Protocol of the Session on July 18, 2014

(Zustimmung von Herrn Weihrich, GRÜNE, und von Herrn Kurze, CDU)

Danke sehr, Kollegin Lüddemann. - Damit ist die Debatte beendet; denn die SPD-Fraktion hat auf einen Beitrag verzichtet.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Drs. 6/3263. Einer generellen Überweisung steht nichts im Wege. Ich gehe davon aus, dass auch einer Federführung beim Ausschuss für Arbeit und Soziales nichts im Wege steht.

(Herr Borgwardt, CDU: So ist es!)

Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.

Dann stimmen wir jetzt über die mitberatenden Ausschüsse ab. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf zur Mitberatung in den Ausschuss für Wissenschaft und Wirtschaft zu überweisen. Wer stimmt dem zu? - Das ist die große Mehrheit der Mitglieder aller Fraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf zur Mitberatung in den Ausschuss für Arbeit und Soziales überwiesen worden.

Wir stimmen über die Überweisung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ab. - Hierfür gibt es Zustimmung bei drei Fraktionen, den Koalitionsfraktionen und der LINKEN. Wer stimmt dagegen? - Stimmenthaltungen? - Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN enthält sich der Stimme. Damit ist der Gesetzentwurf auch in diesen Ausschuss überwiesen worden.

Des Weiteren ist die Überweisung in den Ausschuss für Finanzen beantragt worden. Wer stimmt dem zu? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist die Überweisung in den Ausschuss für Finanzen abgelehnt worden. Der Tagesordnungspunkt 14 ist erledigt.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 15 auf:

Erste Beratung

Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf Fraktionen CDU und SPD - Drs. 6/3267

Der Einbringer ist der Abgeordnete Herr Bergmann.

(Herr Stadelmann, CDU, meldet sich zu Wort - Herr Borgwardt, CDU: Herr Stadel- mann bringt es ein! - Herr Bergmann, SPD, betritt den Plenarsaal - Zuruf: Halt! Der Ein- bringer! - Heiterkeit bei der SPD und bei der CDU - Herr Borgwardt, CDU: Hier ist er!)

Das Naturschutzgesetz, wirklich?

Ja. Sie brauchen kein anderes Gesetz einzubringen. Es ist das Naturschutzgesetz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Das war wohl mein Fehler. Ich hätte es auch mit einem anderen Gesetz versucht. Vielleicht hätte das auch geklappt.

(Herr Borgwardt, CDU: Wir haben aufge- passt!)

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir haben vor vielen Monaten an dieser Stelle über die Bundeskompensationsverordnung diskutiert. Wir hatten den Vorschlag gemacht, wie eine Landeskompensationsverordnung für das Naturschutzrecht eventuell aussehen könnte. Wir haben dann aber alle gemeinsam festgestellt, dass der Bund seine Aktivitäten bezüglich der Bundeskompensationsverordnung mit Blick auf die letzte Bundestagswahl aufgegeben hat.

Es war an der Zeit, dass die Koalitionsfraktionen gesagt haben: Dann machen wir im Land etwas Eigenes, etwas, das uns weiterhilft, etwas, das das Naturschutzgesetz nach vorn bringt und die Eingriffsregelung weiter modernisiert, damit wir zum einen im Hinblick auf die Natur vernünftige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und zum anderen durchgängige und schnelle Genehmigungsverfahren haben. Das hilft dann nicht nur der Natur, sondern parallel auch der Wirtschaft.

Wir haben in den Paragrafen verschiedene Änderungen vorgenommen. Ich denke, dass sich die Fachkollegen schon damit beschäftigt und auch unsere Begründung gelesen haben. Dennoch möchte ich kurz erläutern, was wir im Einzelnen vorhaben.

Es geht uns zum einen um die Ökokonto-Maßnahmen, von denen sich im Land einige angesammelt haben. In der Anhörung, die die Fraktionen der CDU und der SPD durchgeführt haben, kam diesbezüglich eine Menge Kritik von den Industrie- und Handelskammern dahingehend, dass viele Maßnahmen nicht genutzt werden konnten, weil sie von den Genehmigungsbehörden nicht entsprechend eingebucht worden sind bzw. für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen verwendet worden sind.

