Ob sie eine abgestimmte oder vergleichbare Planung gemacht haben, ist eine andere Frage. Aber dass wir das für die Jugendhilfeplanung voraussetzen - übrigens bundesgesetzlich gefordert -, halte ich für richtig. Es gibt genügend Landkreise, die dies machen. Das ist im Ausschuss auch vorgestellt worden. Sich ein Jahr Zeit für eine Planung zu nehmen, obwohl wir bisher noch gar nicht gesagt haben, welche verbindlichen Indikatoren wir für alle haben müssen - das müssen wir nicht vorgeben.
Es gibt Kreise und kreisfreie Städte, die das schon sehr gut machen. Ich halte das für eine Selbstverständlichkeit. Dabei nach Konnexität zu fragen, da ist mir der Mund offen stehen geblieben. Es ist eine Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung, eine Planung zu machen, wofür ich was brauche.
Deshalb noch einmal zu Herrn Rotter. Ich konnte es nur lesen, weil ich in der Sitzung, wo das eingebracht wurde, nicht dabei sein konnte. Die Diskussion haben wir immer: Muss das Land eine Planung vorgeben? Dazu sage ich jedes Mal: Ich kann das nicht vorgeben. Ich kann es nicht vorgeben, weil sie nur auf eine Sozialplanung, die vor Ort ist, aufbauen kann.
Ich kann vielleicht Anregungen geben, wir können Kriterien benennen, damit es vergleichbar ist. Aber wie eine Planung richtig aussieht, beruht immer darauf, was die kommunale Ebene und die Leute vor Ort in Anspruch nehmen, organisieren. Darauf
aufbauend kann man vielleicht sehen, ob sich verbindend eine Landesentwicklung, Zielplanung oder Ähnliches ableiten lässt. Aber der umgekehrte Weg: Wir legen fest, wie die Planung auszusehen hat, und die Kommunen vollziehen es dann, das funktioniert inhaltlich nicht und die Kommunen kommen dann zu Recht mit finanziellen Forderungen.
Ich gehe davon aus, dass das, was im Gesetz steht, richtig ist. Ich bedanke mich ausdrücklich bei den regierungstragenden Fraktionen, dass sie ihn eingebracht haben. Dass es in Zukunft eine Beratungslandschaft geben wird, die der Wirklichkeit entspricht, die eine integrierte Beratung bietet, weil die Probleme nie einzeln auftreten, ist eine Herausforderung für die Landkreise und die Träger, die beteiligt sind.
Ich bin jetzt auch froh, weil es vorhin eine kurze Debatte gab, die ich immer witzig finde: Wer ist Vater oder Mutter des Mindestlohns usw. Ich finde, in der Politik entwickelt man sich. Da gibt es Menschen, die sagen: Das haben wir richtig erkannt und wir fördern das. Die Jugendpauschale wurde 1997/1998 vehement im Landtag bekämpft, auch von den LINKEN. Heute sind sie mit die großen Verfechter. Dazu sage ich: Schönen Dank! Ich will mich deshalb dabei nicht auf eine Vaterrolle oder Geburtshelferrolle berufen. Ich finde, es gibt Entwicklungen, die zeigen nachher, dass es sinnvoll ist. Wenn viele an einem Strang ziehen, ist es sinnvoll.
Vielen Dank für die Einbringung und Verabschiedung des Gesetzes. Ich finde, das ist eine gut Entwicklung für die Beratungslandschaft und eine gute Grundlage für unser Land.
Herr Minister, ich komme noch einmal zum Flächenfaktor. Ich würde gern von Ihnen wissen, ob Sie mir Recht geben, dass es einen großen Unterschied zwischen einer kreisangehörigen Kommune mit 20 Ortsteilen - die Sekundarschule im Mittelpunkt dieser 20 Ortsteile und die Schüler kommen aus diesen 20 Ortsteilen - und einer großen Stadt wie Halle oder Magdeburg gibt, wo es einen relativ guten Nahverkehr gibt und dass es aus diesem Grund richtig ist, einen Flächenfaktor einzuziehen, um Jugendlichen den Zugang zu Kinder- und Jugendarbeit, die sich nicht in 20 Ortsteilen, sondern nur in einem Teil dieser 20 Ortsteile vollzieht, zu ermöglichen?
Ich gebe Ihnen erstens Recht, dass es unterschiedlich ist, dass kreisfreie oder größere Städte es einfacher haben, schon weil der ÖPNV funktioniert. Trotzdem kann man beides nicht vergleichen, weil man das im ländlichen Bereich mit dem öffentlichen Nahverkehr so nicht organisieren könnte. Wir brauchen andere Formen, die nicht teuer sein müssen.
