf darüber, ob dies so, wie vorgelegt, umsetzbar ist und den gesetzlichen Anforderungen des Bundesnaturschutzgesetzes gerecht wird.

Das betrifft die Abstufung der Zuständigkeiten genauso wie die gesetzlich jetzt zu fixierende Besserstellung der öffentlichen Hand, auch wenn dies unter dem Deckmantel des Hochwasserschutzes

passiert und noch nicht einmal eine zeitliche Befristung für nachzuholende AuE-Maßnahmen enthalten ist. Damit habe ich in der Vergangenheit eher negative Erfahrungen sammeln dürfen und bin daher eher skeptisch, was diesen Paragrafen betrifft.

Noch einige wenige Worte zu der Lex Biosphärenreservat Südharz. Die Klarstellung nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist eine Möglichkeit, die Ausweisung nach Landesrecht anders zu zementieren. Auch dafür gibt es unsererseits Unterstützung. Das ist ein Thema, das den Landtag schon lange beschäftigt, nicht erst in dieser Legislaturperiode. Hierzu können wir sagen, dass zumindest die positive Begleitung der jetzigen Landrätin im Landkreis Mansfeld-Südharz garantiert ist und dass dadurch vielleicht etwas mehr Schwung in die Sache kommt.

Ich hoffe, dass es eine anregende fachliche Diskussion in den Ausschüssen gibt. Ich denke, die Federführung sollte - Kollege Bergmann hat es nicht gesagt - beim Ausschuss für Umwelt liegen. Mit der Mitberatung sollten der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie der Ausschuss für Landesentwicklung und Verkehr betraut werden, da diese Thematik auch dort angesiedelt ist.

Im Hinblick auf die Anhörung habe ich die inständige Bitte, dass man vor der Festlegung des Termins für die Anhörung vielleicht die Natura-2000Problematik abwarten sollte. - Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der LINKEN)

Danke sehr, Kollege Lüderitz. - Für die CDU-Fraktion spricht der Abgeordnete Herr Stadelmann.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte nicht alle Argumente wiederholen, sondern möchte lediglich auf zwei Dinge hinweisen bzw. die Dinge verstärken, die unserer Fraktion besonders wichtig sind.

Der erste Punkt betrifft den Hinweis auf § 15 Abs. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes, auf die Funktionalität. Der ist unserer Ansicht nach deshalb notwendig, weil es noch nicht in jeder unteren Naturschutzbehörde angekommen ist, dass im Jahr 2009 das Bundesnaturschutzgesetz novelliert worden ist und es keine Waldpunkte, Wiesenpunkte oder Wasserpunkte gibt, sondern ein Punkt ist ein Punkt. Wir denken, dass es wesentlich zur Verbesserung der Ökokonto-Maßnahmen im Land beitragen kann, wenn wir das klarstellen.

Der zweite Punkt betrifft die Frage des Hochwassers. Lieber André Lüderitz, ich finde es schon ein

bisschen seltsam, das als Deckmantel zu bezeichnen. Wir haben mehrere Beschlüsse von allen vier Fraktionen, mit denen wir uns dazu bekannt haben, dass der Hochwasserschutz beschleunigt werden muss.

(Beifall bei der CDU - Herr Schröder, CDU: Richtig!)

Jetzt tun wir etwas, und dann heißt es, wir machen irgendetwas unter einem Deckmantel. So ist es auf keinen Fall.

(Beifall bei der CDU)

Wir wollen, dass die Maßnahmen beschleunigt werden. Wir wollen auch genau das, wozu Sie von den GRÜNEN von uns immer verlangen, dass wir da noch mehr tun müssten, nämlich Polder- und Retentionsflächen. Jeder, der sich damit beschäftigt, weiß: Damit gehen wir aus der Deichlinie heraus, gehen in die Fläche, haben Verbrauch an landwirtschaftlicher Nutzfläche. Deswegen müssen wir neue Regelungen finden, damit wir auch weiterhin den Hochwasserschutz gewährleisten können, solange diese Maßnahmen durchgeführt werden müssen.

Ich bitte darum, uns nicht vorzuwerfen, wir wollten durch die Hintertür das Naturschutzrecht aushebeln. Uns geht es vielmehr darum, Mensch und Leben, Gesundheit, Hab und Gut der Bevölkerung zu schützen und dies möglichst sicher und umfassend durchzusetzen.