Wir haben also die Ökokonto-Maßnahmen den in § 15 Abs. 2 Satz 2 des Bundesnaturschutzgesetzes enthaltenen Maßnahmen grundsätzlich gleichgestellt. Das bedeutet eine Vereinfachung der Verfahren, weil unsere Behörden in Zukunft grundsätzlich auf die Ökokonto-Maßnahmen zurückgreifen können, ohne sie einer erneuten Prüfung unterziehen zu müssen. Das halten wir für einen wesentlichen, vernünftigen und guten Schritt zur Beschleunigung unserer Verfahren.

Ich komme zu einem weiteren großen Hindernis. Das war unter anderem von der Landgesellschaft an uns herangetragen worden, die das Kompensationsmodell in Sachsen-Anhalt mit uns gemeinsam entwickelt hat. Es gab ein Problem bei der Übertragung der Kompensationspflicht auf Dritte. Es war bisher ausdrücklich vorgesehen, dass diese Übertragung durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt als oberste Naturschutzbehörde vorgenommen werden konnte. Es gab aber Probleme bei der Umsetzung, weil man im Ministe

rium nur noch die Teile aus dem Verfahren erhielt, die auf Dritte übertragen werden mussten, und man im Ministerium dadurch keinen Überblick über das Verfahren in seiner Gesamtheit mehr hatte.

Wir wollen das vereinfachen, indem wir die Übertragung auf Dritte denjenigen Behörden übertragen, die letztlich auch die Planfeststellung vornehmen und die damit die Zulassungsbehörde sind. Wir sehen hierin kein großes Problem, weil die, die die Aufgaben stellvertretend übernehmen, anerkannte Stellen sind und bereits durch die oberste Behörde akzeptiert worden sind.

Wir haben weiterhin einen Versuch gestartet, der sich aus den meines Erachtens durchaus guten Regelungen der letzten Novelle zum Bundesnaturschutzgesetz ableitet. Hierfür hat der Bundesgesetzgeber zum ersten Mal sogenannte vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Das halten wir, glaube ich, alle für fachlich vernünftig. Das bezieht sich insbesondere auf die streng geschützten Arten. Das heißt, für bestimmte Arten muss eine bestimmte Maßnahme durchgeführt werden, bevor ein Eingriff stattfindet.

Es stellte sich jedoch heraus, dass es in der Praxis so ist: Geht ein Antragsteller auf die Behörde zu und fragt, ob er eine bestimmte Maßnahme verwenden kann, bekommt er regelmäßig die Antwort, er solle erst einmal seine Gesamtunterlagen einreichen, dann könne das geprüft werden. Das Einreichen der Gesamtunterlagen findet aber vielleicht erst drei oder vier Jahre später statt, während man jetzt dabei ist, vorgezogene Maßnahmen zu entwickeln. Dann besteht keine Rechtssicherheit.

Übertragen auf das Land würde das zum Beispiel bedeuten: Wenn unser Landesbaubetrieb oder der für die Straßen Zuständige sagt: Wir wollen in sechs Jahren eine Straße bauen, wollen aber heute schon einmal die Kompensationsmaßnahmen festlegen, dann ist das laut Gesetz zwar möglich; wenn diese aber umgesetzt werden, könnte der Rechnungshof nachfragen: Wieso setzt ihr Maßnahmen für eine Straße um, die ihr vielleicht erst in sechs Jahren genehmigt bekommt? - Das kann doch gar nicht sein.

Hier besteht meiner Ansicht nach eine Lücke im Gesetz, die endlich geschlossen werden muss. Wir haben das durch diesen einen Absatz zu erreichen versucht. Wir werden darüber sicherlich noch diskutieren. Ich kann auch gut damit leben, wenn das hinterher dem Sinne nach, aber durch die Juristen etwas besser ausformuliert im Gesetz steht.

Ich glaube, die Intention ist klar: Wir brauchen einfach Rechtssicherheit, nicht nur für unsere Landesbehörden, sondern auch für Investoren, für Dritte, die hier wirtschaftlich tätig werden wollen und ihre Maßnahmen im Vorfeld anerkannt bekommen möchten. Deswegen halte ich das für eine sehr sinnvolle Angelegenheit.

Des Weiteren schlagen wir eine Gesetzesänderung vor, die den Hochwasserereignissen Rechnung trägt. Immer dann, wenn der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft tätig wird und es eventuell zu Streitigkeiten oder zu Nichteinigungen bei bestimmten Deichbaumaßnahmen oder bei Maßnahmen kommt, die den Hochwasserschutz sicherstellen sollen, sollen die Behörden in der Hauptsache schon entscheiden können.