Ich habe mir das zum Beispiel in der Altmark jenseits der Elbe angeschaut. Wir sollten einmal dorthin fahren. Dort sind die Schulstandorte - dafür plädiere ich - Lebensorte, wo Jugendarbeit am meisten stattfindet. Da gibt es noch Jugendräume; die unterscheiden das ja. Da laufen der Schülerverkehr und manchmal auch der öffentliche Nahverkehr am besten.
Man sollte es also dort organisieren, wo sich Kinder und Jugendliche tatsächlich gemeinsam treffen können, und nicht in jedem kleinen Ort, wo vielleicht nur drei oder vier Jugendliche sind. Da macht Jugendarbeit keinen Sinn. Ich habe mir das angesehen und dachte, es macht Sinn, aber es ist anders als in der Stadt. Es muss nicht teurer sein, es muss auch nicht mit Individualgeschichten, die man ebenfalls nicht bezahlen kann, verkompliziert werden.
Ich halte es für richtig, dies zu koppeln, so wie es beim Fachkräfteprogramm der Fall war, an die Zahl der Kinder und Jugendlichen zwischen zehn und 27 Jahren. Ich finde auch gut, dass im letzten und auch im zukünftigen FAG der U3-Faktor eine Rolle spielt, also Kinder, die geboren und dort groß werden. Das sind diejenigen, die hoffentlich auch dort bleiben. Ich finde, dabei ist der Flächenfaktor nicht der wesentliche Anteil. Wesentlich ist der der Kinder und Jugendlichen, die dort leben.
Eine absolute Vergleichbarkeit bekommen sie nicht hin. Ich habe vorhin deutlich gezeigt, dass die kreisfreien Städte bisher eher weniger bekommen haben als der ländliche Bereich. Von daher wird man das nicht total regeln können und auch nicht mit dem Flächenfaktor große Gerechtigkeit schaffen. Man kann sich dem nur annähern. Man sollte sich vor Ort die Dinge anschauen. Letztens waren wir in Sangerhausen. Es ist das Bessere, sich dies vor Ort anzuschauen.
Ja, Herr Minister, man kann sich auch alles wirklich schönreden. Sie sprachen davon, dass zum Beispiel der Altmarkkreis Salzwedel zukünftig kaum Einbußen haben werde. Es gibt aber weitere Landkreise, die erhebliche Einbußen haben werden. Können Sie einige dieser Landkreise benennen und sagen, wie viel Einbußen sie haben werden?
Ich kann Ihnen helfen: Das ist der Burgenlandkreis, der Harz, Mansfeld-Südharz, Salzlandkreis, die weitgehend über 50 000 € weniger haben werden, und das nach Kürzung um 1 Million € im letzten Jahr!
Frau Hohmann, vorhin wurde gesagt, Sie müssen nicht die Ausschussarbeit machen. Ich war nicht dabei, aber es wurde dort verteilt und konnte dort besprochen werden.
Und das „Schönreden“: Manchmal macht es Sinn, wenn man sich das Leben schönredet, wenn es schwer ist. Sie können mit mir mitkommen und wir können uns das vor Ort ansehen. Wenn Sie dann anschließend immer noch Kritik haben, dann ist sie berechtigt. Dann muss ich mich damit auseinandersetzen.
Ich finde, die Landkreise machen das gut. Sie wissen am besten, wie Jugendarbeit organisiert wird und sie das durch die Jugendämter verteilen, und dazu habe ich bisher eher positive Rückmeldungen bekommen.
Ich wäre der Letzte, der das nicht berücksichtigen würde, wenn das im ländlichen Bereich total schwierig würde. Es ist nur anders. Dabei kann man vieles mit Synergieeffekten koppeln.
Danke schön, Herr Minister. Weitere Nachfragen gibt es nicht. - Dann fahren wir in der Aussprache fort. Als Nächste spricht für die Fraktion DIE LINKE Frau Dirlich.
Erstens. Herr Rotter, wir hatten wirklich Angst, dass die Berichterstattung über das Gesetzgebungsverfahren länger dauert als das Gesetzgebungsverfahren selbst.
pauschale gekämpft haben, aber wir haben für ein Fachkräfteprogramm gekämpft, das Fachkräfte finanziert und das etwas längerfristig wirkt als damals, als man von einem Jahr zum anderen nicht wusste, wie hoch die Jugendpauschale ist. Ich denke, das war eher unser Ziel.
Sehr geehrte Damen und Herren! Der Ministerpräsident hat gestern in seiner Regierungserklärung die Erfolge der mittelgroßen Koalition erklärt. Ich fürchte, dieses Gesetz kann nur bedingt dazugezählt werden, und das aus mindestens zwei Gründen.