Sie sollen also de facto sagen können: Der Deich wird an der und der Stelle gebaut, die Deichrückverlegung kann an der und der Stelle stattfinden. Die AuE-Maßnahmen können später nachgeliefert werden; darüber müssen die Behörden dann später entsprechend entscheiden.

Da sich die Regelung nur auf öffentliche Verfahren bezieht, die durch unser Land selbst verursacht werden, sehe ich kein Problem darin, dass das im Einzelfall zeitlich nach hinten verschoben passiert. Dies gilt ausdrücklich nicht - das sage ich gleich vorweg, damit hier kein Missverständnis entsteht - für die nach dem Bundesnaturschutzgesetz vorgeschriebenen vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen für streng geschützte Arten; denn da geht das Bundesrecht ganz klar vor. Die Regelung kann sich lediglich auf die Maßnahmen beziehen, die unter die normale Eingriffs- und Ausgleichsregelung fallen. Sonst würde das auch keinen Sinn machen.

Es kann durchaus sein, dass diese Regelung nur selten angewendet werden muss. Insbesondere dann, wenn von den Paragrafen, die ich vorhin erwähnt habe, genügend Gebrauch gemacht wird, kann auf die Anwendung dieser Regelung verzichtet werden. Dann kann auch der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft entsprechend auf Ökokonto-Maßnahmen zurückgreifen. Es handelt sich also eher um eine Absicherung für die Verfahren, aber nicht unbedingt um einen Paragrafen, der regelmäßig angewendet werden soll.

Ich komme zu der vorgeschlagenen Änderung des § 20 - Biosphärenreservate. Hierdurch wollen wir einfach ein bisschen mehr Rechtssicherheit für den Südharz schaffen.

(Zustimmung von Frau Hampel, SPD)

Auch dabei hat der Bund vorgearbeitet, indem er den Begriff „Biosphärenreservat“ als Schutzgebietskategorie in das Bundesnaturschutzgesetz aufgenommen hat. Wir möchten einfach die Möglichkeit schaffen, ein Biosphärenreservat nach Landesrecht auszuweisen. - Bis dahin erst einmal und peng!

Was die Qualität angeht - das sage ich hier ganz klar und deutlich -, wird es von uns weiterhin den Anspruch geben, später ein von der Unesco

akzeptiertes und anerkanntes Schutzgebiet bzw. Biosphärenreservat zu haben.

(Frau Hampel, SPD: Und damit den Koali- tionsvertrag zu erfüllen!)

- Es geht nicht nur darum, den Koalitionsvertrag zu erfüllen - das ist ein Nebeneffekt -, sondern wir schaffen damit etwas mehr Rechtssicherheit.

Wenn wir das schaffen würden, dann könnte man sich auch vonseiten des Ministeriums im Hinblick auf eine Verordnung auf den Weg machen. Das heißt nicht, dass nicht vor Ort eine Menge getan werden müsste. Das heißt nicht, dass die Anstrengungen vor Ort durch die Biosphärenreservatsverwaltung nicht weiterhin getätigt werden müssten.

Wir erwarten natürlich auch von der Landesregierung, dass mit vollem Schwung vor Ort im Südharzbereich weitergearbeitet wird. Ich verspreche mir davon zumindest, dass wir den Druck ein erhöhen können und eine bessere Diskussion führen, was sich bisher sehr schwierig gestaltet hat.

(Frau Hampel, SPD: Ja!)

Die von der Koalition vorgeschlagenen Änderungen des Naturschutzgesetzes bringen absolut keine Verschlechterung für Natur und Landschaft. Das ist für mich als Umweltpolitiker ganz wichtig. Sie bringen auf jeden Fall einige hilfreiche Elemente zur Beschleunigung der Verfahren.

(Herr Weihrich, GRÜNE: Das stimmt nicht!)

- Herr Weihrich, wenn Sie eine andere Auffassung dazu haben, dann können Sie das gleich vortragen. Aber die rückwärts gerichteten Dinge, die wir von Ihnen oft zu hören bekommen, lassen mich schon wieder Böses ahnen. Wir werden die fachliche Diskussion dann im Umweltausschuss führen.

Gehen Sie davon aus, dass dies zur Beschleunigung führen wird. Das hatten wir vor; das war unser Ziel.

(Herr Weihrich, GRÜNE: Das Gegenteil ist der Fall!)

Ich bedanke mich für die Unterstützung.