Erstens. Zu viele und zu wichtige Forderungen der betroffenen Träger und Verbände sind nicht berücksichtigt worden. Das sicherlich auch deshalb, weil das Gesetz nach jahrelangem Stillstand im Landtag nun innerhalb von knapp zwei Monaten durch die parlamentarischen Gänge gejagt wurde.
Zweitens. Wir werden erst in einigen Jahren wissen, ob das Gesetz genau die Wirkungen erzielt, die von den Koalitionären beabsichtigt sind.
Ich will mich heute aber nicht noch einmal mit der langen Geschichte dieses Themas beschäftigen. Wir haben bei der Einbringung des Gesetzes zugesagt, alles Mögliche zu tun, damit der Prozess endlich abgeschlossen werden kann. Ich denke, dass wir diese Zusage eingehalten haben; der lange Vortrag von Herrn Rotter hat das, glaube ich, deutlich gemacht. Das heißt aber nicht, dass wir mit den Regelungen rundum zufrieden sind, und genau das kommt in unserem Änderungsantrag zum Ausdruck.
Unser erster und wichtigster Änderungsantrag betrifft die aus unserer Sicht dringend notwendige Berücksichtigung der Tarifsteigerungen. Wir wollen, dass seitens des Landes die Entwicklung im Tarifbereich aufgenommen wird und wir uns der Entwicklung des sozialen Bereichs zum Niedriglohnsektor widersetzen,
weil jede Tarifsteigerung in diesem Bereich zurzeit genau so wirkt. Die bezahlten Stunden werden weniger, die Arbeit nicht.
Die GRÜNEN gehen noch einen Schritt weiter und fordern auch den Inflationsausgleich ein. Wir tun das nicht, weil uns klar ist, dass die Hauptverantwortung in den meisten Bereichen bei den Kommunen liegt. Gleichzeitig bekräftigen wir allerdings unsere Forderung, den Kommunen den finanziellen Spielraum zu geben, damit sie auf solche Herausforderungen überhaupt reagieren können.
lungsrahmen des Gesetzes aufgenommen werden. Sie sind in der gleichen Situation wie bisher alle anderen Beratungsangebote: Sie müssen nämlich jedes Jahr aufs Neue darum bangen, ob und in welcher Höhe die Förderung im Haushalt berücksichtigt wird. Auch sie erhoffen sich von dem Gesetz etwas mehr Bestands- und Planungssicherheit.
Dass wir diese Forderung erst jetzt erheben, hat auch und vor allem mit dem Tempo zu tun, mit dem die Gesetzesbehandlung erfolgt ist. Da aber das Familienfördergesetz des Landes mit diesem Gesetz in ein Leistungsgesetz umgestaltet wird, ist es aus unserer Sicht nur konsequent, alle derzeit im Familienfördergesetz genannten Institutionen gesetzlich zu verankern.
Unsere dritte Forderung nimmt den Vorschlag des Landesjugendhilfeausschusses und des Kinder- und Jugendrings auf, die Mittel der Jugendpauschale und des Fachkräfteprogramms, die mit diesem Gesetz zusammengefasst werden, anteilig über einen Flächenfaktor zu verteilen.
Es ist schon gesagt worden, dass die kreisfreien Städte 380 000 € gewinnen, und da die Mittel gleich bleiben, bleibt gar nichts anderes übrig, als dass die Kreise genau diese Summe verlieren; alles andere wäre seltsam. Wir greifen diesen Verteilungsschlüssel auch nicht zu 100 %, sondern nur zu 10 % an. Wir wollen nämlich, dass 90 % der Mittel nach wie vor über den Faktor verteilt werden, der jetzt im Gesetz vorgesehen ist, nämlich über die Zahl der Kinder und Jugendlichen, und nur 10 % sollen über einen Flächenfaktor verteilt werden.
Zurzeit büßen einige Kreise zwischen 40 000 und 50 000 € ein - was mindestens eine Stelle ist -, und dann muss in einem Dorf unter Umständen - bzw. es wird gar nichts anderes übrig bleiben - eine Einrichtung geschlossen werden. Wir jedenfalls wollen die Wege verkürzen und sie nicht verlängern.
Frau Kollegin, ich muss an das schon erreichte Ende der Redezeit erinnern. Es gibt eine Nachfrage der Kollegin Niestädt. Wenn Sie sie beantworten möchten, hätten Sie noch einmal Gelegenheit.
Okay. - Ich will nur kurz diesen Satz zu Ende bringen. Die beiden Städte Halle und Magdeburg würden nach unserem Verteilungsschlüssel ca. 100 000 € mehr erhalten als in diesem Jahr.